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  • 05Mrz

    In intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten ist es dem Bundesgesundheitsministerium gelungen, die Weiterführung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ (Stiftung) zu sichern. Damit erhalten Menschen, die Anfang der 1980er Jahre durch Blutprodukte mit dem Humanen Immunschwäche Virus (HIV) infiziert worden sind, auch nach dem Jahr 2010 finanzielle Hilfen.

    Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: „Ich bin sehr froh, dass alle Finanzierungsbeteiligten – die pharmazeutischen Unternehmen, das Deutsche Rote Kreuz, die Länder und der Bund – eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefunden haben. Im Rahmen einer solidarischen Aktion konnten erneut erhebliche finanzielle Mittel für die Stiftung verfügbar gemacht werden. Damit ist die Leistungsfähigkeit der Stiftung in den nächsten Jahren gesichert. Das ist ein großer Erfolg für die Stiftung und die leistungsberechtigten Personen. Ich danke allen anderen Finanzierungsbeteiligten für ihren guten Willen und ihr Engagement.“

    Den größten Anteil an den nochmaligen Beiträgen hat der Bund mit 25,2 Mio. Euro, die im Jahr 2011 der Stiftung in einer Summe bereit gestellt werden. Das entspricht dem Anteil, wie er in § 2 des HIV-Hilfegesetzes für den Bund vorgesehen ist. Auch die anderen Finanzierungsbeteiligten orientieren sich mit ihren Beiträgen an den Anteilen nach § 2 HIV-Hilfegesetz. Die pharmazeutischen Unternehmen haben in der letzten Verhandlungsrunde mit dem Bundesministerium für Gesundheit ihren Beitrag namhaft erhöht. Sie haben für das Jahr 2011 einen Beitrag in Höhe von 4 Mio. Euro zugesagt. Weitere jährliche Beiträge wurden für die Folgejahre als feste Absicht angekündigt.

    Die Stiftung ist 1995 mit dem HIV-Hilfegesetz errichtet worden und leistet seitdem monatliche finanzielle Hilfen an HIV-Infizierte (rund 767 Euro) und an der Immunschwächekrankheit AIDS erkrankte Personen (rund 1534 Euro) sowie ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr (512 Euro). Auch Ehefrauen von im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung schon an AIDS verstorbenen Personen haben fünf Jahre lang Leistungen erhalten. Insgesamt hat die Stiftung bis heute für 1540 Personen Leistungen in Höhe von rund 200 Mio. Euro erbracht. Heute leben noch ca. 800 Leistungsberechtigte.

    Bundesgesundheitsminister Rösler: „Die Stiftung erfüllt einen wertvollen humanitären Zweck. Sie hilft Personen, die unverschuldet in eine schwierige Lebenssituation geraten sind. Die finanziellen Hilfen tragen dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. In vielen Fällen werden sie auch dringend benötigt, um das tägliche Leben zu sichern. Auch in Zukunft wird sich das Bundesministerium für Gesundheit mit den anderen Finanzierungsbeteiligten darum bemühen, die Leistungsfähigkeit der Stiftung zu erhalten.“

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 05. März 2010

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  • 02Mrz

    Global Health Partnerships Foundation unterstützt das Freiburger Präventionsteam weiterhin mit 500.000 US-Dollar

    Das neuartige Krebspräventionsprogramm mit dem Fokus der Rauchentwöhnung wird durch die renommierte internationale Pfizer Foundation seit März 2009 gefördert. Die auf drei Jahre angelegte Förderung muss jedes Jahr neu bewilligt werden. Für das Jahr 2010 wurden nach erfolgreicher Evaluation des Freiburger Programms die Mittel erneut bereitgestellt.

    Die Global Health Partnerships Foundation (Pfizer Foundation) ist eine gemeinnützige Organisation des Unternehmens Pfizer Inc. „Es gehört zum Selbstverständnis von Pfizer, dass wir uns gesellschaftlich für ausgewählte Gesundheits- und Präventionsprojekte engagieren. Wir möchten damit über die Entwicklung und Herstellung innovativer Medikamente hinaus zu einer besseren Gesundheitsversorgung der Menschen beitragen“, sagte Dr. med. Andreas Penk, Deutschlandchef und Präsident der Oncology Europe von Pfizer, anlässlich der Entscheidung zur Förderung des Projektes für das Jahr 2010. Die erneute positive Bewertung des Freiburger Programms zeige, dass dessen Arbeit besonders unterstützungswürdig sei, so Penk.

    Im Mittelpunkt des Krebspräventionsprogramms steht der Aufbau von Präventionsstrukturen, die eine proaktive Beratung von Patientinnen und Patienten des Universitätsklinikums ermöglichen. Da der Tabakkonsum und das Rauchen auch Krebserkrankungen hervorrufen, ist der Rauchausstieg eine besonders effektive Präventionsmaßnahme. Seit Mai 2009 sucht das Präventionsteam des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – Comprehensive Cancer Center Freiburg (CCCF) aktiv rauchende Patientinnen und Patienten im Universitätsklinikum Freiburg auf, informiert sie über Tabak und Nikotin, über deren Auswirkungen auf den menschlichen Körper und über mögliche Raucherausstiegsmethoden.

    In einem zweiten Schritt motiviert das Team die Rauchenden dazu, den Ausstieg zu wagen. Aus einem großen Repertoire an effektiven Entwöhnungsmethoden wird die individuell passende Therapie gewählt. Hierzu wurde ein regionales Netzwerk von qualifizierten Rauchentwöhnungsmaßnahmen aufgebaut; hier wird die eigentliche Entwöhnung durchgeführt. Den Teilnehmenden steht während des gesamten Entwöhnungsprozesses eine Ansprechperson des Präventionsteams unterstützend zur Seite.

    Grundlage des Freiburger Präventionskonzepts ist die wissenschaftliche Erkenntnis, dass die Rauchentwöhnung ein aktiver, mehrstufiger Prozess ist. Der Erfolg der Raucherentwöhnung ist dabei abhängig von der Patientenmotivation, der aktiven Patientenentscheidung für eine qualifizierte Entwöhnungsmethode sowie der permanenten professionellen Unterstützung.

    Der Aufbau der beschriebenen Präventionsstruktur wird durch das Team wissenschaftlich evaluiert, nicht zuletzt um diese auch auf andere Tumorzentren zu übertragen. Der vom Präventionsteam erstellte Report über die Arbeit im Jahr 2009 wurde von der Global Health Partnerships Foundation (Pfizer Foundation) in den USA eingehend geprüft. Aufgrund der positiven Arbeitsergebnisse, die das Präventionsteam nachweisen konnte, wurden die Mittel für das Jahr 2010 bewilligt.

    Das Comprehensive Cancer Center Freiburg

    Das Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer – Comprehensive Cancer Center Freiburg ist eine Einrichtung, die integrierte Versorgung von Krebspatienten mit der Krebsforschung kombiniert. Darüber hinaus engagiert sich das CCCF in der Krebsprävention. Es ist verantwortlich für die klinische, wissenschaftliche und strukturelle Koordination der Krebsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg. Das CCCF ist eines der fünf deutschen onkologischen Spitzenzentren, die 2007 von der Deutschen Krebshilfe ausgezeichnet wurden.

    Nähere Informationen finden Sie unter: www.tumorzentrum-freiburg.de

    Die Pfizer Foundation

    Seit 2007 fördert die Pfizer Foundation Aktivitäten in den Bereichen Krebsprävention und Tabakentwöhnung und unterstützt innovative, regionale und globale Partnerschaften in der Onkologie und Tabakentwöhnung.

    Weitere Informationen zum weltweiten gesellschaftlichen Engagement von Pfizer unter: http://www.pfizer.com/responsibility

    Quelle: Pressemitteilung des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer, Comprehensive Cancer Center Freiburg, vom 02. März 2010

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  • 02Mrz

    Das Projekt OPTIMI ist unter Leitung des Freiburger Psychologen Professor Dieter Riemann gestartet

    An der Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Freiburg startete Anfang Januar 2010 das Projekt OPTIMI unter der Leitung von Professor Dr. Dieter Riemann. OPTIMI steht für Online Predictive Tools for Mental Illness. Das Projekt wird mit einer Gesamtsumme von mehr als 3,5 Millionen Euro für drei Jahre aus EU-Mitteln gefördert. Ziel des Projektes ist es, stressbedingte körperliche und psychologische Veränderungen sowie psychische Erkrankungen früher erkennen zu können.

    Es werden neue Messgeräte, so genannte Sensoren, zur Erfassung von körperlichen Variablen unter Alltagsbedingungen entwickelt. In einem weiteren Schritt sollen computer- und internetgestütze Psychotherapieprogramme bei Menschen mit einem hohen Risiko, depressiv zu erkranken, eingesetzt werden.

    Schwerpunkt der Projektarbeit des Teams von Professor Riemann ist das Thema gestörter Schlaf, zu dem die Arbeitsgruppe seit zwei Jahrzehnten intensiv forscht. Die Messung und Erfassung des Schlafs spielt im Projekt OPTIMI eine große Rolle, da einerseits bei depressiven Erkrankungen fast immer Schlafstörungen auftreten, Schlafstörungen andererseits können zu einem Risikofaktor für Depressionen werden. Für OPTIMI sollen Probanden ihr Schlafverhalten beurteilen. Die neu entwickelten Sensoren werden in Bezug zu diesen Selbstbeurteilungen gesetzt. Im Erfolgsfall sollte es möglich sein, Schlafstörungen frühzeitig zu erkennen, mit Hilfe verhaltensorientierter Maßnahmen gegenzusteuern und dadurch depressive Erkrankungen zu vermeiden.

    Neben der Abteilung für Psychiatrie und Psychiatrie des Universitätsklinikums Freiburg sind die Universitäten Zürich, Bristol, Valencia, und Lanzhou an OPTIMI beteiligt. Dabei sind auch Partner der europäischen Industrie aus dem Gebiet der Sensorenentwicklung und der
    Entwicklung internet-basierter Psychotherapien.

    Psychische Erkrankungen, insbesondere depressive Störungen, nehmen weltweit zu. Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation ist die Lebensqualität für die Betroffenen massiv eingeschränkt. Außerdem entstehen hohe Kosten für die Gesellschaft durch krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit und frühzeitige Berentungen. Ein wesentliches Problem im Umgang mit depressiven Erkrankungen ist immer noch die mangelnde Früherkennung und damit auch die fehlende angemessene Behandlung in frühen Stadien der Erkrankung, bevor es zur Chronifzierung kommt.

    Quelle: Pressemitteilung des Universitätsklinikums Freiburg vom 26. Februar 2010
    Foto: Universitätsklinikum Freiburg

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  • 02Mrz

    Aufgrund des sogenannten Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das am 01. Mai 2006 in Kraft trat, sollen den Versicherten anstelle von teuren Originalmedikamenten gleichwertige, preiswertere Medikamente verordnet werden. Für diese preisgünstigeren Medikamente entfallen dann die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.

    Der GKV Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen) veröffentlicht hierzu alle zwei Wochen eine aktuallisierte Auflistung aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel.

    Diese Auflistung könnt Ihr als PDF-Dokument beim GKV Spitzenverband über den folgenden Link aufrufen:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet

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  • 27Feb

    Wie in meinem Artikel vom 24. Februar 2010 – Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt angekündigt, möchte ich Euch hier den Abschnitt aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP veröffentlichen, der sich mit dem Thema Gesundheit und Gesundheitssystem beschäftigt. So können wir gemeinsam beobachten, welche Punkte aus dem Vertrag tatsächlich umgesetzt werden und wie.

    9. Gesundheit und Pflege

    Wir werden das deutsche Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest gestalten. Wir benötigen eine zukunftsfeste Finanzierung, Planbarkeit und Verlässlichkeit sowie Solidarität und Eigenverantwortung. Wir brauchen eine Kultur des Vertrauens anstelle überzogener bürokratischer Vorschriften.

    Gesundheit hat für die Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung. Sie müssen sicher sein können, dass sie im Krankheits- und Pflegefall gut versorgt sind. Die Qualität der Versorgung und ihre flächendeckende Bereitstellung sind uns ein zentrales Anliegen. Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Dafür ist ein Umdenken erforderlich.

    Die in den Gesundheits- und Pflegeberufen Tätigen leisten einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen. Sie verdienen unseren Respekt und Anerkennung. Die Attraktivität dieser Berufe muss auch im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden.

    Das Gesundheitswesen ist gerade in einer älter werdenden Gesellschaft die Zukunftsbranche mit bereits jetzt über 4 Millionen Beschäftigten. Es ist der Bereich mit der höchsten Innovationsrate und einem geradezu explosionsartig zunehmenden Wissen. Wir wollen den Rahmen so setzen, dass sich der Wettbewerb der Ideen im ständigen Bemühen um eine Verbesserung der Qualität der Versorgung entfalten kann.

    9.1. Gesundheit

    Prävention zielgerichtet gestalten

    Prävention ist ein wichtiger Baustein für ein gesundes Leben und für unsere Gesellschaft. Sie muss zu allererst bei Kindern und Jugendlichen ansetzen. Prävention kann dabei helfen, künftige Belastungen der Sozialsysteme zu verringern. Zielgruppenspezifische Aufklärung soll dazu beitragen, Eigenverantwortlichkeit und Gesundheitsbewusstsein zu stärken. Unsere Präventionsstrategie wird Vorhandenes bewerten und aufeinander abstimmen, nationale und internationale Erfahrungen und Erkenntnisse analysieren sowie auf bewährten Programmen und Strukturen aufbauen, diese weiterentwickeln und sie in die Fläche bringen. Dazu bedarf es einer klaren Aufgaben- und Finanzverteilung unter Berücksichtigung und Stärkung der vorhandenen Strukturen.

    Finanzierung des Krankenversicherungsschutzes

    Wir wollen, dass auch in Zukunft alle Menschen in Deutschland unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko weiterhin die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können.

    Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demographischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung angepasst werden. Dabei darf keine Generation über Gebühr belastet werden.

    Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit den Zielen der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.

    Wir wollen, dass die Krankenversicherungen genügend Spielraum erhalten, um im Wettbewerb gute Verträge gestalten zu können und regionalen Besonderheiten gerecht zu werden.

    Der Weg in die Einheitskasse und ein staatlich zentralistisches Gesundheitssystem sind der falsche Weg, um die zukünftigen Herausforderungen bürgernah zu bewältigen.

    Die Finanzierbarkeit muss auch mittel- und langfristig gewährleistet sein.

    Der Gesundheitsmarkt ist der wichtigste Wachstums- und Beschäftigungssektor in Deutschland.

    Beitrag und Leistung müssen in einem adäquaten Verhältnis stehen. Es braucht zudem Anreize für kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten.

    Die Versicherten sollen auf der Basis des bestehenden Leistungskatalogs soweit wie möglich ihren Krankenversicherungsschutz selbst gestalten können.

    Wir wollen einen Einstieg in ein gerechteres, transparenteres Finanzierungssystem. Der Morbi-RSA wird auf das notwendige Maß reduziert, vereinfacht sowie unbürokratisch und unanfällig für Manipulationen gestaltet. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch ein prognostiziertes Defizit, das sich sowohl aus krisenbedingten Beitragsausfällen als auch gesundheitssystemimmanenten Ausgabensteigerungen (Demographie, Innovationskosten, Fehlwirkungen) zusammensetzt.

    Kurzfristige Maßnahmen umfassen 2 Komponenten:

    1. Krisenbedingte Einnahmeausfälle dürfen nicht alleine den Versicherten
      aufgebürdet werden, deshalb werden gesamtstaatliche flankierende Maßnahmen
      zur Überbrückung der Krise erfolgen.
    2. Unnötige Ausgaben sind zu vermeiden.

    Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest. Zu Beginn der Legislaturperiode wird eine Regierungskommission eingesetzt, die die notwendigen Schritte dazu festlegt.

    Wettbewerb im Krankenversicherungswesen

    Neben der gesetzlichen Krankenversicherung sind für uns die privaten Krankenversicherungen als Voll- und Zusatzversicherung ein konstitutives Element in einem freiheitlichen Gesundheitswesen. Wir werden bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenversicherung die Abgrenzung zwischen diesen beiden Versicherungssäulen klarer ausgestalten und die Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen erweitern.

    Wir werden die Entwicklung im Basistarif der privaten Krankenversicherung beobachten. Das Verhältnis von reduzierten Beiträgen im Basistarif aufgrund von Hilfebedürftigkeit und dem Abschluss privater Zusatzversicherungen wird überprüft. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wird zukünftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich sein.

    Hochwertige und innovative Arzneimittelversorgung für Deutschland

    Die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln hat für uns hohe Priorität. Die freiberuflichen Apothekerinnen und Apotheker spielen für eine gute Arzneimittelversorgung eine zentrale und wichtige Rolle. Eine Änderung des bestehenden Mehr- und Fremdbesitzverbotes lehnen wir deshalb ab. Wir werden die Auswüchse beim Versandhandel bekämpfen, indem wir die Abgabe von Arzneimitteln in den sogenannten Pick-up-Stellen verbieten.

    Die Vielzahl der sich zum Teil widersprechenden Instrumente, die den Arzneimittelmarkt regeln, werden wir überprüfen. Die Überregulierung wird abgebaut. Der Arzneimittelmarkt wird unter patienten-, mittelstandsfreundlichen und wettbewerblichen Kriterien effizient neu geordnet.

    Wir wollen, dass den Patientinnen und Patienten in Deutschland auch künftig innovative Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Chancen innovativer Arzneimittel für Patientinnen und Patienten, Wachstum und Beschäftigung wollen wir künftig besser nutzen, ohne dabei die Finanzierung der Krankenversicherung zu gefährden. Vereinbarungen zwischen Krankenversicherung und pharmazeutischen Herstellern können ein Weg sein, um dieses Ziel zu erreichen.

    Kosten-Nutzen-Bewertungen müssen praktikabel nach klaren, eindeutigen Kriterien erfolgen. Die Arbeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden wir auch unter dem Gesichtspunkt stringenter, transparenter Verfahren überprüfen und damit die Akzeptanz von Entscheidungen für Patienten und Patienten, Leistungserbringer und Hersteller verbessern. Dabei werden wir die Betroffenen frühzeitig beteiligen.

    Vielfalt und Wettbewerb in der Versorgung

    Wettbewerb um Leistungen, Preise und Qualität ermöglicht eine an den Bedürfnissen der Versicherten ausgerichtete Krankenversicherung sowie eine gute medizinische Versorgung. Auf der Versicherungs-, Nachfrage- und Angebotsseite werden die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb um innovative und effiziente Lösungen geschaffen, der den Versicherten und Patienten zugute kommt, sie in den Mittelpunkt stellt und ihnen Entscheidungsspielräume ermöglicht.

    Wir wollen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht als Ordnungsrahmen grundsätzlich auch im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung Anwendung findet. Insbesondere bei Rabattverträgen, Fusionen von Krankenhäusern und Krankenkassen sehen wir Überprüfungsbedarf. Dazu gehört auch die Überprüfung des Rechtswegs.

    Ärztliche Versorgung und freier Arztberuf

    Die Freiberuflichkeit der ärztlichen Tätigkeit ist ein tragendes Prinzip unsere Gesundheitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit. Die freie Arztwahl durch die Patientinnen und Patienten ist dabei Ausdruck eines freiheitlichen Gesundheitswesens und die Basis für das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen Ärztin und Arzt und Patientin und Patient. Diese Struktur der ambulanten Versorgung wollen wir aufrechterhalten. Die Besonderheiten einer wohnortnahen Versorgung in ländlichen Bereichen werden dabei Berücksichtigung finden.

    Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird. Für den Bereich unterversorgter Gebiete soll eine Öffnungsklausel für Krankenhäuser vorgesehen werden, wenn keine Interessenten aus dem Bereich der Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen.

    Die Ärztinnen und Ärzte brauchen einen gesicherten Rahmen für ihre Arbeit. Eine Grundvoraussetzung ist ein einfaches, verständliches Vergütungssystem, das die Leistungen adäquat abbildet. Dabei werden regionale Besonderheiten Berücksichtigung finden. Nach kritischer Überprüfung wird die Honorarreform unter dieser Zielsetzung zusammen mit den Beteiligten den erforderlichen Kurskorrekturen unterzogen.

    Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.

    Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

    Angesichts der vielfältigen Steuerungsinstrumente werden wir überprüfen, ob weiterhin eine Notwendigkeit für Richtgrößen für ärztliche Verordnungen besteht. Wir wollen die Zahlung der Praxisgebühr in ein unbürokratisches Erhebungsverfahren überführen.

    Wir werden nach drei Jahren feststellen, wie viele Hausarztverträge deutschlandweit abgeschlossen worden sind.

    Flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung

    Die Sicherstellung der flächendeckenden und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung ist uns ein zentrales gesundheitspolitisches Anliegen, das im Hinblick auf die demographische und gesellschaftliche Entwicklung noch an Bedeutung gewinnt.

    Der in manchen Regionen sich abzeichnenden Unterversorgung durch Ärztemangel und zunehmend längeren Wartezeiten muss wirksam begegnet werden. Dazu werden wir die Voraussetzungen schaffen, damit die Gemeinsame Selbstverwaltung die Bedarfsplanung zielgerichtet weiter entwickeln kann.

    Um der gemeinsamen Verantwortung für regionale Bedürfnisse und Strukturen besser gerecht zu werden, wollen wir fachliche Einwirkungsmöglichkeiten für die Länder prüfen.

    Dem in den nächsten Jahren drohenden Ärztemangel ist durch Abbau von Bürokratieund eine leistungsgerechte Vergütung wirksam auch durch folgende Maßnahmen zu begegnen:

    • gezielte Nachwuchsgewinnung und Förderung von Medizinstudierenden und Stärkung der Allgemeinmedizin in der Ausbildung,
    • Ausbau der Anreize und Mobilitätshilfen bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Gebieten und
    • Erweiterung der Delegationsmöglichkeiten ärztlicher und anderer Tätigkeiten zur Entlastung von Ärztinnen und Ärzten.

    Zahnmedizinische Versorgung

    Die Maßnahmen im Bereich der vertragszahnärztlichen Versorgung zielen auf eine weitere Verbesserung der Mundgesundheit und die präventionsorientierte Ausrichtung der Versorgung ab. Grundlage hierfür sind freiberufliche Strukturen und die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten.

    Auch bei der vertragszahnärztlichen Vergütung hat sich die Ausgabensteuerung über die Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung überholt. Insgesamt müssen neue Regelungen gefunden werden. Regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. Die vertragszahnärztliche Vergütung in den neuen Bundesländern wird angepasst.

    Um die Wahl der Kostenerstattung für Patientinnen und Patienten zu erleichtern, werden bürokratische Hürden und Hemmnisse abgebaut.

    Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst. Dabei sind Kostenentwicklungen zu berücksichtigen.

    Die Approbationsordnung für Zahnärzte soll novelliert werden.

    Krankenhausversorgung

    Deutschland braucht leistungsfähige Krankenhäuser für eine hochwertige, innovative, flächendeckende und wohnortnahe Patientenversorgung. Dafür wollen wir die Grundlagen sichern und dazu beitragen, dass die Arbeit im Krankenhaus attraktiv bleibt. Dafür bedarf es effizienter Strukturen. Der Prozess einer besseren Verzahnung der Sektoren wird fortgesetzt. Dabei ist es unser Ziel das bestehende Belegarztsystem beizubehalten und zu stärken. Das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hochspezialisierten Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen regelt, wird kritisch überprüft und gegebenenfalls präzisiert. Die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser in den Regionen muss bei verlässlicher Investitionsfinanzierung gewahrt bleiben. Das DRG-System begreifen wir als lernendes System. Es soll in seinen Auswirkungen weiter beobachtet und, wo notwendig, weiterentwickelt werden. Ein Augenmerk gilt dabei auch der Notfallversorgung. Bundeseinheitliche Preise werden abgelehnt.

    Menschenwürdige Hospiz- und Palliativversorgung

    Die bestehenden Regelungen zur Hospiz- und Palliativversorgung müssen ohne überzogene Anforderungen zügig umgesetzt, gelebt und wo notwendig verbessert werden. Die ehrenamtlich Tätigen, ihre Anerkennung und geeignete Rahmenbedingungen spielen hierbei eine wichtige Rolle.

    Patientensouveränität und Patientenrechte

    Im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung steht das Wohl der Patientinnen und Patienten. Die Versicherten sollen in die Lage versetzt werden, möglichst selbständig ihre Rechte gegenüber den Krankenkassen und Leistungserbringern wahrzunehmen. Aus diesem Grund soll eine unabhängige Beratung von Patientinnen und Patienten ausgebaut werden. Die Patientinnen und Patienten sollen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen unterstützt werden. Wir wollen mehr Transparenz und Orientierung für Patientinnen und Patienten sowie Versicherte im Gesundheitswesen über Qualität, Leistung und Preis. Die erforderliche Transparenz umfasst auch die Versichertentarife in besonderen Versorgungsformen und -verträgen.

    Die Patientenrechte wollen wir in einem eigenen Patientenschutzgesetz bündeln, das wir in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten am Gesundheitswesen erarbeiten werden.

    Individuelle Wahl- und Entscheidungsspielräume

    Wir wollen die individuellen Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten erweitern. Bei Leistungen des Zahnersatzes, bei Arzneimitteln und bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind die Erfahrungen mit Festzuschüssen, Festbeträgen und Mehrkostenregelungen überwiegend positiv. Daher werden wir prüfen, wo darüber hinaus Mehrkostenregelungen sinnvoll und geeignet zum Tragen kommen können, ohne Patientinnen und Patienten vom medizinischen Fortschritt auszuschließen oder sie zu überfordern.

    Qualifizierte Rehabilitation

    Qualifizierte medizinische Rehabilitation ist eine wichtige Voraussetzung zur Integration von Kranken in Beruf und Gesellschaft und nimmt im Gesundheitswesen einen immer höheren Stellenwert ein.

    Prävention, Rehabilitation und Pflege sind besser aufeinander abzustimmen. Prävention hat Vorrang vor Rehabilitation. Dem bisher nicht ausreichend umgesetzten Grundsatz Rehabilitation vor Pflege muss besser Rechnung getragen werden. Abstimmungs- und Schnittstellenprobleme zwischen den Trägern müssen behoben werden.

    Wir wollen die Transparenz und Orientierung über das Leistungsangebot der verschiedenen Träger erhöhen, die Beratung der Versicherten durch die Rehabilitationsträger verbessern und die Wahlmöglichkeiten der Versicherten stärken.

    Bei Vertragsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Rehabilitationseinrichtungen sollen Schiedsstellen eingerichtet werden.

    Telematikinfrastruktur

    Deutschland braucht eine Telematikinfrastruktur, die die technischen Voraussetzungen dafür schafft, dass medizinische Daten im Bedarfsfall sicher und unproblematisch ausgetauscht werden können.

    Die Arzt-Patientenbeziehung ist ein besonders sensibles Verhältnis und daher ausdrücklich zu schützen. Datensicherheit und informationelle Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten sowie der Versicherten haben für uns auch bei Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte höchste Priorität.

    Vor einer weitergehenden Umsetzung werden wir eine Bestandsaufnahme vornehmen, bei der Geschäftsmodell und Organisationsstrukturen der Gematik und ihr Zusammenwirken mit der Selbstverwaltung und dem Bundesministerium für Gesundheit, sowie die bisherigen Erfahrungen in den Testregionen überprüft und bewertet werden. Danach werden wir entscheiden, ob eine Weiterarbeit auf Grundlage der Strukturen möglich und sinnvoll ist.

    Organspendebereitschaft

    Mit der Bereitschaft zur Organspende zeigen viele Menschen in Deutschland Verantwortung für ihre Mitmenschen – auch über den Tod hinaus. Organspende und Organtransplantation sind Themen, die uns alle angehen. Wir sehen dringenden Handlungsbedarf, die Zahl der freiwillig zur Verfügung gestellten Spenderorgane zu erhöhen. Wir werden eine kritische Bestandsaufnahme der Situation der Transplantationsmedizin in Deutschland seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes 1997 vornehmen. Wir werden überprüfen, wie die organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen im Krankenhaus gestaltet werden können, damit die Organspende und Organtransplantation gestärkt wird. Wir werden mit einer umfassenden Kampagne in der Bevölkerung dafür werben, durch Organspende Leben zu retten.

    Verantwortungsbewusste Drogen- und Suchtpolitik

    Unsere Drogen- und Suchtpolitik stellt Prävention, Therapie, Hilfe zum Ausstieg und die Bekämpfung der Drogenkriminalität in den Mittelpunkt. Drogenabhängige sind kranke Menschen, die umfassende medizinische Hilfe und Unterstützung brauchen.

    Mit besonderer Besorgnis sehen wir die Zunahme des exzessiven Alkoholkonsums bei einzelnen Kindern und Jugendlichen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen werden wir die bestehenden Präventionsstrategien überprüfen und Programme entwickeln, die auch die Eltern in ihrer Verantwortung mit einbeziehen. In gleicher Weise sind auch die Konzepte und Maßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung weiterzuentwickeln.

    Moderne Selbstverwaltung

    Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen ist ein tragendes Ordnungsprinzip, das die eigenverantwortliche und partnerschaftliche Gestaltung der Gesundheitsversorgung durch die Leistungserbringer und die Krankenkassen ermöglicht. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen. Legitimation, Akzeptanz und Effektivität sind dabei zentrale Kriterien, die es zu stärken gilt. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten, um dem Versorgungsauftrag vor Ort besser Rechnung tragen zu können. Transparenz und gelebte Demokratie
    sind eine unerlässliche Voraussetzung für eine funktionierende Körperschaft.

    Wir streben in den Verwaltungsräten aller Krankenkassen gemäß der gemeinsamen Finanzierung auch die Vertretung der Arbeitgeberseite an.

    Die Aufgaben des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen sollen sich auf die Bereiche konzentrieren, die gemeinsam und einheitlich durchgeführt werden müssen.

    Mehr Forschung in der Versorgung

    Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebenslagen zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern. Erkenntnisse über das Versorgungsgeschehen unter Alltagsbedingungen sind dabei besonders wichtig, damit die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung bei begrenzten Ressourcen weiter steigt. Daher werden wir die Versorgungsforschung systematisch ausbauen.

    Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – Wachstum. Bildung. Zusammenhalt. – 17. Legislaturperiode 

    Zu dem Thema empfehle ich Euch meinen folgenden Artikel:

    24. Februar 2010 – Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt

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  • 25Feb

    Deutsche Krebshilfe unterstützt Nutzen-Risiko-Abwägung

    Berlin (ek) – Im Rahmen des Deutschen Krebskongresses informierte die Deutsche Krebshilfe heute, am 25. Februar 2010, über ihre bundesweite Informationsoffensive zum Thema Krebs-Früherkennung. „Unsere umfassenden und allgemeinverständlichen Ratgeber über den Nutzen und mögliche Risiken von Früherkennungsverfahren unterstützen die Menschen dabei, sich für oder gegen diese Untersuchungen zu entscheiden“, betonte Gerd Nettekoven, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krebshilfe. „Für viele Tumorerkrankungen gilt nach wie vor der Leitsatz ‚Früh erkannt – heilbar’. Daher ist eine informierte Entscheidung besonders wichtig.“

    In Deutschland erkranken jedes Jahr etwa 450.000 Menschen neu an Krebs,  210.000 Menschen sterben daran. Die gesetzlichen Krebs-Früherkennungsunter¬suchungen haben das Ziel, Tumoren in möglichst frühen Entwicklungsstadien aufzuspüren. Denn früh erkannt sind insbesondere Brust-, Darm-, Haut- und Gebärmutterhalskrebs sowie verschiedene Formen des Prostatakrebs zumeist gut heilbar. Frühe Krebsstadien lassen sich außerdem schonender behandeln als Stadien, in denen bereits Tochtergeschwülste entstanden sind.

    Früherkennungsuntersuchungen werden aber auch kritisch eingeschätzt, denn sie können Nachteile oder Risiken haben. So ist es beispielsweise möglich, dass eine Krebserkrankung übersehen wird („falsch-negatives Ergebnis“) oder dass aufgrund der Untersuchungsbefunde ein Krebsverdacht geäußert wird, der sich dann bei weiterer diagnostischer Abklärung als unbegründet herausstellt („falsch-positives Ergebnis“).

    „Deutschland verfügt seit über dreißig Jahren über ein gesetzliches Krebs-Früherkennungsangebot. Allen Interessierten empfehlen wir, sich ausführlich über die Untersuchungen zu informieren und individuell günstige sowie möglicherweise schädliche Auswirkungen gegeneinander abzuwägen“, so Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender des Fachausschusses ‘Krebs-Früherkennung’ der Deutschen Krebshilfe. Auf der Grundlage einer umfassenden Bewertung internationaler wissenschaftlicher Studien haben die Experten der Deutschen Krebshilfe für jede der gesetzlichen Krebs-Früherkennungsuntersuchungen Empfehlungen erarbeitet.

    Im Falle der Tastuntersuchung auf Brustkrebs sowie der digital-rektalen Tastuntersuchung auf Prostatakrebs kommen sie beispielsweise zu dem Schluss, dass diese Methoden alleine nicht in der Lage sind, die Sterblichkeit an Brust- beziehungsweise Prostatakrebs zu senken. Für den so genannten PSA-Test, eine Blutuntersuchung zur Erkennung von Prostatakarzinomen, ist das Verhältnis von Nutzen und Schaden bislang nicht ausreichend bekannt. „Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten und treffen Sie eine individuelle Entscheidung für oder gegen die Teilnahme an einer Früherkennungsuntersuchung“, so Professor Dr. Jürgen Windeler vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Die kostenlosen Flyer der Deutschen Krebshilfe zum Thema Krebs-Früherkennung können dabei helfen, dem Arzt die richtigen Fragen zu stellen und die medizinischen Informationen besser einzuordnen.

    „Viele Menschen schätzen die Wirkung von Früherkennungsuntersuchungen zu hoch ein und nehmen fälschlicherweise an, dass sie durch die Teilnahme an der Früherkennung von einer Krebskrankheit verschont bleiben könnten“, fasste Dr. Markus Feufel vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung eine aktuelle Studie des Berliner Institutes zusammen. Auch hier gilt es, eine realistische Einschätzung zu vermitteln: „Die beste Möglichkeit, einer Krebserkrankung aktiv vorzubeugen, ist eine gesunde Lebensweise. Dazu gehören insbesondere das Nichtrauchen, regelmäßige körperliche Bewegung, gesunde Ernährung, maßvoller Alkoholkonsum, ein umsichtiges Verhalten in der Sonne sowie ein Verzicht auf die Nutzung von Solarien“, betonte Nettekoven.

    Die neuen Früherkennungsfaltblätter für Brust-, Darm-, Gebärmutterhals-, Haut- und Prostatakrebs sowie weitere Informationsmaterialien können bei der Deutschen Krebshilfe e.V., Postfach 1467, 53004 Bonn, kostenlos bestellt oder im Internet unter www.krebshilfe.de heruntergeladen werden.

    Info-Kasten: Gesetzliche Krebs-Früherkennung

    Das gesetzliche Krebs-Früherkennungsprogramm bietet allen  Versicherten folgende Untersuchungen an:
    Frauen
    Ab 20 Jahren: jährliche Untersuchung der inneren und äußeren Geschlechtsorgane. Ab 30 Jahren: zusätzliche Tastuntersuchung der Brust. Ab 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres: alle zwei Jahre Anspruch auf die Teilnahme am qualitätsgesicherten Mammographie-Screening.
    Männer
    Ab 45 Jahren: Tastuntersuchung der Prostata sowie Inspektion des äußeren Genitales.
    Frauen und Männer
    Ab 35 Jahren:  alle zwei Jahre Teilnahme am Hautkrebs-Screening.
    Von 50 und 55 Jahren: einmal jährlich ein Stuhl-Blut-Test.  Ab 55 Jahren: eine kostenlose Darmspiegelung, die nach zehn Jahren wiederholt wird.

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe e. V. vom 25. Februar 2010

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  • 24Feb

    29. Deutscher Krebskongress: Verbesserte Überlebensaussichten und steigende Neuerkrankung erfordern Schulterschluss der Gesellschaft

    Berlin. Seit 1990 ist die Zahl der jährlichen Krebsneuerkrankungen um fast 30% angestiegen (Männer: +45%, Frauen +14%), so dass inzwischen jährlich 450.000 Menschen neu an Krebs in Deutschland erkranken. Dies teilt das Robert-Koch-Institut zum Auftakt des 29. Deutschen Krebskongresses in einer aktuellen Schätzung mit. Der Grund für die Zunahme läge vor allem in der demographischen Entwicklung mit immer mehr älteren Menschen. So sei gegenüber dem Jahr 2006 für das Jahr 2010 alleine aufgrund demografischer Einflüsse von einer Zunahme um 17.000 jährliche Neuerkrankungen bei den Männern und 6.400 bei den Frauen auszugehen.

    „Noch deutlicher angestiegen ist im gleichen Zeitraum aufgrund der verbesserten Überlebensaussichten für viele Krebserkrankungen die Zahl der Menschen, die mit einer Krebserkrankung leben (Prävalenz), hier hat sich die Zahl der betroffenen Männer seit 1990 etwa verdoppelt, bei den Frauen betrug der Anstieg etwa 40%“, so Dr. Klaus Kraywinkel, kommissarischer Leiter des Zentrums für Krebsregisterdaten, Robert Koch-Institut, Berlin. Diese Zahlen seien von hoher gesundheitspolitsicher Relevanz, da sie die Belastung der Gesellschaft und des Gesundheitssystems durch Krebserkrankungen verdeutlichten.

    „Diese Entwicklung überrascht uns nicht, und wir haben bereits im Rahmen des Nationalen Krebsplans seit 2008 den Schulterschluss in der Gesellschaft eingefordert“, erklärt Prof. Werner Hohenberger. Der von der Deutschen Krebsgesellschaft, der Bundesregierung, der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren und der Deutschen Krebshilfe initiierte Nationale Krebsplan soll den Kampf gegen die Volkskrankheit Krebs besser strukturieren. „Unser Ziel ist eine flächendeckend bessere Versorgung von an Krebs erkrankten Menschen, die Innovationen der Medizin auch auf lange Sicht sichern soll“, so Hohenberger. Wichtige Säulen bilden dabei die über 500 bereits von der Krebsgesellschaft zertifizierten Organkrebszentren. Hier würden durch fachübergreifende Zusammenarbeit und effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel schon jetzt deutliche Behandlungsvorteile erzielt.

    „Neben den strukturellen Verbesserungen hat in den letzten Jahren vor allem die personalisierte bzw, individualisierte Therapie beigetragen“, weiß Prof. Wolff Schmiegel, Kongresspräsident des 29. Deutschen Krebskongresses. „Zum Beispiel berichten die gastroenterologischen Onkologen, dass durch eine intensive Kombinationstherapie von Chemotherapie und monoklonalen Antikörpern ein signifikanter Anteil an Patienten mit metastasiertem Dickdarmkrebs, die zuvor als nicht resektabel galten, eine so deutliche Verkleinerung ihres Tumors erfahren, dass sie nach Therapieeiner operativen Metastasenentfernung zugeführt werden können. Eine vollständige Entfernung aller Metastasen kann für den Patienten die Heilung von der Erkrankung bedeuten“, verweist Schmiegel nur auf einen Fortschritt der letzten Jahre. Der Brustkrebs sei dank intensiver Forschung auf dem besten Weg, eine heilbare Erkrankung zu werden. „Wesentliche Grundlagen für diesen Erfolg sind aktuelle Verbesserung der Früherkennung, Verbesserung der medikamentösen adjuvanten Therapie, Verbesserung der Behandlungsstrukturen sowie die Standardisierung der Behandlung“, erklärt Kongresspräsident Schmiegel, der den Kongress in diesem Jahr unter das Motto „Strukturen verändern – Heilung verbessern“ gestellt hat.

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) vom 23. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    24. Februar 2010 – Gemeinsam Strukturen und Wege der Krebsmedizin verbessern

    23. Februar 2010 – Umfassende Darstellung des Krebsgeschehens in Deutschland

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat auf seinen Internetseiten den Nationalen Krebsplan (Stand: Februar 2010) sowie allgemeine Informationen zum Krebsplan, den derzeitigen Stand in den einzelnen Handlungsfeldern und verabschiedete Zielpapiere bereitgestellt. Diese Informationen erhaltet Ihr über den folgenden Link beim Bundesministerium für Gesundheit:

    http://www.bmg.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/N/Glossarbegriff-Nationaler-Krebsplan.html

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  • 24Feb

    Deutsche Krebshilfe beim 29. Deutschen Krebskongress in Berlin

    Berlin (jti) – Unter dem Motto „Strukturen verändern – Heilung verbessern“ beginnt heute, am 24. Februar 2010, in Berlin der 29. Deutsche Krebskongress. Im Rahmen der viertägigen Veranstaltung diskutieren mehr als 8.000 Krebs-Experten die aktuellen Entwicklungen auf dem Gebiet der Onkologie. „Die Heilungschancen krebskranker Menschen lassen sich nur dann weiter erhöhen, wenn die Strukturen und Prozesse in der Krebsmedizin und Krebsforschung kritisch hinterfragt und neue Wege eingeschlagen werden“, sagte Professor Dr. Harald zur Hausen, Präsident der Deutschen Krebshilfe, bei der Eröffnung. Die Deutsche Krebshilfe ist auf dem Krebskongress prominent vertreten und bringt sich in zahlreiche Symposien mit ein.

    Immer mehr Menschen erkranken in Deutschland an Krebs: Experten schätzen, dass bis zum Jahr 2030 jährlich 580.000 Krebs-Neuerkrankungen auftreten werden. Um den Betroffenen zu helfen und ihre Heilungschancen zu erhöhen, hat die Deutsche Krebshilfe in Zusammenarbeit mit der Deutschen Krebsgesellschaft eine Neuorientierung in der Krebsmedizin eingeleitet und ein umfassendes Programm zur Bildung von Krebszentren auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen sollen dazu führen, dass Krebs-Patienten in Deutschland flächendeckend nach einheitlichen und hohen Qualitätsstandards behandelt werden. „Wir alle sind dazu angehalten, unsere Arbeit kritisch zu reflektieren, Lösungswege für die anstehenden Probleme zu erarbeiten und die Nöte krebskranker Menschen und ihrer Angehörigen in den Mittelpunkt unserer Betrachtungen zu stellen“, forderte zur Hausen.

    Bei dem 29. Deutschen Krebskongress wird die Deutsche Krebshilfe mehrere Symposien – unter anderem zum Thema „Nachwuchsförderung in der Onkologie“ veranstalten. Die Nachwuchsförderung ist ein besonderes Schwerpunktthema auf dem diesjährigen Krebskongress. So wurden eine Juniorakademie und ein Forum Junge Wissenschaft neu ins Programm aufgenommen. Dadurch sollen den Nachwuchswissenschaftlern und -ärzten konkrete Karriereoptionen aufgezeigt werden. Darüber hinaus beteiligt sich die Deutsche Krebshilfe an Veranstaltungen zu den Themen „Onkologische Leitlinien“, „Zukunftsperspektiven für den onkologischen Nachwuchs“ und „Nationaler Krebsplan“.

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Krebshilfe e. V. vom 24. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen folgenden Artikel:

    23. Februar 2010 – Umfassende Darstellung des Krebsgeschehens in Deutschland

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  • 24Feb

    Die Bundesregierung setzt eine Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens ein. Das hat das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesgesundheitsminister in seiner heutigen Sitzung beschlossen.

    Die Regierungskommission erhält den Auftrag, die im Koalitionsvertrag getroffenen Festlegungen umzusetzen.

    Folgende Personen werden zu Mitgliedern der Regierungskommission bestellt.

    • Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler (Vorsitzender)
    • Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière
    • Die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
    • Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble
    • Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle
    • Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen
    • Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner
    • Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder

    Die Regierungskommission wird am 17. März 2010 zur ersten Sitzung im Bundesministerium für Gesundheit zusammenkommen.

    Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums für Gesundheit vom 24. Februar 2010

    Ich empfehle Euch hierzu auch meine folgenden Artikel:

    19. Februar 2010 – Dr. Wolfgang Plischke: “Wir setzen auf Direktverträge”

    19. Februar 2010 – AOK-Rabattverträge fördern Wettbewerb und stützen mittelständische Unternehmen

    18. Februar 2010 – Bundesgesundheitsminister Rösler: Gute Arzneimittelversorgung und effizienter Einsatz der Versichertengelder

    07. Februar 2010 – Beim Fiskus klingelt die Kasse: 4,35 Milliarden Euro Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

    05. Februar 2010 – Politiker sollten an ihren Taten gemessen werden

    29. Januar 2010 – “In der jetzigen Form sind Zusatzbeiträge unsozial.”

    29. Januar 2010 – Gesundheitspolitik 2010 - Was denken die Menschen?

    Da wünschen wir der Regierungskommission viel Erfolg! In diesem Zusammenhang warten wir dann einmal auf die folgenden Arbeitskreise. Denn wenn man nicht mehr weiter weiß, dann bildet man einen Arbeitskreis. :-)

    In meinen nächsten Artikeln werde ich Euch dann noch einmal die im Koaitionsvertrag getroffenen Festlegungen auf dieser Seite vorstellen. Dann könnt Ihr selbst verfolgen, wie dieser Koalitionsvertrag im Gesundheitsbereich dann abschließend tatsächlich von unserer Bundesregierung umgesetzt wurde.

    Hier, wie versprochen, der entsprechende Auszug aus dem Koalitionsvertrag:

    27. Februar 2010 – Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP – Thema: Gesundheitspolitik

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  • 23Feb

    Das Robert Koch-Institut hat mit zwei Publikationen eine umfassende Darstellung des Krebsgeschehens in Deutschland vorgelegt: Die Veröffentlichung “Verbreitung von Krebserkrankungen in Deutschland” ist erstmals erschienen und enthält Schätzungen zur Zahl der Menschen, die derzeit an Krebs erkrankt sind (Prävalenz), getrennt nach ausgewählten Tumorformen. Die zweite Publikation ist die gemeinsam mit der Gesellschaft der Epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) herausgegebene neue Auflage von “Krebs in Deutschland”. Sie enthält Schätzungen zu Krebsneuerkrankungen von 1980 bis 2006 und erstmals auch Prognosen (für das Jahr 2010). Auch hier werden die Daten – Erkrankungs- und Sterberaten, Risikofaktoren, Trendverläufe sowie Überlebensaussichten – für ausgewählte Einzellokalisationen dargestellt.

    In Deutschland leben hochgerechnet auf 2010, geschätzte 1,45 Millionen Menschen mit einer Krebserkrankung (die höchstens fünf Jahre zuvor entdeckt wurde). Diese Zahl ist seit 1990 um 40% bei den Frauen und 90% bei den Männern gestiegen, was eine zunehmende Belastung für das Gesundheitswesen bedeutet. Gründe für den Anstieg sind die zunehmenden Zahl älterer Menschen (die meisten Krebserkrankungen treten vermehrt in höherem Alter auf), verbesserter Überlebensaussichten und teilweise gestiegene Erkrankungsraten, auch aufgrund verstärkter Früherkennungsmaßnahmen. Der höhere Anstieg bei den Männern ist auch eine Folge des zweiten Weltkriegs: Aufgrund der hohen Zahl gefallener Soldaten gab es in Deutschland lange vergleichsweise wenige ältere Männer. Diese “demografische Lücke” ist inzwischen weitgehend geschlossen.

    Die Zahl der Krebsneuerkrankungen lag 2006 bei rund 430.000 Menschen, seit 1990 ist diese Zahl der jährlichen Neuerkrankungen um fast 30 % angestiegen. Eine wichtige Ursache für den Anstieg ist auch hier die zunehmende Zahl älterer Menschen. Eine weitere Zunahme der Krebsfälle wird prognostiziert, für 2010 auf rund 450.000.

    Bislang können die bundesweiten Zahlen nur geschätzt werden, da noch nicht aus allen Bundesländern hinreichend vollzählige Meldungen in den Krebsregistern vorliegen. Die Datengrundlage für die Schätzung hat sich aber in den letzten Jahren stetig verbessert. Die Mitarbeit aller Ärzte, die an der Diagnostik, Therapie oder Nachsorge beteiligt sind, ist für eine vollständige Erfassung entscheidend. Auch Patienten können beitragen, indem sie ihren Arzt zur Meldung an das Krebsregister auffordern.

    Epidemiologische Krebsregister sind unverzichtbar, um Basisdaten unter anderem für die Suche nach Ursachen von Krebs oder für die Anforderung an Versorgungsmaßnahmen zu erhalten. Durch das 2009 in Kraft getretene Bundeskrebsregisterdatengesetz sind weitere Fortschritte in der Analyse und Darstellung des Krebsgeschehens zu erwarten. Die Bundesländer sind nun erstmals verpflichtet, dem Robert Koch-Institut flächendeckende und vollzählige Daten aus den Landeskrebsregistern zu übermitteln. Umgekehrt sollen die bundesweit aufbereiten Daten den Ländern rasch zur Verfügung gestellt und auch an Dritte für wissenschaftliche Auswertungen weitergegeben werden. Aus der Dachdokumentation Krebs des RKI wurde Anfang dieses Jahres das Zentrum für Krebsregisterdaten, ein eigenständiges Fachgebiet, das mit einer verbesserten personellen Ausstattung ein breiteres Aufgabenspektrum bearbeiten wird.

    Die Veröffentlichungen sind im Internet abrufbar (http://www.rki.de) und können kostenlos bestellt werden bei RKI, GEKID (http://www.gekid.de) und den Krebsregistern der Länder.

    Quelle: Pressemitteilung des Robert Koch-Instituts vom 23. Februar 2010

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