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  • 31Okt

    In Deutschland hat es zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit der Neuen Grippe gegeben. Das Universitätsklinikum Bonn teilte am Freitag, den 30.10.2009, mit, dass eine 48-jährige Frau, bei der im Krankheitsverlauf die Neue Grippe A/H1N1 diagnostiziert worden war, verstorben ist. Bei der Patientin waren außer einer Hypertonie keine weiteren Grunderkrankungen bekannt. Das Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales des Saarlandes teilte mit, dass am Nachmittag des 30.10.2009 ein fünfeinhalbjähriger Junge in der Kinderklinik Kohlhof an den Folgen einer schweren Lungenentzündung verstorben ist, bei dem ebenfalls die Neue Grippe bestätigt wurde. Der Junge litt an einer chronischen Vorerkrankung der Lunge.

    Damit erhöht sich die Anzahl der Todesfälle in Deutschland auf fünf. Weitere Todesfälle waren bei einem Anstieg der Fallzahlen der Neuen Grippe A/H1N1 in Deutschland zu erwarten. Dabei musste auch davon ausgegangen werden, dass wie in anderen Ländern auch Todesfälle bei Patienten ohne weitere relevante Vorerkrankungen auftreten werden. Mit zunehmenden Fallzahlen, die sich derzeit abzeichnen, wird auch die Anzahl von Fällen mit schwererem Verlauf zunehmen. Vor diesem Hintergrund sind die Einhaltung von persönlichen Hygienemaßnahmen und die Impfung als wichtige Präventionsmaßnahme von besonderer Bedeutung.

    Quelle: Mitteilung des Robert-Koch-Instituts vom 30. Oktober 2009

    Hierzu die Pressemitteilung des Universitätsklinikum Bonn vom 30. Oktober 2009:

    Patientin in Bonn an “Neuer Grippe” verstorben

    Eine an der „Neuen Grippe“ erkrankte Patientin ist heute am Universitätsklinikum Bonn an den Folgen ihrer schweren Erkrankung verstorben. Die 48-Jährige aus dem Rhein-Sieg-Kreis hatte keine bekannten Vorerkrankungen, die den schweren Krankheitsverlauf erklären würden. Wo sie sich angesteckt hat, ist unklar. Sie ist das vierte Todesopfer im Zusammenhang mit dem neuen Virus in Deutschland.

    Die Frau war vor einigen Tagen aus einem auswärtigen Krankenhaus zur intensivmedizinischen Weiterbehandlung in das Universitätsklinikum Bonn verlegt worden. Dort musste sie an der künstlichen Lunge (ECMO) angeschlossen werden, die derzeit nur in speziellen Zentren in Nordrhein-Westfalen verfügbar ist.

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  • 29Okt

    800.000 Euro für zwei medizintechnische Forschungsprojekte unter Federführung der TU Berlin / BMBF kürt Gewinner des Innovationswettbewerbs Medizintechnik 2009

    Technische Universität Berlin LogoAm 29. Oktober 2009 wurden die Gewinner des Innovationswettbewerbs Medizintechnik 2009 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekannt gegeben. Dazu gehören zwei Projektteams unter Leitung der TU Berlin, die mit jeweils 400.000 Euro gefördert werden.

    Das eine Team, zu dem Forscherinnen und Forscher aus den Bereichen Medizin, Ingenieurwissenschaften und Biotechnologie gehören, entwickelt ein thermisches Verfahren für dichtere Verbindungen in der Darmchirurgie. Damit sollen undichte Operationsnähte vermieden werden. Ziel des anderen Teams ist eine Neuroprothese, die durch Elektroden die für das Schlucken notwendigen Muskeln stimuliert und dadurch den Bewegungsablauf unterstützt. Vor allem nach einem Schlaganfall oder einer Schädelhirnverletzung können viele Patienten die Schluckabläufe nicht mehr richtig steuern und die Gefahr besteht, dass Nahrung in die Luftröhre statt in die Speiseröhre gelangt. Bei diesem Projekt kooperieren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der TU Berlin mit Ärzten der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenkrankheiten des Unfallkrankenhauses Berlin.

    Gesundheitstechnologie, Gesundheitswirtschaft, Lebensmittelwissenschaften und Biotechnologie sind einige der wichtigen Felder im Bereich Gesundheit und Ernährung, auf denen die Forscherinnen und Forscher der TU Berlin weit reichende Kompetenzen erworben haben. Im September 2009 wurde das Innovationszentrum „Technologien für Gesundheit und Ernährung“ an der TU Berlin gegründet, um diese Potenziale zu vernetzen und zu bündeln.

    Schweißen statt nähen

    Thermisches Verfahren für dichtere Verbindungen bei Darmchirurgie

    Nach chirurgischen Eingriffen am Darm werden bislang die Enden der verbliebenen Darmabschnitte mit Naht- oder Klammertechniken zusammengefügt. Es besteht aber ein gewisses Restrisiko, dass diese Verbindungen undicht werden oder sogar reißen können. Undichte Nahtverbindungen – sogenannte Nahtinsuffizienzen – können Auslöser eines schweren Krankheitsverlaufes sein und mit einer hohen Sterberate verbunden sein. In aktuellen Publikationen finden sich Insuffizienzraten von bis zu 15 Prozent nach Dickdarmeingriffen.

    Berliner Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler sowie Medizinerinnen und Mediziner arbeiten jetzt an einer schonenden Alternative. Mit kleinen Instrumenten wollen sie die Darmwandenden zusammendrücken, anschließend erhitzen und so dauerhaft miteinander verschweißen. Mit dieser „Thermofusionstechnik“ sollen sowohl die Wundheilung als auch die Sicherheit entscheidend verbessert werden. Ist das Verfahren erfolgreich, könnte es für die sogenannte Schlüsselloch-Chirurgie zur Standard-Nahttechnik werden und die Folgekosten gefährlicher Komplikationen verringern. Die Durchführung des Schlüsselexperiments erfolgt in enger interdisziplinärer Zusammenarbeit von drei wissenschaftlichen Arbeitsgruppen und einem Industriepartner. Mit der Bündelung von Kompetenzen aus Medizin, Ingenieurwissenschaft und Biotechnologie wurden hervorragende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bearbeitung dieses Vorhabens geschaffen. Die Gesamtkoordination liegt bei der Arbeitsgruppe von Prof. Dr.-Ing. Mark Kraft von der TU Berlin. Die Partner kommen aus der Charité – Universitätsmedizin als klinische Experten, aus den TU-Fachgebieten Medizintechnik sowie Biotechnologie und den Firmen Celon und Olympus.

    Neue Weichenstellung für den Schluckablauf

    Neuartige Elektronik soll das Schlucken in die richtige Röhre lenken

    Schlucken ist ein lebensnotwendiger Vorgang, über den Menschen sich in der Regel keine Gedanken machen, solange der Ablauf reibungslos funktioniert. Vor allem nach einem Schlaganfall oder einer Schädelhirnverletzung können aber viele Patienten die Schluckabläufe nicht mehr richtig steuern.

    Für sie besteht ständig die Gefahr, dass Nahrung in die Luftröhre statt in die Speiseröhre gelangt. Die Folge sind unter anderem bedrohliche Lungenentzündungen. Hier hilft oftmals nur eine Ernährung über eine Magensonde und eine Kanüle in der Luftröhre als Schutz vor “Verschlucken” – eine Behinderung, die das Leben schwer beeinträchtigt. Ursache für Schluckstörungen ist in vielen Fällen eine unvollständige oder fehlende Bewegung der beteiligten Muskeln. Hier kann eine elektrische Stimulation der am Schlucken beteiligten Muskeln sinnvoll sein, um den Schluckablauf zu verbessern und den Übertritt von Speisen oder Nahrung durch den Kehlkopf in die Lunge zu verhindern.

    Berliner Wissenschaftler und Ärzte arbeiten jetzt an einer Lösung: Eine Neuroprothese stimuliert durch Elektroden die für das Schlucken notwendigen Muskeln und unterstützt dadurch den Bewegungsablauf. Ein neuartiges Messsystem prüft dabei ständig den Erfolg. Falls sich die Patientin oder der Patient verschluckt, löst die Neuroprothese ein Husten oder Räuspern aus. Gelingt es, die geplante Prothese umzusetzen, ist dies die Grundlage für die Entwicklung von Implantaten, die es möglich machen, dass betroffene Patienten wieder ohne Angst Essen und Trinken können. Das geplante Forschungsvorhaben BigDysPro soll als Kooperation zwischen dem Unfallkrankenhaus Berlin und der TU Berlin erfolgen.

    Quelle: Presseinformation der Technischen Universität Berlin vom 29.10.2009

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  • 29Okt

    EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla - Quelle: WikipediaIn zwei Fällen hat die EU-Kommission rechtliche Schitte gegen Deutschland eingeleitet: Zum einen hat Deutschland die EU-Vorschriften zum Diskriminierungverbot aufgrund der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt. In diesem Fall hat die EU-Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland gerichtet. Zum anderen wurde eine weitere Stellungnahme an Deutschland gerichtet wegen mangelhafter Umsetzung des Diskriminierungsverbots aufgrund der Rasse oder ethnischen Herkunft. EU-Sozialkommissar Vladimír Špidla sagte: “Ich bin mir sicher, dass wir auch in Deutschland durch einen konstruktiven Dialog mit den nationalen Behörden eine vollständige Umsetzung der Richtlinien erreichen werden.”

    In der an Deutschland gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich mahnte die Kommission folgendes an: Deutschland sieht bestimmte Leistungseinschränkungen für Beamte oder Soldaten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor, wohingegen verheiratete Partner Anspruch auf die entsprechenden Leistungen (Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenpension) haben. Der Schutz gegen diskriminierende Kündigungen ist durch das deutsche Antidiskriminierungsgesetz nicht gewährleistet. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen, gilt nach deutschem Recht nur für schwerbehinderte Menschen; ferner besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht persönlich zu vertreten hat.

    In der an Deutschland gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme zur Diskriminierung wegen Rasse und ethnischer Herkunft beanstandet die Kommission, dass Kündigungen nicht unter das Gesetz zum Schutz gegen Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft fallen, dass der Schutz vor Viktimisierung ausdrücklich nur für den Beschäftigungsbereich gewährleistet ist, jedoch eindeutig auch in anderen Bereichen Anwendung finden müsste, und dass kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot besteht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht persönlich zu vertreten hat.

    Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29.10.2009

    Nachfolgend der genaue Wortlaut der Stellungnahme der Europäischen Kommission aus Brüssel vom 29.10.2009:

    Gleichbehandlung im Beschäftigungsbereich: Einstellung des Verfahrens gegen Estland; mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland und Italien

    Die Europäische Kommission hat heute mit Gründen versehene Stellungnahmen an Deutschland und Italien gerichtet, weil beide Mitgliedstaaten die EU-Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund von Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf nicht ordnungsgemäß umgesetzt haben. Sie hat ferner beschlossen, das aufgrund dieser Richtlinie gegen Estland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen, da dieser Mitgliedstaat seine nationalen Rechtsvorschriften inzwischen mit den EU‑Anforderungen in Einklang gebracht hat.

    „Ich freue mich, dass wir heute ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Estland einstellen konnten. Unsere rechtlichen Schritte haben EU-weit zu einem besseren Diskriminierungsschutz bei der Arbeit beigetragen“, sagte Vladimír Špidla, EU‑Kommissar für Chancengleichheit. „Ich bin mir sicher, dass wir auch in Deutschland und Italien durch einen konstruktiven Dialog mit den nationalen Behörden eine vollständige Umsetzung der Richtlinie erreichen werden“, so der Kommissar weiter.

    In der an Deutschland gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme ging die Kommission auf folgende Punkte ein:

    • Deutschland sieht bestimmte Leistungseinschränkungen für Beamte oder Soldaten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft vor, wohingegen verheiratete Partner Anspruch auf die entsprechenden Leistungen (Beihilfe, Familienzuschlag und Hinterbliebenenpension) haben.
    • Der in der Richtlinie geforderte Schutz gegen diskriminierende Kündigungen ist durch das deutsche Antidiskriminierungsgesetz nicht gewährleistet.
    • Die Verpflichtung des Arbeitgebers, angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen, gilt nach deutschem Recht nur für schwerbehinderte Menschen; ferner besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nicht persönlich zu vertreten hat.

    In der an Italien gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme führte die Kommission folgende Argumente an:

    • In der Richtlinie ist die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Schaffung angemessener Vorkehrungen für behinderte Menschen niedergelegt. Das italienische Recht enthält zwar Bestimmungen zur Arbeitserleichterung, diese gelten jedoch nicht für alle behinderten Menschen.
    • Nach italienischem Gesetz setzt die Umkehr der Beweislast eine besondere Bedingung der „Schwere“ voraus, die über die Anforderungen der Richtlinie hinausgeht.

    Die Kommission hat zudem beschlossen, das gegen Estland eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren einzustellen. Im Dezember 2008 verabschiedete Estland im Anschluss an die rechtlichen Schritte der Kommission ein neues Gleichbehandlungsgesetz, mit dem die nationalen Rechtsvorschriften an die Richtlinie angepasst wurden.

    Hintergrund

    Nichtdiskriminierung (über die Nichtdiskriminierung aus Gründen des Geschlechts und der Staatsangehörigkeit hinaus) ist für die EU ein relativ neuer Politikbereich. Die Europäische Gemeinschaft hat 1999 mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Amsterdam neue Zuständigkeiten erhalten, um Diskriminierungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen (neuer Artikel 13 EG-Vertrag). Dies führte im Jahr 2000 zur einstimmigen Verabschiedung von zwei Richtlinien durch die Mitgliedstaaten:

    • Richtlinie 2000/43/EG vom 29.  Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft („Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse“). Unter diese Richtlinie fallen die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung sowie unerwünschte Verhaltensweisen in den Bereichen Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, Sozialschutz (einschließlich sozialer Sicherheit und der Gesundheitsversorgung), soziale Vergünstigungen sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (einschließlich Wohnraum).
    • Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie Berufsausbildung („Richtlinie zur Gleichbehandlung im Bereich der Beschäftigung“). Unter diese Richtlinie fallen die unmittelbare und mittelbare Diskriminierung sowie unerwünschte Verhaltensweisen in den Bereichen Beschäftigung und Berufsausbildung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung. Sie enthält auch konkrete Bestimmungen dahingehend, dass für Menschen mit Behinderung angemessene Vorkehrungen zu treffen sind.

    Diese beiden Richtlinien mussten von den Mitgliedstaaten bis zum 19.  Juli bzw. bis zum 2. Dezember 2003 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Für die 10 Staaten, die der EU 2004 beigetreten sind, endete die Umsetzungsfrist am 1. Mai 2004, für Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007.

    Mehr zum Thema: 

    EU-Nichtdiskriminierungsrecht

    http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=612&langId=de 

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  • 28Okt

    In Schweden sind im Zusammenhang mit der Impfung gegen die Schweinegrippe vier Todesfälle aufgetreten. Medienberichten zufolge starben drei Frauen und ein Mann – alle mit Vorerkrankungen – wenige Tage nach der Verabreichung des pandemischen Impfstoffes Pandemrix. Insgesamt wurden seit dem Start der Impfaktion am 12. Oktober eine Million Schweden immunisiert.

    Nach Angaben der schwedischen Arzneimittelbehörde sollen die Zwischenfälle geprüft werden. Rund 100 Nebenwirkungen sind der Behörde seit dem Impfstart gemeldet worden. Diese lägen allerdings im üblichen Rahmen der bei Grippeimpfungen auftretenden Reaktionen.

    In den schwedischen Medien ist nun – ähnlich wie in Deutschland – eine Diskussion über die Impfstoffsicherheit entbrannt, auch im Zusammenhang mit dem Wirkverstärker AS03, der in Pademrix enthalten ist. Schweden hatte 19 Millionen Impfdosen bei GlaxoSmithKline bestellt. Damit kann die komplette Bevölkerung eine zweifache Impfung erhalten.

    Quelle: www.apotheke-adhoc.de vom 28.10.2009

    Zu diesem Thema möchte ich euch auf meinen Bericht “Erfahrungen mit der Schweinegrippe-Impfung in Schweden” vom 26. Oktober 2009 hinweisen.

     

    Wenn ich mir die ganzen Artikel über evtl. Nebenwirkungen, über evtl. Todesfälle usw. ansehe, stärkt das nun wirklich nicht mein Vertrauen in die vorhandenen Grippeimpfstoffe. Im Gegenteil. Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass das Thema so aufgebauscht wurde, dass alle Regierungen aus einer Panik heraus Impfstoffe ohne großes Nachdenken eingekauft haben. Um diese jetzt auch los zu werden, damit die ganze Aktion kein Milliarden-Grab wird, muss man jetzt die Werbetrommel natürlich ankurbeln und den Leuten ein gewisses Maß an Panik vermitteln.

    Da wundert es mich auch nicht, wenn wir auch von der EU aus Brüssel entsprechende Warnhinweise erhalten, dass alles ja noch viel schlimmer kommen kann, weil sich der Schweinegrippevirus eventuell verändert und dann viel aggressiver sein wird. Naja, ich denke dass jeder seine eigenen Schlüsse ziehen und damit jeder auch für sich die Entscheidung treffen muss, lasse ich mich impfen oder nicht. Nur lasst euch nicht in Panik versetzen.

    Zu diesem Bericht empfehle ich euch auch meine folgenden zwei Artikel zum Thema:

    05.11.2009 – Die schwedische Arzneimittelagentur Läkemedelsverket veröffentlicht Untersuchung zu den fünf Todesfällen nach Schweinegrippe-Impfung

    26.10.2009 – Erfahrungen mit der Schweinegrippe-Impfung in Schweden

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  • 28Okt

    PRESSE-INFORMATION der AIDS-Hilfe NRW e.V. vom 22. Oktober 2009

    Erfolgreich in der HIV-Prävention bei Drogen gebrauchenden Menschen

    spritzensetDüsseldorf – 1989 startete die AIDS-Hilfe NRW in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen das landesweite Spritzenautomatenprojekt. Der Landesverband leistet damit nun seit 20 Jahren einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung von HIV- und Hepatitis-C-Neuinfektionen bei Drogen gebrauchenden Menschen.

    Im Rahmen des heutigen Jubiläumsempfangs in den Räumen der AIDS-Hilfe Düsseldorf betonten Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der Aidshilfe gemeinsam den Erfolg dieses in der Flächenwirkung bundesweit einmaligen Projekts, bei dem sich Drogengebraucherinnen und Drogengebraucher rund um die Uhr mit Einmalspritzen, aber auch mit Pflegesets und Kondomen versorgen und zugleich ihr gebrauchtes Spritzenbesteck sicher entsorgen können.

    „Das Aufstellen der ersten Automaten vor zwanzig Jahren geschah vor dem Hintergrund einer Zunahme von HIV-Infektionen, der ansteigenden sozialen und gesundheitlichen Verelendung und steigender Todesfälle bei intravenös Drogenabhängigen“, sagte Elke Slawski-Haun vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen auf der Veranstaltung. Das Spritzenautomatenprojekt als Maßnahme zur Verbesserung der Gesundheits- und Überlebenshilfe Drogen gebrauchender Menschen hat sich bewährt. Es ist bis heute eine wichtige Ergänzung des Beratungsangebots und Spritzenaustauschprogramms von Drogenberatungsstellen, Suchthilfen und Aidshilfen.

    „Seit Beginn des Projekts 1989 ist der Anteil an den HIV-Neudiagnosen von Drogen gebrauchendenMenschen in Nordrhein-Westfalen von fast 20 Prozent auf 13 Prozent gesunken, mit aktuell weiter sinkender Tendenz; bundesweit liegt der Anteil bei 8 Prozent“, erläuterte Klaus-Peter Schäfer, stellvertretender Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW. Mit den über 100 Automaten in ganz NRW werden pro Jahr über 270.000 Einmalspritzen abgesetzt. „Angesichts dieses Erfolgs arbeiten wir an der konsequenten Weiterentwicklung des Projekts, was nicht immer einfach ist. Wir werben daher bei den zuständigen Behörden, der Anwohnerschaft und der Bevölkerung um Unterstützung, damit zukünftig weitere Standorte für Automaten realisiert werden können“, sagte Schäfer.

    Zur Jubiläumsveranstaltung konnte die AIDS-Hilfe NRW zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Einrichtungen, die einen Spritzenautomaten betreiben, aus Politik, Verwaltung und Gesundheitsselbsthilfe sowie den regionalen Aidshilfen im Land begrüßen.

    Weitere Informationen findet ihr auf der Projektseite der AIDS-Hilfe NRW e.V. unter www.saferuse-nrw.de

    Auf der folgenden Projektseite der AIDS-Hilfe NRW e.V. könnt ihr unter Eingabe der entsprechenden Stadt sämtliche dort vorhandenen Standorte der Spritzenautomaten aufrufen: Standorte der Spritzenautomaten in NRW

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  • 28Okt

    PRESSE-INFORMATION der AIDS-Hilfe NRW e.V. vom 27. Oktober 2009

    Für Minister Laumann ist szenenahes Angebot beispielhaft

    Beratungsmobil AIDS-Hilfe NRWDüsseldorf – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, weihte heute in Düsseldorf das neue Info- und Beratungsmobil der AIDS-Hilfe NRW ein. „Dieses Fahrzeug ist ein gutes Beispiel für eine Geh-Hin-Struktur, die wir den Komm-Her-Strukturen anderer Angebote hinzufügen müssen“, erklärte Laumann. „Als Gesundheitsminister begrüße ich, dass die AIDS-Hilfe NRW dieses niedrigschwellige Informationsangebot zu HIV, Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten mit integriertem HIV-Schnelltest-Angebot anbietet.“ Dies sei vorbildlich für andere Beratungsangebote im Land.

    Mit dem Mobil realisiert der Landesverband ein bislang in Deutschland einmaliges Projekt. Dies geschieht im Rahmen des „Beratungs- und Test-Angebots“ (BuT) von Herzenslust NRW, der landesweiten Präventionskampagne für Männer, die Sex mit Männern haben (MSM).

    An dem Fototermin nahmen auch die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Prof. Dr. Elisabeth Pott, der Leiter der Landesvertretung NRW der Techniker Krankenkasse (TK), Günter van Aalst, und Vertreter der Firma Biomerieux teil. Der Landesvorsitzende der AIDS-Hilfe NRW, Klaus-Peter Hackbarth, und Vorstandsmitglied Rainer Martin Hinkers dankten allen Beteiligten für ihre Unterstützung.

    Der Einsatz des Fahrzeuges wird durch die Unterstützung der TKK Landesvertretung NRW, der BZgA, der Firma Biomerieux Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen ermöglicht.

    Die Kampagne „BuT“ bildet einen neuen Schwerpunkt der landesweiten Präventionsarbeit bei MSM. Das Projekt verbindet die Beratung zur Entwicklung persönlicher Schutzstrategien vor HIV mit dem Angebot eines HIV-Schnelltests. Der HIV-Schnelltest kann das Blut schneller als üblich schon in ca. 15 Minuten auf Antikörper gegen das HIV untersuchen. Somit entfallen die üblichen Wartezeiten die bei den von Gesundheitsämtern angebotenen HIV-Testverfahren von sieben bis zehn Tagen.

    In Nordrhein-Westfalen leben zur Zeit etwa 14.000 HIV-positive Menschen; bundesweit sind es etwa 63.500. 2008 wurden 735 neue HIV-Diagnosen gemeldet, der Anteil der MSM liegt hier bei 69%.

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  • 28Okt

    In unregelmäßigen Abständen möchte ich euch zu verschiedenen medizinischen Themen aus dem Bereich HIV und Aids informieren. In diesem Artikel habe ich mich mit der Frage beschäftigt, welche Klassifikationen von HI-Viren es eigentlich gibt und was sie bedeuten. Dieses Thema hat mich deswegen beschäftigt, da ich über meine eigene Infektion nur weiß, dass ich HIV-1-Infiziert bin. Also habe ich mich in Fachdokumentationen einmal auf die Suche nach einer eingermaßen verständlichen Erklärung gemacht. Solltet ihr Ergänzungen oder Korrekturen zu den von mir gewonnenen Erkenntnissen haben, würde ich mich über eure Kommentare sehr freuen. Hier also mein Ergebnis:

    Vorab möchte ich euch zwei Aufnahmen von HI-Viren vorstellen. Vielleicht kann damit ja den ewig Gestrigen gezeigt werden, dass die Viren tatsächlich nachgewiesen werden können. Ich kann mir nämlich die ganzen Bericht im Internet über die Aids-Lüge und so weiter nicht mehr antun.  

    EM-Aufnahme der Universität Otaga (Neu Seeland)

    EM-Aufnahme der Universität Otaga (Neu Seeland)

     
    HIV-1 unter dem Elektronenmikroskop

    HIV-1 unter dem Elektronenmikroskop

    Man unterscheidet drei Arten von HI-Viren. Dieses sind HIV-1 Gruppe M, HIV-1 Gruppe O und HIV-2. Diese werden  in unterschiedliche Subtypen aufgeteilt. HIV-2 ist dem SIV (Affen-AIDS-Virus) der Grünen Meerkatzen genetisch ähnlicher, HIV-1 ist dem SIV der Schimpansen genetisch ähnlicher als es beide HIV-Typen untereinander sind. Mithilfe hochspezieller molekularbiologischer, statistischer und mathematischer Verfahren konnte man auf einen Übertritt eines SIV-Subtypen auf den Menschen in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, wahrscheinlich um 1930, schließen. 

    HIV-1 Gruppe M

    Hauptsubtyp A – Homologien mit Hauptsubtyp C = Wahrscheinlich gleiche Abstammung – Ausbreitung in Zentral- und Ostafrika, Europa und selten in Nordamerika

    Hauptsubtyp B – Homologien mit Hauptsubtyp D = Wahrscheinlich gleiche Abstammung – Ausbreitung hauptsächlich in Europa, Zentral-Afrika, Nord- und Südamerika, Indien und Indochina

    Hauptsubtyp C – Homologien mit Hauptsubtyp A = Wahrscheinlich gleiche Abstammung – Ausbreitung in Zentral- und Südafrika, Europa, Indien und Indochina

    Hauptsubtyp D – Homologien mit Hauptsubtyp B = Wahrscheinlich gleiche Abstammung – Ausbreitung in Zentral-Afrika und Europa

    Subtyp E – Eng mit Hauptsubtyp A verwandt – Ausbreitung in Zentral-, Ost- und Südafrika, Europa, Indien und Indochina

    Subtyp FAusbreitung in Zentralafrika, Europa und Südamerika

    Subtyp G – Eng mit Hauptsubtyp A verwandt – Ausbreitung in Zentral- und Westafrika und Europa

    Subtyp H – Eng mit Hauptsubtyp A verwandt – Ausbreitung in Zentralafrika und Europa

    Subtyp IAusbreitung in Nahost

    HIV-1 Gruppe O

    Subtyp O – Entfernt mit Gruppe M verwandt – Eine Einteilung in weitere Subtypen ist nicht möglich – Ausbreitung in Westafrika (Kamerun), vereinzelt in Europa und den USA

    HIV-2

    Subtyp A – Mildere Pathogenität als HIV-1 = langsamere Verbreitung – Ausbreitung weltweit

    Subtyp B – Mildere Pathogenität als HIV-1 = langsamere Verbreitung – Ausbreitung in Westafrika, Europa und Indien

    Subtyp C – Mildere Pathogenität als HIV-1 = langsamere Verbreitung – Ausbreitung in Westafrika

    Subtyp D – Mildere Pathogenität als HIV-1 = langsamere Verbreitung – Ausbreitung in Westafrika

    Subtyp E – Mildere Pathogenität als HIV-1 = langsamere Verbreitung – Ausbreitung in Westafrika

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  • 27Okt

    Da ich mich im Moment selbst mit dem Thema einer Reha-Kur beschäftige, bin ich auf den nachfolgenden Artikel aus dem Ärzteblatt Schleswig-Holstein vom Januar 2009 gestoßen. Da ich diesen Bericht von Karsten Johnsen und Klaus-Dieter Kolenda sehr informativ und interessant finde, möchte ich diesen Artikel hier vorstellen.

    Ostseeklinik Schönberg-HolmUnter Rehabilitation versteht man eine umfassende Betreuung von Patienten mit einer chronischen Krankheit oder Behinderung mit dem Ziel der körperlichen und geistig-seelischen Stabilisierung und der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Auch die HIV-Infektion ist eine chronische Krankheit, die trotz der Erfolge der antiretroviralen Therapie der letzten Jahre auch weiterhin nicht heilbar ist. Deshalb ist auch bei dieser Patientengruppe eine Rehabilitationsbehandlung wichtig. Wir haben in der Ostseeklinik Schönberg-Holm, eine internistisch-orthopädische Rehabilitationsklinik, im Rahmen von stationären Rehabilitationsbehandlungen seit 1990 ca. 2 000 HIV-infizierte Patienten aller klinischen Stadien betreut. Über das zugrunde liegende Reha-Programm und die Ergebnisse der sozialmedizinischen Betreuung bei dieser Patientengruppe soll hier kurz berichtet werden. Eine ausführliche Darstellung ist 2006 in der Fachzeitschrift „Die Rehabilitation“ erschienen.

    Da der Abdruck des kompletten Artikels aus dem Ärzteblatt Schleswig-Holstein 1/2009 hier zu umfangreich wäre, stelle ich euch den ganzen Artikel im nachfolgenden Link als PDF-Datei zur Verfügung “Rehabilitation HIV-infizierter Patienten“. Der Artikel beinhaltet wirklich hochinteressante Informationen zu folgenden Themengebiete:

    Stationäre Rehabilitationsbehandlung

    Programm und Ziele der Rehabilitation

    Sozialmedizinische Beurteilung

    Berufliche Leistungsbeurteilung

    Schlussfolgerungen

    Weitere Literatur hierzu im Internet unter www.aerzteblatt-sh.de

    Für die Autoren:

    Dr. Karsten Johnsen, Ostseeklinik Schönberg-Holm, An den Salzwiesen 1, 24217 Schönberg´

    Für direkte Informationen über die Ostseeklinik Schönberg-Holm empfehle ich euch den Besuch der Homepage unter: http://www.ostseeklinik-schoenberg-holm.de/index.php?id=234

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  • 27Okt

    Androulla VassiliouDie EU-Kommission verstärkt ihr Engagement im Kampf gegen HIV/Aids in der EU und den Nachbarländern mit einer Strategie für 2009-2013. Schwerpunkte liegen auf der HIV-Prävention und HIV-Tests, auf HIV-Hochrisikogruppen und prioritären Regionen. Androulla Vassiliou, EU-Gesundheitskommissarin, sagte: “Wir müssen weiterhin politische Impulse zur HIV/Aids-Bekämpfung geben und an die Menschen appellieren, Verantwortung für sich und ihre Partner zu übernehmen, das heißt Gespräche über risikoarmes Verhalten zu führen, Safer Sex zu praktizieren und sich dem HIV-Test zu unterziehen.”

    Die Zahl der Menschen, die mit HIV/Aids leben, ist in der EU und den Nachbarländern von 1,2 Millionen im Jahr 2001 auf 2,2 Millionen im Jahr 2007 gestiegen. HIV ist behandelbar, aber ein Heilmittel oder einen Impfstoff gegen Aids gibt es immer noch nicht. Ungefähr 730 000 von ihnen leben in der EU. Bei 50 000 allein im Jahr 2007 neu diagnostizierten HIV-Fällen in der EU und den Nachbarländern kann keine Atempause im HIV von HIV-Fällen und die Übertragungswege sind von Land zu Land verschieden. Die Strategie greift diese Unterschiede auf. Sie wird begleitet von einem Aktionsplan, in dem konkrete Maßnahmen, die Zielgruppen sowie Bewertungsinstrumente zur Messung der Fortschritte dargelegt sind.

    Die allgemeinen Ziele dieser Strategie sind die Verringerung der HIV europäischen Ländern bis 2013, die Gewährleistung eines verbesserten Zugangs zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Unterstützung sowie die Verbesserung der Lebensqualität der Menschen, die mit HIV/Aids leben, davon betroffen oder dadurch besonders gefährdet sind, in der Europäischen Union und ihren Nachbarländern.

    Das komplette Strategiepapier der EU habe ich im nachfolgenden Link als PDF-Datei in deutscher Sprache bereitgestellt:

    Strategie zur HIV und Aids-Bekämpfung in Europa

    Informationen über die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou erhaltet ihr auf der offiziellen Homepage der Gesundheitskommissarin unter:

    http://ec.europa.eu/commission_barroso/vassiliou/index.htm

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  • 27Okt

    Die sogenannte EHIVI-Untersuchung 2009 (EHIVI = Euro HIV Index) wurde von „Health Consumer Powerhouse” durchgeführt, ein in Brüssel sitzendes und durch eine schwedische Privatperson initiiertes Analyseinstitut, das sich mit Fragen der Gesundheitspolitik und dem Verbraucherschutz in der EU befasst. EHIVI wurde unter anderem durch Mittel der Pharmaindustrie finanziert. Insgesamt 28 Indikatoren wurden zum Vergleich für den Euro HIV Index herangezogen, die die Bereiche Beteiligung und Rechte, Zugang, Prävention und Wirksamkeit umfassen. Für die Auswertung wurden öffentliche Statistiken, Patientenbefragungen und eigenständige Erhebungen berücksichtigt.

    Zitat aus dem Bericht: „Deutschland hat gute Präventionsprogramme, an deren Verbesserung ständig gearbeitet wird. Der Zugang zu Medikamenten und Behandlung ist gut, mit der Ausnahme, das Einwanderer ohne Papiere schwerwiegende Probleme bekommen können.” Auch die in den Ländern uneinheitlich durchgeführten oder gar ganz ausbleibenden Präventionsmaßnahmen in deutschen Gefängnissen wurden bemängelt. Und auf politischer Ebene fordert die Leiterin der Untersuchung, Dr. Beatriz Cebolla: „Deutschland sollte die Kriminalisierung bei HIV überdenken. Es gibt noch immer eine Sonderstrafrechtsregelung, durch die eine Übertragung strafbar ist.”

    Den kompletten Euro HIV Index-Bericht 2009 in englischer Sprache erreicht ihr auf der Homepage von healthpowerhouse.com über den folgenden Link:

    http://www.healthpowerhouse.com/files/Report%20Euro%20HIV%20index%20091008-3.pdf 

    Nachfolgend die komplette Rangfolge der einzelnen europäischen Staaten im EHIVI. Die Zahl in Klammern zeigt hierbei die erreichte Punktezahl an. Möglich war eine Punktezahl von 1.000. Neben dem jeweiligen Land habe ich euch als Link die einzelnen Pressemitteilungen als PDF-Dokument hinterlegt.

    1. Luxemburg (857) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Luxemburg
    2.
    Malta (791) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Malta
    3.
    Schweiz (775) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Schweiz
    4.
    Finnland (763) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Finnland
    5.
    Niederlande (760) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Niederlande
    6.
    Slowenien (756) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Slowenien
    6.
    Slowakei (756) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Slowakei
    8.
    Norwegen (751) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Norwegen
    9.
    Vereinigtes Königreich (741) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Vereinigtes Königreich
    10.
    Irland (736) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Irland
    11.
    Belgien (735) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Belgien
    12.
    Frankreich (733) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Frankreich
    13.
    Deutschland (720) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Deutschland
    14.
    Dänemark (716) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Dänemark
    15.
    Spanien (711) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Spanien
    16.
    Österreich (704) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Österreich
    17.
    Tschechische Republik (701) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Tschechische Republik
    18.
    Estland (684) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Estland
    19.
    Lettland (675) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Lettland
    20.
    Polen (668) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Polen
    21.
    Litauen (661) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Litauen
    22.
    Portugal (658) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Portugal
    23.
    Ungarn (652) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Ungarn
    24. Schweden (642) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Schweden
    25.
    Bulgarien (639) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Bulgarien
    26.
    Zypern (627) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Zypern
    27.
    Italien (614) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Italien
    28.
    Griechenland (597) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Griechenland
    29.
    Rumänien (548) – EHIVI 2009 Pressemitteilung Rumänien

    Weitere Informationen zum Euro HIV Index erhaltet ihr auf der Homepage www.healthpowerhouse.com.

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