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  • 30Jan

    In Deutschland leiden ca. 1,5 bis 2,5 Millionen Menschen an einer chronischen Lebererkrankung, die meist durch chronische Virushepatitis, Stoffwechselkrankheiten und übermäßigen Alkoholkonsum verursacht wird. In Folge einer Leberzirrhose entwickelt sich häufig eine hepatische Enzephalopathie (HE). Diese Hirnfunktionsstörung wird verursacht durch die unzureichende Entgiftungsleistung der Leber. In leichten Stadien bleibt sie oft unbemerkt, beeinträchtigt aber die Reaktionsfähigkeit und damit die Fahreignung betroffener Personen, die somit eine potentielle Gefahrenquelle im Straßenverkehr darstellen. Bisherige Untersuchungen zu dieser Thematik lieferten sehr widersprüchliche Ergebnisse. Eine jüngst in der Fachzeitschrift Gastroenterology veröffentlichte Studie der Düsseldorfer Leberforscher unter Leitung von Prof. Dr. Dieter Häussinger kommt zu dem Schluss, dass eine objektivierbare Einschätzung der Fahreignung ausschließlich durch einen realen Fahrtest bei unterschiedlichen Stressbedingungen zu erreichen ist (Kircheis et al., Gastroenterology 2009; 137:1706-1715). Die Bestimmung der Fahrtüchtigkeit mit Computertests, wie sie zur Schweregradbeurteilung der HE ebenfalls Anwendung findet, sind nicht geeignet, um eine Fahrtauglichkeit im Einzelfall vorauszusagen. Eine generelle Ablehnung der Fahrtüchtigkeit zirrhotischer Patienten mit leichter Enzephalopathie ist deshalb nicht gerechtfertigt, sondern bedarf der Überprüfung im Einzelfall.
     
    Ob und ab welchem Schweregrad einer Hepatischen Enzephalopathie mit neuropsychologischen Defiziten gerechnet werden muss, die eine Fahreignung ausschließen, war Gegenstand der publizierten Untersuchung. Sie wurde an der Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie (Direktor Prof. Dr. Dieter Häussinger) des Universitätsklinikums Düsseldorf in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) durchgeführt. 
      
    Im Rahmen der Studie wurden 51 Zirrhosepatienten mit unterschiedlichen Schweregraden der HE und 48 altersentsprechende Kontrollpersonen im Rahmen von realen Fahrtests mit unterschiedlichen Belastungssituationen, von Labor- sowie von neu entwickelten "In-Car" computerpsychometrischen Untersuchungen, und einer Fahrlehrerbeurteilung untersucht. Dabei wurde die individuelle Fahrleistung mittels eines mit multiplen Sensoren und Kameras ausgerüsteten Spezialfahrzeugs objektiviert.
     
    Die Gruppenanalyse zeigte, dass bei Zirrhosepatienten im Vergleich zu der lebergesunden Kontrollgruppe in allen drei Testverfahren mit zunehmendem Krankheitsstadium schlechtere Fahrleistungen auftreten. Bereits Personen mit sehr leichter Enzephalopathie machten bei erhaltener Reaktionsgeschwindigkeit überdurchschnittlich viele Fehler beim Fahren, während mit zunehmender Enzephalopathie auch die Reaktionsgeschwindigkeit verlangsamt war. Im Einzelfall war auf der Grundlage der HE-Schweregradbeurteilung (West-Haven Kriterien) keine sichere Voraussage über die Fahrtauglichkeit möglich.
     
    Erstaunlich war, dass Zirrhosepatienten bezüglich ihrer Fahrleistung unkritisch waren und diese überschätzten. Bei 25 von 94 Patienten wurden abweichende Resultate zwischen der realen Fahrprobe und dem Urteil des Fahrlehrers und den Resultaten computerpsychometrischer Test nachgewiesen. Dies spricht dafür, dass computerpsychometrische Testbatterien entsprechend der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung nicht sensitiv genug sind, um kognitive Defizite dieser Patientengruppe in ihrer Gesamtheit zu erfassen.
     
    Die Resultate sprechen dafür, dass die Entscheidung betreffs einer Fahrtüchtigkeit zirrhotischer Patienten auf individueller Basis durch einen Realfahrtest erfolgen sollte.
     
    Gastroenterology (Journal): http://www.gastrojournal.org/aims

    Publikation: Kircheis et al., Gastroenterology 2009; 137:1706-1715.

    Quelle: Pressemitteilung der Heinrich Heine Universität Düsseldorf vom 22. Januar 2010

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  • 29Jan

    Interview von Dr. Rösler mit der Bild-Zeitung vom 29.01.2010

    Von N. Blome und A. Baldauf

    BILD: Herr Minister, die Zusatzbeiträge sorgen für Verärgerung. Können Sie sie nicht stoppen?

    Rösler: Erstmal: Ich habe die Zusatzbeiträge nicht erfunden. Zweitens: Für mich ist klar: Wir brauchen einen neuen Ansatz. In der jetzigen Form sind die Zusatzbeiträge unsozial.

    BILD: Was heißt das?

    Rösler: Nun, bis 8 Euro im Monat findet kein Sozialausgleich statt. Ob Gering- oder Gutverdiener, alle zahlen dieselbe Summe. Das empfinden die Menschen als ungerecht. Jede Krankenkasse steht deshalb in der Pflicht, alles zu tun, um Zusatzbeiträge für ihre Versicherten zu vermeiden. Hier müssen sich die Kassen mehr anstrengen. Das erwarte ich. Im Übrigen: Es gibt ja noch genügend Kassen ohne Zusatzbeitrag.

    BILD: Raten Sie zum Wechsel?

    Rösler: Das sollte jeder für sich selbst entscheiden. In anderen Bereichen ist der Wechsel längst üblich. Wenn mir mein Stromanbieter zu teuer ist, sehe ich mich ja auch nach einem anderen um.

    BILD: Wozu dann eine Reform?

    Rösler: Rumdoktern bringt nichts. Auf Dauer brauchen wir ein besseres System, das automatisch einen Sozialausgleich über Steuern vornimmt. Damit wird sich ab März die von mir eingesetzte Regierungskommission beschäftigen.

    BILD: Kommt dann die Radikalreform?

    Rösler: Wir werden die Reform so gestalten, dass kein Versicherter überfordert wird. Wie groß die Schritte sein werden, hängt deshalb auch davon ab. Wir wollen, dass die Menschen den notwendigen Weg mitgehen können.

    BILD: Wird Gesundheit jemals wieder billiger?

    Rösler: Wir freuen uns, dass die Menschen älter werden. Und wir wollen, dass den Menschen die Segnungen des medizinischen Fortschritts zugute kommen. Insofern wird das schwierig. Aber fest steht: Die Versicherten dürfen nicht mehr bezahlen, als wirklich unbedingt notwendig ist. Und ich stehe dafür, dass im Gesundheitswesen kein Geld verschwendet werden darf.

    BILD: Wollen Sie mehr Kontrollen? Muss der Staat stärker eingreifen?

    Rösler: Nein, ich will mehr Wettbewerb. Und der muss funktionieren. Dafür schaffe ich die Voraussetzung. Damit die Menschen ein bezahlbares, gutes Gesundheitssystem auch in Zukunft behalten. Dafür haben uns die Bürger gewählt.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/29-01-10-bild-roesler.html

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  • 29Jan

    Idiotyp-Vakzinierung zur Therapie des Non-Hodgkin-Lymphoms 

    Die Bayer Innovation GmbH hat mit der Aufnahme eines Patienten-spezifischen Impfstoffs in die klinische Entwicklung einen Meilenstein erreicht. Nach Genehmigung der Phase-I-Studie durch die FDA (Food & Drug Administration) in den USA wird der Impfstoff nun an Probanden getestet. Damit befinden sich zum ersten Mal Proteine, die mittels magICON®-Technologie in Tabakpflanzen produziert wurden, in der klinischen Erprobung. Die Patienten-spezifischen Impfstoffe aus der Pilotanlage der Bayer-Tochter Icon Genetics in Halle sollen zur Behandlung des Non-Hodgkin-Lymphoms (NHL) - einer Krebserkrankung der Lymphozyten - eingesetzt werden. Die Behandlung soll das eigene Immunsystem aktivieren, so dass es die bösartigen Zellen erkennt und gezielt durch die körpereigenen Abwehrkräfte zerstören kann.Dr. Detlef Wollweber, Geschäftsführer der Bayer Innovation GmbH, erläutert: “Die Entwicklung dieses personalisierten Impfstoffes hat zum Ziel, Patienten, die erfolgreich durch Chemotherapie behandelt worden sind, in kompletter Remission zu halten - das heißt, ein Wiederauftreten des Tumors zu verhindern. Mit Beginn dieser klinischen Prüfung haben wir auch gezeigt, dass unsere magnICON®-Technologie geeignet ist, Proteine für potentielle pharmazeutische Anwendungen herzustellen.”

    Die magnICON®-Technologie ist ein neuer Prozess zur schnellen Erzeugung von rekombinanten Proteinen wie Biopharmazeutika in hoher Ausbeute in der Tabakpflanze. Die Pflanze selbst wird nicht gentechnisch verändert: Es wird lediglich temporär ein Bauplan für das gewünschte Produkt mit Hilfe eines Agrobakteriums in die Pflanze gebracht, der sich in den Tabakpflanzenzellen verteilt. Das Protein wird anschließend aus den Blättern der Pflanze in hoher Reinheit gewonnen. Das Verfahren kann auch im großtechnischen Maßstab in einer geschlossenen Anlage betrieben werden. “Das Ziel künftiger Tumorbekämpfung ist eine möglichst auf den einzelnen Patienten abgestimmte Therapie”, erklärt Dr. John Edward Butler-Ransohoff, Leiter des Plant-made-Pharmaceuticals Projekts bei Bayer. “Hämatologische Tumoren wie B-Zell-Lymphome eignen sich gut für die Weiterentwicklung der personalisierten Medizin. Denn die von den Lymphomen gebildeten idiotypischen Antikörper stellen hochspezifische Tumor-Marker dar.”

    Seit den 90er Jahren arbeiten Wissenschaftler daran, gegen solche patientenspezifische, idiotypische Antikörper (Oberflächen-Immunglobuline) Immunantworten hervorzurufen und damit das Wiederauftreten des Tumors deutlich zu verzögern. In einer wegweisenden Forschungsstudie mit Patienten, die zuvor mit Chemotherapie in komplette Remission gebracht worden waren, war dieses Ziel erstmalig 2006 von einer Forschergruppe um Professor Maurizio Bendandi, Universität von Navarra (Spanien), erreicht worden. Die neue Phase-I-Studie der BIG wird in enger Zusammenarbeit mit Bendandi ausgeführt.

    Im Mittelpunkt der gerade begonnenen klinischen Studie an erkrankten Freiwilligen stehen Sicherheit, Verträglichkeit und - soweit aus Laborwerten ablesbar - auch immunologische Effekte der Impfung. Im Rahmen der Studie erhalten zwanzig Probanden jeweils den maßgeschneiderten Impfstoff in sechs subkutanen Applikationen innerhalb eines halben Jahres. Anschließend wird an der Universität von Navarra im Labor von Bendandi eine sorgfältige Charakterisierung der humoralen und zellulären Immunantworten erfolgen. Bei ausreichend positiven und erfolgversprechenden Ergebnissen dieser Studie wird anschließend eine Zulassungsstudie (Phase III) angestrebt. Die jetzt angelaufene klinische Studie der Phase I wird an der renommierten University of Texas Southwestern Medical Center in Dallas (USA), ausgeführt. Die Arbeiten werden dort durch die Firma DAVA Oncology koordiniert.

    Über die Idiotyp-Vakzinierung

    Die Idiotyp-Vakzinierung ist eine neue, bislang noch nicht zugelassene Art von Behandlung. Sie wird als aktive Immuntherapie bezeichnet und ist im Unterschied zu den meisten anderen biologischen Therapien Patienten-spezifisch. Das bedeutet, jeder Patient erhält sein eigenes, auf ihn zugeschnittenes Präparat. Der Impfstoff besteht aus einem Antikörper - einem sogenannten Immunoglobulin -, welcher ausschließlich auf den erkrankten Lymphozyten, nicht jedoch auf gesunden Lymphozyten und anderen Körperzellen vorhanden ist. Dieses Protein bezeichnet man als “Idiotyp”. Für jeden Patienten soll so ein individuelles Medikament hergestellt und als Impfung verabreicht werden. Die Behandlung soll das eigene Immunsystem aktivieren, so dass es die bösartigen Zellen gezielt durch die körpereigenen Abwehrkräfte zerstören kann.

    Über das Non-Hodgkin-Lymphom

    Das Non-Hodgkin-Lymphom ist eine maligne Erkrankung des Lymphsystems und die fünfthäufigste Todesursache bei Krebs nach Brust-, Prostata-, Lungen- und Dickdarmkrebs. Es geht von den Lymphozyten aus - einer Untergruppe der weißen Blutkörperchen. Man unterscheidet zwei Haupttypen von Lymphozyten: B-Lymphozyten und T-Lymphozyten (auch B- und T-Zellen genannt). Die Non-Hodgkin-Lymphome werden klinisch in zwei allgemeine Kategorien unterteilt: die indolenten Lymphome, zu deren häufigsten die relativ langsam wachsenden follikulären Lymphome zählen, und die aggressiven Lymphome, zu denen die schneller wachsenden diffusen großzelligen B-Zell-Lymphome (DLBCL) gehören. Die Gesamtzahl der NHL-Fälle in der Europäischen Union beträgt rund 230.000 bei einer jährlichen Neuerkrankungsrate von etwa 70.000. Das follikuläre Lymphom ist einer der häufigsten Typen des indolenten NHL; rund 25 - 30 Prozent aller NHL-Lymphome gehören zu dieser Form - einer Krebserkrankung, die sich über einen längeren Zeitraum hinzieht und schwer zu behandeln ist.

    Über die Bayer Innovation GmbH

    Die Bayer Innovation GmbH (BIG), eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Bayer AG, evaluiert und entwickelt neue Geschäftsfelder für den Bayer-Konzern, die mit den Bayer-Kernkompetenzen Gesundheit, Ernährung und hochwertige Materialien korrespondieren und die derzeitigen Innovations- und Geschäftsschwerpunkte von Bayer ergänzen.

    Über DAVA Oncology, LP

    DAVA Oncology ist ein Unternehmen mit Sitz in Texas (USA), das sich auf die Beschleunigung der klinischen Studien von Substanzen zur Krebsbehandlung fokussiert hat. Mit einem Team von vier Onkologen kann DAVA Oncology hochkomplexe und aufwendige Studien mit Onkologie-Patienten nach einem Standardkostenmodell durchführen. DAVA bietet darüber hinaus strategische Beratung sowie die Planung der klinischen Entwicklung für Biotechnologie- und Pharmaunternehmen an. Weitere Informationen unter: www.davaonc.com

    Bayer: Science For A Better Life

    Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Gebieten Gesundheit, Ernährung und hochwertige Materialien. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen den Menschen nützen und zur Verbesserung ihrer Lebensqualität beitragen. Gleichzeitig schafft Bayer Werte durch Innovation, Wachstum und eine hohe Ertragskraft. Der Konzern bekennt sich zu den Prinzipien des Sustainable Developments und zur Rolle eines sozial und ethisch verantwortlich handelnden “Corporate Citizen”. Ökonomie, Ökologie und soziales Engagement sind gleichrangige Ziele innerhalb der Unternehmenspolitik. Im Geschäftsjahr 2008 erzielte Bayer mit 108.600 Beschäftigten einen Umsatz von 32,9 Milliarden Euro. Die Investitionen beliefen sich auf 2,0 Milliarden Euro und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 2,7 Milliarden Euro.

    Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de.

    Quelle: Pressemitteilung der Bayer AG vom 28. Januar 2010

    Foto: Bayer AG

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  • 29Jan

    Erkenntnisse Tübinger Neurowissenschaftler werfen neues Licht auf die Informationsverarbeitung im Gehirn

    Ich höre quietschende Reifen, sehe im Augenwinkel ein Auto näherkommen – und springe schnell zurück auf den Gehweg. Dass ich mit heiler Haut davon gekommen bin, verdanke ich den Millionen von Nervenzellen, die in meinem Gehirn die verschiedenen Informationen verarbeiten und in adäquate Handlungsanweisungen umsetzen. Die Kommunikation zwischen den Neuronen erfolgt dabei über kleine Spannungsimpulse, die Aktionspotentiale. Wissenschaftler vom Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik haben zusammen mit Kollegen vom Baylor College of Medicine (USA) gezeigt, dass die benachbarten Nervenzellen weniger stark korreliert sind. Dies könnte implizieren, dass die Informationsverarbeitung deutlich effizienter ist als bislang vermutet. Somit ist eine geringere Anzahl an Neuronen notwendig, um große Datenmengen zu verarbeiten (Science, 28. Januar 2010).

    “Wir müssen verstehen, wie ein gesundes Gehirn funktioniert, wenn wir Menschen mit Fehlfunktionen helfen wollen, wie sie beispielsweise bei Autismus auftreten”, sagte Andreas Tolias, Neurowissenschaftler am Baylor College für Medizin, USA, und einer der Hauptautoren der Studie.

    Das Gehirn ist die Schaltzentrale unseres Körpers, der Ort wo alle Informationen zusammengeführt werden. Es verarbeitet die unterschiedlichsten Eindrücke und koordiniert alle Bewegungen. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Nervenzellen erfolgt dabei auf verschiedenen hierarchischen Ebenen. Wenn wir beispielsweise mit den Augen etwas wahrnehmen, so wird diese Information nacheinander in etwa zwölf verschiedenen Regionen des visuellen Kortex verarbeitet. Die Weiterleitung der Signale von Zelle zu Zelle erfolgt dabei über elektrische Signale, die Aktionspotentiale.

    Die Wissenschaftler können diese Informationsleitung hörbar machen, da die einzelnen Nervenzellen “feuern”, wenn sie aktiv sind. Zeigt man einer Versuchsperson immer das gleiche Bild mehrmals hintereinander, so klingt die Feuerrate jedoch jedes Mal anders. Ein Teil der Nervenzellaktivität ist also unabhängig vom visuellen Reiz. Bislang wurde vermutet, dass diese reizunabhängigen Aktionspotentiale bei benachbarten Nervenzellen aufgrund der engen Verknüpfung oft zu gleichen Zeiten auftreten. Dies wäre allerdings problematisch: Je stärker die Zellen korreliert sind, desto stärker wird das reizunabhängige Signal und desto schwieriger wird es für das Gehirn, zwischen relevanter und irrelevanter Information zu unterscheiden.

    “Wir haben eine Methode entwickelt, mit der wir Aktionspotentiale noch präziser messen können”, sagte Alexander Ecker, Doktorand am Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik und Erstautor der Studie. Die Wissenschaftler haben trainierten Rhesusaffen verschiedene Bilder gezeigt, und gleichzeitig die Aktivität mehrerer, beieinander liegender Nervenzellen gemessen. Durch die neue Kombination von Messtechnik und Versuchsaufbau gelang dem deutsch-amerikanischen Wissenschaftlerteam der Nachweis, dass dicht beieinander liegende Nervenzellen unabhängig voneinander reagieren.

    “Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die Verschaltung von Neuronen im Gehirn so organisiert ist, dass deren Aktivitäten dekorreliert werden”, sagt Alexander Ecker. Das heißt, obwohl alle Nervenzellen die gleichen Informationen bekommen, setzt jede Nervenzelle diese anders um und leitet sie weiter. Jede Nervenzelle macht das Gleiche, aber nicht jede Nervenzelle macht es auf die gleiche Art und Weise. Erst durch die vielen unterschiedlichen Einzelhandlungen ergibt sich ein einheitliches Ganzes. Möglicherweise dient dieser Mechanismus dazu, das Zusammenspiel zwischen den Nervenzellen bei der Signalverarbeitung zu verbessern und zu vereinfachen. “Die Informationsverarbeitung im Gehirn ist viel einfacher, wenn die Nervenzellenaktivität nicht korreliert ist. Wenn eine Hierarchieebene wissen will, was die andere tut, muss sie nicht erst Korrelationen herausrechnen”, sagte Andreas Tolias. Daher sind weniger Nervenzellen als bislang angenommen nötig, um große Datenmengen zu verarbeiten.

    “Unsere Erkenntnisse werfen ein neues Licht auf die bisherigen Modelle des Hirnrindenaufbaus. Wenn wir wissen, wie das gesunde Gehirn funktioniert, können wir in Zukunft auch das Gehirn von Epileptikern oder Autisten besser verstehen”, hofft Neurowissenschaftler Ecker.

    Originalveröffentlichung

    Ecker, A. S., Berens, P., Keliris, G. A., Bethge, M., Logothetis, N.K., Tolias, A.S. (2009)
    Decorrelated Neuronal Firing in Cortical Microciruits
    Science, 28. Januar 2010

    Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik forscht an der Aufklärung von kognitiven Prozessen auf experimentellem, theoretischem und methodischem Gebiet. Es beschäftigt rund 325 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus über 40 Ländern und hat seinen Sitz auf dem Max-Planck-Campus in Tübingen. Das MPI für biologische Kybernetik ist eines der 80 Institute und Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.

    Weitere Informationen:

    http://www.kyb.tuebingen.mpg.de/bethge/index.php

    Quelle: Pressemitteilung des Max-Planck-Institutes Kybernetik vom 28. Januar 2010, veröffentlicht beim Informationsdienst Wissenschaft – www.idw-online.de

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  • 29Jan

    Der Heidelberger “DaVinci”-Operationsroboter ist 5 Jahre alt / Klinische Studie zu neuer Technik der Kontinenzerhaltung bei vollständiger Prostataentfernung

    Weniger Komplikationen wie Inkontinenz und Impotenz, ein kurzer Aufenthalt in der Klinik und selten Bluttransfusionen: Das ist die Bilanz der Operationsserie mit der computerunterstützten Operationstechnik mit dem “DaVinci”-Roboter in der Urologischen Universitätsklinik Heidelberg.  Eine klinische Studie soll nun ein neues Operations-Verfahren zum optimierten Erhalt der Kontinenz  untersuchen.

    Die “DaVinci”-Technik steht für höchste Präzision und schonende, nebenwirkungsarme Operationen. Die Urologische Universitätsklinik Heidelberg hat das Verfahren bereits 2004 erfolgreich etabliert und ist eines der europäischen Kompetenzzentren. 500 Patienten wurden hier seitdem mit Hilfe des Roboters erfolgreich behandelt. Primäres Einsatzgebiet sind Prostataentfernungen, die Urologen benutzen “DaVinci” aber auch für Eingriffe an Blase, Nieren und Samenleitern.

    Europäisches Kompetenzzentrum für Ausbildung

    Bisher wurden in Heidelberg 400 totale Prostataentfernungen mit dem “DaVinci” durchgeführt. Die Heidelberger Urologen können damit in Deutschland die längste Erfahrung mit dieser Methode vorweisen. “Die “DaVinci”-Operationstechnik ist hier ein integraler Bestandteil der klinischen Ausbildung für unsere Ärzte”, so Professor Dr. Markus Hohenfellner, Ärztlicher Direktor der Urologischen Universitätsklinik. “Die Klinik ist außerdem eines der europäischen Kompetenzzentren, in dem Operateure aus anderen nationalen und internationalen Kliniken ausgebildet werden.”  Sieben Operateure der eigenen Klinik sowie 15 Operateure von extern sind im Umgang mit der neuen Technik geschult worden.

    Entscheidend für die Bewahrung von Kontinenz und Potenz ist vor allem der Erhalt der Nerven. Von den robotischen Prostatakrebsoperationen wurden in Heidelberg 75 Prozent nervenerhaltend durchgeführt. Die Operationsdauer betrug 120-150 Minuten und die Patienten waren durchschnittlich 5 Tage im Krankenhaus (zwischen 3 und 8 Tagen). Durch die Operationstechnik wird eine Kontinenzrate von 95 Prozent erreicht. Blutersatzprodukte mussten nur bei 2 Prozent der Patienten verabreicht werden. Der Wechsel zur konventionellen Schnittoperation war bei weniger als 1 Prozent der Operationen nötig.

    Wie funktioniert der “DaVinci”-Roboter?

    “DaVinci” ist kein selbständiger Roboter, sondern nur der Übermittler, der die Bewegungen des Chirurgen an der Bedienkonsole in präzise Aktionen der Operationsinstrumente im Bauch des Patienten umsetzt. Dabei rechnet der Computer relativ große Handbewegungen in minimale Positionsänderungen der Instrumente um und ermöglicht so ein exaktes Vorgehen. “DaVinci” hat drei Arme: einer hält die Kamera, zwei halten die Operationsinstrumente, die - wie bei der normalen Bauchspiegelung - durch kleine Schnitte in der Bauchdecke eingeführt werden. Der Operateur kann mit der Kamera das Operationsgebiet vergrößern und sogar ein wenig um die Ecke sehen.

    Welche Vorteile hat das Verfahren?

    Der Roboter ermöglicht es dem Chirurgen trotz “Schlüssellochchirurgie” fast so zu arbeiten, als hätte er die Bauchhöhle mit einem großen Schnitt eröffnet. Er erhält ein dreidimensionales Bild und kann die Instrumente wie seine eigenen Hände bewegen. Das Verfahren kombiniert die Vorteile der offenen Operation mit denen des minimal-invasiven Vorgehens: minimaler Blutverlust, schnelle Erholung des Patienten, weniger Schmerzen und ein gutes kosmetisches Ergebnis. Außerdem können kleine Blutgefäße und Nerven, wie z.B. die Erektionsnerven bei potenzerhaltenden Operationen, exakt geschont werden. Einziger Nachteil sind die enorm hohen Anschaffungskosten: das Gerät kostet etwa 1,6 Millionen Euro.

    Studie zur blasenhalserhaltenden Technik bei totaler Prostataentfernung

    Leidet der Patient an einem Prostatatumor, muss die Prostata meist entfernt werden. Direkt nach der Operation kommt es bei vielen Patienten zu unfreiwilligem Harnabgang, sie sind vorrübergehend inkontinent. Bei Risikopatienten kann diese Harninkontinenz sogar bestehen bleiben. Die Heidelberger Urologen haben eine sogenannte “blasenhalserhaltende” Operationstechnik entwickelt, bei der nicht nur der äußere, sondern auch der innere Schließmuskel der Blase erhalten bleibt.

    “Wir erwarten, dass die Patienten den Urin früher wieder halten können, und es weniger bleibende Harninkontinenzen geben wird”, erklärt Dr. Joanne Nyarangi-Dix, Studienleiterin und Ärztin an der Urologischen Universitätsklinik. “Die Studie soll nun klären, ob die “DaVinci”-Technik dazu beitragen kann, die Blasenkontrolle nach radikaler Prostataentfernung weiter zu verbessern.”

    Weitere Informationen im Internet:

    www.klinikum.uni-heidelberg.de/Da-Vinci.105354.0.html

    www.klinikum.uni-heidelberg.de/Die-robotergestuetzte-Da-Vinci-Technik.111276.0.html

    www.klinikum.uni-heidelberg.de/Erhalt-des-inneren-Schliessmuskels-bei-radikaler-Prostatektomie.113027.0.html

    Universitätsklinikum und Medizinische Fakultät Heidelberg

    Krankenversorgung, Forschung und Lehre von internationalem Rang

    Das Universitätsklinikum Heidelberg ist eines der größten und renommiertesten medizinischen Zentren in Deutschland; die Medizinische Fakultät der Universität Heidelberg zählt zu den international bedeutsamen biomedizinischen Forschungseinrichtungen in Europa. Gemeinsames Ziel ist die Entwicklung neuer Therapien und ihre rasche Umsetzung für den Patienten. Klinikum und Fakultät beschäftigen rund 7.000 Mitarbeiter und sind aktiv in Ausbildung und Qualifizierung. In mehr als 40 Kliniken und Fachabteilungen mit 1.600 Betten werden jährlich rund 500.000 Patienten ambulant und stationär behandelt. Derzeit studieren ca. 3.100 angehende Ärzte in Heidelberg; das Heidelberger Curriculum Medicinale (HeiCuMed) steht an der Spitze der medizinischen Ausbildungsgänge in Deutschland. (Stand 12/2008)

    http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/

    Quelle: Pressemitteilung des UniversitätsKlinikums Heidelberg vom 29. Januar 2010

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  • 29Jan

    Statement von Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa. Die forschenden Pharma-Unternehmen vom 26. Januar 2010

    Bundesgesundheitsminister Rösler ist nicht zu beneiden: Er muss nachholen, was Vorgängerregierungen versäumt haben. Er muss das Gesundheitssystem nachhaltig finanzieren. Seit gestern wissen wir, dass etwa für die Versicherten der DAK die mit dem Gesundheitsfonds angelegten Zusatzbeiträge Realität werden. Der Spitzenverband Bund prognostiziert, dass im Laufe des Jahres weitere Kassen folgen werden. Angesichts dieser Lage wird niemand im Gesundheitswesen der Frage ausweichen können, wie effizient seine Leistungen sind. Die forschenden Pharma-Unternehmen stellen sich diese Frage. Wir sind überzeugt, den Nutzen unserer Produkte für das Gesundheitssystem darlegen und ihre Kosten rechtfertigen zu können. Wir stehen daher zu einer stringenten Kosten-Nutzen-Bewertung, für die sich auch der Bundesgesundheitsminister in diesen Tagen noch einmal ausgesprochen hat. Unser Angebot steht, das IQWiG, das seit langem den Auftrag hat, derartige Bewertungen nach internationalen Standards durchzuführen, auf diesem Weg konstruktiv zu begleiten. Ferner können Verträge zwischen Kostenträgern und Herstellern zu mehr Versorgungseffizienz und damit auch zu mehr Kosteneffizienz führen. Beide Wege sieht der Koalitionsvertrag vor und wir stehen zu unserem Wort, dass wir bereit sind, beide Wege zu gehen. Ich werde am Schluss meiner Ausführungen noch ausführlicher dazu Stellung nehmen.

    Ohne dass die meisten Menschen wohl etwas mit dem technischen Begriff der “Kosten-Nutzen-Bewertung” anfangen könne, haben sie doch einen klaren Blick für das zu Grunde liegende Problem, nämlich das Verhältnis von Medizin und Ökonomie: 76 % der Menschen in Deutschland halten das medizinische Versorgungsniveau für gut. Ein Spitzenwert! Aber fast genauso viele Menschen meinen, dass im Gesundheitswesen Geld verschwendet wird. Rund 65 % sind der Auffassung, dass es zu teuer und zu kompliziert ist.

    Wertschätzung für das Versorgungsniveau im deutschen Gesundheitswesen, verbunden mit der Einschätzung, dass sich dies nicht ohne Weiteres und ohne politische Anstrengung beibehalten lässt. So fasse ich die Ergebnisse der vorliegenden TNS-EMNID-Umfrage zusammen.

    Und in der Tat ist die Versorgung durch das deutsche Gesundheitssystem gut. Das gilt jedenfalls oft, aber leider nicht immer. Das gilt für viele, aber leider nicht für alle. Denn der Zugang zu medizinischen Innovationen wird von 46 % der Befragten als nicht ausreichend angesehen. Überraschen kann dieser Befund nicht, denn Deutschland ist in puncto Einsatz moderner Medikamente tatsächlich europäisches Schlusslicht: Nur 6,0 Prozent der Ausgaben entfielen 2007 in Deutschland auf Innovationen, die in den fünf Jahren zuvor auf den Markt gekommen waren.

    Auch ist unser Gesundheitssystem, das heute medizinisch noch immer Vieles leistet, leider nicht zukunftsfest. Auf den demografischen Wandel unserer Gesellschaft hat es keine überzeugende Antwort. Die Frage, wie immer weniger junge Menschen ihre eigene Gesundheit und die einer steigenden Zahl von alten Menschen finanzieren sollen, hängt immer noch wie ein Damoklesschwert über uns.

    Muss sich also alles ändern, damit alles bleiben kann wie es ist? Jedenfalls wird die Politik vor der nicht geringen Herausforderung stehen, den Menschen zu vermitteln, dass man an einem hohen Versorgungsniveau festhalten will und gerade deshalb ein besseres Finanzierungsmodell sucht. Diese politische Operation wird sicher schwierig durchzuführen sein, ist aber mit Blick auf die Nachhaltigkeit eines insgesamt immer noch medizinisch erfolgreichen Gesundheitssystems unerlässlich!

    Auf dem Radar des Gesundheitssystems zeigt sich jedenfalls die zentrale Herausforderung der Zukunft. Der steigende medizinische Mehrbedarf einer älter werdenden Gesellschaft, die zugleich immer mehr Therapieoptionen an die Hand bekommt, lässt sich nicht leugnen. Für die forschenden Pharma-Unternehmen ist es dabei wichtig, dass auch künftig jeder Patient sicher sein kann, vom medizinischen Fortschritt zu profitieren. Ein ehrgeiziges Ziel, denn es bedeutet auch, dass wir den unmittelbaren Marktzugang innovativer Arzneimittel bewahren müssen. Deutschland schickt keinen Patienten in die Warteschleife. Die sofortige Erstattungsfähigkeit einer Therapie ist wesentlicher Teil des Qualitätsversprechens im Solidarsystem.

    Jeder Patient muss am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen möchte ich betonen: Die forschenden Pharma-Unternehmen sind sich ihrer Mitverantwortung, das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, bewusst und sehen dabei zwei Wege: zum einen ein transparente Kosten-Nutzen-Bewertung nach internationalen Standards und zum anderen direkte Verträge zwischen Herstellern und Kassen. In beiden Fällen sollte die Betrachtung des Behandlungserfolgs im Mittelpunkt stehen.

    Bei einer Kosten-Nutzen-Bewertung muss das Verfahren durchschaubar sein und alle – Patienten, Kassen und Hersteller – müssen von Beginn an beteiligt werden. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt müssen Kriterien, Studiendesign und Zeitplan verbindlich vereinbart werden. Daten aus dem Versorgungsalltag sind einzubeziehen. Sektorübergreifende Betrachtungen, die Gesamtbehandlungsabläufe in den Blick nehmen, schaffen einen hohen Grad an Patientenorientierung, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Kosten-Nutzen-Bewertungen sollen Versorgung optimieren.

    Darüber hinaus bzw. alternativ können wir uns einen Ausbau des Vertragsgeschehens vorstellen. Reine Rabattverträge, wie sie für Generika mittlerweile zum Standard geworden sind, können für patentgeschützte Arzneimittel naturgemäß jedoch nicht greifen. Hier wird sich stattdessen eine ganz neue wettbewerbliche Vertragskultur in den nächsten Jahren etablieren. Dabei wird es komplexere, mehrdimensionale Vertragstypen geben, die die Verbesserung der Outcomes der medizinischen Versorgung zum Ziel haben.

    Mit dieser neuen Vertragswelt werden wir dem Wettbewerb um die beste Qualität im deutschen Gesundheitswesen neue Impulse verleihen. Bisher ist die Politik davon ausgegangen, dass das Gesundheitssystem nur so lange finanzierbar bleibt, so lange die Ausgaben durch staatliche Regulierungen immer wieder gebremst werden. Aber alle Versuche staatlichen Dirigismus sind fehlgeschlagen: Wir haben heute einen Dschungel an Regulierungen, den kaum noch ein Mensch durchschaut.

    Als wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Qualität und Sicherung der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswesens sollten deswegen schnellstmöglich alle nicht notwendigen Regulierungen des Marktes auf den Prüfstand gestellt und abgeschafft werden. Deregulierung ebenso wie umfassende Geltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind Voraussetzung, dass das Vertragsgeschehen in Gang kommt. Der Arzt sollte von ökonomischer Verantwortung im Arzneimittelsektor unabhängig sein und bei der Verordnung allein der Wirksamkeit und Sicherheit verpflichtet sein. Entsprechend sollte eine Freistellung des Arztes von der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen.

    Auch beim Morbi-RSA besteht Handlungsbedarf: Die jetzige Ausgestaltung ds Gesundheitsfonds kann für Krankenkassen zu negativen finanziellen Anreizen führen, wenn sie Innovationen fördernde Verträge vereinbaren. Daher sollte, ähnlich den Regelungen bei dem G-DRG-System, eine Innovationsöffnung erfolgen. Kassen und Pharmaunternehmen könnten sich einvernehmlich auf Erstattungskonditionen einigen, ohne dass die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte zur Festlegung von Erstattungshöchstbeträgen vorher durchlaufen werden müssen.

    In einem sensiblen Bereich wie dem Arzneimittelsektor sind Regeln unverzichtbar, aber sie müssen klar, einfach und effektiv und zum Wohle des Patienten formuliert sein! Den Dialog mit der Politik über notwendige Rahmenbedingungen wollen wir fortsetzen, um zeitnah politisch gangbare Implementierungsschritte identifizieren zu können.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    04. Februar 2010 – Bürger fordern: Patientenversorgung besser vernetzen

    27. Januar 2010 – Zwei Drittel glauben, Gesundheitsreform wird ihnen nutzen

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  • 28Jan

    Studie zeigt, was passiert, wenn sich das Kurzzeitgedächtnis viele Dinge gleichzeitig merken soll

    Das menschliche Gehirn verfügt augenscheinlich über eine Art Metronom, das die Vorgänge im Kurzzeitgedächtnis koordiniert. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Bonn und der Fachhochschule Koblenz. Die Ergebnisse sind nun in der Zeitschrift PNAS erschienen (doi: 10.1073/pnas.0911531107). Sie zeigen auch, dass eine Struktur im Schläfenlappen für das Kurzzeitgedächtnis eine wichtigere Rolle spielen könnte, als bislang oft gedacht.

    Nach jedem Griff zum Telefonbuch arbeitet unser Kurzzeitgedächtnis auf Hochtouren. Würde man uns aber ein paar Minuten später nach der soeben gewählten Nummer fragen, wüssten wir wohl keine Antwort mehr. Denn während das Langzeitgedächtnis Erinnerungen dauerhaft speichert – wahrscheinlich durch Änderung der "Verkabelung" zwischen den Nervenzellen -, ist der Inhalt des Kurzzeitgedächtnisses flüchtig. Er besteht vermutlich aus elektrischen Erregungsmustern, die für eine Zeitspanne von wenigen Sekunden bis Minuten aufrecht erhalten werden. Sobald die Erregung abklingt, ist die Erinnerung gelöscht. Das ist auch der Grund, warum wir die Telefonnummer innerlich vor uns hinmurmeln, bis wir sie sicher eingetippt haben – so geht sie uns nicht verloren. Wie aber schafft es das Kurzzeitgedächtnis, dass wir uns die verschiedenen Ziffern gleichzeitig merken können?

    Die jetzt erschienene Studie liefert auf diese Frage eine Antwort. Darin hatten die Forscher ihren Probanden Fotos von Gesichtern vorgelegt. Manchmal zeigten sie ihnen nur ein Bild, manchmal zwei oder sogar vier. Kurz darauf präsentierten sie ihren Versuchspersonen ein weiteres Foto. Diese sollten nun angeben, ob sie es zuvor schon gezeigt bekommen hatten oder ob es sich um ein neues Gesicht handelte. "Während dieses Experiments haben wir die Hirnströme der Teilnehmer aufgezeichnet", erläutert der Bonner Hirnforscher Dr. Nikolai Axmacher.

    Die Wissenschaftler konzentrierten sich bei ihrem Experiment auf eine Struktur im Schläfenlappen, den Hippocampus. Die elektrische Aktivität in dieser Region ändert sich zyklisch – der Hippocampus "schwingt". Und das gleichzeitig in verschiedenen Frequenzen; Hirnforscher sprechen auch von "Bändern". Das so genannte Theta-Band beispielsweise schwingt nur mit vier bis acht Hertz (ein Hertz ist ein Zyklus pro Sekunde) – deutlich langsamer als das Gamma-Band, das auf 25 bis 100 Hertz kommt.

    Kakophonie im Schläfenlappen

    Man kann sich diese beiden Bänder als zwei unterschiedlich schnell gespielte Trommeln vorstellen, die nichts miteinander zu tun haben wollen. Diese Kakophonie im Schläfenlappen hat jedoch ein Ende, wenn das Kurzzeitgedächtnis aktiv wird. Dann übernimmt nämlich die langsame Theta-Trommel plötzlich die Rolle des Metronoms und gibt der Gamma-Trommel den Takt vor. Innerhalb dieses Takts schlägt die Gamma-Trommel dann beispielsweise die Viertel. Hirnforscher sprechen auch von "frequenzübergreifender Kopplung".

    Doch warum ist das wichtig? "Wir vermuten, dass die Erinnerung an die verschiedenen Gesichter sequentiell aufgefrischt wird", erklärt Axmachers Kollege Dr. Jürgen Fell. "Und zwar jedes Gesicht zu seinem eigenen spezifischen Zeitpunkt im Theta-Zyklus." Um beim Trommel-Bild zu bleiben: Immer wenn die Gamma-Trommel das erste Viertel schlägt, wird das Erregungsmuster von Gesicht 1 aufgefrischt. Auf dem zweiten Viertel folgt Gesicht 2, auf dem dritten Gesicht 3, und am Ende des Taktes ist der komplette Erinnerungszyklus abgeschlossen. Es ist, als würde der Hippocampus die besonderen Merkmale der Gesichter zu den Schlägen der Gamma-Trommel rhythmisch vor sich hinmurmeln.

    Der Theta-Takt bestimmt hingegen die Zeitspanne, die dem Kurzzeitgedächtnis zur Auffrischung sämtlicher Gesichter insgesamt zur Verfügung steht. Für diese Interpretation spricht ein weiterer Befund: Die Theta-Schwingung wurde nämlich umso langsamer, je mehr Gesichter sich die Probanden merken sollten. Je mehr Information das Kurzzeitgedächtnis speichern muss, desto länger braucht es auch, um diesen Inhalt zyklisch aufzufrischen.

    Bislang galt der Hippocampus zwar als eine der Schlüsselregionen für die Funktion des Langzeitgedächtnisses. Ob er auch im Kurzzeit-Gedächtnis eine Rolle spielt, war dagegen umstritten. Nikolai Axmacher: "Unsere Ergebnisse deuten jedoch eindeutig in diese Richtung."

    Bei ihrer Studie profitierten die Forscher von der Tatsache, dass die Uni Bonn über eines der größten epilepsiechirurgischen Zentren weltweit verfügt. Patienten mit schweren Epilepsien können sich hier den Anfallsherd operativ entfernen lassen. Teilweise werden ihnen dabei im Vorfeld Elektroden in die betroffenen Gehirnbereiche implantiert. Diese dienen unter anderem der Lokalisierung des Anfallsherdes. Sie lassen sich aber auch nutzen, um die elektrischen Vorgänge in den tiefen Hirnregionen aufzuzeichnen – wie etwa in dieser Studie aus dem Hippocampus.

    Quelle: Presseinformation der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 28. Januar 2010

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  • 28Jan

    Mit der Bundestagsdrucksache 17/175 vom 08.12.2009 stellten die Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Katrin Göring-Eckardt, Priska Hinz (Herborn), Sven Kindler, Beate Müller-Gemmeke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die folgende Kleine Anfrage an die Bundesregierung.

    Mit der Bundestagsdrucksache 17/365 vom 23.12.2009 wurde diese Kleine Anfrage von der Bundesregierung beantwortet. Die entsprechenden Antworten habe ich nachfolgend den entsprechenden Fragen zugeordnet:

    Ende 2007 schlossen der Bund und die Länder mit dem Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (GSK) einen Vertrag über die Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffes. Die Lieferung des derzeit in Deutschland hauptsächlich verwendeten Impfstoffes gegen die Schweinegrippe/Neue Grippe (Pandemrix) beruht auf diesem Vertrag. Laut Präambel des Vertrags war die Bereitstellung von Impfstoffen bereits in einem Zuwendungsbescheid vom 13. Februar 2006 vereinbart worden, mit dem der Bund GSK Fördermittel gewährt hat.

    Darüber hinaus vereinbarten die Bundesländer Ende 2007 den Kauf von 4 Millionen Dosen der Adjuvans AS03, die im Falle einer Pandemie dem Impfstoff beigefügt werden sollte.

    Der Vertrag zwischen GSK, Bund und Ländern enthält unter anderem einen weitreichenden Haftungsausschluss für GSK, insbesondere für Schäden bei Dritten. Zudem wurde bereits festgelegt, dass der gelieferte Pandemie-Impfstoff zwingend einen Adjuvans enthält sowie in Multidosenbehältern mit einem Konservierungsmittel geliefert wird.

    Auf Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit wurde der geschlossene Vertrag bis zum heutigen Zeitpunkt nicht offengelegt.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1. Mit welchen Impfstoffherstellern hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Verhandlungen über Verträge zur Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen geführt?
    Aus welchen Gründen hat es in dieser Sache keine öffentliche Ausschreibung gegeben?

    2. Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für einen Vertragsabschluss mit dem Impfstoffhersteller GlaxoSmithKline GmbH & Co. KG (GSK) über die Bereitstellung  von Pandemie-Impfstoffen entschieden?

    Antworten zu 1. und 2.) Die Bundesregierung hat keine Verhandlungen über Verträge mit Impfstoffherstellern geführt. Sie hat vielmehr im Jahr 2005 angesichts der Bedrohung durch das äußerst gefährliche Virus H5N1, das die so genannte Vogelgrippe auslöst, unverzüglich damit begonnen Vorbereitungen zu treffen, um im Falle einer Pandemie mit diesem Virus oder anderen Influenza-Viren einen geeigneten pandemischen Influenzaimpfstoff der Bevölkerung zur Verfügung stellen zu können. Auf der Grundlage eines Konzepts des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom Mai 2005 zur Entwicklung und Herstellung eines pandemischen Influenzaimpfstoffes hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, diesen Prozess der Entwicklung eines solchen Impfstoffes bei einem oder mehreren kompetenten pharmazeutischen Unternehmen mit insgesamt 20 Millionen Euro zu fördern.

    Die Förderung der Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sollte auf dem Wege der Bewilligung einer Bundeszuwendung nach einem vorgeschalteten Interessenbekundungsverfahren erfolgen. Eine öffentliche Ausschreibung, wie sie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen über Lieferungen und Leistungen grundsätzlich vorgeschrieben ist, kam aus diesem Grund nicht in Betracht. In das durchgeführte Interessenbekundungsverfahren sind die acht führenden europäischen Impfstoffhersteller einbezogen worden. Aufgrund der Erkenntnisse aus dem Interessenbekundungsverfahren ist entschieden worden, die Firmen GSK und Novartis (vorher Chiron Vaccines) zu zielführenden Gesprächen einzuladen. Diese Entscheidung beruhte ausschließlich auf fachlichen Gründen. Die Gespräche mit den beiden Firmen haben unter anderem zu dem Zuwendungsbescheid des BMG an die Firma GSK vom 13. Februar 2006 über eine Zuwendung in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geführt. Mit dem Zuwendungsbeschei wird das Forschungsvorhaben “Entwicklung und Vorbereitung der Bereitstellung eines pandemischen Influenza-Impfstoffes” gefördert.

    3. Inwiefern stand die Erweiterung des Sächsischen Serumwerkes Dresden von GSK und die Vergabe von staatlichen Fördermitteln im Zusammenhang mit der getroffenen Vereinbarung über den Kauf von Impfstoffen (vgl. Präambel und Absatz II Nummer 4 des Vertrags)?

    Aus der Antwort zu den Fragen 1 und 2 ergibt sich, dass die Mittel aus dem Zuwendungsbescheid für die Firma GSK ausschließlich für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für einen pandemischen Influenzaimpfstoff verwendet werden. Ziel war es, angesichts der Bedrohung durch das H5N1-Virus so schnell wie möglich die Voraussetzungen für die Verfügbarkeit eines pandemischen Influenzaimpfstoffes zu schaffen.

    4. Wieso wurde im Zuwendungsbescheid vom 13. Februar 2006, der in der Präambel des Vertrags erwähnt wird, bereits eine Vereinbarung über die Bereitstellung von Impfstoffen durch GSK getroffen?

    Nachdem die Entscheidung über eine finanzielle Zuwendung an die Firma GSK gefallen war, kam es im Gegenzug darauf an, dass sich die Firma GSK zur Lieferung der erforderlichen Anzahl von Impfstoffdosen zum Schutz der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet. Diese Verpflichtung ist in den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides vom 13. Februar 2006 enthalten und besteht darin, dass die Firma GSK die mit den Bundesländern oder dem Bund (optional) verbindlich festgelegten Impfstoffmengen zu dem vertraglich vereinbarten Termin zur Verfügung stellt.

    5. Welchen externen bzw. unabhängigen Experten hat die Bundesregierung vor Vertragsschluss den Vertragsentwurf zur Prüfung vorgelegt?

    Der Vertrag wurde von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, in der neben dem BMG die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen vertreten waren, mit GSK verhandelt. Die erzielten Zwischenergebnisse wurden jeweils in der Bund-Länder-Abteilungsleiter-Arbeitsgruppe Pandemie allen Ländern erläutert und von ihnen geprüft. Externe Experten mussten nicht eingeschaltet werden.

    6. Warum wurde der Vertrag von Bund und Ländern mit GSK über die Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffes auf Wunsch des Bundesministeriums für Gesundheit bislang nicht öffentlich gemacht, obwohl die Geheimhaltungsklausel des Vertrags dies nicht vorsieht?

    Bund und Länder haben sich verpflichtet, sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln. Aus Sicht der Bundesregierung fällt die Veröffentlichung des Vertrages eindeutig unter diese Klausel.

    7. Inwieweit beeinträchtigt die im Vertrag getroffene Vereinbarung in Absatz X Nummer 3, dass Pressemitteilungen über die Vertragsverhandlungen mit GSK abzustimmen sind, die Unabhängigkeit der Arbeit der Bunderegierung?

    Die Vereinbarung, Pressemitteilungen über die Vertragsverhandlungen abzustimmen, diente angesichts der Vielzahl der Vertragspartner dem Ziel einer abgestimmten Kommunikation über diesen Teil der Pandemievorsorge. Die Unabhängigkeit der Arbeit der Bundesregierung wird dadurch nicht beeinträchtigt.

    8. a) Inwiefern hält die Bundesregierung die Regelung im Vertrag für sinnvoll, die Feststellung der Pandemiegefahr bzw. des Endes der Pandemiegefahr einer Mehrheitsentscheidung der EU-Staaten zu überlassen, die bei GSK Pandemie-Impfstoffe bestellt haben (Absatz I Nummer 9 des Vertrags)?

    Anfang und Ende einer akuten Pandemiegefahr werden allein von der WHO festgelegt. Die Regelung ermöglicht lediglich einen Produktionsstart bereits in Phase 5. Diese Regelung wurde eingeführt, um frühzeitig mit der Impfstoffproduktion beginnen zu können für den Fall, dass ein Pandemievirus, das auf anderen Kontinenten bereits zu schweren Krankheitsverläufen geführt hat, von den Experten der europäischen Gesundheitsbehörden als das für Europa ebenfalls pandemierelevante Virus identifiziert wird. Da eine solche Entscheidung für alle Beteiligten erhebliche Auswirkungen hat, sollte sie nur getroffen werden können, wenn sich mindestens 50 Prozent der nach reservierten Produktionsanteilen gewichteten Stimmen der Bestellerstaaten einen Produktionsbeginn bereits in Phase 5 verbindlich wünschen.

    b) Wie begründet die Bundesregierung die Vereinbarung des Vertrags, dass sich die Stimmgewichtung bei dieser Entscheidung nach der Zahl der bestellten Impfdosen bestimmt (Absatz I Nummer 9 des Vertrags), und inwieweit sieht sie hier die Gefahr einer unsachgemäßen Beeinflussung der Entscheidung?

    Vertragspartner und Besteller des Impfstoffs sind die Länder. Falls diese zu dem Entschluss kämen, in Pandemie-Warnphase 5 keine Impfstoffe zu bestellen, wären sie bei einer durch andere Bestellerstaaten herbeigeführten Mehrheitsentscheidung, mit der Produktion zu beginnen, nicht verpflichtet, die in Phase 5 hergestellten Impfstoffe abzunehmen. Eine entsprechende Ausstiegsklausel ist auf Drängen der deutschen Verhandlungspartner in den Vertrag aufgenommen worden; in der akutellen Pandemiesituation hat sie keine Rolle gespielt.

    9. Warum wurde vertraglich vereinbart, dass die Bundesländer auch dann zur vollständigen Abnahme und Bezahlung der bestellten Impfstoffe, die sich bereits in der Produktion befinden, verpflichtet sind, wenn das Ende der Pandemiegefahr bereits festgestellt wurde (Absatz VII Nummer 2 des Vertrags)?
    Wieso wurde hier keine Teilung des Risikos zwischen GSK, dem Bund und den Ländern vorgenommen?

    Der Produktionsprozess des Pandemie-Impfstoffs beginnt mit der Injektion der Eier und dauert ca. acht Wochen. Da die Injektion der Eier entsprechend den Bestellungen erfolgt, ist es aus Sicht der Bundesregierung rechtlich einwandfrei, dass bestellte Ware auch abgenommen wird. Eine Lastenverteilung auf den Bund scheidet schon deswegen aus, da der Bund nicht Leistungsempfänger des Vertrages ist.

    10. Wie begründet die Bundesregierung die Vereinbarung über Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung von bis zu 224 Millionen Euro zuzüglich Umsatzsteuer an GSK bei einem vorzeitigen Ende der Pandemiegefahr (Absatz VII Nummer 3 des Vertrags)? Woran orientiert sich die Höhe dieser vereinbarten Entschädigung?

    Die Umstellung der Produktion von saisonalem auf Pandemie-Impfstoff ist für den Hersteller mit erheblichen Kosten verbunden (Reinigung der Produktionsanlagen, Herstellung von Testreagenzien, Bestellung der Eier etc.) und beendet unter Umständen vorzeitig die Produktions- und Absatzmöglichkeiten für den auf denselben Anlagen hergestellten saisonalen Impfstoff. Die vereinbarten Aufwandsentschädigungen orientieren sich an diesen Kalkulationen. Ab der fünften Produktionswoche wird die Aufwandsentschädigung mit dem Kaufpreis für ausgelieferte Dosen verrechnet. Bei einer Abnahme von 32 Millionen Dosen Pandemie-Impfstoff sind die Aufwendungen von GSK gedeckt (32 Millionen Dosen × 7,00 Euro = 224 Mio. Euro).

    11. Warum wurde in dem Vertrag keine Möglichkeit zu einer (Teil-)Stornierung der Bestellung in bestimmten Fällen geschaffen? 

    Der Vertrag war, wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, auf eine H5N1-Pandemie (Vogelgrippe) auszurichten. Angesichts der dabei zu erwartenden Morbiditäts- und Mortalitätsrate sollte die Möglichkeit geschaffen werden, so schnell wie möglich der Bevölkerung Impfstoff anbieten zu können. Dieselbe Intention hatten auch die Staaten, die die übrige Produktionskapazität von GSK geordert hatten. Individuelle Sonderkündigungsrechte einzelner Staaten waren bei dieser Sach- und Interessenlage nicht durchsetzbar. 12. Wieso wurde vertraglich festgelegt, dass die Länder auch weiterhin zur Abnahme und Bezahlung von bestellten, aber veralteten Impfstoffen verpflichtet sind, wenn die Zusammensetzung des Impfstoffes zwischenzeitlich geändert wurde (Absatz II Nummer 6 des Vertrags)?

    Der Schutz der Bevölkerung bei einer H5N1-Pandemie stand im Vordergrund. Den Ländern ging es darum, dass von ihnen bestellte und für sie produzierte Impfstoffe, die keine ausreichende Wirkung mehr haben, nicht hinsichtlich des neuen, wirksamen Impfstoffs auf die für Deutschland reservierten Produktionskapazitäten angerechnet werden, damit weiterhin ein umfassender Schutz für die gesamte Bevölkerung gewährleistet war.

    13. Wieso wurde vertraglich vereinbart, dass im Falle einer Änderung der Zusammensetzung des Impfstoffes oder des Herstellungsverfahrens der Bund und die Länder weder eine Einflussmöglichkeit auf diese Entscheidung noch die Option haben, in diesem Fall von der Bestellung ganz oder teilweise zurückzutreten? 

    Der Vertrag sieht vor, dass sich GSK bzw. ihre verbundenen Unternehmen darüber hinaus vorbehalten, Zulassungsänderungen im Hinblick auf die Zusammensetzung des Pandemie-Impfstoffes, insbesondere alternative Formulierungen (einschließlich veränderter Adjuvantien) oder technische Herstellungsschritte zu beantragen und umzusetzen, soweit hierdurch die Produktionskapazität gesteigert oder die Effektivität des Pandemie-Impfstoffes der zweiten Generation verbessert werden kann und die Versorgung der Bevölkerung nicht beeinträchtigt wird.

    Die Produktion eines Impfstoffes als eines biologischen Arzneimittels ist von den Eigenschaften seiner biologischen Komponenten, z. B. der Saatviren, abhängig. Zur Steigerung der Produktionskapazität oder zur Verbesserung der Wirk- samkeit können daher Änderungen im Herstellungsverfahren bzw. bei der Formulierung notwendig werden. Wie im Vertrag deutlich gemacht, betreffen solche Änderungen die zentrale Zulassung und müssen daher bei der Europäischen Arzneimittelagentur beantragt und von der Europäischen Kommission genehmigt werden. In den entsprechenden europäischen Gremien - Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP), Ständiger Ausschuss für Arzneimittel - ist die Bundesrepublik Deutschland vertreten und damit in die Genehmigung der Änderungen eingebunden. Die Notwendigkeit einer Option, bei einer Verbesserung des Produktes vom Vertrag zurücktreten zu können, ist nicht einleuchtend. 

    14. a) In welcher Form wurde das Herstellungsverfahren von Pandemrix, um eine erhöhte Antigenausbeute zu erreichen, im Sächsischen Serumwerk umgestellt?

    Im Rahmen des Vertrages war eine Änderung des Herstellungsverfahrens der Virusantigene im Sächsischen Serumwerk in Dresden nicht vorgesehen. Wie die Vermehrung der Saatviren für saisonale Impfstoffe findet die Vermehrung des Saatvirus für pandemische Impfstoffe in bebrüteten Hühnereiern statt.

     Bei der Produktion des aktuellen Impfstoffes gegen die Neue Grippe A(H1N1) zeigte sich, dass das Hämaglutinin des neuen Subtyps zur Aggregation (Verklumpung) neigt. Aggregate müssen aber aus dem Herstellungsverfahren ent- fernt werden, wodurch die Ausbeute an nicht aggregiertem Hämaglutinin sinkt. Es wurde daher ein zusätzlicher Herstellungsschritt beantragt und genehmigt, der die Aggregation verhindert und damit die Ausbeute erhöht. 

    b) Gab es nach dieser Umstellung des Herstellungsverfahrens eine Vertrags- oder Preisanpassung im Sinne des Absatzes IV Nummer 5 des Vertrags?
    Wenn ja, wie sieht diese aus?

    Es gab weder eine Vertrags- noch eine Preisanpassung.

    15. Zu welchem Preis wird Pandemrix von GSK in anderen EU-Staaten abgegeben?

    Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Preis für die aus Dresden belieferten westeuropäischen Staaten einheitlich.

    16. In welcher Form sind Bund und Länder ihrer Verpflichtung aus Absatz III des Vertrags nachgekommen, GSK bei Erhalt der Zulassung für Pandemrix zu unterstützen?

    Das PEI hat GSK, wie grundsätzlich allen Antragstellern, vor Stellen des Zulassungsantrags und während des Zulassungsverfahrens für eine wissenschaftliche Beratung zur Verfügung gestanden. Das PEI hatte aber im zentralen Zulassungsverfahren von Pandemrix weder die Rolle des Berichterstatters noch die des Mitberichterstatters übernommen.

    17. Inwieweit wären die Länder nach Absatz VI Nummer 2 Satz 3 des Vertrags auch zu einer Abnahme und Bezahlung des Impfstoffes verpflichtet gewesen, wenn dieser nicht zugelassen worden wäre?
    Sieht die Bundesregierung hier einen Widerspruch zu Absatz II Nummer 7 des Vertrags, nach der eine Abnahmepflicht nur bei Vorliegen “aller erforderlichen regulatorischen Genehmigungen für das Inverkehrbringen” besteht?

    Es bestand die Möglichkeit des Ausbruchs einer Pandemie, bevor die EMEA über den von GSK gestellten Antrag auf eine “mock-up”-Zulassung für einen Pandemie-Impfstoff abschließend entschieden hat. Angesichts der bei einer möglichen H5N1-Pandemie eingeschätzten gesundheitlichen Auswirkungen erschien auch eine Impfung mit einem (noch) nicht zugelassenen Impfstoff notwendig und vertretbar. Um auf eine solche Situation auch in zulassungsrecht- licher Hinsicht vorbereitet zu sein, wurde bereits Anfang 2006 die Zivilschutzausnahmeverordnung erlassen, die im Katastrophenfall auch die Anwen- dung nicht förmlich zugelassener Arzneimittel und Impfstoffe ermöglicht. Vor Erteilung der “mock-up”-Zulassung bestand keine Abnahmeverpflichtung für die Länder; es handelte sich hierbei um eine Option, im Pandemiefall reagieren zu können.

    18. Wieso wurde im Vertrag festgelegt, dass der bereitgestellte Pandemie-Impfstoff zwingend Adjuvanzien enthalten soll (Absatz I Nummer 1 des Vertrags)?
    Wieso wurde keine Option auf die Bereitstellung eines nicht adjuvantierten Impfstoffes für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z. B. Schwangere) vereinbart?

    Klinische Studien hatten gezeigt, dass nicht-adjuvantierte Spaltimpfstoffe nicht in der Lage sind, eine ausreichende Immunantwort gegen mögliche Pandemieviren wie beispielsweise das Vogelgrippevirus H5N1 auszulösen. Nur adjuvantierte Impfstoffe zeigen eine verlässliche Wirksamkeit gegen alle getesteten Influenzaviren und können daher bei allen zukünftigen Pandemien eingesetzt werden.

    Eine Schwangerschaft ist keine Kontraindikation für einen adjuvantierten Pandemie-Impfstoff. Die Anwendung eines derartigen Impfstoffes (Pandemrix) bei über 30 000 Schwangeren in Schweden gab keinen Hinweis auf ein abweichendes Nebenwirkungsprofil. Bund und Länder haben dennoch für Schwangere einen nicht-adjuvantierten Impfstoff als Option bestellt.

    19. Wie begründet sich der im Vergleich zum Antigen hohe Preis für die Adjuvans in Höhe von 6 Euro pro Dosis (Absatz VI Nummer 2 des Vertrags)? Warum wurde dieser Preis pauschal für alle Adjuvanzien vereinbart?

    Der Preis für das Adjuvans erklärt sich aus bei der Herstellung zu beachtenden Fremdpatenten, deren Nutzung entgeltpflichtig war. Die Aufteilung des Gesamtpreises auf Antigen und Adjuvans war im Übrigen von der Überlegung geleitet, dass bei starken Änderungen des Pandemievirus zwar ein Austausch des Antigens, nicht aber des Adjuvans stattfinden müsse. Durch den relativ niedrigen Preis für das Antigen wäre ein Austausch wirtschaftlich eher vertretbar.

    20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, weshalb sich die Bundesländer bereits 2007 zu einem Vorabkauf von 4 Millionen Dosen der Adjuvanz AS03 entschieden haben?
    Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse insbesondere über Risiken und Nutzen von AS03 lagen den Ländern bei dieser Entscheidung vor?

    GSK hat von allen Staaten, mit denen die Firma Verträge über Pandemie-Impfstoff geschlossen hat, eine “preparedness-fee” von 1,50 Euro pro Dosis verlangt und auch erhalten. In den Verhandlungen mit GSK ist es Bundesregierung und Ländern auch vor dem Hintergrund der bereits gewährten Zuwendung gelungen, die eigentlich auf die Länder entfallende “preparedness-fee” in Höhe von 123 Mio. Euro in den Kauf von Adjuvantien in Höhe von 30 Mio. Euro umzuwandeln. Da dieses Adjuvans nunmehr in die Produktion des Pandemie-Impfstoffs einfließt, haben die Länder praktisch keine “preparedness-fee” zahlen müssen. Der Einsatz des Adjuvans wurde 2007 von den Bundesoberbehörden als unbedenklich eingestuft.

    21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarung in diesem Vertrag, nach der GSK jegliche Gewähr dafür ausschließt, dass eine Verwendung von AS03 bei einer späteren Herstellung des Impfstoffes überhaupt möglich ist?

    Eine Verwendung im Rahmen der Herstellung des Pandemie-Impfstoffs bis zum Vertragsablauf (2012) stand niemals in Frage. GSK konnte die Verwendbarkeit in anderen Impfstoffen nicht garantieren.

    22. a) Aus welchem Grund wurde eine Haftungsfreistellung von GSK zulasten der Länder bei Schadensersatzansprüchen Dritter vereinbart (Absatz VIII Nummer 2 des Vertrags)? 

    Die Herstellung eines Pandemie-Impfstoffes beruht nicht allein auf dem wirtschaftlichen Interesse des Herstellers, sondern vorwiegend auf dem Bestreben der Staaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern im Falle einer Pandemie rechtzeitig einen wirksamen Impfschutz anbieten zu können. Diesem Ziel dienten auch die speziell für eine Pandemie entwickelten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Diese für den Hersteller entstehenden prozessbedingten Risiken werden konsequenterweise von den Staaten mitgetragen.

    b) Betrifft diese Freistellung nur Ansprüche, die sich aus dem Zusammenhang mit Anwendung, Organisation, Vertrieb und Lagerung der Impfung ergeben oder sämtliche Ansprüche?

    Die Haftungsfreistellung betrifft nur Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit Anwendung, Organisation, Vertrieb und Lagerung ergeben.

    23. Wie begründet sich die Freistellung auch für haftungsbegründende Nebenwirkungen bei einer nachträglichen negativen Nutzen-Risiko-Abwägung?
    Inwieweit birgt eine solche Vereinbarung für Bund und Länder ein schwer kalkulierbares finanzielles Risiko, wenn Pandemie-Impfstoffe vor der Zulassung nicht umfangreich gestestet wurden (Absatz VIII Nummer 2 des Vertrags)?

    Durch den oben in der Antwort zu Frage 22a bereits erwähnten Zeitfaktor ist unter Umständen eine Nutzen-Risiko-Abwägung auf Grund umfangreicher klinischer Studien nicht möglich. So entstandene Risiken müssen konsequenter- weise von dem mitgetragen werden, der auf einen Liefertermin drängt, der bei der Bekämpfung einer Pandemie angezeigt ist, d. h. möglichst vor, zumindest während einer Pandemiewelle.

    24. Wie begründet die Bundesregierung die vertragliche Freistellung von der Gefährdungshaftung für GSK nach § 84 des Arzneimittelgesetzes (Absatz VIII Nummer 2 des Vertrags)?
    Inwieweit wird durch diese Vereinbarung der Sinn und Zweck dieser Vorschrift ausgehebelt?

    GSK haftet für die Wirksamkeit und Verträglichkeit des Impfstoffes in dem in der Summery of Product Characteristics (SPC) enthaltenen Umfang. Angesichts der im Lichte einer drohenden Pandemie notwendigen zeitnahen Bereitstellung des Pandemie-Impfstoffs kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass nachträglich Nebenwirkungen auftreten, die im Zulassungsverfahren nicht erkannt worden sind bzw. nicht erkannt werden konnten. Ein Gericht würde diese Nebenwirkungen gleichwohl in seine Entscheidung einbeziehen. Nur für diese Fälle erfolgt eine Haftungsfreistellung durch die Länder, die sich aber nur im Innenverhältnis GSK/Länder auswirkt und die keine Haftungseinschränkung gegenüber geimpften Personen beinhaltet.

    25. Wie begründet die Bundesregierung die vertragliche Vereinbarung, die Haftungssumme für GSK insgesamt auf die Höhe des mit den Ländern vereinbarten Kaufpreises zu begrenzen (Absatz VIII Nummer 3 des Vertrags)?

    GSK und andere Hersteller von Pandemie-Impfstoff haben die Forschungen auf Drängen von Staaten, die ihre Bevölkerung vor den Gefahren einer möglichen Pandemie schützen wollten, intensiviert. Die Firmen haben zudem nicht unerhebliche Mittel in den Ausbau der Produktionskapazitäten investiert. Vor diesem Hintergrund war es für die Bundesregierung und die Länder in den Vertragsverhandlungen nachvollziehbar, dass die Firma nicht über das Volumen des Geschäftes (bei 50 Millionen Dosen sind dies 350 Mio. Euro) hinaus in Anspruch genommen werden wollte. Die Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz ist im Übrigen auf 120 Mio. Euro begrenzt.

    26. In welchen anderen EU-Staaten wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein so weitreichender Haftungsausschluss mit GSK vereinbart? Ist ein solcher Haftungsausschluss international üblich?

    Da die Verträge aller Staaten eine Vertraulichkeitsklausel enthalten, sind der Bundesregierung keine Details aus diesen Verträgen bekannt. Nach Informationen, die der Bundesregierung informell vorliegen, enthalten alle Verträge, die GSK abgeschlossen hat, ähnliche, zum Teil noch weitergehende Regelungen. Die USA haben den Herstellerfirmen eine völlige Haftungsfreistellung gewährt.

    27. Wieso wurde in dem Vertrag die Lieferung des Impfstoffes in Multidosenbehältern unter Verwendung eines Konservierungsmittels vereinbart (Absatz I Nummer 1 des Vertrags)?
    Inwieweit wurde dabei berücksichtigt, dass eine solche Lieferung je nach Nachfrage dazu führen könnte, dass Teile des Impfstoffes, die nicht rechtzeitig verimpft werden können, verfallen?

    Für eine zeitgerechte Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen bilden die Abfüllkapazitäten einen nicht zu unterschätzenden Engpass, der durch die Abfüllung in Multidosenbehältnissen weithin umgangen werden kann. Der Pandemieplanung lag im Übrigen ein Szenario mit der Notwendigkeit von Massenimpfungen zugrunde. Dafür sind Multidosenbehältnisse bedarfsgerecht. 

    28. Inwieweit ist die Verwendung von Multidosenbehältern bei Pandemie-Impfstoffen mit geringer Antigenausbeute nach Auffassung der Bundesregierung überhaupt sinnvoll, wenn für diese Abfüllung noch eine zusätzliche Antigenmenge benötigt wird (vgl. Absatz II Nummer 2 des Vertrags)?

    Unabhängig vom Impfstoff und vom Behältnis (Einzel- oder Mehrdosen) schließen alle Abfüllungen eine Zusatzmenge (overfill) ein, die etwa 5 Prozent des vorgesehenen Volumens entspricht. Dadurch wird sichergestellt, dass die vorgeschriebene Menge tatsächlich entnommen und verabreicht werden kann.

    29. a) Welche Informationen hat die Bundesregierung über das zugesicherte Bemühen von GSK, ein One-Vial-System (keine getrennte Lieferung von Antigen und Adjuvans) für Pandemrix zu entwickeln (Absatz III Nummer 1 des Vertrags)? Aus welchen Gründen steht ein solches System für diesen Impfstoff bislang nicht zu Verfügung?

    Das Konzept eines One-Vial-Systems, d. h. der Vormischung von Antigen und Adjuvans, ist nicht weiter verfolgt worden. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich auch während einer Pandemie das Virus so stark verändert, dass die Antigenkomponente ausgetauscht werden muss, bietet eine getrennte Abfüllung von Antigen und Adjuvans eine auch wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit des Austausches, während bei einer Vormischung von Antigen und Adjuvans das dann erzeugte Produkt vollständig verworfen werden muss.

    b) Warum wurde nicht vertraglich vereinbart, dass bei keiner rechtzeitigen Entwicklung eines One-Vial-Systems der Preis für die Impfung reduziert werden kann?

    Es ist nicht ersichtlich, dass die Entwicklung eines One-Vial-Systems zu einer Reduzierung des Preises für den Impfstoff geführt hätte, zumal die einzelnen Komponenten gleich geblieben wären.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    12. Januar 2010 – Regierungsbestellungen des H1N1-Pandemie-Impfstoffes bei GlaxoSmithKline

    07. Januar 2010 – Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

    06. Januar 2010 – Warum hielt die Bundesregierung Pandemrix für den bestmöglichen Impfstoff für Kinder und chronisch Kranke gegen die Schweinegrippe?

    05. Dezember 2009 - Stellungnahme der WHO zu dem Vorwurf der Industrienähe besonders im Zusammenhang mit der Schweinegrippe

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  • 28Jan

    Für den Wirkstoff Sibutramin, in der Schweiz mit dem Handelsnamen Reductil® auf dem Markt, soll im gesamten Gebiet der Europäischen Union die Zulassung sistiert werden. Dieses Ruhen der Zulassung wurde von der zuständigen Fachkommission der Europäischen Arzneimittelagentur EMA empfohlen. In der Schweiz steht ein Entscheid unmittelbar bevor. Reductil ist seit 1999 in der Schweiz zugelassen als Diät-unterstützende Behandlung von Übergewicht mit einem BMI (body mass index) von mindestens 30.

    Grund für diese Massnahme sind Resultate einer grossen Sicherheits-Studie. Wie Swissmedic bereits im Dezember 2009 mitgeteilt hat, war diese Studie speziell konzipiert die offenen Fragen zur kardiovaskulären Sicherheit zu klären. Die EMA kam nun zum Schluss, dass die Erhöhung des Herz-Kreislauf-Risikos den Nutzen der unterstützenden  Behandlung von Übergewicht überwiegt. Die Begutachtung der Studien-Daten ist auch bei Swissmedic weitgehend abgeschlossen.

    Ein Grund für ein sofortiges Absetzen von Reductil besteht nicht. Swissmedic empfiehlt Patienten, die Fragen zur Weiterführung oder Umstellung der Behandlung haben, sich an ihre behandelnde Ärztin oder Arzt zu wenden. Besonders wichtig ist die strenge Beachtung der Arzneimittelinformation. Danach ist die Sibutramin-Behandlung nicht erlaubt bei bestehenden oder vorausgegangenen Vorerkrankungen des Herzens, bei  Herzrhythmusstörungen oder Schlaganfall sowie bei unzureichend eingestelltem Bluthochdruck. Wenn das Körpergewicht unter der Behandlung innert 3 Monaten nicht um mindestens 5 % gegenüber dem Ausgangsgewicht abnimmt, muss das Medikament abgesetzt werden.  Ausserdem sollten bei allen Patienten Blutdruck und Puls regelmässig kontrolliert werden.

    Quelle: Pressemitteilung des schweizerischen Heilmittelinstitutes swissmedic vom 26. Januar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    25. Januar 2010 – Ruhen der Marktzulassung für Reductil® (Wirkstoff Sibutramin) wegen der Beobachtung eines erhöhten kardiovaskulären Risikos im Rahmen der SCOUT-Studie

    22. Januar 2010 – Arzneimittelkommission der Apotheker unterstützt Sibutramin-Rückzug - Professor Schulz: Vorsicht vor weiteren Angeboten aus dem Internet

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  • 27Jan

    Die forschenden Pharma-Unternehmen haben TNS Emnid mit einer repräsentativen Umfrage zum gesundheitspolitischen Meinungsbild der Menschen in Deutschland beauftragt. Die Ergebnisse hat Klaus-Peter Schöppner für das Umfrageinstitut heute in Berlin vorgestellt:

    • In eine Reform des Gesundheitswesens setzen 70% der Befragten die Hoffnung, dass sie ihnen persönlich nützen wird. 46% befürchten aber, dass der Krankenkassenbeitrag in den nächsten Jahren weiter steigen wird.
    • 67% sind mit dem Gesundheitssystem zufrieden, 32% nicht.
    • 76% halten das gegenwärtige medizinische Versorgungsniveau für gut. 58% kritisieren aber, dass Patienteninteressen nicht ausreichend berücksichtigt werden, 46% sind der Meinung, dass der Zugang zu medizinischen Innovationen nicht ausreichend ist.
    • 74% meinen, dass Geld verschwendet wird. Rund 65% sind der Auffassung, dass das Gesundheitssystem zu teuer und zu kompliziert ist.
    • 46% halten den Anspruch, allen Patienten die notwendige Behandlung zukommen zu lassen, für richtig, aber nicht bezahlbar.

    Zu den Ergebnissen der Umfrage erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: “Die Politik muss den Menschen vermitteln, dass man künftig an einem hohen medizinischen Versorgungsniveau festhalten will und deshalb ein besseres Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen sucht. Dabei sollten die künftigen Probleme auf der Finanzierungsseite klar herausgearbeitet und sinnvolle und pragmatische Lösungen gesucht werden!”

    “Jeder Patient muss am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Die forschenden Pharma-Unternehmen sind sich ihrer Mitverantwortung, das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, bewusst und sehen dabei zwei Wege: zum einen eine transparente Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln nach internationalen Standards und zum anderen direkte Verträge zwischen Herstellern und Kassen. In beiden Fällen sollte aber die Betrachtung des Behandlungserfolgs und damit das Patienteninteresse im Mittelpunkt stehen,” so Yzer weiter.

    Quelle: Pressemitteilung der forschenden Pharma-Unternehmen vfa. vom 26. Januar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    04. Februar 2010 -  Bürger fordern: Patientenversorgung besser vernetzen

    29. Januar 2010 – Gesundheitspolitik 2010 – Was denken die Menschen?

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge – Teil der letzten Gesundheitsreform

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