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  • 27Feb

    Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 25. Februar 2010 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin:

    Ich möchte für die Bundesregierung zunächst einmal drei Dinge klarstellen, die vielleicht eine Selbstverständlichkeit sind. Mir liegt aber daran, sie noch einmal zu betonen.

    Die Bundesregierung steht erstens selbstverständlich für den verlässlichen Sozialstaat, und zwar für einen lebendigen Sozialstaat. Es ist ein Gütesiegel der sozialen Marktwirtschaft, dass wir Menschen nicht aufgeben, sondern gerade denjenigen, die in eine Notlage gekommen sind, wieder Aufstiegsperspektiven geben. Wir wollen ihnen die Hilfe geben, die notwendig ist, damit sie ihr Leben eigenständig in die Hand nehmen können. Wir wollen sie nicht alle über einen Kamm scheren. Das sehen wir ohne jeden Zweifel als unsere Aufgabe. Arbeitslosigkeit hat auch ihre Ursachen: oft kein Arbeitsangebot, oft kein Berufsabschluss, keine Kinderbetreuung, manchmal auch keine Lust. Das heißt, dass wir in der konkreten Arbeitsvermittlung konsequenter und zügiger werden müssen. Das ist die Debatte, die wir in diesem Hohen Hause führen sollten.

    Zweitens. Genauso wie es Steuerhinterziehung gibt, gibt es Missbrauch bei Hartz IV. Aber deshalb sind noch lange nicht alle Steuerzahler unter Generalverdacht, und deshalb sind selbstverständlich noch lange nicht alle Langzeitarbeitslosen unter Ge-neralverdacht. Es gibt diesen harten Kern; aber ich werde nicht zulassen, dass er unsere Debatte bestimmt. Das wird der großen Zahl der Langzeitarbeitslosen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus wollen, nicht gerecht.

    Drittens möchte ich etwas klarstellen. Natürlich müssen wir bei dieser Debatte immer diejenigen im Blick behalten, die arbeiten. Das Arbeitslosengeld II ist eine Gemeinschaftsleistung. Das ist eine Selbstverständlichkeit; aber es muss offensichtlich noch einmal erwähnt werden. Wir müssen deshalb das richtige Maß für diejenigen finden, die mit Arbeitslosengeld II menschenwürdig leben müssen, und für diejenigen, die es erarbeiten und verdienen müssen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir sollten sie nicht gegeneinander ausspielen, sondern immer im Konsens miteinander darüber diskutieren.

    Nach diesen Vorbemerkungen möchte ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - es ist Anlass dieser Debatte - eingehen. Es ist meines Erachtens ein weises Urteil. Es hat Grundsätze markiert. Es hat auch den politischen Gestaltungsspielraum vollständig klargestellt. Die Pauschalierung ist bestätigt worden. Das heißt, die Gängelei der Einzelleistungen ist nicht wieder heraufbeschworen worden. Es ist richtig, die Regelsätze an den Ausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommen zu bemes-sen. Denn das ist die Lebenswirklichkeit der Menschen mit den kleinen Einkommen.

    Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich ins Stammbuch geschrieben hat. Es hat dargelegt, dass die Regelsätze menschenwürdige Lebensverhältnisse garantieren müssen, aber dass die Leistungen nicht nur Geldleistungen in Euro und Cent sein müssen. Es geht um die Möglichkeit der Teilhabe, der sozialen Perspektive und vor allem der sozialen Beziehungen. Da können und da wollen wir neue Wege gehen.

    Das beziehe ich insbesondere auf das Thema der bedürftigen Kinder, der Kinder, die von Sozialgeld leben. Da haben wir jetzt eine große Chance, tatsächlich neue Wege zu gehen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Das ist ein Zitat des Gerichtes. Das sollten wir hochhalten. Grundvoraussetzung in der Kindheit sind - das sind Selbstverständlichkeiten, aber man muss sie noch einmal thematisieren - Zuwendung, frühe Förderung und Perspektiven. Ohne diese Grundlagen haben Kinder, anders als Erwachsene, keine Chance, ihre Talente, ihre Fähigkeiten und ihre Persönlichkeit so zu entwickeln, wie es ihr Recht ist. Hier müssen wir die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. Hier müssen wir die Akzente setzen. Hier müssen wir nach vorne denken.

    Ja, ich weiß, dass die Länder für die Schulen zuständig sind - das Gericht hat sehr stark auf die schulpflichtigen Kinder Bezug genommen -, aber es geht darum, dass bedürftige Kinder, Kinder, die von Sozialgeld leben, überhaupt mithalten können beim Zugang zu Bildung in der Schule. Dafür ist der Bund zuständig. Das ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen, aber wir alle hier im Parlament sind dafür zuständig. Das ist unsere gemeinsame Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament hier - das ist neu - eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung und der laufenden Anpassung der Regelsätze zugeschrieben. Es geht eben nicht nur um die Geldleistung. Aber wenn der Bund gerade in dieser angespannten Haushaltssituation Mittel in die Hand nimmt, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich bei der Förderung der bedürftigen Kinder wirksam werden. Hier geht es um die Sachleistung und die Dienstleistung - von Mensch zu Mensch. Das ist der Auftrag der Zukunft.

    Wenn ein Kind in der 8. Klasse in Mathematik nicht mehr mitkommt, kann seine Versetzung nicht davon abhängen, ob seine Eltern das Geld haben, Nachhilfe einzukaufen. Diesem Kind muss unabhängig von der Einkommenssituation seiner Eltern geholfen werden. Das ist unsere Gestaltungschance. Wenn es von Sozialgeld lebt, hat der Bund die Verpflichtung, für diese Chance zu sorgen und konkret vor Ort die Dienstleistung von Mensch zu Mensch sicherzustellen.

    Mehr noch: Wenn wir Kinderleben ernst nehmen, gehört auch das Mitmachen in Sport, Musik und sozialen Beziehungen dazu. Wenn Kinder diese Chance nicht haben, verkümmern sie.

    Es gibt Fälle, in denen sich die Freizeit eines Kindes in der Bahnhofsvorhalle abspielt statt im Schwimmverein oder im Fußballverein. Das darf nicht von einer Gebühr abhängen, die die Eltern nicht aufbringen. Auch das Schulessen darf in dieser Diskussion kein Tabu sein.

    Ich weiß, dass das im Moment vielleicht noch unerhört klingt. Es ist in diesem Land aber längst überfällig. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Chance ergreifen.

    Wir spielen nicht die Sach- und Dienstleistung gegen die Geldleistung aus. Wir möchten aber, dass dann, wenn wir mehr Geld einsetzen - es wird mehr Geld kosten; das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich -, dieses Geld auch zielgerichtet in der Förderung der Kinder ankommt. Wir würden doch niemals den Eltern in Deutschland Geld in die Hand geben und ihnen sagen, sie sollten sich einmal Lehrer suchen, die dann ihre Kinder unterrichten. Aus gutem Grund ist Schule organisiert. Damit stellen wir sicher, dass die Bildung bei den Kindern richtig ankommt.

    Deshalb ist es auch wichtig, noch einmal die große Linie der Chance darzustellen, die dieses Land jetzt hat.

    Ich sage deutlich: Wenn wir diese neuen Wege gehen und der Bund sich seiner Verantwortung für die bedürftigen Kinder stellt, wie ich es eben skizziert habe, müssen wir allen anderen verantwortlichen Akteuren in diesem Land aber auch die Frage stellen, was mit den übrigen Kindern ist. Das ist nämlich die Mitte. Die Kinder der Geringverdiener dürfen wir bei diesen Berechnungen nicht aus dem Blick lassen.

    Hier ist nicht nur der Bund gefordert. An dieser Stelle sind alle anderen Akteure mit gefordert. Nur wenn wir in diesem Punkt zusammenarbeiten und alle an einem Strang ziehen, kann der große Wurf gelingen.

    Ich weiß, dass das Geld kostet. Wir müssen uns aber auch fragen, wo wir Prioritäten setzen. Diese Rechnung ist nämlich die beste Rechnung, die dieses Land aufmachen kann. Es stimmt, dass alles, was verteilt wird, erst erarbeitet werden muss. Weil das richtig ist, muss die nächste Generation aber ebenfalls eine Chance dazu bekommen. Das sind doch diejenigen, die uns alle in diesem Land in 30 Jahren tragen müssen. Deshalb sollten wir die Situation nutzen, den Kindern heute eine reelle Chance zu geben.

    Ich möchte eines deutlich machen - diese Rechnung ist sehr einfach; man muss sie aber auch umsetzen, und das ist die Chance dieser Legislatur -: Ein Kind, das das Schuljahr schafft und sich nicht schämen muss, weil es schon wieder das Frühstücksbrot schnorren musste, das, wenn es ein junger Erwachsener ist, den Abschluss, die Lehre oder den Beruf schafft, ist später ein Erwachsener weniger, der Jahre oder Jahrzehnte von Sozialleistungen lebt. Das ist ein Erwachsener mehr, der Verantwortung für das Ganze übernehmen kann. Für die Kinder ist das eine Frage der Lebenschancen. Aber für unser Land entscheidet sich hier der gesellschaftliche Zusammenhalt. Deshalb bitte ich auch dieses Hohe Haus, in dieser Legislatur die Kraft aufzubringen, die Prioritäten richtig zu setzen, damit wir diesen großen Schritt nach vorne tatsächlich tun und uns nicht durch Streitigkeiten verstolpern.

    Das, was Sie gerade angesprochen haben, Frau Dr. Enkelmann, ist die Härtefallregelung. "Härtefall" heißt: wiederkehrend außergewöhnlicher Bedarf. In diesem Fall, bei der Nachhilfe, gilt diese Regelung dann, wenn ein Elternteil verstorben ist oder wenn es schwere Krankheiten in der Familie gibt.

    Die Härtefallregelung, die kurzfristig ausgerichtet ist, werden wir an das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz anhängen. Das wird schnell und sauber erfolgen, weil dies im Rahmen der Sozialhilfe bereits geregelt ist und es dazu eine umfangreiche Rechtsprechung gibt. Die Härtefallregelung ist, wie gesagt, kurzfristig ausgerichtet.

    Worüber ich gesprochen habe, ist ein größerer Schritt. In diesem Jahr müssen wir nämlich eine noch größere Frage beantworten: Wie kann allen Kindern ermöglicht werden, in der Schule mitzukommen? Die Antwort auf diese Frage fließt in die Regelsatzberechnung ein. Hier kann man unterschiedlich vorgehen: Wenn Bildung als spezifischer Bestandteil in den Kinderregelsatz aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist, kann man entweder eine höhere Geldleistung vorsehen - ich halte das für nicht richtig; ich habe eben geschildert, warum -, oder man sagt: Lasst uns dieses Mehr in kluge Netze der Hilfe, in Dienstleistungen von Mensch zu Mensch für die Kinder vor Ort, ganz konkret für die, die Nachhilfe brauchen, investieren. Ich weiß, das ist neu. Ich weiß, da ist ein großes Rad zu drehen. Aber ich glaube, wir werden die Kraft haben, das umzusetzen.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 - Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 - Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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  • 27Feb

    Gestern erhielt ich von Ben Wikler – avaaz.org – die folgende E-Mail, die Euch hier veröffentlichen möchte:

    In nur zwei Wochen haben nahezu eine halbe Million von uns weltweit eine Petition gegen eine Gesetzesvorlage in Uganda unterzeichnet, die homosexuelle Menschen mit dem Tod bestraft, und deren Freund mit Gefängnis.

    Das ist eine außergewöhnliche Reaktion gegen dieses schreckliche Gesetz - aber wir benötigen noch mehr Unterschriften. Die Extremisten verstärken ihre Rhetorik - ein Pastor scheut sich nicht, homosexuelle Pornographie zu zeigen, um den Zorn aufzupeitschen. Aber nur wenige kennen die harten Details dieser drakonischen Gesetzesvorlage. Und es wurde keine Meinungsumfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die ugandische Bevölkerung derartige Massenexekution unterstützen würde.

    Die ugandische Widerstandsbewegung, die von der globalen Solidarität elektrisiert ist, hat jedoch nicht die Mittel, ihre Mitbürger über die tödlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu informieren.

    Wenn genügend von uns sich beteiligen, können wir Radio-Spots, Zeitungsannoncen und Plakatkampagnen starten, die Millionen Menschen in Uganda die Wahrheit sagen - und einen lautstarken Ruf zum Schutz der Menschenrechte! Bitte spenden Sie, um den Schutz der Menschenrechte in Uganda zu unterstützen:

    https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl

    Während Homophobie in Uganda, wie auch in vielen anderen Teilen der Welt, weit verbreitet ist, ist es auch der Glaube an die menschlichen Grundrechte - und diese Gesetzesvorlage ist wahrhaftig ein starker Angriff auf die Menschenrechte.

    Der fundamentale Glaube, dass jedes Leben den gleichen Wert hat, unabhängig von Nationalität, Glauben und sexueller Ausrichtung, bildet die Grundlage des Widerstandes gegen diese Gesetzesvorlage. Es ist das, was Tausende dazu veranlasst hat, diese Petition zu unterzeichnen - die an Uganda und die Geberländer übergeben wurde und die in der kommenden Woche an den Regierungssprecher in Uganda übergeben wird. Und es ist das, was Kirchenführer, Schwulengruppen und Menschenrechtler in Uganda vereint hat, um gemeinsam für Gerechtigkeit zu kämpfen.

    Die Ugander an der vordersten Front dieses Kampfes tun alles, was sie können. Unsere Unterstützung - Spenden, die uns nur sehr wenig kosten - können für sie alles bedeuten. Bitte spenden Sie hier:

    http://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vlhttp://www.avaaz.org/death-law

    Nutzen wir den Moment und machen ihre Sache zu unserer.

    Hoffnungsvoll,

    Ben, Alice, David, Paula, Benjamin, Ricken, und das gesamte Avaaz-Team

    PS: Hier können Sie das Gesetz lesen (Englisch): http://www.avaaz.org/death-law

    Weitere Informationen über die Gesetzesvorlage finden Sie hier (Englisch): http://www.avaaz.org/uganda_article

    Wenn Sie die Petition noch nicht unterzeichnet haben, können Sie dies unter folgendem Link tun:

    ttp://www.avaaz.org/de/uganda_rights/?frh

    Quelle: E-Mail von Ben Wikler von Avaaz.org vom 26. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen folgenden Artikel:

    16. Februar 2010 – Aufruf zur Unterschriftenaktion von www.avaaz.org - Stoppen Sie die Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda

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  • 27Feb

    Wie in meinem Artikel vom 24. Februar 2010 – Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt angekündigt, möchte ich Euch hier den Abschnitt aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP veröffentlichen, der sich mit dem Thema Gesundheit und Gesundheitssystem beschäftigt. So können wir gemeinsam beobachten, welche Punkte aus dem Vertrag tatsächlich umgesetzt werden und wie.

    9. Gesundheit und Pflege

    Wir werden das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest gestalten. Wir benötigen eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie Solidarität und Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.

    Gesundheit hat für die Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Sie müssen sicher sein können, dass sie im Krankheits- und Pflegefall gut versorgt sind. Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind uns ein zentrales Anliegen. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Dafür ist ein Umdenken erforderlich.

    Die in den Gesundheits- und Pflegeberufen Tätigen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie verdienen unseren Respekt und Anerkennung. Die Attraktivität dieser Berufe muss auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

    Das Gesundheitswesen ist gerade in einer älter werdenden Gesellschaft die Zukunftsbranche mit bereits jetzt über 4 Millionen Beschäftigten. Es ist der Bereich mit der höchsten Innovationsrate und einem geradezu explosionsartig zunehmenden Wissen. Wir wollen den Rahmen so setzen, dass sich der Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung entfalten kann.

    9.1. Gesundheit

    Prävention zielgerichtet gestalten

    Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Sie muss zu allererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention kann dabei helfen, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Zielgruppenspezifische Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen Strukturen.

    Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes

    Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.

    Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden.

    Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.

    Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden.

    Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen.

    Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein.

    Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland.

    Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.

    Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.

    Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.

    Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:

    1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche lankierende Maßnahmen zur Überbrückung der Krise erfolgen.
    2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.

    Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt.

    Wettbewerb im Krankenversicherungswesen

    Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen. Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern.

    Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.

    Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland

    Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.

    Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den Arzneimittelmarkt regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut. Der Arzneimittelmarkt wird unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu geordnet.

    Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Chancen innovativer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung wollen wir künftig besser nutzen, ohne dabei die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden. Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern können ein Weg sein, um dieses Ziel zu erreichen.

    Kosten-Nutzen-Bewertungen müssen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien erfolgen. Die Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz von Entscheidungen für Patienten und Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessern. Dabei werden wir die Betroffenen frühzeitig beteiligen.

    Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung

    Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität ermöglicht eine an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtete Krankenversicherung sowie eine gute medizinische Versorgung. Auf der Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb um innovative und effiziente Lösungen geschaffen, der den Versicherten und Patienten zugute kommt, sie in den Mittelpunkt stellt und ihnen Entscheidungsspielräume ermöglicht.

    Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs.

    Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf

    Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung wollen wir aufrechterhalten. Die Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden.

    Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

    Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Eine Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Dabei werden regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Nach kritischer Überprüfung wird die Honorarreform unter dieser Zielsetzung zusammen mit den Beteiligten den erforderlichen Kurskorrekturen unterzogen.

    Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

    Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

    Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren überführen.

    Wir werden nach drei Jahren feststellen, wie viele Hausarztverträge deutschlandweit abgeschlossen worden sind.

    Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung

    Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt.

    Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann.

    Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder prüfen.

    Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratieund eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen zu begegnen:

    • gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung,
    • Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten und
    • Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten.

    Zahnmedizinische Versorgung

    Die Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zielen auf eine weitere Verbesserung der Mundgesundheit und die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung ab. Grundlage hierfür sind freiberufliche Strukturen und die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten.

    Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt müssen neue Regelungen gefunden werden. Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. Die vertragszahnärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern wird angepasst.

    Um die Wahl der Kostenerstattung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern, werden bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut.

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

    Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll novelliert werden.

    Krankenhausversorgung

    Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende Belegarztsystem beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System. Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig, weiterentwickelt werden. Ein Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche Preise werden abgelehnt.

    Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung

    Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete Rahmenbedingungen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

    Patientensouveränität und Patientenrechte

    Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Aus diesem Grund soll eine unabhängige Beratung von Patientinnen und Patienten ausgebaut werden. Die Patientinnen und Patienten sollen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Wir wollen mehr Transparenz und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im Gesundheitswesen über Qualität, Leistung und Preis. Die erforderliche Transparenz umfasst auch die Versichertentarife in besonderen Versorgungsformen und -verträgen.

    Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden.

    Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume

    Wir wollen die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitern. Bei Leistungen des Zahnersatzes, bei Arzneimitteln und bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv. Daher werden wir prüfen, wo darüber hinaus Mehrkostenregelungen sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können, ohne Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt auszuschließen oder sie zu überfordern.

    Qualifizierte Rehabilitation

    Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein.

    Prävention, Rehabilitation und Pflege sind besser aufeinander abzustimmen. Prävention hat Vorrang vor Rehabilitation. Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden. Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben werden.

    Wir wollen die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken.

    Bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sollen Schiedsstellen eingerichtet werden.

    Telematikinfrastruktur

    Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können.

    Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität.

    Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist.

    Organspendebereitschaft

    Mit der Bereitschaft zur Organspende zeigen viele Menschen in Deutschland Verantwortung für ihre Mitmenschen – auch über den Tod hinaus. Organspende und Organtransplantation sind Themen, die uns alle angehen. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen. Wir werden eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 vornehmen. Wir werden überprüfen, wie die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus gestaltet werden können, damit die Organspende und Organtransplantation gestärkt wird. Wir werden mit einer umfassenden Kampagne in der Bevölkerung dafür werben, durch Organspende Leben zu retten.

    Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik

    Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen.

    Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln.

    Moderne Selbstverwaltung

    Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist ein tragendes Ordnungsprinzip, das die eigenverantwortliche und partnerschaftliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung durch die Leistungserbringer und die Krankenkassen ermöglicht. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen. Legitimation, Akzeptanz und Effektivität sind dabei zentrale Kriterien, die es zu stärken gilt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten, um dem Versorgungsauftrag vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Transparenz und gelebte Demokratie sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Körperschaft.

    Wir streben in den Verwaltungsräten aller Krankenkassen gemäß der gemeinsamen Finanzierung auch die Vertretung der Arbeitgeberseite an.

    Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen.

    Mehr Forschung in der Versorgung

    Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebenslagen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen unter Alltagsbedingungen sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt. Daher werden wir die Versorgungsforschung systematisch ausbauen.

    Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. – 17. Legislaturperiode 

    Zu dem Thema empfehle ich Euch meinen folgenden Artikel:

    24. Februar 2010 – Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt

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  • 26Feb

    New UNAIDS report calls for coordinated approach to support Haiti, the country most affected by HIV in the Caribbean

    GENEVA, 26 February 2010 - UNAIDS calls for a coordinated approach in supporting Haiti, the country most affected by HIV in the Caribbean, to rebuild its AIDS response in the wake of the 12 January earthquake. Following an initial rapid assessment of the situation with the Ministry of Public Health and Population, UNAIDS has released the concept note Helping Haiti rebuild its AIDS response. The report explains the current situation in Haiti and what may be required to meet the immediate and intermediate AIDS response needs. UNAIDS will continue to revise and update this assessment as new information becomes available.

    "It is unprecedented to have such a huge natural disaster in a country with a high HIV prevalence," said Mr Michel Sidibé, Executive Director of UNAIDS.

    There were an estimated 120 000 people living with HIV in Haiti before the earthquake. Haiti's epidemic is mostly driven by heterosexual sex and an estimated 53% percent of people living with HIV are women.

    Most of the structural damage happened in the three departments (Ouest, Sud-Est and les Nippes) that accounted for nearly 60% of the population of people living with HIV.

    "Now, more than 1 million people are living in temporary shelters, putting them at greater risk of violence that includes sexual and gender based violence," added Mr Sidibé. "Programmes are urgently needed to reduce vulnerabilities to HIV and ensure protection."

    The three most affected areas also had more than half of all the antiretroviral treatment sites. Assessment teams have noted make-shift clinics under tents popping up to help increase treatment access, however, the Ministry of Health estimates that less than 40% of the 24 000 people living with HIV who were on treatment before the earthquake have accessed them.

    Civil society networks of people living with HIV as well as many of the organizations providing HIV services have been affected by the earthquake and will need to be strengthened.

    Currently Haiti is experiencing a critical interruption of HIV services and programmes and will need comprehensive and sustained support for the country to regain momentum towards universal access targets to HIV prevention, treatment, care, and support.

    Seven priority actions have been identified:

    1. Rebuild health systems (including antiretroviral and PMTCT services);

    2. Protect displaced people from HIV;

    3. Rebuild the national and local network of people living with HIV;

    4. Support social protection measures;

    5. Revitalize HIV prevention programmes;

    6. Re-establish comprehensive coordination mechanisms for the AIDS response; and

    7. Develop a comprehensive monitoring and evaluation mechanism.

    UNAIDS is currently working with its partners to integrate HIV into the Post-Disaster Needs Assessment process and ensure the HIV-related needs identified will be part of the ongoing humanitarian assistance efforts and upcoming recovery plans. The rebuilding of Haiti's national AIDS programme will need to link the current humanitarian HIV needs and actions with the longer term strategic goal of building back an even better AIDS response.

    The annual national AIDS budget of Haiti was US$ 132 million prior to the earthquake. UNAIDS estimates that an additional US$ 70 million will be needed for the next six months to meet Haiti’s immediate AIDS response needs.

    Press release from UNAIDS – 26. February 2010

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  • 26Feb

    Hamburg, 26. Februar 2010. Patienten mit einem Tumor an der Niere, bei denen nur ein Teil des Organs entfernt wird, haben ebenso gute Prognosen wie jene, bei denen die Niere komplett entfernt wird. Das zeigen jüngste klinische Erfahrungen, über die Experten der Asklepios Klinik Barmbek in der Fachzeitschrift medtropole für niedergelassene Ärzte berichten. Zudem sind minimal invasive Operationen auf dem Vormarsch. Für die Patienten bedeutet dies zum einen eine schonendere Operation, zum anderen behalten sie ihre volle Nierenfunktion.

    Erhaltung statt totale Entfernung ist das Motto, wenn es heute um die Behandlung eines Tumors an der Niere geht. Meist erfolgt der Eingriff mit so genannten Laparoskopen, also von außen steuerbaren Instrumenten, die in den Bauchraum eingeführt werden. Der Arzt sieht über eine Kamera genau, wo sich der Tumor befindet. Dieses Vorgehen hat sich in der jüngsten Vergangenheit immer stärker etabliert und wird heute von den Ärzten bevorzugt, wenn die Voraussetzungen stimmen. Dazu zählt unter anderem, dass der Tumor nicht in die Blutgefäße eingewachsen ist. Nierentumoren werden auf diese Weise effektiv entfernt und die Langzeitprognose für die Patienten ist hoch. Gleichzeitig ist der Eingriff im Gegensatz zum offen chirurgischen Eingriff für die Patienten risikoärmer und sie können das Krankenhaus nach kurzer Zeit wieder verlassen.

    Früherkennung ermöglicht schonendere OP-Verfahren

    Ein Großteil der Nierentumore wird heute in einem sehr frühen Stadium durch Ultraschalluntersuchungen bei der Vorsorge oder Untersuchung anderer Symptome festgestellt. Diese Tumore sind dann noch sehr klein und lokal klar begrenzt, ohne dass sie gesundes Gewebe geschädigt haben. Diese Tatsache spricht zusätzlich für den laparoskopischen Eingriff von außen. Studien an entnommenen Tumoren belegen weiterhin, dass rund 15 Prozent gutartig sind. Auch dieses Ergebnis spricht für den lokal begrenzten Eingriff, denn ansonsten würden gesunde Nieren ohne Not entfernt. Dabei spielt auch eine Rolle, dass sich vorab nicht abklären lässt, ob der Tumor gutartig oder bösartig ist. Für den Eingriff mit Laparoskopen muss ein Patient vollkommen gesund sein. In manchen Fällen kann die Teilentfernung des Tumors daher auch mit einem normalen chirurgischen Eingriff erfolgen. Dies gilt, wenn die Patienten schon einmal im Bauchraum operiert wurden oder Lungenerkrankungen haben.

    Hintergrund

    Unterschiedliche Studien zeigten, dass Patienten, denen die Niere nur teilweise entfernt wird, eine genau so hohe Überlebensrate haben wie jene, bei denen das ganze Organ entfernt wurde. Neuere Studien zeigen sogar, dass dies bis zu einer Tumorgröße von sieben Zentimetern der Fall ist. Bei einer teilweisen Entnahme profitiert der Patient also bei gleichem Therapieerfolg hinsichtlich der Krebserkrankung vom Erhalt der Niere. Daher, so berichten die Autoren Dr. Holger Böhme, leitender Oberarzt der Abteilung für Urologie in der Asklepios Klinik Barmbek in Hamburg, und Prof. Dr. Andreas Gross, Chefarzt der Abteilung, weiter, wird bei den meisten heute diagnostizierten Nierentumoren die Teiloperation zumindest grundsätzlich versucht. Zwar werden die meisten dieser Operationen noch auf dem klassischen Weg durchgeführt, doch ist die Laparoskopie auf dem Vormarsch, wie Erfahrungen an der Asklepios Klinik Barmbek belegen. Während beim konventionellen Vorgehen eine Schnittlänge von 15 bis 20 Zentimeter erforderlich ist, genügen bei der laparoskopischen Operation drei Einschnitte von je einem Zentimeter und ein etwas größerer Schnitt, durch den der Tumor nach außen entfernt wird. Weniger Schmerzen nach der Operation und weniger Blutverlust sind weitere Vorteile. Bei beiden Operationsarten wird zunächst die Niere freigelegt, dann werden die Blutgefäße abgebunden und der Tumor entfernt. Das Nierengewebe wird vernäht und die Blutzufuhr wieder hergestellt. Anschließend werden das Tumorgewebe und das Randgewebe untersucht. Erst wenn klar sein sollte, dass das Randgewebe von Krebszellen befallen ist, muss eine zweite Operation erfolgen, oder die Entnahme der ganzen Niere.

    Weitere Informationen:

    http://www.medtropole.de Homepage der Ärztezeitschrift medtropole
    http://www.asklepios.com/barmbek Homepage der Asklepios Klinik Barmbek

    Quelle: Pressemitteilung der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH vom 26. Februar 2010, veröffentlicht beim Informationsdienst Wissenschaft – www.idw-online.de

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  • 25Feb

    Deutsche Krebshilfe unterstützt Nutzen-Risiko-Abwägung

    Berlin (ek) - Im Rahmen des Deutschen Krebskongresses informierte die Deutsche Krebshilfe heute, am 25. Februar 2010, über ihre bundesweite Informationsoffensive zum Thema Krebs-Früherkennung. "Unsere umfassenden und allgemeinverständlichen Ratgeber über den Nutzen und mögliche Risiken von Früherkennungsverfahren unterstützen die Menschen dabei, sich für oder gegen diese Untersuchungen zu entscheiden", betonte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. "Für viele Tumorerkrankungen gilt nach wie vor der Leitsatz "Früh erkannt – heilbar". Daher ist eine informierte Entscheidung besonders wichtig."

    In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 450.000 Menschen neu an Krebs,  210.000 Menschen sterben daran. Die gesetzlichen Krebs-Früherkennungsunter¬suchungen haben das Ziel, Tumoren in möglichst frühen Entwicklungsstadien aufzuspüren. Denn früh erkannt sind insbesondere Brust-, Darm-, Haut- und Gebärmutterhalskrebs sowie verschiedene Formen des Prostatakrebs zumeist gut heilbar. Frühe Krebsstadien lassen sich außerdem schonender behandeln als Stadien, in denen bereits Tochtergeschwülste entstanden sind.

    Früherkennungsuntersuchungen werden aber auch kritisch eingeschätzt, denn sie können Nachteile oder Risiken haben. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Krebserkrankung übersehen wird ("falsch-negatives Ergebnis") oder dass aufgrund der Untersuchungsbefunde ein Krebsverdacht geäußert wird, der sich dann bei weiterer diagnostischer Abklärung als unbegründet herausstellt ("falsch-positives Ergebnis").

    "Deutschland verfügt seit über dreißig Jahren über ein gesetzliches Krebs-Früherkennungsangebot. Allen Interessierten empfehlen wir, sich ausführlich über die Untersuchungen zu informieren und individuell günstige sowie möglicherweise schädliche Auswirkungen gegeneinander abzuwägen", so Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender des Fachausschusses "Krebs-Früherkennung" der Deutschen Krebshilfe. Auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung internationaler wissenschaftlicher Studien haben die Experten der Deutschen Krebshilfe für jede der gesetzlichen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen Empfehlungen erarbeitet.

    Im Falle der Tastuntersuchung auf Brustkrebs sowie der digital-rektalen Tastuntersuchung auf Prostatakrebs kommen sie beispielsweise zu dem Schluss, dass diese Methoden alleine nicht in der Lage sind, die Sterblichkeit an Brust- beziehungsweise Prostatakrebs zu senken. Für den so genannten PSA-Test, eine Blutuntersuchung zur Erkennung von Prostatakarzinomen, ist das Verhältnis von Nutzen und Schaden bislang nicht ausreichend bekannt. "Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und treffen Sie eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung", so Professor Dr. Jürgen Windeler vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die kostenlosen Flyer der Deutschen Krebshilfe zum Thema Krebs-Früherkennung können dabei helfen, dem Arzt die richtigen Fragen zu stellen und die medizinischen Informationen besser einzuordnen.

    "Viele Menschen schätzen die Wirkung von Früherkennungsuntersuchungen zu hoch ein und nehmen fälschlicherweise an, dass sie durch die Teilnahme an der Früherkennung von einer Krebskrankheit verschont bleiben könnten", fasste Dr. Markus Feufel vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung eine aktuelle Studie des Berliner Institutes zusammen. Auch hier gilt es, eine realistische Einschätzung zu vermitteln: "Die beste Möglichkeit, einer Krebserkrankung aktiv vorzubeugen, ist eine gesunde Lebensweise. Dazu gehören insbesondere das Nichtrauchen, regelmäßige körperliche Bewegung, gesunde Ernährung, maßvoller Alkoholkonsum, ein umsichtiges Verhalten in der Sonne sowie ein Verzicht auf die Nutzung von Solarien", betonte Nettekoven.

    Die neuen Früherkennungsfaltblätter für Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs sowie weitere Informationsmaterialien können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, kostenlos bestellt oder im Internet unter www.krebshilfe.de heruntergeladen werden.

    Info-Kasten: Gesetzliche Krebs-Früherkennung

    Das gesetzliche Krebs-Früherkennungsprogramm bietet allen  Versicherten folgende Untersuchungen an:
    Frauen
    Ab 20 Jahren: jährliche Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane. Ab 30 Jahren: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust. Ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle zwei Jahre Anspruch auf die Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening.
    Männer
    Ab 45 Jahren: Tastuntersuchung der Prostata sowie Inspektion des äußeren Genitales.
    Frauen und Männer
    Ab 35 Jahren:  alle zwei Jahre Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
    Von 50 und 55 Jahren: einmal jährlich ein Stuhl-Blut-Test.  Ab 55 Jahren: eine kostenlose Darmspiegelung, die nach zehn Jahren wiederholt wird.

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe e. V. vom 25. Februar 2010

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  • 25Feb

    Hamburg. Die neue interdisziplinäre S3-Leitlinie ist ein Meilenstein bei der Behandlung von Patienten mit Prostatakrebs. Nun muss sie Versorgungsrealität werden. Der Berufsverband der Deutschen Urologen e.V. engagiert sich mit einer bundesweiten Fortbildungs-Initiative bei der schnellen Umsetzung der Leitlinie in die Praxis.

    Die neue ärztliche S3-Leitlinie beinhaltet das komplette derzeit verfügbare Wissen zur Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms. "Jetzt werden wir dieses Wissen zeitnah an die Kollegen in der Praxis vermitteln, damit unsere Patienten von den Neuerungen der Leitlinie profitieren und allerorts eine leitliniengerechte und damit die bestmögliche Behandlung erhalten",  sagt der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen e.V., Dr. Martin Bloch.

    Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Empfehlung zur ersten PSA-Bestimmung ab 40 Jahren, eine verstärkte Aufklärungspflicht über Diagnoseprogramm und Therapieprozess durch den Urologen, sowie die Würdigung der Active Surveillance als gleichrangige Therapieoption für Patienten mit nicht metastasiertem Prostatakarzinom.

    Dr. Bloch: "Unsere Fortbildungen zur Implementierung der Leitlinie, die wir gemeinsam mit dem Berufsverband Deutscher Strahlentherapeuten anbieten, beginnen im März und  werden von renommierten Kollegen bestritten, die bereits an der Erstellung der Leitlinie beteiligt waren".  Sie wurde im Herbst 2009 veröffentlicht und entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) und des Berufsverbandes der Urologen.  Prostatakrebspatienten steht inzwischen ein zweiteiliger begleitender Ratgeber zur Verfügung, der den Inhalt der ärztlichen Leitlinie laienverständlich wiedergibt.  Ärztliche Leitlinie und Patientenratgeber sind auf der Website der Deutschen Urologen unter www.urologenportal.de  einzusehen. Die Druckfassung des Ratgebers ist über die Deutsche Krebsgesellschaft zu beziehen.

    Mit einer professionellen Erhebung zur Einführung und Wirkung der Leitlinie soll die Versorgungssituation von Prostatakrebspatienten zukünftig dokumentiert werden. Das gaben der Berufsverband der Urologen, die DGU und der Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe e.V. jüngst in einer gemeinsamen Erklärung bekannt.

    Zusätzliche Informationen stehen hier für Euch bereit:

    Termin-Flyer: http://www.urologenportal.de/fileadmin/MDB/PDF/Flyer_KA1.pdf

    S3-Prostatakrebs-Leitlinie: http://www.urologenportal.de/fileadmin/MDB/PDF/S3LLPCa_091002.pdf

    S3-Leitlinie: Teil I des Patientenratgebers: http://www.aezq.de/edocs/pdf/info/pl-prostatakarzinom

    Quelle: Pressemitteilung des urologenportal.de vom 25. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    15. Januar 2010 – Prostatakrebs Patientenratgeber Teil II - Konsultationsfassung online

    18. Dezember 2009 – Optimal informiert - Neuer Ratgeber für Patienten mit Prostatakrebs

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  • 25Feb

    Im Darmkrebsmonat März informieren zahlreiche Aktionen bundesweit zum Thema Darmkrebs und motivieren zur Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung. Auch das deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) beteiligt sich daran, denn jüngste Ergebnisse aus dem DKFZ unterstreichen, wie wirksam die Früherkennung gerade bei dieser Krebsart ist. Der Krebsinformationsdienst KID des Zentrums richtet im März eine Extra-Leitung zum Thema Darmkrebsvorsorge ein. 

    Der Krebsinformationsdienst (KID) des Deutschen Krebsforschungszentrums beantwortet Fragen von Patienten, Angehörigen und der interessierten Öffentlichkeit zum Thema Krebs. Interessierte können täglich von 8.00-20.00 Uhr unter der kostenfreien Nummer 0800-420 30 40 anrufen oder sich per E-Mail an krebsinformationsdienst@dkfz.de wenden. Auf der Internetseite www.krebsinformationsdienst.de stellt der Dienst außerdem zahlreiche Informationen zum Thema Krebs bereit. Die zusätzliche Leitung zum Thema Darmkrebsfrüherkennung unter der gleichen kostenfreien Nummer schaltet der KID im Darmkrebsmonat März werktags von 9.00-19.00 Uhr frei. Hier informieren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des KID über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorbeugung und Früherkennung von Darmkrebs.

    Erst kürzlich hat eine Studie am DKFZ gezeigt, wie wirksam die Darmkrebsvorsorge mithilfe der Darmspiegelung ist. Professor Hermann Brenner und seine Mitarbeiter haben das Vorkommen von Darmkrebsvorstufen bei rund 3300 Saarländern untersucht. Bei denen, die innerhalb der letzten zehn Jahre an einer Darmspiegelung teilgenommen hatten, traten 48 % weniger fortgeschrittene Darmkrebsvorstufen auf, als bei denen, die zum ersten Mal zu einer Darmspiegelung gingen. "Mit der präventiven Darmspiegelung, die seit dem Jahr 2002 Teil des gesetzlichen Früherkennungsprogramms ist, verhindert man jedes Jahr Tausende Darmkrebsfälle", sagt Brenner, "und es könnten noch wesentlich mehr sein, wenn mehr Menschen daran teilnehmen würden."

    Um die Teilnahme an der Darmkrebsvorsorge zu verbessern, arbeitet das DKFZ mit der regionalen Gemeinschaftsaktion "1000 Leben retten" zusammen. An dieser Aktion beteiligen sich Betriebe aus der Rhein-Neckar-Region. Anhand eines Fragebogens wird das Darmkrebsrisiko der Mitarbeiter ermittelt und bei einem erhöhten Risiko die Durchführung eines moderner Stuhlbluttests angeboten. Die Initiative läuft über drei Jahre. Die wissenschaftliche Auswertung übernehmen das DKFZ durch Professor Hermann Brenner sowie die Sektion Psychoonkologie der Universität Heidelberg. Brenner geht davon aus, dass durch die erhöhte Teilnahme an der Früherkennung die Zahl der Darmkrebstodesfälle in der Region deutlich gesenkt werden kann.

    Welche Faktoren den Krankheitsverlauf bei Darmkrebs beeinflussen, untersucht Professor Cornelia Ulrich vom Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in der ColoCare-Studie. So spielen sowohl genetische Merkmale der Patienten, individuelle Tumoreigenschaften als auch der Lebensstil eine entscheidende Rolle dabei, wie die Krankheit voranschreitet. Das Ziel der Studie ist es herauszufinden, welche Therapie bei welchem Patienten den größten Erfolg verspricht und gleichzeitig den Patienten Wege aufzuzeigen, wie sie selbst ihre Prognose verbessern können. So weisen erste Ergebnisse bereits darauf hin, dass ein angemessenes Sportprogramm nicht nur die Lebensqualität von Krebspatienten steigert, sondern möglicherweise sogar das Wiederauftreten von Krebs nach der Behandlung hinauszögern kann.

    Seit 2002 organisiert die Felix-Burda-Stiftung jährlich den Darmkrebsmonat März. In diesem Monat informieren zahlreiche Aktionen bundesweit zum Thema Darmkrebs und motivieren zur Teilnahme an der Darmkrebsfrüherkennung. Die Kampagne wird von vielen Organisationen, Politikern, Prominenten und Wissenschaftlern unterstützt.

    Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) ist die größte biomedizinische Forschungseinrichtung in Deutschland und Mitglied in der Helmholtz-Gemeinschaft deutscher Forschungszentren. Über 2.000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, davon 850 Wissenschaftler, erforschen die Mechanismen der Krebsentstehung und arbeiten an der Erfassung von Krebsrisikofaktoren. Sie liefern die Grundlagen für die Entwicklung neuer Ansätze in der Vorbeugung, Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen. Daneben klären die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Krebsinformationsdienstes (KID) Betroffene, Angehörige und interessierte Bürger über die Volkskrankheit Krebs auf. Das Zentrum wird zu 90 Prozent vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und zu 10 Prozent vom Land Baden-Württemberg finanziert.

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 08 des Deutschen Krebsforschungszentrums in der Helmholtz-Gemeinschaft vom 25. Februar 2010

    Foto: Fluoreszenzfärbung eines Darmkrebs-Gewebeschnittes
    Fotograf: Dr. Lutz Langbein, Deutsches Krebsforschungszent

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen Artikel:

    16. Februar 2010 – "Wenn es um Darmkrebs geht, hört bei mir der Spaß auf!" Die neue Werbe-Kampagne der Felix Burda Stiftung zum Darmkrebsmonat März

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  • 25Feb

    Insgesamt 50.000 Euro Preisgeld für den Bundeswettbewerb "Neue Wege sehen – neue Wege gehen!"

    Köln/Berlin, 25. Februar 2010. Zum zweiten Mal lobt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gemeinsam mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Bundeswettbewerb Aidsprävention aus. Unter dem Motto "Neue Wege sehen – neue Wege gehen!" zeichnet der Wettbewerb Projekte aus, die mit innovativen Ansätzen die Prävention von HIV/Aids und anderen sexuell übertragbaren Krankheiten stärken.

    Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler erklärt hierzu: "Seit 2007 sind die HIV-Neuinfektionszahlen in Deutschland nicht mehr gestiegen – ein Erfolg unserer nationalen Präventionsstrategie. Um diesen Weg weiterzugehen, brauchen wir immer wieder neue, Erfolg versprechende Kommunikationsansätze, die Menschen über soziale und gesellschaftliche Grenzen hinweg über HIV und Aids aufklären und das Schutzverhalten in allen Teilen der Bevölkerung stärken. Deshalb hoffe ich, dass sich viele Projekte am Bundeswettbewerb Aidsprävention 2010 beteiligen."

    Einen Schwerpunkt sollen in diesem Jahr Ansätze bilden, die besonders schwer erreichbare Zielgruppen ansprechen. Menschen, die infiziert sind, haben dann die besten Aussichten auf optimale Behandlung, wenn die Infektion früh entdeckt wird. Deshalb haben zum Beispiel Projekte gute Chancen auf einen Preis, die die Hemmschwelle senken, sich auf HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten testen zu lassen. Dazu gehört die kontinuierliche  Beratung vor und nach dem Test.  

    "Die Aidsprävention in Deutschland hat sich von Anfang an neuen Herausforderungen gestellt",  sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Die Herausforderung heute liegt in der überzeugenden Motivation zum Schutzverhalten, auch wenn Aids zu einer behandelbaren, allerdings nicht heilbaren Krankheit geworden ist. Neue Herausforderungen brauchen auch neue Akteure und Partner. Deshalb freuen wir uns besonders über Wettbewerbsbeiträge von Fachkräften und Einrichtungen, die sich erst seit kurzem in der Aidsprävention engagieren." Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. ergänzt: "Der große Zuspruch und die Qualität der im Jahr 2008 prämierten Projekte haben uns ermutigt, den Bundeswettbewerb Aidsprävention in diesem Jahr wieder auszuschreiben. Durch den Wettbewerb erhält die Präventionsarbeit neue Impulse, die besonders wichtig sind, um auch zukünftig besonders gefährdete und schwer erreichbare Zielgruppen wirksam anzusprechen und so langfristig die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland zu senken."

    Insgesamt werden beim diesjährigen Wettbewerb Preisgelder in Höhe von 50.000 Euro ausgelobt. Die Gewinner-Projekte können jeweils bis zu 5.000 Euro erhalten. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury aus praxiserfahrenen Expertinnen und Experten der Aids-Prävention.

    Am Wettbewerb teilnehmen können Initiativen, Vereine, Institutionen, Beratungsstellen, Jugendgruppen und Schulen mit Sitz in Deutschland, deren Projekte in Deutschland durchgeführt werden. Die Wettbewerbsbeiträge können Projektideen im Planungsstadium,  bereits begonnene oder vor kurzem abgeschlossene Projekte sein. Besonders erwünscht sind fachübergreifende Projekte (wie Gesundheit, Migration und Jugend) sowie solche, die die Kooperation unterschiedlicher Institutionen erfordern. Die Wettbewerbsbeiträge können vom 1. März 2010 bis 15. Juni 2010 online unter www.wettbewerb-aids.de  eingereicht werden.  

    Weitere Informationen zum Wettbewerb, der Jury und  zu den Teilnahmebedingungen erhaltet Ihr unter www.wettbewerb-aids.de.

    Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 25. Februar 2010

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  • 24Feb

    Die Suche nach neuen Medikamenten ist zeitaufwändig und teuer. Oft müssen hunderte von Substanzen auf ihre Bindungs-Affinität zu krankheitsrelevanten Molekülen getestet werden, um einen Wirkstoff zu identifizieren. Biophysiker aus der Gruppe von Professor Dieter Braun, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München und Excellenzcluster "Nanosystems Initiative Munich" (NIM), sowie von der LMU Spin-Off-Firma  NanoTemper haben nun mit der "Microscale Thermophoresis" ein weltweit einmaliges Verfahren entwickelt, das potentielle Wirkstoffe deutlich schneller und zuverlässiger findet.  Die Methode beruht auf dem Phänomen, dass Moleküle in Flüssigkeit entlang eines Temperaturgefälles wandern, meist von warm zu kalt. Bindet das Molekül an eine andere Substanz, ändert sich seine Bewegung. So können nun erstmals unter natürlichen Bedingungen etwa krankheitsrelevante Moleküle im Blut getestet werden -. Bindet der Wirkstoff, so lässt sich dies über die molekulare Bewegung nachweisen. "Dies ist der erste Schritt hin zu einem neuen Medikament", so Braun. "Das neue Verfahren kann aber auch in der medizinischen Diagnostik, der Lebensmittelüberwachung und im Umweltschutz eingesetzt werden." (Angewandte Chemie online, 23. Februar 2010)

    Die herkömmlichen Testverfahren zur Identifizierung potentieller Wirkstoffe funktionieren nur in künstlichen Pufferlösungen und erlauben so fast keine Aussage über die Bindungs-Affinität der Substanzen im Blut. Anders das neue Verfahren: Hiermit können derartige Analysen nun erstmals unter aussagekräftigen natürlichen Bedingungen erfolgen. Dazu wird Blut mit dem potentiellen Wirkstoff gemischt und ein winziger Tropfen der Flüssigkeit mit einer Glaskapillare aufgezogen. Der feine Strahl eines Infrarot-Lasers erwärmt die Blutprobe anschließend punktuell in der Mitte des Röhrchens, so dass nach außen abfallend ein Temperaturgradient entsteht. Weil die krankheitsrelevanten Moleküle mit einer fluoreszierenden Markierung versehen sind, lässt sich ihre Bewegung verfolgen.

    Unmittelbar nach dem Erwärmen der Probe lässt sich anhand der Fluoreszenzänderung erkennen, ob sich die Moleküle in der Blutprobe mit Wirkstoff anders bewegen als in einem Kontrollversuch ohne Wirkstoff. Ist dies der Fall, dann hat die Testsubstanz  an das Zielmolekül  gebunden. Der Nachweis dieser Bindung ist der erste Schritt zu einem neuen Medikament. "Unsere Methode bringt aber nicht nur die Wirkstoffforschung voran", sagt Braun. "Sie kann genauso in der medizinischen Diagnostik,  der Lebensmittelüberwachung und im Umweltschutz eingesetzt werden. Denkbar ist zum einen der direkte Nachweis von Immunerkrankungen und Infektionen aber auch der schnelle Nachweis von Antibiotika in Milch oder aber von Giftstoffen im Wasser." (NIM/suwe)

    Publikation:

    "Quantifizierung der Puffer-Abhängigkeit von Aptamer-Bindungsreaktionen mit optischer Thermophorese"
    Philipp Baaske, Christoph J. Wienken, Philipp Reineck, Stefan Duhr und Dieter Braun
    Angewandte Chemie online, 23. Februar 2010

    Quelle: Presseinformation der Ludwig-Maximilians-Universität München vom 23. Februar 2010

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  • Wer bei solchen dubiosen Apotheken im Ausland einkauft, ist ...
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