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  • 31Aug

    Rückruf: Combivir 150 mg/300 mg, 60 Filmtabletten, Ch.-B.: R343741: Chargenrückruf

     

    Die Firma GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, 23843 Bad Oldesloe, bittet um folgende Veröffentlichung:
    “GlaxoSmithKline (GSK) ruft in Deutschland die Charge R343741 des HIV-Medikaments Combivir 150 mg/300 mg Filmtabletten (PZN 8725085) aus dem pharmazeutischen Grosshandel und aus Apotheken zurück. Der Chargenrückruf ist eine vorsorgliche Massnahme aufgrund des Verdachts einer Arzneimittelfälschung.
    Die Originalcharge von GSK mit der Nummer R343741 wurde von GSK zwischen Mai und Juni 2008 an Grosshandel und Apotheken ausgeliefert. Kürzlich im Handel gefundene Ware mit dieser Chargennummer stellte sich als Fälschung heraus.
    Dieser Chargenrückruf betrifft keine anderen Produkte, die von GlaxoSmithKline in Deutschland vertrieben werden. Die zuständige Überwachungsbehörde ist über diese Rückrufaktion informiert.

    Bitte schicken Sie Ihre Rücksendung (nach vorheriger sorgfältiger Prüfung der Chargennummer) an folgende Adresse:
    GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG, Retourenabteilung, -Rückruf Combivir-, Industriestrasse 32-36, 23843 Bad Oldesloe.

    Bei weiteren Fragen steht Ihnen das MED INFO & SERVICE CENTER gebührenfrei unter der
    Telefonnummer: (08 00) 1 22 33 55 zur Verfügung.”

    Quelle: Deutsche Internet Apotheke

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  • 29Aug

    Bislang sind zwei verschiedene Arten von HI-Viren bekannt, HIV-1 und HIV-2. Sie stammen beide von unterschiedlichen Viren ab, die in Affen vorkommen, vom sogenannten SIV, dem Simian Immunodeficiency Virus. Nach heutigem Wissensstand wurde HIV-1 von zentralafrikanischen Schimpansen und HIV-2 von westafrikanischen Mangaben auf den Menschen übertragen; höchstwahrscheinlich durch den Verzehr von Fleisch infizierter Tiere. Während HIV-2 hauptsächlich in westafrikanischen Regionen auftritt, ist HIV-1 weltweit verbreitet. Man unterteilt HIV-1 des Weiteren in drei Subtypen, nämlich HIV-1 M, O und N, wobei M für major steht und mit mehr als 90 % aller Infektionen den am häufigsten vorkommenden Subtyp darstellt.
    Nun wurde von französischen Forschern eine weitere Variante entdeckt, welche als vierter Subtyp mit dem Bezeichnung P beschrieben wird. Das Virus trat bei einer aus Kamerun stammenden Frau auf, die derzeit in Paris lebt. Im Gegensatz zu den bisherigen HI-Viren hat diese HIV-Variante ihren Ursprung in Gorillas. Nachdem die Frau keinen Kontakt zu den Tieren oder deren Fleisch hatte, wird diese Virusgruppe vermutlich auch bei anderen HIV-infizierten Personen zu finden sein. Zudem vermehrt sich das Virus im Körper rasch, ein Zeichen dafür, dass es bereits länger an den Menschen angepasst ist. Die Forscher weisen nun darauf hin, dass vor allem im Westen Zentralafrikas vermehrt darauf geachtet werden muss, ob weitere neue HIV-Varianten in der Bevölkerung auftreten.

    Quelle:  Plantier et al “A new human immunodeficiency virus derived from gorillas”, Nature medicine online, August 2009 – Aidshilfe Wien Presse aktuell

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  • 28Aug

    Noch nie lebten in Nordrhein-Westfalen so viele Menschen mit dem HI-Virus wie zurzeit. Darauf wies heute die AIDS-Hilfe NRW anlässlich ihrer Jahrespressekonferenz in Düsseldorf hin. Die lebensverlängernden Medikamente für HIV-Positive und die konstante Zahl an Neuinfektionen bedingten, dass die Zahl von 14.000 Menschen mit HIV in NRW kontinuierlich wachse, so Klaus-Peter Schäfer, stellvertretender Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW. Dem begegne die Aidshilfe mit innovativen Ideen und Projekten.

    Der chronische Krankheitsverlauf und die soziale Situation stellten die Aidshilfen vor immer neue Herausforderungen. „Hierauf reagieren unsere Mitgliedsorganisationen beispielsweise mit Wohnprojekten für wohnungslose HIV-Positive oder Erkrankte, die nicht mehr allein wohnen können“, erläutert Landesgeschäftsführer Dirk Meyer. Neue Arbeitsprojekte ermöglichten HIV-Positiven, die sich vor dem Hintergrund der verlängerten Lebensperspektive einen Wiedereinstieg ins Berufsleben wünschten, Beschäftigungs- und Qualifizierungsangebote. 42 Aidshilfen und Selbsthilfevereine in ganz NRW böten Menschen mit HIV eine gute Infrastruktur.

    Auch in der Primärprävention trage man der Tatsache, dass die Lebensqualität der Menschen mit HIV stetig verbessert werde, Rechnung. Das im vergangenen Jahr gestartete Projekt „Beratung und Test (BuT)“ leiste Hilfestellung, das Risiko der am meisten von HIV betroffenen Gruppe der Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), besser einschätzen zu können, sich über HIV und andere Krankheiten umfassend zu informieren und ggf. durch einen HIV-Schnelltest frühzeitig von einer möglichen HIV-Infektion zu erfahren.

    Die Mitgliedsorganisationen der AIDS-Hilfe NRW hatten im Jahr 2008 insgesamt rund 330.000 primärpräventive Kontakte. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von 10%. Insgesamt erreichten sie mit ihren Angeboten der Prävention, Beratung und Betreuung etwa 343.000 Menschen.

    In Nordrhein-Westfalen leben zur Zeit etwa 14.000 HIV-positive Menschen; bundesweit sind es etwa 63.500. 2008 wurden 735 neue HIV-Diagnosen gemeldet, der Anteil der MSM liegt hier bei 69%. Etwa 1.700 Menschen in NRW sind an Aids erkrankt, 130 Menschen mit HIV und Aids sind 2008 in NRW gestorben.

    Weitere Informationen hierzu könnt ihr über folgenden Link auf der Homepage der AIDS-Hilfe NRW e. V. erhalten:

    AIDS-Hilfe NRW e. V.

     

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  • 28Aug

    In Deutschland sind dem Robert Koch-Institut mit Datenstand von Mittwoch, den 26.08.2009 (15.00 Uhr), insgesamt 15.259 Fälle der Neuen Grippe (Influenza H1N1/2009) übermittelt worden. Gegenüber der letzten Aktualisierung (Datenstand: Dienstag, 25.08.2009, 15.00 Uhr) wurden 319 Fälle neu übermittelt. Der Anstieg der gemeldeten Fälle wird nach wie vor in der Mehrzahl durch Reiserückkehrer verursacht, die nach Rückkehr aus dem Urlaub mit neuer Influenza gemeldet werden 191 Fälle), bei 128 der gemeldeten Fälle wurde angegeben, dass sie die Erkrankung in Deutschland erworben haben (autochthone Fälle). Als Fälle werden sowohl Personen mit einer Labordiagnose ausgewiesen, als auch Erkrankte, bei denen selbst keine Labordiagnose durchgeführt wurde, die aber Kontakt zu anderen laborbestätigten Erkrankten hatten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Verteilung auf die Bundesländer. In der Regel sind die Erkrankungen in Deutschland nach wie vor mild verlaufen.

    Eine Übersicht der aufgetretenen Infektionsfälle nach Bundesländern sowie ausführliche weitere Informationen findet ihr auf der entsprechenden Seite des Robert-Koch-Institutes:

    Situationseinschätzung zur Neuen Influenza A/H1N1 durch das Robert-Koch-Institut

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  • 27Aug

    Das Verhalten der katholischen Kirche zum Thema HIV und AIDS erinnert mich an die Zeiten, als die katholische Kirche weiterhin behauptete die Erde sei eine Scheibe, obwohl dies längst widerlegt war.

    So ist es für mich auch nicht überraschend, wenn der Papst wider besseren Wissens an seinem Kondomverbot festhält.

    Im Jahre 2003 propagierte der „Heilige Stuhl“ in Ländern mit hoher Aids-Rate Kondome nicht zu nutzen, da die Gummis kleine Löcher hätten. Entgegen dem wissenschaftlichen Konsens, wonach das Verhütungsmittel für das HI-Virus undurchlässig ist, propagierte der Vatikan, die Gummis hätten kleine Löcher, durch die das Virus dringen könne. Diese Überzeugung herrschte in den Führungsgremien der Kurie vor. Die britische Zeitung “The Guardian” berichtete von einem leitenden Pressesprecher in Rom, der die Behauptung, Kondome seien virendurchlässig, unterstützte. Dabei schien es die geistlichen Herren herzlich wenig zu interessieren, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) versichert, die Beurteilung des Vatikans sei falsch.

    Weiter hieß es damals z. B. im Spiegel Online: Und diese Beurteilung ist nicht nur falsch – sie setzt möglicherweise Tausende dem Risiko aus, sich den Virus einzufangen. Der für Familienfragen zuständige Kardinal in Rom, Alfonso Lopez Trujillo, sagte gegenüber dem britischen Sender “BBC”: “Das Aids-Virus ist grob 450 Mal kleiner als ein Spermium. Und das Spermium kann leicht durch ein Kondom dringen.” – Wir sehen, die Erde ist eine Scheibe.

    Im Jahre 2006 sah es so aus, als würde sich etwas in der katholischen Kirche bewegen. So berichtete der Stern am 23.04.2006 unter www.stern.de, dass der Papst Kondome erlauben will. In dem folgenden Bericht hieß es dazu:

    Der Kirchenstaat arbeite an einem entsprechenden Dokument, das demnächst veröffentlicht werden soll, sagte der vatikanische “Gesundheitsminister”, der aus Mexiko stammende Kardinal Javier Lozano Baragán der römischen Zeitung La Repubblica in einem Interview. Bisher hat die katholische Kirche den Gebrauch von Kondomen für Aids-Kranke oder HIV-Infizierte auch in der Ehe strikt abgelehnt. Die Zeitung sprach von einer wichtigen Kurskorrektur des Vatikans. Beobachter in Rom meinen, ein Kurienkardinal könne sich nur dann öffentlich zu einem solch heiklen Thema äußern, wenn dies zuvor mit Papst Benedikt XVI. abgesprochen ist.

    Im November 2006 berichtete die Presse, dass das Gesundheitsministerium des Vatikans eine Studie über den Gebrauch von Kondomen im Kampf gegen Aids abgeschlossen hat. Papst Benedikt XVI. selbst hatte den Auftrag dazu erteilt. Doch die Ergebnisse der Studie bleiben vorerst geheim.

    Und die Studie blieb geheim. Trotz aller Vermutungen, es könne eine Richtungsänderung zumindest beim Kondomgebrauch von HIV-Infizierten geben, blieben es bei einem frommen Wunsch. Das in Aussicht gestellte Dokument wurde nie veröffentlicht. Der Papst wird wissen warum.

    Was der Papst aus seiner Studie gelernt hat, zeigt uns dann seine aktuelle Äußerung auf seiner Afrikareise im März 2009, dass die Verwendung von Kondomen das HIV-Problem verschlimmere, statt es zu lösen. Helfen können aus Sicht des Kirchenoberhauptes dagegen ein “spirituelles Erwachen” und “Freundschaft für die Leidenden”.

    Naja, zumindest sind die Kondome jetzt nicht mehr löchrig. J Und dann warten wir jetzt einmal alle auf das spirituelle Erwachen und die Freundschaft für die Leidenden und sehen weiter zu, wie die Zahlen der HIV-Infizierten und der AIDS-Toten weiter steigen. Hauptsache, die Erde bleibt eine Scheibe und dem Papst gehen die Argumente, egal wie lächerlich sie sein mögen, nicht aus. 

     

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  • 26Aug

    Ich habe mich einmal im Internet auf die Suche nach einem guten Mustervordruck zur Erstellung einer Patientenverfügung gemacht. Dabei bin ich auf die Homepage der Ärztekammer Hamburg gestoßen, die m. E. eine sehr gute Patientenverfügung als PDF-Datei und Word-Datei bereit stellt. Zusätzlich sind hier auch weitere, gute Informationen zu dem Thema zu finden.

    Diese Homepage erreicht ihr über den folgenden Link:

    Ärztekammer Hamburg – Patientenverfügung

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  • 26Aug

    Die DGPI (Deutsche Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie e.V.) hat eine aktualisierte Empfehlung zur Diagnostik, Therapie und Prophylaxe der Infektion mit dem Neuen Influenza A/H1N1-Virus bei Kindern und Jugendlichen heraus gegeben.

    Hierzu schreibt die DGPI, dass aufgrund der weltweit wie auch in Deutschland rasant ansteigenden Fallzahlen eine der gegenwärtigen Situation angepassten Strategie der Diagnostik, Therapie und Prophylaxe der Infektion mit dem Neuen Influenza A/H1N1-Virus notwendig und medizinisch sinnvoll ist.

    Weiter schreibt die DGPI, dass nach bisherigen Erkenntnissen die Infektion mit dem A/H1N1-Virus – soweit dies derzeit aus den Fällen in Deutschland (und anderen europäischen Ländern) abzuleiten ist – eine Krankheit ist, die in der Regel nicht schwerer verläuft als die “normale” saisonale Influenza. Die Behandlung erfolgt daher wie bei der saisonalen Influenza in erster Linie symptomatisch. Dazu gehören vor allem Gabe von reichlich Flüssigkeit sowie gegebenenfalls die medikamentöse Fiebersenkung mit Paracetamol oder Ibuprofen.

    Nur in Ausnahmefällen sei eine erregerspezifische Diagnostik und eine spezifische antivirale Therapie notwendig. Hierbei hat die erregerspezifische Diagnostik folgende Ziele:

    1. abwendbar gefährliche Verläufe bei patienten mit erhöhtem Risiko von Komplikationen zu erkennen,
    2. bei Krankheitsbildern mit erheblicher Beeinträchtigung oder Gefährdung des Patienten die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Neuen Influenza A/H1N1-Virus zu ermitteln, um die mögliche Wirkung einer frühzeitigen antiviralen Behandlung beurteilen zu können.

    Eine erregerspezifische Diagnostik und antivirale Therapie sollte laut DGPI erwogen werden bei folgender Personengruppe:

    1. Neugeborene und Säuglinge (< 6. Lebensmonat) mit relevanten klinischen Symptomen einschließlich der folgenden Indikationsgruppen.

    Eine erregerspezifische Diagnostik und antivirale Therapie sollte durchgeführt werden bei folgenden Personengruppen:

    6. Säuglinge, Klein- und Schulkinder sowie Jugendliche, die an einer Immunschwäche leiden (z. B. angeborener Immundefekt, HIV-Infizierte, Stammzelltransplantations-Patienten).

    Die komplette Empfehlung der DGPI könnt ihr über den folgenden Link erreichen:
     

    Aktualisierte Empfehlung der DGPI zur Diagnostik, Therapie und Prophylaxe der Infektion mit dem Neuen Influenza A/H1N1-Virus bei Kindern und Jugendlichen

    Interessant hierzu ist neben dieser Empfehlung für Kinder und Jugendliche auch mein Artikel “Empfehlung zur Indikation der labordiagnostischen Sicherung der Influenza A/H1N1-Infektion“. Hier sind die allgemeinen Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes für die Gesamtbevölkerung nachzulesen.

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  • 25Aug

    Das Robert-Koch-Institut hat in der aktuellen Epidemiologischen Bulletin Nr. 34 vom 24.08.2009 einen Bericht über die Pilotphase des anonymen Beratungs- und HIV-Schnell-Test-Angebotes von Checkpoint (SchwIPS e.V.) und Check Up (Aidshilfe Köln e.V.) im Rahmen des Beratungs- und Testprojektes (BuT) der Aidshilfe NRW e.V. veröffentlicht.

    In den vergangegenen etwas anderthalb Jahren wurde verstärkt darüber diskutiert, wie eine frühzeitige Diagnose von HIV-Infektionen erreicht werden und damit die Zahl der erst sehr spät entdeckten Infektionen vermindert werden kann. Ein Ansatzpunkt dafür sind HIV-Schnelltests, die im Rahmen einer professionellen Beratung (siehe hierzu auch meinen Bericht unter “Verbot des Verkaufs von HIV-Schnelltests an Privatpersonen”) angeboten werden. Einige Einrichtungen, die solche Testangebote bereitstellen, erheben im Rahmen der Beratung und Testung auch Daten zu Wissen, Einstellungen und Risikoverhalten der Nutzer unter Verwendung strukturierter, selbst auszufüllender Fragebögen.

    In der Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch-Institutes berichtet die Einrichtung Checkpoint/Check Up aus Köln über eine erste Auswertung der Erfahrungen mit einem neu etablierten HIV-Schnelltestangebot und Ergebnisse der Nutzerbefragung. Die Pilotphase wurde an vier Terminen durchgeführt. Als HIV-Schnelltest wurde der HIV-Antikörpertest DetermineTM HIV-1/2 (Inverness Medical) genutzt. In meinem Bericht will ich nachfolgend kurz die statistischen Daten der Auswertung umreißen. Den ausführlichen (wirklich sehr interessanten Text) mit Aussagen der Testpersonen zur Häufigkeit von gemachten HIV-Antikörper-Tests, zum Umgang mit Risiken, zu Beziehungsformen und Partnerzahlen usw. erreicht ihr über den folgenden Link beim Robert-Koch-Institut:

    Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 vom 24.08.2009 des Robert-Koch-Institutes

    Insgesamt nutzten 162 Personen das Testangebot, von denen bei 157 Personen der HIV-Schnelltest durchgeführt wurde. Bei 8 Personen war der HIV-Antikörper-Schnelltest positiv. Hier war dann ein Bestätigungstest notwendig, für den eine zusätzliche Blutabnahme durch die Ärzte erfolgte. Die darauf folgende Western-Blot-Laboruntersuchung bestätigte 7 von 8 der positiven Tests. Das bedeutet, dass einer von acht positiven HIV-Ergebnissen fehlerhaft positiv war.

    Das bei einem von acht positiven Schnelltestergebnissen dass Ergebnis fehlerhaft positiv war bestärkt meine Meinung, dass ein solcher Test nicht in die Hände von Laien gehört. Dieser Test sollte tatsächlich nur von Fachleuten durchgeführt werden. Ich stelle mir mal vor, da testet sich jemand zu Hause selbst und erhält das positive Testergebnis. Niemand ist dann vermutlich da, der einen in dieser schwierigen Situation geschult auffangen kann. Und dann stellt sich evtl. in einem nachfolgenden Test durch das Gesundheitsamt oder die AIDS-Hilfe heraus, dass der Test fehlerhaft positiv war. An so etwas möchte ich gar nicht denken.

    Weitere wirklich interessante Informationen könnt ihr dem o. a. Link zum Robert-Koch-Institut entnehmen. Sehr empfehlenswert!

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  • 22Aug

    In Dortmund besteht die Möglichkeit, einen anonymen und kostenlosen HIV-Antikörper-Test beim Gesundheitsamt durchführen zu lassen.

    Die Sprechzeiten sind dienstags von 09:00 bis 13:00 Uhr und mittwochs von 13:00 bis 18:00 Uhr. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich.

    Das Gesundheitsamt befindet sich in der Hövelstr. 8 in 44137 Dortmund. Telefonisch ist die AIDS-Beratungsstelle im Gesundheitsamt unter 0231/5023601 zu erreichen.

    Im Internet erreicht man die AIDS-Beratung des Gesundheitsamtes Dortmund über den folgenden Link:

    AIDS-Beratung Gesundheitsamt Dortmund

    Zusätzlich bietet ab September der schwule Gesundheitsladen “Pudelwohl”, Alter Burgwall 4 – 6, 44135 Dortmund (City) jeden 1. und 3. Dienstag so wie jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat in der Zeit von 18:00 bis 21:00 Uhr einen anonymen HIV-Schnelltest an. Diese Tests wurden bislang im KCR Dortmund durchgeführt und mit Eröffnung des Gesundheitsladens zieht das Angebot in diesen um. Hierbei erhält man das Ergebnis des Tests innerhalb von 15 Minuten, die diagnostische Lücke von 12 Wochen besteht auch bei diesem Testangebot.
    Telefonisch ist der Gesundheitsladen unter 0231/9508118 zu erreichen.

    Den Gesundheitsladen erreicht man im Internet über den nachfolgenden Link:

    Gesundheitsladen Pudelwohl Dortmund

    Hierzu interessant ist auch mein Artikel vom 05.09.2009 “Wie funktioniert das eigentlich mit dem HIV-Schnelltest?”. Hier habe ich ein Video von sevenload verlinkt, das den Schnelltest in Dortmund vorstellt.

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  • 22Aug

    In ihrem Gesetzentwurf vom 16.03.2009 (Drucksache 16/12258) hat die Bundesregierung eine Änderung des Medizinproduktegesetz in den Bundestag eingebracht.

    So sollte u. a. § 11 um einen Absatz 3a ergänzt werden, der folgenden Wortlaut haben sollte:

    In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen dürfen nur an

    1. Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes,
    2. Einrichtungen, die der Gesundheit von Menschen dienen und
    3. Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder

    abgegeben werden.

    In dem Gesetzesentwurf gibt die Bundesregierung folgende Erläuterung für die Einfügung dieses Absatzes ab:

    Verschiedene In-virto-Diagnostika werden zur Eigenanwendung als Heimtest angeboten. Dieser Trend hat sich in letzter Zeit verstärkt. In einigen europäischen Mitgliedsstaaten so wie im Internet werden mittlerweile auch HIV-Heimtests für Laien angeboten. Einige Hersteller beabsichtigen, HIV-In-vitro-Diagnostika auch auf den ökonomisch interessanten deutschen Markt zu bringen.

    HIV-Schnelltests werden im Gesundheitswesen vorrangig als Screening Test genutz. Das heißt, ein positives Testergebnis muss zur Diagnosestellung immer durch einen Bestätigungstest wiederholt werden, ehe eine HIV-Diagnose gestellt werden kann.

    HIV-In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung basieren in der Regel auf HIV-Schnelltests. Medizinisch nicht ausgebildete Laien verfügen aber in der Regel nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, um die Aussagekraft der Resultate dieser Testverfahren richtig interpretieren zu können. Falsche Testresultate können bei dem Einsatz eines einzigen Testsystems (z. B. der Anwendung eines HIV-Testsystems zur Eigenanwendung) nicht als “falsch” erkannt werden. Das fehlerhafte Ergebnis kann durch die Diagnostik mit einem weiteren HIV-Testsystem als solches festgestellt werden.

    Darüber hinaus lehnen medizinische Fachkreise den freien Verkauf von HIV-Heimtests ab. Zur Begründung wird insbesondere angeführt, dass solche Tests die weltweit anerkannten “VCT-Standards” (Voluntary Counselling and Testing) nicht erfüllen, nach denen HIV-Tests nur freiwillig und im Kontext einer Beratungssituation durchgeführt werden sollen. Weiterhin ist im Gegensatz zur qualitätsgesicherten Anwendung der Schnelltests im Gesundheitswesen, die in Kooperation mit etablierten Beratungsstellen so wie unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden, beim Heimtest keine entsprechende Qualitätskontrolle möglich. Deshalb soll die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen am Menschen nur an die genannten Personen und Einrichtungen gestattet sein.

    Die Regelung wird bis 31. Dezember 2012 befristet, um im Lichte der gewonnen Erfahrungen über eine ggf. novellierte Anschlussregelung entscheiden zu können.

    Am 27.05.2009 kam es zur Beschlussempfehlung und zum Bericht (Drucksache 16/13211) des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss). Hierbei wurde dann die abschließende Änderung des § 11 Medizinproduktegesetz wie folgt formuliert:

    Der Absatz 3a wird neu eingefügt und hat folgenden, abschließenden Wortlaut:

    In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen dürfen nur an

    1. Ärzte,
    2. ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
    3. Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände

    abgegeben werden.

    Diese Änderungen waren nach Mitteilung des Ausschusses für Gesundheit aus folgenden Gründen notwendig:

    Änderungen zu Nummer 1:

    Die Neufassung von Nummer 1 dient der Konkretisierung der Person, an die künftig In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen abgegeben werden dürfen.

    Änderungen zu Nummer 2 und 3:

    Die Neufassung der Nummern 2 und 3 dient der Präzisierung. Es wird klargestellt, dass In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen nur an medizinische Einrichtungen, die unter ärztlicher Leitung stehen so wie an Apotheken und den Großhandel abgegeben werden dürfen. Großhandel im Sinne dieser Regelung ist jede berufs- oder gewerbsmäßige zum Zwecke des Handeltreibens ausgeübte Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Lagerung, der Abgabe oder Ausführ von Medizinprodukten besteht, mit Ausnahme der Abgabe von Medizinprodukten an andere Verbraucher als die unter den Nummern 1 bis 3 genannten Personen und Einrichtungen. Auch Apotheken dürfen HIV-Test nur an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen so wie an Gesundheitsbehörden des Bundes, der Läner, der Gemeinden und Gemeindeverbände abgegeben. Die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen soll auch an die kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) möglich sein, damit diese ihre Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen können.

    Diese überarbeitete Version des § 11 Abs. 3a wurde am 31.07.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 48 veröffentlicht und sind damit am Tag der Verkündung in Kraft getreten. Eine Befristung des Gesetzes (wie ursprünglich angedacht) ist nicht vorgesehen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein HIV-Test nur in einem geschützten Rahmen gemacht werden sollte. Unter geschützt verstehe ich, dass Fachpersonal den Test durchführt und das Testergebnis auch von Fachpersonal bekannt gegeben wird. Sollte das Testergebnis dann nämlich positiv sein, ist es absolut wichtig, sofort einen fähigen Ansprechpartner zu haben. Aus diesem Grunde lehne ich selbst private HIV-Schnelltest auch absolut ab. Ich bin aber einmal gespannt, wie die Bundesregierung den Verkauf über das Internet in den Griff bekommen wird.

    Zu den HIV-Schnelltests ist im übrigen noch zu sagen, dass ihre Fehlerquote recht hoch sein soll und Tests aus dem Ausland wegen ihrer hohen Fehlerquote zurückgezogen werden mussten.

    Also erspart euch lieber die Ungewissheit und geht, wenn ihr sicher seit einen Test machen zu wollen, lieber zum Gesundheitsamt, zur AIDS-Hilfe oder zu eurem Arzt. 

     

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