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  • 02Sep

    Sexuelle Aktivitäten gehen zurück – Verhütung so gut wie nie zuvor

     

    Seit 1980 untersucht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) regelmäßig Einstellungen und Verhaltensweisen 14- bis 17-jähriger Jugendlicher zu Aufklärung, Sexualität und Verhütung. Keine andere Studie in Deutschland zu diesem Thema kann auf einen so langen Vergleichszeitraum zurückblicken. Für die neue Studie "Jugendsexualität 2010" wurden insgesamt 3.542 Jugendliche befragt, darunter 1014 Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund. Die vollständigen Ergebnisse liegen nun vor.

    Deutsche Mädchen und Jungen sind verglichen mit der letzten Repräsentativerhebung aus dem Jahr 2005 seltener früh sexuell aktiv. Bei den 14-jährigen Mädchen sank der Anteil derer mit Geschlechtsverkehrerfahrung deutlich von zwölf auf sieben Prozent, bei den gleichaltrigen Jungen sogar von zehn auf vier Prozent. Bei den 17-jährigen Mädchen reduzierte sich der Anteil von 73 auf 66 Prozent, bei den gleichaltrigen Jungen blieb er mit 65 Prozent nahezu konstant. Dies bedeutet zugleich, dass bis zu einem Alter von 17 Jahren mehr als ein Drittel der jungen Frauen und Männer noch keinen Geschlechtsverkehr gehabt haben. "Annahmen, wonach immer mehr junge Menschen immer früher sexuell aktiv werden, bestätigen sich nicht", erklärt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Die aktuelle Repräsentativerhebung zeigt, dass seit Mitte der neunziger Jahre die sexuelle Aktivität Jugendlicher fast unverändert und jetzt sogar rückläufig ist."

    In der Regel erleben deutsche Jugendliche ihr "erstes Mal" in einer festen Beziehung. Darüber hinaus ist die Hälfte der sexuell aktiven Mädchen zwischen 14 und 17 Jahren bislang lediglich eine Partnerbeziehung eingegangen. Für deutsche Jungen trifft das auf 40 Prozent zu.

    Jungen aus Migrantenfamilien sind früher und damit insgesamt häufiger sexuell aktiv als deutsche Jungen. Mädchen mit Migrationshintergrund sind deutlich zurückhaltender und begründen das damit, zu jung zu sein. Vor allem bei jungen Frauen muslimischen Glaubens, insbesondere bei türkischen Mädchen, sind nur wenige sexuell aktiv. Die Mehrheit von ihnen findet einen engen Kontakt zum anderen Geschlecht vor der Ehe nicht richtig.

    Erfahrungen mit sexueller Gewalt sind Jugendlichen nicht unbekannt. So berichten 13 Prozent der deutschen Mädchen und 19 Prozent der Mädchen mit Migrationshintergrund über Situationen, in denen sie sich gegen unerwünschte sexuelle Übergriffe oder Gewalt zur Wehr setzen mussten. Von den Jungen berichten dies ein bzw. drei Prozent.

    Verhütungsverhalten wird immer besser – Kondom beliebtestes Verhütungsmittel

     

    Sexuell aktive deutsche Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren verhüten heute bereits beim ersten Mal besser als je zuvor: Nur je acht Prozent der Mädchen und Jungen geben an, keine Verhütungsmittel benutzt zu haben. 1980 lag dieser Anteil mit 20 Prozent bei den Mädchen und 29 Prozent bei den Jungen um ein Vielfaches höher. Die neuen Zahlen zeigen zudem, dass Jungen beim ersten Mal mittlerweile ebenso gut verhüten wie Mädchen.

    Auch bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund hat sich das Verhütungsverhalten verbessert. Doch verglichen mit ihren deutschen Altersgenossen verhüten sie noch immer seltener. So geben zwölf Prozent der Mädchen und 18 Prozent der Jungen mit Migrationshintergrund an, beim ersten Geschlechtsverkehr keine Verhütungsmittel benutzt zu haben. Im Jahr 2005 waren es noch mehr als ein Drittel der Jungen und etwa jedes fünfte Mädchen.

    Das Kondom ist mit deutlichem Abstand das Verhütungsmittel Nummer eins beim ersten Mal. Drei Viertel der deutschen Jungen und Mädchen wenden es beim ersten Geschlechtsverkehr an. Auch Jugendliche mit Migrationshintergrund greifen beim ersten Mal meistens zum Kondom: 75 Prozent der Mädchen und 59 Prozent der Jungen verhüten auf diese Weise. Mit zunehmender sexueller Aktivität ändert sich das Verhütungsverhalten jedoch. Mädchen mit und ohne Migrations-hintergrund verwenden dann häufiger die Pille.

    Eltern und Schule: Starke Partner für Jugendliche

     

    69 Prozent der deutschen Mädchen und 58 Prozent der deutschen Jungen sprechen heute ausführlich mit ihren Eltern über das Thema Verhütung. Das war vor 30 Jahren noch anders: Nur etwas mehr als ein Drittel der Mädchen und nur jeder vierte Junge hatte damals ein Verhütungsgespräch mit seinen Eltern. Eine ähnliche Situation gilt heute noch für viele Jugendliche mit Migrationshintergrund. Lediglich die Hälfte der Mädchen und nur 41 Prozent der Jungen aus Migrantenfamilien erhalten eine Verhütungsberatung im Elternhaus. Bei der Wissensvermittlung rund um die Themen Liebe, Sexualität und Verhütung wird die Schule immer bedeutender. Für Jungen mit Migrationshintergrund ist sie sogar der wichtigste Ort der Aufklärung.

    "Eltern und Schule sind heute starke Partner für Jugendliche", betont Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der BZgA. "Das einmalige verschämte Aufklärungsgespräch von früher ist endgültig vorbei. Die verantwortungsbewusste Sexualaufklärung durch Elternhaus und Schule, vielfältige Beratungsmöglichkeiten und die Informationsangebote der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zu den Themen Liebe, Sexualität und Verhütung haben entscheidend dazu beigetragen, dass Deutschland eine der niedrigsten Teenagerschwangerschaftsraten in Europa hat."

    Aufklärungsmaterialien stehen bei Jugendlichen nach wie vor hoch im Kurs. Das gilt ganz besonders für das Internet. Deswegen entwickelt die BZgA ihre Informationsangebote kontinuierlich weiter. Mit www.loveline.de bietet die BZgA Jugendlichen mit und ohne Migrationshintergrund ein immer aktuelles, auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Medium an.

    Die Studie "Jugendsexualität 2010" steht zum Download unter www.forschung.sexualaufklaerung.de

    Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 02. September 2010

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  • 30Aug

    "Ein wenig beachteter Aspekt des jahrelangen Kriegs in Nord-Uganda ist die Isolation, Vernachlässigung und Misshandlung von Frauen und Mädchen mit Behinderung. Die Regierung und Hilfsorganisationen müssen dafür sorgen, dass behinderte Frauen beim Wiederaufbau nicht ausgegrenzt werden."

    Shantha Rau Barriga, Expertin für Behindertenrechte von Human Rights Watch

    Regierung soll bei Wiederaufbau im Norden die Rechte Behinderter schützen und Zugang zu staatlichen Leistungen sicherstellen

    (Kampala, 26. August 2010) - In Nord-Uganda werden behinderte Frauen fortwährend Opfer von Diskriminierung und sexueller sowie geschlechtsspezifischer Gewalt, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Viele Frauen haben keinen Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Justiz. Ihre Bedürfnisse sind bei den Wiederaufbaumaßnahmen bislang weitgehend unberücksichtigt geblieben.

    Der 73-seitige Bericht "As If We Weren't Human: Discrimination and Violence against Women with Disabilities in Northern Uganda" beschreibt, wie Frauen und Mädchen mit Behinderung in Nord-Uganda von Familienmitgliedern, Nachbarn und Fremden diskriminiert und häufig missbraucht werden. Für den Bericht befragte Frauen beschrieben es als unmöglich, an grundlegende Bedarfsgüter wie Nahrung und Kleidung zu gelangen oder eine Unterkunft in Flüchtlingslagern oder in ihren Dörfern zu finden. Eine körperlich behinderte Frau, die in einem Flüchtlingslager lebte, schilderte im Gespräch mit Human Rights Watch Beschimpfungen wie: "Du bist nutzlos. Du verschwendest Essen. Du solltest einfach sterben, damit andere dein Essen bekommen können." Human Rights Watch untersuchte die Lage in sechs Distrikten in Nord-Uganda, wo mehr als zwei Jahrzehnte lang ein blutiger Konflikt zwischen der Lord Resistance Army und der Regierung getobt hatte.

    "Ein wenig beachteter Aspekt des jahrelangen Kriegs in Nord-Uganda ist die Isolation, Vernachlässigung und Misshandlung von Frauen und Mädchen mit Behinderung", so Shantha Rau Barriga, Expertin für Behindertenrechte von Human Rights Watch. "Die Regierung und Hilfsorganisationen müssen dafür sorgen, dass behinderte Frauen beim Wiederaufbau nicht ausgegrenzt werden."

    Der Bericht stützt sich auf Befragungen von 64 Frauen und Mädchen mit einem breiten Spektrum von Behinderungen, teilweise als Folge von Polio-Infektionen, Landminen oder Schussverletzungen. Einer landesweiten Studie aus dem Jahr 2007 zufolge haben etwa 20 Prozent der Menschen in Uganda eine Behinderung. Es wird angenommen, dass dieser Anteil in Nord-Uganda aufgrund von Kriegsverletzungen und dem eingeschränkten Zugang zu medizinischer Versorgung und Impfungen noch höher liegt.

    Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass Frauen mit Behinderung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt besonders schutzlos gegenüberstehen. Mehr als ein Drittel der von Human Rights Watch befragten Frauen gab an, bereits sexuell oder körperlich misshandelt worden zu sein. Keine der Frauen hatte die Möglichkeit, strafrechtlich gegen die Täter vorzugehen.

    "Häufig erhalten Frauen mit Behinderung keinerlei Informationen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit sowie zu HIV-Infektionen", so Barriga. "Doch sie benötigen eine sexualmedizinische Versorgung, Schutz vor sexueller Gewalt sowie strafrechtliche Mittel, um gegen Missbrauch vorzugehen."

    Der Bericht weist darauf hin, dass Frauen mit Behinderung besonders anfällig für HIV sind, weil sie oft arm sind und nur schwer den Wunsch nach Schutzmaßnahmen vor sexuell übertragbaren Krankheiten äußern bzw. durchsetzen können. Zudem fehlt ihnen der Zugang zu Informationen, und ihr Risiko, missbraucht oder vergewaltigt zu werden, ist besonders hoch. Viele behinderte Frauen können nicht zu den häufig weit entfernt liegenden Gesundheitszentren oder Polizeistationen gelangen oder können Einrichtungen nicht nutzen, weil Gebärdendolmetscher, Kennzeichnungen in Brailleschrift oder Rampen für Rollstuhlfahrer fehlen. Manche Frauen stießen auf Vorurteil des Personals, andere erhielten selbst von Familienangehörigen keine Unterstützung.

    "Ich darf nicht in der Nähe anderer Leute baden", erzählte Candace, eine mit HIV infizierte Frau, die durch eine Landmine ein Bein verloren hat, im Gespräch mit Human Rights Watch. "Meine Nachbarn glauben, in meinem Urin sei HIV. Sie sagen, ich würde das ganze Dorf krank machen, wenn ich dass Wasser berührte. In meinem Dorf hat es zwar Aufklärungsmaßnahmen über HIV gegeben, doch die Haltung der Menschen hat sich kaum verändert."

    Der Bericht empfiehlt der ugandischen Regierung unter anderem, die Bedürfnisse behinderter Frauen und Mädchen im Rahmen der Wiederaufbaupläne und Programme angemessen zu berücksichtigen. Er appelliert zudem an die Regierung, dafür zu sorgen, dass Frauen mit Behinderung Zugang zu etablierten staatlichen Programmen haben, insbesondere im Bereich sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, reproduktiver Gesundheit und HIV.

    Die Recherchen von Human Rights Watch ergaben, dass die meisten humanitären Hilfsorganisationen keine speziellen Programme für Menschen mit Behinderung betreiben. Der Bericht empfiehlt den Hilfsorganisationen, die Zusammenarbeit mit Behindertenverbänden zu suchen, damit Informationen über den Wiederansiedlungsprozess und die verfügbaren Hilfsleistungen auch zu behinderten Menschen gelangt.

    Ein Schlüsselproblem in diesem Zusammenhang ist das Fehlen genauer Zahlen zu behinderten Frauen in Nord-Uganda und der Mangel an Daten über deren Zugang zu Hilfsangeboten. Die Regierung und die Hilfsorganisationen sollen solche Daten erheben und auf ihrer Grundlage Programme entwickeln, die behinderte Frauen besser einbeziehen.

    Die ugandische Regierung ist durch internationales und regionales Recht sowie durch die ugandische Verfassung und andere nationale Gesetze verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderung zu achten. Als Vertragsstaat der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss Uganda gewährleisten, dass Frauen mit Behinderung die gleichen Rechte genießen wie alle anderen Bürger. In der Praxis bedeutet dies, dass die ugandische Regierung ihre eigenen Gesetze entschlossener umsetzen muss, um Frauen mit Behinderung in Nord-Uganda vor Gewalt zu schützen und ihnen den Zugang zu grundlegenden staatlichen Leistungen zu garantieren.

    "Der Krieg hat die Isolation und Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderung gleichzeitig verschärft und in den Hintergrund gedrängt", so Barriga. "Jetzt hat die Regierung die Gelegenheit - und die besondere Verantwortung - ihre Not zu lindern."

    Ausgewählte Aussagen aus dem Bericht:

    "Wir waren zu zwölft im Haus, als es [von der LRA] niedergebrannt wurde. Alle, die in der Nähe der Tür waren, überlebten. Ich lag auf dem Bauch und schützte mein Herz. Ich wurde am Kopf verbrannt und wurde blind. Außerdem höre ich seitdem schlecht."
    - Edna, eine 29-jährige Frau, die im Jahr 2004 aus ihrem Dorf in die Stadt Lira floh. Edna ist HIV positiv.

    "Vor einer Woche wurde ich in diesem Haus dreimal vergewaltigt. Die Männer kamen in der Nacht und ich konnte sie nicht erkennen. Ich habe niemandem davon erzählt, nicht einmal meiner Mutter. Ich habe darüber nachgedacht, eine panga (Machete) mit ins Bett zu nehmen für den Fall, dass sie wieder kommen. Ich glaube, dass ich meinen HIV-Status wissen muss, wenn ich Anzeige erstatten will. Ich würde gerne einen HIV-Test im Gesundheitszentrum machen, aber ich habe keine Möglichkeit, um in die Stadt zu kommen. Das Krankenhaus ist weit weg und mein Fahrrad (mit Handkurbelantrieb) ist kaputt. Manche Leute im Dorf sagen, ich sei selbst schuld und treibe mich mit Männern herum."
    - Angela, eine 20-jährige Frau mit einer angeborenen Körperbehinderung, Distrikt Amuru

    "Wenn ich nach Hause zurückkehre, werde ich wie ein Kind leben, das darauf warten muss, gefüttert zu werden."
    - Mary, eine körperlich behinderte Frau, die in einem Flüchtlingslager lebt, Distrikt Amuru

    "Die Liegen für die Entbindung sind sehr hoch und haben Rollen. Die Schwestern sagen dir, du sollst dich auf die Liege legen. Dann versuchst du es, doch die Liege rollt weg. Sie sagen: "Leg dich hin! Wie bist du denn auf das Bett gekommen, in dem du schwanger wurdest?""
    - Hon. Nalule Safia Juuko, eine Parlamentsabgeordnete, die sich für die Rechte Behinderter einsetzt

    "Die Nachbarn schlugen meine Kinder. Wenn sie mit den Nachbarskindern spielten, wurden sie fortgeschickt. Man sagte ihnen: "Eure Taubheit wird auf meine Familie überspringen.""
    - Erica, eine gehörlose Frau, die eines ihrer Kinder bei der Geburt verlor, weil die Schwester ihr nicht gesagt hatte, dass sie Zwillinge bekommen würde, Distrikt Lira

    Quelle: Pressemitteilung von Human Rights Watch vom 26. August 2010

    In englischer Sprache könnt Ihr diesen Artikel unter folgendem Link aufrufen:

    http://www.hrw.org/en/news/2010/08/23/uganda-women-disabilities-barriers-and-abuse

    Quelle: Pressemitteilung von Human Rights Watch vom 26. August 2010

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  • 30Aug

    Wer in Deutschland krank wird, der kann auf die Versorgung in einem der besten Gesundheitssysteme der Welt vertrauen. Erfreulicherweise werden die Menschen zunehmend älter, gleichzeitig eröffnet die Medizin immer bessere Heilungschancen. Angesichts der damit verbundenen finanziellen Herausforderungen hat sich die Politik vorgenommen, die gesetzliche Krankenversicherung heute und für die Zukunft stabiler aufzustellen. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzentwurf für das geplante GKV-Finanzierungsgesetz ist dazu ein wichtiger und richtiger Schritt. Das betonten Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Bundesärztekammer. Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht insbesondere die langfristige Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Zusatzbeiträge und einen unbürokratischen Sozialausgleich über Steuermittel vor.

    Anders als bei vorangegangenen Reformen sollen künftig nicht die Patienten über Zuzahlungen oder Eigenbeteilungen die finanziellen Mehrbelastungen tragen. Darüber hinaus kann nach Auffassung des Ministers und des Bundesärztekammer-Vorstandes insbesondere die Stärkung der Beitragsautonomie über Zusatzbeiträge den Einstieg in ein generationengerechteres Finanzierungsprinzip der GKV darstellen.

    Einigkeit herrschte bei den Gesprächen auch darüber, dass die im Koalitionsvertrag angekündigte gesetzliche Neuregelung für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), wonach die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustehen und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt werden soll, schnell umgesetzt werden soll. Der Bundesärztekammer-Vorstand verwies darauf, dass zwischen MVZ und niedergelassenen Vertragsärzten und Psychotherapeuten gleichartige Wettbewerbsbedingungen herrschen müssten. Um eine Dominanz wirtschaftlicher Interessen über medizinische Belange zu vermeiden, seien klare gesetzliche Regelungen unter anderem für das Primat der ärztlichen Leitung von MVZ nötig.

    Zu den von Bundesgesundheitsminister Rösler im Laufe der Legislaturperiode außerdem geplanten strukturellen Reformen zählt auch die Ausweitung von Möglichkeiten der Kostenerstattung. Dies entspreche wiederholten Forderungen Deutscher Ärztetage nach einer stärkeren Erprobung sozialverträglicher Kostenerstattungs- und Selbstbehalt-Wahltarife im GKV-Bereich, so der Bundesärztekammer-Vorstand. Kostenerstattung ermögliche mehr Transparenz über das Leistungsgeschehen, fördere das Kostenbewusstsein bei allen Beteiligten und ist wichtige Voraussetzung für eine gezieltere Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

    Die Ziele der Kostenerstattung erfordern nach Aussage von Bundesgesundheitsminister Rösler eine Novellierung der Gebührenordnung. Diese Aufgabe soll nach dem Willen des Ministers zeitnah angegangen werden. Entsprechende Vorarbeiten für eine Novellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) könnten unmittelbar im Anschluss an die Novellierung der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) erfolgen, also möglicherweise noch 2011. Die Bundesärztekammer hat bereits einen entsprechenden Vorschlag für eine transparente, das ärztliche Leistungsspektrum umfassend abbildende und leistungsgerecht kalkulierte Gebührenordnung entwickelt, der die Grundlage der GOÄ-Novellierung bilden soll.

    Weitere geplante Maßnahmen sollen der Sicherung der flächendeckenden Versorgung dienen. Dazu zählt Bundesgesundheitsminister Rösler neben der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung, bei der die Ärztekammern in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren eine Moderatorenrolle einnehmen sollen, insbesondere auch Anreize bei der Vergütung und Ausbildung. Gerade vor dem Hintergrund des immer deutlicher erkennbareren Ärztemangels erarbeitet das Bundesgesundheitsministerium unter Mitarbeit der Bundesärztekammer Maßnahmen, um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu erhöhen.

    Unterstützung sagte die Bundesärztekammer dem Minister auch bei der Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch eine zielgerichtete Präventionsstrategie zu. So soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die prioritäre Präventionsziele definiert. Beide Seiten waren sich einig, dass den ambulanten Ärzten bei Präventionsmaßnahmen eine Schlüsselrolle zukommt.

    Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundesärztekammer vom 27. August 2010

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  • 27Aug

    Bielefeld, 26. August 2010. Das Amtsgericht Darmstadt hat heute die Sängerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) bedauert das Urteil gegen die Sängerin Nadja Benaissa. Von dem Urteil gehen die falschen Botschaften aus, die der HIV-Prävention und der Emanzipation von chronisch Kranken in Deutschland Schaden zufügen werden.

    Dazu erklärt Carsten Schatz, Mitglied im Bundesvorstand der DAH:

    "Ich halte dieses Urteil für falsch: Es wird der HIV-Prävention dramatischen Schaden zufügen. Wir sehen die Politik nun in der Pflicht, das Strafrecht der Lebensrealität anzupassen!"

    Silke Klumb, Bundesgeschäftsführerin der DAH:

    "Wir alle tragen Verantwortung dafür, wie mit dem Thema HIV und Aids umgegangen wird: Daher muss jeder Einzelne dazu beitragen, dass alle Menschen über HIV sprechen und Safer Sex praktizieren können. Nur dann kann HIV-Prävention wirklich gelingen."

    Marianne Rademacher, Frauenreferentin der DAH:

    "Wenn die Verhütung vor allem Frauen und HIV-Positiven einseitig zugeschrieben wird, setzen wir die gemeinsame Verantwortung zweier Menschen außer Kraft."

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe vom 26. August 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    26. August 2010 – LHIVE Schweiz: Freispruch für Nadja Benaissa!

    26. August 2010 – Deutsche AIDS-Hilfe: Größte HIV-Selbsthilfekonferenz Europas tagt in Bielefeld

    20. August 2010 – Prozessbeginn gegen Nadja Benaissa

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  • 26Aug

    Es gibt kein Gesetz, das vorschreibt, dass Menschen mit HIV und AIDS ihre Infektion offenbaren müssen. Trotzdem werden die Gesetze so angewandt, dass wer seine HIV-Infektion bei sexuellen Kontakten verschweigt, dafür bestraft werden kann.

    Solange eine HIV-Infektion dazu führt, dass Menschen gemobbt werden, ihre Anstellung verlieren, sozial geächtet werden und als Patienten zweiter Klasse behandelt werden, solange sind Menschen mit HIV und AIDS erpressbar. Nicht der eigene "falsche Umgang mit der Infektion", sondern der "falsche Umgang mit den Infizierten" ist der Grund für das Schweigen im entscheidenden Moment.

    Wir erwarten heute am Mittwoch (25. Augsut 2010) oder morgen (26. August 2010) das Urteil im Prozess gegen Nadja Benaissa.

    Frau Benaissa hatte nie wirklich eine freie Wahl, ob und wie sie ihre Infektion kommunizieren möchte. Die Angst vor der sozialen Ächtung, insbesondere ihrer Tochter, und die Angst vor Vorurteilen, Diskriminierung und den ökonomischen Folgen daraus waren stärker.

    Mit gutem Grund. Die Medienberichte und Reaktionen rund um die Verhaftung, Untersuchungshaft und den Prozess machen dies mehr als verständlich.

    Wir sind erschüttert, wie in diesem Fall mit sensiblen Daten umgegangen worden ist. Nadja Benaissa wurde medienwirksam inhaftiert, fremd geoutet und vorverurteilt. Allen voran trägt hier die Staatsanwaltschaft Darmstadt dafür die Verantwortung, und sie hat einen Prozess angestrengt, der nie hätte stattfinden dürfen.

    Auch wenn für Nadja Benaissa und ihre Liebsten damit nicht annähernd Gerechtigkeit geschaffen wird: Ein Freispruch ist das Mindeste.

    Quelle: Pressemitteilung von Michèle Meyer, Präsidentin von LHIVE (Organisation der Menschen mit HIV und AIDS in der Schweiz) vom 25. August 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    26. August 2010 –  Deutsche AIDS-Hilfe: Größte HIV-Selbsthilfekonferenz Europas tagt in Bielefeld

    20. August 2010 –  Prozessbeginn gegen Nadja Benaissa

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  • 23Aug

    Das Aktionsbündnis für Seelische Gesundheit hat heute den Abschlussbericht einer wissenschaftlichen Studie zur Wirksamkeit von Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen vorgelegt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte die Studie in Auftrag gegeben mit dem Ziel, eine wissenschaftliche Grundlage für die evidenzbasierte Weiterentwicklung entsprechender Interventionen zu schaffen.

    Jeder dritte bis vierte Deutsche erleidet im Laufe seines Lebens eine psychische Erkrankung. Aber noch immer verdrängen viele Betroffene aus Scham und Angst vor negativen Reaktionen ihrer Umwelt psychische Beschwerden, suchen spät oder gar nicht die verfügbaren Hilfsangebote auf und geraten damit in die Gefahr der Chronifizierung oder gar eines späteren Suizids.

    Dazu Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Psychische Erkrankungen werden auch heute noch in unserer Gesellschaft tabuisiert. Betroffene erleben nicht selten Ablehnung und Ausgrenzung, insbesondere am Arbeitsplatz oder in der Schule, aber auch in Familien oder im Freundeskreis. Maßnahmen zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen müssen effektiv zu einem gesellschaftlichen Klima der Toleranz und des Verständnisses für psychisch erkrankte Menschen beitragen. Die Studie des Aktionsbündnisses liefert eine gute Datengrundlage für die Planung und Steuerung zukünftiger Maßnahmen der verschiedenen Akteure."

    In Deutschland und auch weltweit gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen zur Reduzierung des Stigmas psychischer Krankheiten. Den Autoren der Studie zufolge sind Interventionen vor allem dann wirksam, wenn sie neben der Aufklärung über psychische Erkrankungen interaktiven Kontakt zu Betroffenen einschließen.

    Das Aktionsbündnis Seelische Gesundheit ist eine Initiative zur Förderung der seelischen Gesundheit. Unter der Schirmherrschaft des Bundesgesundheitsministers beteiligen sich über 60 Bündnispartner an dem bundesweiten Netzwerk, darunter Experten der Psychiatrie und Gesundheitsförderung, Betroffene und ihre Angehörigen. Das Bündnis will der breiten Öffentlichkeit vermitteln, dass psychische Störungen therapierbare und gerade bei frühzeitiger Behandlung auch heilbare Erkrankungen sind, die jede und jeden betreffen können. Es fördert den Austausch der beteiligten Akteure, informiert über die Chancen der Früherkennung und Prävention und ermuntert Menschen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, und fördert so die Möglichkeiten der sozialen und beruflichen Integration von psychisch erkrankten Menschen und die gesellschaftliche Teilhabe von Betroffenen und ihren Familien.

    Mehr Informationen zum Aktionsbündnis Seelische Gesundheit erhaltet Ihr unter dem folgenden Link:

    http://www.seelischegesundheit.net/

    Die Empfehlungen und Ergebnisse aus Forschung und Praxis zur Konzeption und Umsetzung von Interventionen zur Entstigmatisierung seelischer Erkrankungen könnt Ihr unter dem nachfolgenden Link als PFD-Dokument einsehen:

    Konzeption und Umsetzung von Interventionen zur Entstigmatisierung seelischer Erkrankungen: Empfehlungen und Ergebnisse aus Forschung und Praxis

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 22. August 2010

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  • 20Aug

    Ab 01. Januar 2010 soll allen Bürgerinnen und Bürgern eine unabhängige Patientenberatung als Regelversorgung zur Verfügung stehen. Das sieht eine aktuelle Gesetzesinitiative zur Förderung unabhängiger Einrichtungen zur Patienten- und Verbraucherberatung vor. Der GKV-Spitzenverband hat hierfür bereits heute eine europaweite Ausschreibung gestartet, um nach Auslaufen des bisherigen Modellprojektes zur Erprobung verschiedener Beratungsansätze Ende dieses Jahres einen möglichst nahtlosen Übergang und Finanzierungsanschluss sicherzustellen.

    Die kostenlose unabhängige Patientenberatung soll die bestehenden vielfältigen Beratungsangebote ergänzen. Worauf es dabei ankommt, zeigen die Erfahrungen aus fast zehn Jahren Modellvorhaben. Ein solches zusätzliches Angebot muss sich durch hohe Beratungsqualität, Neutralität sowie fachliche Unabhängigkeit auszeichnen und vernetzt in der bestehenden Beratungslandschaft eine verlässliche Lotsenfunktion übernehmen.

    "Ein persönliches oder telefonisches Beratungsangebot ist für Versicherte vor allem dann von Nutzen, wenn es den Ratsuchenden hilft, sich in einem komplizierten Gesundheitswesen zu orientieren und die Transparenz erhöht", erläutert Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. "Viele Ratsuchende haben trotz vielfältiger Informations- und Beratungsangebote Schwierigkeiten, die richtige Anlaufstelle für ihr spezielles Problem zu finden. Hier kann die unabhängige Patientenberatung für Versicherte und Patienten sinnvolle Hilfe bieten."

    Das geplante Gesetz soll Ende November 2010 verabschiedet werden. Der Zuschlag zur Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass es wie vorgesehen zum 01.01.2011 in Kraft tritt. An Fördermitteln stehen künftig 5,2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, finanziert aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Schon bisher hat die GKV im Rahmen des Modellprojektes die unabhängige Patientenberatung mit einer vergleichbaren Summe gefördert. Der Wunsch des Gesetzgebers ist, dass sich die private Krankenversicherung (PKV) hier angemessen beteiligt. Der GKV-Spitzenverband begrüßt die erste Ankündigung der PKV, die unabhängige Patientenberatung finanziell unterstützen zu wollen. Dies war mehr als überfällig, da auch Privatversicherte die Leistungen in Anspruch nehmen.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 19. August 2010

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  • 20Aug

    Am Montag (16. August 2010) begann nun vor dem Amtsgericht in Darmstadt der Prozess gegen die "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa. Die Anklage wirft ihr vor, 2004 einen Mann wissentlich mit HIV infiziert zu haben. Ich finde, dass der Prozess und die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft im April des Jahres ein Schlag ins Gesicht aller HIV-Infizierten ist. Im April wurde Frau Benaissa in einem Frankfurter Lokal festgenommen und saß 10 Tage in Untersuchungshaft.

    Zu dem Prozess möchte ich einmal folgende Punkte zu bedenken geben:

    1. Zu einer HIV-Infektion gehören immer zwei Personen. Und handelt es sich nicht um eine Vergewaltigung, sollten doch wohl beide Personen entsprechende Vorsorge treffen. Wo ist die Schuld des Partners von Frau Benaissa berücksichtigt? Oder wurde der Kläger von Frau Benaissa vergewaltigt? Dazu werden wir ja sicherlich demnächst genaueres vom Gericht erfahren.
      Ich denke, dass jeder für sich selbst verantwortlich ist und es ist ziemlich leicht, im nachhinein die Schuld auf einen anderen abzuwälzen.
    2. Der Kläger wirft Frau Benaissa vor, ihn 2004 infiziert zu haben. Offenbar hatte er weder davor noch danach Sex mit anderen Frauen. Ansonsten stelle ich mir die Frage, wie man so genau behaupten kann bzw. nachweisen kann, dass die Infektion wirklich von Frau Benaissa übertragen wurde.
    3. Vor dem Hintergrund dieser Fragen kann ich nicht verstehen, wie eine solche Klage überhaupt zugelassen werden kann und warum die Staatsanwaltschaft im April so einen Auftritt hinlegen konnte. Frau Benaissa sollte sich Schritte vorbehalten, das unfreiwilliges Outing in der Öffentlichkeit durch Medien und Staatsanwaltschaft als HIV-Positive ebenfalls als Körperverletzung einzuklagen.

    Seit mir bekannt ist, dass ich mit dem HI-Virus infiziert bin, habe ich mir selber oft die Frage gestellt, wie es zu dieser Infektion kommen konnte. Dabei spielte die Suche nach der Schuld bei jemandem Anderen aber keine Rolle. Vielmehr stelle ich mir hierbei die Frage, wo ich unvorsichtig war und nicht oder zu spät an ein Kondom dachte.

    Dann lassen wir uns einmal überraschen, wie das Gerichtsverfahren ausgehen wird. Ich werde Euch an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.

    Bis dahin

    Euer Admin

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  • 11Aug

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat im Informationsblatt Nr. PIntA-01 vom 04. August 2010 Hinweise gegeben, wie man sich vor gefälschten Arzneimitteln schützt. Dieses Informationsblatt möchte ich Euch an dieser Stelle veröffentlichen:

    Was sind Arzneimittelfälschungen?
     

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet solche Arzneimittel als gefälscht, die hinsichtlich ihrer Identität (z. B. Art und Menge der Wirkstoffe) und/oder Herkunft (z. B. Hersteller, Vertreiber) vorsätzlich und in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet sind. Die Spanne der Fälschungen reicht dabei von Totalfälschungen bis hin zu Arzneimitteln, deren Verfallsdatum absichtlich verlängert und damit manipuliert wurde. Arzneimittelfälschungen können

    • den richtigen Wirkstoff aber in falscher Dosierung (zu gering oder zu hocj) enthalten,
    • keinen oder einen anderen Wirkstoff als den angegebenen enthalten,
    • mit gefälschten Blistern, Beipackzetteln und/oder Umkartons angeboten werden.

    Den Fälschern von Arzneimitteln kommt es nicht darauf an, ein Arzneimittel in gleicher Qualität wie das Original herzustellen. Sie stellen lediglich ein Produkt her, was äußerlich mit dem Original verwechselt werden kann. Fälschungen haben, selbst wenn sie den richtigen Wirkstoff enthalten, meistens eine mindere Qualität, verursacht durch falsche oder fehlerhafte Herstellungsprozesse oder falsche Lagerung. Einen derartigen Mangel sieht man dem Arzneimittel nicht an. Also Vorsicht: selbst wenn die Verpackung und die Tabletten genau so aussehen wie das Original, ist dies noch lange kein Beweis dafür, dass es tatsächlich ein Original ist. Arzneimittelfälscher sind fast immer Profis. Sie sind in der Lage, ein Arzneimittel so herzustellen, dass der Laie und oftmals sogar der Experte auf den ersten Blick das Original nicht von der Fälschung unterscheiden kann. Schließlich beruht ja hierauf das "Geschäftsmodell"!

    Wo werden Arzneimittel angeboten, die letztlich oft gefälschte Arzneimittel sind?
     

    In Deutschland sind Arzneimittelfälschungen in der legalen Verteilerkette (Apotheke, Großhandel, …) glücklicherweise ein sehr seltenes Ereignis. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Mai und Juli 2009 sind in Deutschland seit 1996 insgesamt 40 Fälle von Arzneimittelfälschungen mit Bezug zur legalen Verteilerkette bekannt geworden. Bei uns scheint die Hauptquelle für Arzneimittelfälschungen das Internet zu sein.

    Ohne Frage: Es gibt seriöse Internet-Apotheken. Leider finden sich im Internet aber auch kriminelle Anbieter, die nur darauf aus sind, ihre gefälschten Arzneimittel zu verkaufen. Viele dieser Anbieter nutzen daben den sog. "Schamfaktor". Damit ist gemeint, dass viele Patienten sich schämen, ihren Hausarzt zu bitten, ein Rezept für ein Potenzmittel oder ein Schlankheitsmittel auszustellen. Genau dies nutzen die kriminellen Anbieter skrupellos aus. Diese verkaufen verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne Vorlage eines Rezeptes. Und es ist ihnen auch ganz egal, ob der Patient diese Arzneimittel verträgt oder Grunderkrankungen hat, die eine Einnahme verbieten. Sie wollen ausschließlich mit möglichst viel Gewinn verkaufen.

    Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind über 50 % der durch das Internet über illegale Seiten verkauften Arzneimittel gefälscht.

    Wann sollten Sie misstrauisch werden?
     

    Sie sollten bei einem Arzneimittelkauf außerhalb der Apotheke immer dann misstrauisch werden,

    • wenn Sie von dubiosen Firmen, beispielsweise über das Internet, verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Vorlage eines Rezeptes angeboten bekommen,
    • wenn Ihnen Arzneimittel durch Bekannte angeboten werden, die diese aus dem Ausland mitgebracht haben.

    Welche Gesundheitsrisiken bestehen, wenn Sie ein gefälschtes Arzneimittel einnehmen?

    Bestenfalls bekommt der Patient ein Produkt, das ohne Wirkstoffe ist und von daher nur dem Geldbeutel des Bestellers schadet. Schlimmstenfalls wird der Tod des Patienten für den Profit des Fälschers in Kauf genommen.

    Was sollten Sie tun, um Ihre Gesundheit zu schützen?
     

    • Beziehen Sie Arzneimittel nur aus Quellen, denen Sie vertrauen können. Dazu gehört in erster Linie der Bezug von Arzneimitteln direkt aus Ihrer Apotheke vor Ort.
    • Sollten Sie Ihre Arzneimittel über das Internet bestellen wollen, achten Sie darauf, dass Sie dies aus einer vertrauenswürdigen Versandapotheke tun. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) ein Versandapothekenregister und ein damit verknüpftes Sicherheitslogo erstellt. In diesem Register werden Apotheken erfasst, die über eine behördliche Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln für Deutschland verfügen und ihr Einverständnis zum Eintrag in das Versandapothekenregister gegeben haben. Näheres finden Sie unter www.dimdi.de – Arzneimittel – Versandapothekenregister
    • Kaufen Sie niemals bei Internet-Versendern, die mit SPAM werben.
    • Nehmen Sie auf Auslandsreisen Ihre regelmäßig benötigten Arzneimittel in ausreichender Menge mit, so dass Sie nicht darauf angewiesen sind, diese im Ausland zu erwerben.

    Denken Sie daran:

    Die Apotheken vor Ort und die behördlich anerkannten Versandapotheken sind sichere Bezugsquellen für Arzneimittel.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    11. August 2010 – Arzneimittelfälschungen – ein globales Problem

    05. Mai 2010 – Neue Pharma-Gesetzgebung soll Medikamentenfälschern Riegel vorschieben

    22. Januar 2010 – Gefälschte Medikamente entlarven – Forscher der Ruhr-Universität Bochum entwickeln neue Terahertz-Technologie

    08. Dezember 2009 – Der beste Schutz vor Fälschungen: Medikamente aus sicherer Quelle

    25. November 2009 – Boehringer Ingelheim ruft zwei Chargen seines HIV-Medikaments Viramune (Nevirapin) zurück

    02. September 2009 – Arzneimittelfälschung in Apotheken aufgetaucht – HIV-Medikament Combivir

    31. August 2009 – Medikamentenrückruf: Verdacht auf Arzneimittelfälschung bei Combivir®

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  • 11Aug

    Das Bundesministerium für Gesundheit hat in seinem Informationsblatt Nr. PIntA-02 vom 04. August 2010 wie folgt Stellung zu Arzneimittelfälschungen genommen:

    In Deutschland sind Arzneimittelfälschungen in der legalen Verteilerkette (Apotheke, Großhandel, …) glücklicherweise ein sehr seltenes Ereignis. Nach Auskunft des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Mai und Juli 2009 sind in Deutschland seit 1996 insgesamt 40 Fälle von Arzneimittelfälschungen mit Bezug zur legalen Verteilerkette bekannt geworden.

    Nach einer aktuellen Schätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist das Problem der Arzneimittelfälschungen jedoch global betrachtet dort am größten, wo regulatorische und strafrechtliche Regelungen in Bezug auf Arzneimittel am schwächsten sind. In den meisten Industrienationen mit einem effektiven System zur Kontrolle des Arzneimittelverkehrs wie beispielsweise in Australien, Kanada, in überwiegenden Teilen der EU und den USA ist die Häufigkeit des Auftretens gefälschter Arzneimittel sehr gering und beläuft sich auf weniger als 1 % des Arzneimittelvolumens des jeweiligen Landes. In vielen afrikanischen Ländern und in Teilen von Asien, Lateinamerika und Übergangsländern ist ein sehr viel höherer Prozentsatz der zum Verkauf angebotenen Arzneimittel gefälscht.

    Die von der internationalen kriminalpolizeilichen Organisation INTERPOL zusammen mit der WHO und der International Medical Products Anti-Counterfeiting Taskforce (IMPACT) gestarteten Operationen, bei der Arzneimittelüberwachungsbehörden, Polizei und Zoll intensiv zusammenarbeiten, führten die Fahnder u. a. zu gefälschten Antibiotika, Anti-Malariamitteln, Arzneimitteln zur Geburtenkontrolle und Tetanus-Impfstoffen.

    Frage des Admins: Was ist mit HIV-Medikamenten?

    Schwerwiegend ist insbesondere die Tatsache, dass in Südostasien mittlerweile bereits jedes zweite Anti-Malaria-Arzneimittel gefälscht ist. Diese Malariamittel entstammen der legalen Verteilerkette. Hierdurch kam es bereits zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen in der Bevölkerung. Die falschen Tabletten enthielten entweder die Gesundheit gefährdende Inhaltsstoffe oder überhaupt keinen Wirkstoff. Wenn solche lebenswichtigen Arzneimittel nun gar keine oder für die Erkrankung unwirksame Inhaltsstoffe enthalten, kann dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass Menschen daran sterben, weil sie annehmen, ihre Erkrankung mit einem wirksamen Mittel zu behandeln. Nach neuesten Erkenntnissen schwappt zudem die Welle gefälschter Malariamittel von Südostasien nach Afrika über.

    Mittlerweile haben einige kriminelle Organisationen ihre Aktivitäten weg vom Drogen- und Waffenschmuggel hin zu gefälschten Arzneimitteln vollzogen. INTERPOL hat alamierende Anzeichen dafür gefunden, dass das Fälschen von Arzneimitteln verbunden ist mit organisierter Kriminalität und Terrororganisationen )aus. United Nations Office on Drugs and Crime UNODC Transnational Trafficking and the Rule of Law in West Africa: A Threat Assessment, Juli 2009).

    Fazit
     

    Fälscher machen vor lebenswichtigen Arzneimitteln nicht mehr Halt. Zunehmend sind gefälschte Krebsmedikamente, Mittel gegen die HIV-Infektion und Arzneimittel gegen Fettstoffwechselstörungen in der legalen Verteilerkette im Umlauf. In den Entwicklungsländern sind vor allem Anti-Malaria-Arzneimittel ein Problem. Da es dort keine eingespielte Vertriebskette gibt und die staatlichen Überwachungssysteme schwach sind, ist der Markt für gefälschte Arzneimittel dort besonders groß. Anhaltende Erfolge zur Bekämpfung von Arzneimittelfälschungen können nur erzielt werden, wenn nationale Aktivitäten durch Maßnahmen auf europäischer und internationaler Ebene ergänzt werden. Das Bundesministerium für Gesundheit unterstützt daher aktuelle Aktivitäten der Europäischen Kommission, des Europarates und der WHO nachhaltig.

    Praxisbeispiel des Bundesministeriums für Gesundheit
     

    Im Folgenden stellen wir Ihnen ein eindrucksvolles Beispiel zur Aufklärung der Quelle gefälschter Malariamittel in Südostasien vor:

    Von 1999 bis 2006 untersuchte eine Arbeitsgruppe aus Medizinern, Polizisten und Chemikern unter der Federführung von INTERPOL und der Western Pacific World Health Organisation 391 Malariamittel mit dem Wirkstoff Artesunat auf ihre Echtheit. Die 391 Stichproben stammten dabei aus Vietnam, Kambodscha, Laos und Myanmar. 49,9 Prozent dayon stellten sich als gefälscht heraus.

    Die meisten der gefälschten Tabletten enthielten entweder gar keinen deklarierten Wirkstoff oder zu geringe Menge davon. Darüber hinaus wurden in den Tabletten statt des Antimalaria-Wirkstoffs Schmerzmittel und Antibiotika, in einigen sogar krebserregende Substanzen gefunden. Bei der genaueren Untersuchung der Verpackungen wurden insgesamt 16 gefälschte Hologramme identifiziert.

    Um die Quelle der Fälschungen ausfindig zu machen, analysierten die Ermittler die Tabletten auf verschiedene Art und Weise. Dabei fanden sie folgendes heraus:

    Anstelle von Maisstärke als Hilfsstoff enthielten einige Tabletten das Mineral Calcit. Die Ermittler konnten feststellen, dass dies aus einem Abbaugebiet in China nahe der Grenze zu Vietnam stammte. In einigen gefälschten Tabletten wurden Pollen vorgefunden, die Pekannuss- und Walnussbäumen aus dem Süden Chinas, nahe der Grenze zu Laos, Vietnam und Burma zugeordnet werden konnten. Die Tabletten mussten also in dieser Gegend hergestellt worden sein. Darüber hinaus wurden in einigen gefälschten Tabletten Insekten gefunden, wie sie sonst nur im Hausstaub vorkommen sowie Russpartikel aus Abgasen oder Bränden. Diese Verunreinigungen zeigten, dass die Tabletten nicht wie "echte" Medikamente in besonders gereinigten Räumen hergestellt wurden, sondern ohne besondere Hygienevorschriften und zudem in einer Gegend mit hoher Luftverschmutzung.

    Die Ermittler kamen aufgrund ihrer Analyseergebnisse zu dem Schluss, dass die gefälschten Arzneimittel vorwiegend aus dem Süden Chinas stammten und an benachbarte malariagefährdete Länder verteilt wurden. Die gesammelten Beweise wurden an das chinesische Ministerium für Öffentliche Sicherheit übergeben. Daraufhin wurden Untersuchungen veranlasst, die zur Verhaftung zweier chinesischer Händler aus den Provinzen Yunnan im Südwesten Chinas und der Provinz Guangdong im Südosten des Landes führten. Ersterer hatte offenbar von seinem Kontakt 240.000 Packungen gefälschtes Artesunat gekauft. 160.000 der gefälschten Arzneimittel wurden dann an Mittelsmänner an der Grenze zu Burma weiterverkauft. Die Fälschungen stammten offenbar alle aus einer Fabrik in der Provinz Guangdong.

    (Quelle des Praxisbeispiels: Newton et al., PLoS Medicine 2008, A Collaborative Epidemiological Investigation into the Criminal Fake Artesunate Trade in South East Asia)

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    05. Mai 2010 – Neue Pharma-Gesetzgebung soll Medikamentenfälschern Riegel vorschieben

    22. Januar 2010 – Gefälschte Medikamente entlarven – Forscher der Ruhr-Universität Bochum entwickeln neue Terahertz-Technologie

    08. Dezember 2009 – Der beste Schutz vor Fälschungen: Medikamente aus sicherer Quelle

    25. November 2009 – Boehringer Ingelheim ruft zwei Chargen seines HIV-Medikaments Viramune (Nevirapin) zurück

    02. September 2009 – Arzneimittelfälschung in Apotheken aufgetaucht – HIV-Medikament Combivir

    31. August 2009 – Medikamentenrückruf: Verdacht auf Arzneimittelfälschung bei Combivir®

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