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  • 07Jun

    Sozialverband VdK kritisiert Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Schwächsten

    Der Sozialverband VdK Deutschland reagiert mit Unverständnis und scharfer Kritik auf die Sparbeschlüsse der Bundesregierung. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher bezeichnete es als “völlig verfehlt, bei denjenigen Bevölkerungsgruppen den Rotstift anzusetzen, die bereits in Armut leben oder von Armut bedroht sind. Die Sparbeschlüsse der Bundesregierung sowie die zu erwartenden Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Armutstendenzen bei Jung und Alt verstärken”, prognostizierte die VdK-Präsidentin.

    Mascher: “Die soziale Spaltung in Deutschland wird zunehmen, die Kluft zwischen Arm und Reich weiter wachsen. Das widerspricht dem Koalitionsvertrag, in dem sich Union und FDP das Ziel der Vermeidung von Armut, insbesondere von Altersarmut gesteckt haben. Dass die Bundesregierung ausgerechnet im ‘Europäischen Jahr zur Bekämpfung von Armut’ eine Haushaltskonsolidierung zu Lasten der Schwächsten betreibt, führt die Ziele dieses Jahres ad absurdum.”

    “Sozialabbau ist der falsche Weg: Er mindert die Kaufkraft breiter Bevölkerungsgruppen, schwächt die Konjunktur, fördert die Politikverdrossenheit und gefährdet den sozialen Frieden”, betonte die VdK-Präsidentin.

    Laut Statistischem Bundesamt waren bereits 2007 vor Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise 15 Prozent der Bevölkerung in Deutschland, das sind 12,5 Millionen Menschen, von Armut bedroht.

    Zu den geplanten Sparmaßnahmen im Sozialhaushalt im Einzelnen erklärte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher:

    1. Durch den Wegfall der Zuschläge beim Übergang von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II fallen Arbeitslose, auch diejenigen die jahrzehntelang gearbeitet haben, jetzt noch schneller auf Hartz-IV-Niveau.
    2. Den Langzeitarbeitslosen die ohnehin lächerlich niedrige rentenrechtliche Absicherung von monatlich 2,09 Euro pro Jahr der Arbeitslosigkeit ganz zu streichen, statt diese deutlich zu erhöhen, ist zynisch. Für diesen Personenkreis ist Altersarmut so gut wie vorprogrammiert.
    3. Ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitslose werden noch schlechter einen neuen Job finden als bisher, wenn bei Wiedereingliederungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit drastisch gespart wird.
    4. Wenn das Elterngeld für Hartz-IV-Familien wegfallen soll, trifft es die Ärmsten der Armen. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht im Februar den Auftrag bekam, bis zum Ende des Jahres die Regelsätze, insbesondere bei Kindern, neu und bedarfsgerecht zu berechnen, damit nicht nur das physische, sondern auch das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet werden kann, ist diese Sparmaßnahme völlig kontraproduktiv.
    5. Soziale Kälte strahlt der Beschluss aus, Wohngeldempfängern den 2008 eingeführten Heizkostenzuschuss wieder zu streichen. Das wird insbesondere ältere Menschen mit geringen Renten besonders hart treffen.

    Die VdK-Präsidentin machte sich stattdessen für eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 42 auf mindestens 47 Prozent stark. “Diejenigen, die es sich finanziell leisten können, müssen als Erste zur Sanierung des Haushalts herangezogen werden”, forderte Mascher.

    Quelle: Pressemitteilung des Sozialverbands VdK Deutschland vom 07. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    07. Juni 2010 – Sozialer Sprengsatz: Scharfe Kritik des Paritätischen an Konsolidierungsprogramm der Bundesregierung

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  • 07Jun

    Als absolut inakzeptabel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das von der Bundesregierung verabschiedete Sparpaket. Der Verband fordert die Rücknahme der arbeitsmarktpolitischen Kürzungen und warnt vor dem Auseinanderbrechen der Gesellschaft. Zur Konsolidierung des Haushalts fordert er vor allem die Beseitigung von Steuerprivilegien wie etwa für Erben und Vermögende.

    "Das Sparpaket offenbart, welch Geistes Kind diese Koalition ist. Statt von den Starken zu nehmen um den Schwachen zu helfen, wird skrupellos ausgerechnet bei den Ärmsten gespart", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Spitzenverdiener und Vermögende blieben von den Sparmaßnahmen so gut wie ausgenommen, während insbesondere bei Arbeitslosen und ihren Familien auf unverantwortliche Weise gekürzt werde.

    Die beschlossenen Kürzungen bei Hartz IV dienten vor allem der Drangsalierung von Arbeitslosen und hätten keinen nennenswerten finanzpolitischen Effekt. "Es ist heuchlerisch, derartige Maßnahmen mit einer Effizienzsteigerung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu begründen. Die anhaltend hohe Arbeitslosenzahl belegt, dass gerade hier keinerlei Spielräume für Kürzungen sind", so Schneider.

    Der Verband warnt vor den sozialen Folgen dieser rigorosen Politik zu Lasten der Schwächsten. "Dieses Maßnahmenpaket gleicht einem sozialen Sprengsatz. Es schafft keine Arbeitsplätze, sondern wird die Armut in unserem Land verschärfen. Nach den Milliardenhilfen für Banken und Automobilindustrie werden die Bürgerinnen und Bürger diese Ungerechtigkeiten nicht mittragen", so Schneider.

    Der Verband fordert die Rücknahme der Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik und empfiehlt, Einsparmöglichkeiten endlich dort auszuschöpfen, wo tatsächlich Geld im Überfluss vorhanden ist. "Solange Deutschland eine Steueroase für Erben, Vermögende und Spekulanten darstellt, kann von sozialer Gerechtigkeit keine Rede sein. Um eine ausgewogene, faire und gerechte Haushaltskonsolidierung zu gewähren, muss sich die Regierung endlich an die Einnahmenseite heran trauen", fordert Schneider.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 07. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    07. Juni 2010 – VdK: Sparbeschlüsse führen zu mehr Armut

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  • 17Mai

    Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses zur künftigen Bemessung bedarfsgerechter Regelsätze in Hartz IV kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das intransparente Vorgehen des Bundesarbeitsministeriums. Der Verband fordert das Ministerium auf, Experten aus Wissenschaft, Betroffenenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie der Kommunalen Spitzenverbände umgehend in den weiteren Prozess zur Neuberechnung der Kinderregelsätze einzubinden.

    "Wir brauchen einen transparenten Diskussionsprozess. Es geht um die Frage, wie wir gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Diese Frage kann nicht durch Ministerialbeamte im stillen Kämmerlein beantwortet werden. Alle relevanten Akteure und Experten müssen eingebunden werden", so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom Februar enge Fristen gesetzt. Bis zum 31. Dezember 2010 müsse der Gesetzgeber die Bedarfe von Kindern hergeleitet und durch entsprechende Leistungen abgedeckt haben. "Es wäre grob fahrlässig, erst die Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Herbst abzuwarten. Welche Leistungen zukünftig in welcher Form zur Verfügung gestellt werden, darüber müssen wir jetzt diskutieren", fordert Hesse. "Dies betrifft insbesondere die Frage, wann Geldleistungen und wann Sachleistungen sinnvoller sind." Wegen der kommunalen Zuständigkeit für die soziale Infrastruktur seien die Kommunalen Spitzenverbände frühzeitig einzubinden.

    Aus Sicht des Paritätischen ist eine Totalrevision von Hartz IV unumgänglich. "Die aktuelle Bedarfserhebung lässt jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen und muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den regierungsamtlichen Manipulationen "ins Blaue hinein" endgültig einen Riegel vorgeschoben. Jetzt muss sich die Politik erstmalig ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie man mit Hartz IV auch individuellen Notlagen gerecht werden kann", so der Sozialrechtsexperte. Die ehrliche, sachgerechte und transparente Herleitung der Regelsätze wird nach Ansicht des Verbandes zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen führen. Darüber hinaus sei die Wiedereinführung einmaliger Leistungen für besondere, atypische Bedarfe zwingend erforderlich.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 17. Mai 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    27. Februar 2010 – Bedarfsgerechten Regelsätzen für Kinder und Erwachsene bei Hartz IV - Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 – Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 – Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 – Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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  • 30Apr

    Berlin. Zum Tag der Arbeit macht die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. auf die Probleme von Menschen mit HIV/Aids am Arbeitsplatz aufmerksam: Mehr als zwei Drittel der ca. 67.000 Menschen mit HIV in Deutschland arbeiten – dies sind etwa 47.000. Eine/Einer von 1.000 Berufstätigen ist HIV-positiv. Doch wer kennt eine/n positive/n Kollegen oder Kollegin? Die HIV-Infektion ist gerade am Arbeitsplatz stark tabuisiert.

    Die Angst vor Ausgrenzung, Diskriminierung und Kündigung ist das größte Problem, mit dem HIV-Positive am Arbeitsplatz zu kämpfen haben. Der Fall "Nadja Benaissa" hat gezeigt, wie sehr Menschen mit HIV/Aids immer noch mit Ausgrenzung, Diskriminierung und pauschaler Kriminalisierung zu tun haben. Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die Integration von HIV-positiven Berufstätigen aktiv zu fördern. Alle Beteiligten sind eingeladen, gemeinsam mit der Deutschen AIDS-Hilfe an der Veränderung dieser Situation mitzuwirken.

    Fast 15 Jahre nach Einführung der Kombinationstherapien, die eine wesentliche Veränderung für die Lebenssituation und -perspektive der Menschen mit HIV/Aids gebracht hat, kann bei dieser Aufgabe nur eine zeitgemäße Darstellung des Lebens mit HIV und Aids weiterhelfen: am Arbeitsplatz, in den Medien, im Familien- und Freundeskreis. Dank neuer Therapien sind die meisten HIV-Infizierten gut in der Lage, die Anforderungen ihres Berufes zu erfüllen.

    Zur Integration von Menschen mit Behinderung und chronisch kranken Berufstätigen braucht es professionelle Konzepte, in denen auch HIV-Positive endlich angemessen Berücksichtigung finden müssen – hier wird die Deutsche AIDS-Hilfe in Zukunft stärker auf potentielle Bündnispartnerinnen und -partner zugehen.

    Die DAH hat das Thema "HIV und Arbeit" zu ihrem diesjährigen Schwerpunkt gemacht.

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. vom 30. April 2010

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  • 27Feb

    Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 25. Februar 2010 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin:

    Ich möchte für die Bundesregierung zunächst einmal drei Dinge klarstellen, die vielleicht eine Selbstverständlichkeit sind. Mir liegt aber daran, sie noch einmal zu betonen.

    Die Bundesregierung steht erstens selbstverständlich für den verlässlichen Sozialstaat, und zwar für einen lebendigen Sozialstaat. Es ist ein Gütesiegel der sozialen Marktwirtschaft, dass wir Menschen nicht aufgeben, sondern gerade denjenigen, die in eine Notlage gekommen sind, wieder Aufstiegsperspektiven geben. Wir wollen ihnen die Hilfe geben, die notwendig ist, damit sie ihr Leben eigenständig in die Hand nehmen können. Wir wollen sie nicht alle über einen Kamm scheren. Das sehen wir ohne jeden Zweifel als unsere Aufgabe. Arbeitslosigkeit hat auch ihre Ursachen: oft kein Arbeitsangebot, oft kein Berufsabschluss, keine Kinderbetreuung, manchmal auch keine Lust. Das heißt, dass wir in der konkreten Arbeitsvermittlung konsequenter und zügiger werden müssen. Das ist die Debatte, die wir in diesem Hohen Hause führen sollten.

    Zweitens. Genauso wie es Steuerhinterziehung gibt, gibt es Missbrauch bei Hartz IV. Aber deshalb sind noch lange nicht alle Steuerzahler unter Generalverdacht, und deshalb sind selbstverständlich noch lange nicht alle Langzeitarbeitslosen unter Ge-neralverdacht. Es gibt diesen harten Kern; aber ich werde nicht zulassen, dass er unsere Debatte bestimmt. Das wird der großen Zahl der Langzeitarbeitslosen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus wollen, nicht gerecht.

    Drittens möchte ich etwas klarstellen. Natürlich müssen wir bei dieser Debatte immer diejenigen im Blick behalten, die arbeiten. Das Arbeitslosengeld II ist eine Gemeinschaftsleistung. Das ist eine Selbstverständlichkeit; aber es muss offensichtlich noch einmal erwähnt werden. Wir müssen deshalb das richtige Maß für diejenigen finden, die mit Arbeitslosengeld II menschenwürdig leben müssen, und für diejenigen, die es erarbeiten und verdienen müssen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir sollten sie nicht gegeneinander ausspielen, sondern immer im Konsens miteinander darüber diskutieren.

    Nach diesen Vorbemerkungen möchte ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - es ist Anlass dieser Debatte - eingehen. Es ist meines Erachtens ein weises Urteil. Es hat Grundsätze markiert. Es hat auch den politischen Gestaltungsspielraum vollständig klargestellt. Die Pauschalierung ist bestätigt worden. Das heißt, die Gängelei der Einzelleistungen ist nicht wieder heraufbeschworen worden. Es ist richtig, die Regelsätze an den Ausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommen zu bemes-sen. Denn das ist die Lebenswirklichkeit der Menschen mit den kleinen Einkommen.

    Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich ins Stammbuch geschrieben hat. Es hat dargelegt, dass die Regelsätze menschenwürdige Lebensverhältnisse garantieren müssen, aber dass die Leistungen nicht nur Geldleistungen in Euro und Cent sein müssen. Es geht um die Möglichkeit der Teilhabe, der sozialen Perspektive und vor allem der sozialen Beziehungen. Da können und da wollen wir neue Wege gehen.

    Das beziehe ich insbesondere auf das Thema der bedürftigen Kinder, der Kinder, die von Sozialgeld leben. Da haben wir jetzt eine große Chance, tatsächlich neue Wege zu gehen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Das ist ein Zitat des Gerichtes. Das sollten wir hochhalten. Grundvoraussetzung in der Kindheit sind - das sind Selbstverständlichkeiten, aber man muss sie noch einmal thematisieren - Zuwendung, frühe Förderung und Perspektiven. Ohne diese Grundlagen haben Kinder, anders als Erwachsene, keine Chance, ihre Talente, ihre Fähigkeiten und ihre Persönlichkeit so zu entwickeln, wie es ihr Recht ist. Hier müssen wir die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. Hier müssen wir die Akzente setzen. Hier müssen wir nach vorne denken.

    Ja, ich weiß, dass die Länder für die Schulen zuständig sind - das Gericht hat sehr stark auf die schulpflichtigen Kinder Bezug genommen -, aber es geht darum, dass bedürftige Kinder, Kinder, die von Sozialgeld leben, überhaupt mithalten können beim Zugang zu Bildung in der Schule. Dafür ist der Bund zuständig. Das ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen, aber wir alle hier im Parlament sind dafür zuständig. Das ist unsere gemeinsame Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament hier - das ist neu - eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung und der laufenden Anpassung der Regelsätze zugeschrieben. Es geht eben nicht nur um die Geldleistung. Aber wenn der Bund gerade in dieser angespannten Haushaltssituation Mittel in die Hand nimmt, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich bei der Förderung der bedürftigen Kinder wirksam werden. Hier geht es um die Sachleistung und die Dienstleistung - von Mensch zu Mensch. Das ist der Auftrag der Zukunft.

    Wenn ein Kind in der 8. Klasse in Mathematik nicht mehr mitkommt, kann seine Versetzung nicht davon abhängen, ob seine Eltern das Geld haben, Nachhilfe einzukaufen. Diesem Kind muss unabhängig von der Einkommenssituation seiner Eltern geholfen werden. Das ist unsere Gestaltungschance. Wenn es von Sozialgeld lebt, hat der Bund die Verpflichtung, für diese Chance zu sorgen und konkret vor Ort die Dienstleistung von Mensch zu Mensch sicherzustellen.

    Mehr noch: Wenn wir Kinderleben ernst nehmen, gehört auch das Mitmachen in Sport, Musik und sozialen Beziehungen dazu. Wenn Kinder diese Chance nicht haben, verkümmern sie.

    Es gibt Fälle, in denen sich die Freizeit eines Kindes in der Bahnhofsvorhalle abspielt statt im Schwimmverein oder im Fußballverein. Das darf nicht von einer Gebühr abhängen, die die Eltern nicht aufbringen. Auch das Schulessen darf in dieser Diskussion kein Tabu sein.

    Ich weiß, dass das im Moment vielleicht noch unerhört klingt. Es ist in diesem Land aber längst überfällig. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Chance ergreifen.

    Wir spielen nicht die Sach- und Dienstleistung gegen die Geldleistung aus. Wir möchten aber, dass dann, wenn wir mehr Geld einsetzen - es wird mehr Geld kosten; das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich -, dieses Geld auch zielgerichtet in der Förderung der Kinder ankommt. Wir würden doch niemals den Eltern in Deutschland Geld in die Hand geben und ihnen sagen, sie sollten sich einmal Lehrer suchen, die dann ihre Kinder unterrichten. Aus gutem Grund ist Schule organisiert. Damit stellen wir sicher, dass die Bildung bei den Kindern richtig ankommt.

    Deshalb ist es auch wichtig, noch einmal die große Linie der Chance darzustellen, die dieses Land jetzt hat.

    Ich sage deutlich: Wenn wir diese neuen Wege gehen und der Bund sich seiner Verantwortung für die bedürftigen Kinder stellt, wie ich es eben skizziert habe, müssen wir allen anderen verantwortlichen Akteuren in diesem Land aber auch die Frage stellen, was mit den übrigen Kindern ist. Das ist nämlich die Mitte. Die Kinder der Geringverdiener dürfen wir bei diesen Berechnungen nicht aus dem Blick lassen.

    Hier ist nicht nur der Bund gefordert. An dieser Stelle sind alle anderen Akteure mit gefordert. Nur wenn wir in diesem Punkt zusammenarbeiten und alle an einem Strang ziehen, kann der große Wurf gelingen.

    Ich weiß, dass das Geld kostet. Wir müssen uns aber auch fragen, wo wir Prioritäten setzen. Diese Rechnung ist nämlich die beste Rechnung, die dieses Land aufmachen kann. Es stimmt, dass alles, was verteilt wird, erst erarbeitet werden muss. Weil das richtig ist, muss die nächste Generation aber ebenfalls eine Chance dazu bekommen. Das sind doch diejenigen, die uns alle in diesem Land in 30 Jahren tragen müssen. Deshalb sollten wir die Situation nutzen, den Kindern heute eine reelle Chance zu geben.

    Ich möchte eines deutlich machen - diese Rechnung ist sehr einfach; man muss sie aber auch umsetzen, und das ist die Chance dieser Legislatur -: Ein Kind, das das Schuljahr schafft und sich nicht schämen muss, weil es schon wieder das Frühstücksbrot schnorren musste, das, wenn es ein junger Erwachsener ist, den Abschluss, die Lehre oder den Beruf schafft, ist später ein Erwachsener weniger, der Jahre oder Jahrzehnte von Sozialleistungen lebt. Das ist ein Erwachsener mehr, der Verantwortung für das Ganze übernehmen kann. Für die Kinder ist das eine Frage der Lebenschancen. Aber für unser Land entscheidet sich hier der gesellschaftliche Zusammenhalt. Deshalb bitte ich auch dieses Hohe Haus, in dieser Legislatur die Kraft aufzubringen, die Prioritäten richtig zu setzen, damit wir diesen großen Schritt nach vorne tatsächlich tun und uns nicht durch Streitigkeiten verstolpern.

    Das, was Sie gerade angesprochen haben, Frau Dr. Enkelmann, ist die Härtefallregelung. "Härtefall" heißt: wiederkehrend außergewöhnlicher Bedarf. In diesem Fall, bei der Nachhilfe, gilt diese Regelung dann, wenn ein Elternteil verstorben ist oder wenn es schwere Krankheiten in der Familie gibt.

    Die Härtefallregelung, die kurzfristig ausgerichtet ist, werden wir an das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz anhängen. Das wird schnell und sauber erfolgen, weil dies im Rahmen der Sozialhilfe bereits geregelt ist und es dazu eine umfangreiche Rechtsprechung gibt. Die Härtefallregelung ist, wie gesagt, kurzfristig ausgerichtet.

    Worüber ich gesprochen habe, ist ein größerer Schritt. In diesem Jahr müssen wir nämlich eine noch größere Frage beantworten: Wie kann allen Kindern ermöglicht werden, in der Schule mitzukommen? Die Antwort auf diese Frage fließt in die Regelsatzberechnung ein. Hier kann man unterschiedlich vorgehen: Wenn Bildung als spezifischer Bestandteil in den Kinderregelsatz aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist, kann man entweder eine höhere Geldleistung vorsehen - ich halte das für nicht richtig; ich habe eben geschildert, warum -, oder man sagt: Lasst uns dieses Mehr in kluge Netze der Hilfe, in Dienstleistungen von Mensch zu Mensch für die Kinder vor Ort, ganz konkret für die, die Nachhilfe brauchen, investieren. Ich weiß, das ist neu. Ich weiß, da ist ein großes Rad zu drehen. Aber ich glaube, wir werden die Kraft haben, das umzusetzen.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 - Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 - Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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  • 17Feb

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in seltenen Fällen Hartz-IV-Empfänger einen zusätzlichen Bedarf geltend machen können. Wann dieser Bedarf besteht, ist nun klarer. Beispielsweise bei Nachhilfeunterricht für Kinder, wenn es keine zusätzliche schulische Förderung gibt.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass im Rahmen der Grundsicherung in seltenen, besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Der Leistungsanspruch greift ab sofort, wenn Hilfebedürftige einen "unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf haben."

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich mit der Bundesagentur für Arbeit über die Definition der Härtefälle verständigt. Die Geschäftsanweisung enthält einen entsprechenden Katalog für die Grundsicherungsstellen. Dieser wird kurzfristig vor Ort zur Verfügung gestellt.

    Nach der heute auf den Weg gebrachten Geschäftsanweisung können etwa folgende Aufwendungen als außergewöhnliche, laufende Belastungen anerkannt werden:

    • Im Ausnahmefall: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, zum Beispiel Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis oder Hygieneartikel bei ausgebrochener HIV-Infektion,
    • Putz- oder Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer, die gewisse Tätigkeiten im Haushalt nicht ohne fremde Hilfe erledigen können und keine Hilfe von anderen erhalten,
    • Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit den Kindern, das heißt regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten.
    • Kosten für Nachhilfeunterricht können nur im besonderen Einzelfall gewährt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen besonderen Anlass gibt (z.B. langfristige Erkrankung, Todesfall in der Familie). Zudem muss die Aussicht auf Überwindung des Nachhilfebedarfes innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten, längstens bis zum Schuljahresende bestehen. In der Regel können Kosten für Nachhilfeunterricht nicht übernommen werden, vorrangig sind schulische Angebote wie Förderkurse zu nutzen.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Leistungen werden nur gewährt, wenn eine erhebliche Unterversorgung drohen würde. Bedarfsspitzen sind durch Wirtschaften mit der Regelleistung auszugleichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

    Aus der Regelleistung und nicht mithilfe der Härtefallklausel sind etwa folgende Posten zu bestreiten:

    • Praxisgebühr
    • Bekleidung für Übergrößen
    • Brille
    • Waschmaschine
    • Zahnersatz
    • Orthopädische Schuhe

    Mit der Positiv- und Negativliste setzt das Bundesarbeitsministerium in einem ersten Schritt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Die Handreichung für die Praxis bewirkt Klarheit. Die Mitarbeiter vor Ort und die Leistungsbezieher können sich auf die möglichen ergänzenden Leistungen einstellen.

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    10. Februar 2010 – Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 – Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 – Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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