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  • 17Feb

    Im Epidemiologischen Bulletin 06/2010 vom 15. Februar 2010 hat das Robert-Koch-Institut eine kurze Situationseinschätzung zur Verbreitung des Schweinegrippevirus A/H1N1 für die 5. Kalenderwoche 2010 ausgegeben:

    Nachfolgend der entsprechende Wortlaut:

    Deutschland

    Die Aktivität der ARE ist bundesweit in der 5. Kalenderwoche 2010 leicht angestiegen und liegt wie in der Vorwoche im geringfügig erhöhten Bereich. Die erhöhte ARE-Aktivität kann zurzeit nicht durch einen erneuten Anstieg der Infuenza-Aktivität erklärt werden, sondern scheint eher durch andere Erreger akuter respiratorischer Erkrankungen verursacht zu sein.

    Aktualisierte Antworten auf häufig gestellte Fragen zur “Neuen Grippe” unter:

    http://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/I/Influenza/IPV/FAQ__schweineinfluenza__tab__ges.html

    International, Ergebnisse der europäischen Influenzasurveillance durch EISN

    Die pandemische Erkrankungswelle hat ihren Höhepunkt in Europa überschritten, lediglich in Ost- und Südosteuropa wird für die 4. Kalenderwoche 2010 noch von fünf Ländern über eine mittlere klinische Aktivität berichtet (Bulgarien, Griechenland, Malta, Rumänien und die Slowakische Republik). Griechenland, Malta und die Slowakei medeten einen ansteigenden, Bulgarien und Rumänien einen sinkenden Trend in der Aktivität.

    Weitere Informationen unter:

    http://ecdc.europa.eu/en/Activities/Surveillance/EISN/Pages/home.aspx

    Bericht der WHO

    Weltweit hat die Influenza-Aktivität auf der Nordhalbkugel ihren Höhepunkt überschritten, in vielen Ländern liegen die Werte wieder im Bereich der Hintergrundaktivität. In China liegt die Positivenrate noch bei etwa 30 %, mit in den letzten Wochen abnehmender Aktivität von Influenza A/H1N1 und ansteigender Zahl von Influenza-B-Nachweisen. Aus den gemäßigten Regionen der Südhalbkugel wird lediglich über sporadische Influenzanachweise ohne Anzeichen fortgesetzter Übertragung berichtet.

    Weitere Informationen unter:

    http://www.who.int/csr/don/2010_02_5/en/index.html

    Quelle: Influenza-Wochenbericht für die 5. Kalenderwoche 2010 aus dem RKI in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) und dem NRZ für Influenza am RKI

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  • 08Feb

    Im Epidemiologischen Bulletin 05/2010 vom 08. Februar 2010 hat das Robert-Koch-Institut eine kurze Situationseinschätzung zur Verbreitung des Schweinegrippevirus A/H1N1 für die 4. Kalenderwoche 2010 ausgegeben:

    Nachfolgend der entsprechende Wortlaut:

    Deutschland

    Die Aktivität der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) ist bundesweit in der 4. Kalenderwoche 2010 im Vergleich zur Vorwoche angestiegen und liegt im geringfügig erhöhten Bereich. Die Zahl der Arztbesuche wegen akuter Atemwegserkrankungen in Deutschland stieg insbesondere bei den Klein- und Schulkindern an. Im NRZ wurden in 13 der eingesandten 48 Sentinelproben Influenza-Viren nachgewiesen. Es wurden ausschließlich Neue Influenzaviren A/H1N1 nachgewiesen. Die erhöhte ARE-Aktivität kann durch einen erneuten Anstieg der Influenza-Aktivität, aber auch durch andere Erreger akuter respiratorischer Erkrankungen verursacht sein.

    In vier AGI-Regionen liegen die Werte im Bereich der Hintergrundaktivität (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz/Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen). In fünf AGI-Regionen sind die Werte geringfügig erhöht (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen/Bremen, Schleswig-Holstein/Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern). In Hessen liegen die Werte im moderat erhöhten Bereich, in den AGI-Regionen Brandenburg/Berlin und Sachsen sind die Werte in der 4. Kalenderwoche deutlich erhöht.

    International, Ergebnisse der europäischen Influenzasurveillance durch EISN

    Für die 3. Kalenderwoche 2010 berichtete kein europäisches Land über eine sehr hohe oder hohe Intensität an Influenza-ähnlichen und/oder akuten respiratorischen Erkrankungen, fünf Länder berichten über mittlere Intensität und 24 Länder berichten über niedrige Intensität. Zwei Länder berichten über einen zunehmenden Trend der Influenza-Aktivität, darunter ist Polen. Dagegen meldeten neun Länder einen abnehmenden Trend, darunter sind Österreich und Spanien. In 18 Ländern wurde die Influenza-Aktivität als gleichbleibend stabil gemeldet.

    Weitere Informationen unter http://ecdc.europa.eu

    Quelle: Influenza-Wochenbericht für die 4. Kalenderwoche 2010 aus dem RKI in Zusammenarbeit
    mit der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) und dem NRZ für Influenza am RKI.

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  • 05Feb

    Antworten der Bundesregierung Teil 2 zur Kleinen Anfrage 17/328 vom 18. Dezember 2009

    28. Ist es richtig, dass sämtliche unerwünschte Wirkungen der Impfung gegen die Schweinegrippe an GlaxoSmithKline gemeldet werden müssen? Stehen diese Informationen auch den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht?

    Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 3 IfSG unterliegen Verdachtsfälle einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung der gesetzlichen Meldepflicht (siehe auch Antwort zu Frage 32).

    Alle schwerwiegenden und nicht-schwerwiegenden Verdachtsfälle von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen, die dem PEI gemeldet werden, werden in einer Nebenwirkungsdatenbank auf den Internetseiten des PEI allgemein zugänglich gemacht5. Diese Datenbank wird in der Regel wöchentlich aktualisiert.
    Außerdem veröffentlicht das PEI in bestimmten Abständen zusammenfassende Berichte zu den Meldungen auf seinen Internetseiten6. Die Information zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen wird der Bevölkerung somit zeitnah zur Verfügung gestellt.

    Gemäß Artikel 25 der Verordnung (EG) Nr. 726/2004 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 31. März 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren für die Genehmigung und Überwachung von Human und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europäischen Arzneimittel-Agentur hat jeder Mitgliedstaat sicherzustellen, dass jede in seinem Hoheitsgebiet auftretende vermutete schwerwiegende Nebenwirkung eines gemäß der Verordnung zugelassen Humanarzneimittels, die ihm zur Kenntnis gebracht wird, erfasst und der Europäischen Arzneimittelagentur und dem Inhaber der Genehmigung für das Inverkehrbringen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Information, mitgeteilt wird. Dieser Verpflichtung kommt das PEI nach.

    29. Ist für die Gruppe der Schwangeren, der bis zu dreijährigen und der 10 bis 17jährigen ein besonderes Überwachungsprotokoll zur Erfassung der Nebenwirkungen nach der Impfung vorgesehen?

    Das PEI hat eine begleitende Überwachung zur Verträglichkeit von H1N1-Influenzaimpfstoffen in der Schwangerschaft angeregt, die mit Mitteln aus dem Haushalt des BMG finanziert wird. Im Rahmen dieses bundesweiten Projekts wird allen Schwangeren angeboten, sich im Berliner Pharmakovigilanzzentrum für Embryonaltoxikologie registrieren zu lassen. Gleichzeitig wird eine umfassende Beratung offeriert, auch zu anderen Medikamenten und deren Risiken in der Schwangerschaft. Die Beratung ist unabhängig von der Teilnahme am Überwachungsprojekt. Wenn die Schwangere an der Nachbeobachtung teilnehmen möchte, wird sie mit ihrer Zustimmung sechsWochen nach Erstkontakt und zwei Monate nach dem errechneten Geburtstermin mit einem Fragebogen vom Institut für Embryonaltoxikologie angeschrieben, damit der weitereVerlauf der Schwangerschaft protokolliert werden kann. Das Studienprotokoll berücksichtigt datenschutzrechtliche Vorschriften und ist von der zuständigen Ethikkommission genehmigt. Das Berliner Institut für Embryonaltoxikologie arbeitet unabhängig von pharmazeutischen Herstellern und wird durch das BMG gefördert. Es führt Aufgaben aus, die im Arzneimittelgesetz festgelegt sind. Die im Rahmen des Impfprojekts erhobenen Daten werden ausschließlich zur individuellen Beratung und, in anonymisierter Form, zur wissenschaftlichen Auswertung im Institut für Embryonaltoxikologie verwendet.

    Eine spezielle Studie zur Erfassung von Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland vom BMG bzw. vom PEI nicht initiiert worden, weil bereits von verschiedenen Behörden anderer Mitgliedstaaten Studien zur Immunogenität und Sicherheit pandemischer Impfstoffe bei Kindern durchgeführt werden.

    In den Auflagen (Specific Obligations) zur Zulassung wird außerdem gefordert, dass vom Hersteller eine Sicherheitsstudie an mindestens 9 000 Personen für jeden pandemischen Impfstoff durchzuführen ist. In diese Studie sind auch Kinder in verschiedenen Altersgruppen einzuschließen:

    • in die Altersgruppe der 2 bis 23 Monate alten Kinder insgesamt mindestens 500 Kinder,           
    • in die Altersgruppe der 2 bis 8 Jahre alten Kinder mindestens 500 Kinder,          
    • in die Altersgruppe der 9 bis 17 Jahre alten Kinder mindestens 3000 Kinder. 

    30. Ist für die Gruppe der Patienten mit chronischen, entzündlichen, immunologisch-vermittelten Erkrankungen (z. B. Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, rheumatoide Arthritis) ein besonderes Überwachungsprotokoll zur Erfassung der Nebenwirkungen nach der Impfung vorgesehen?

    Eine spezielle Studie zur Erfassung von Nebenwirkungen bei den o. g. Patientengruppen ist in Deutschland nicht vorgesehen. Das PEI hat aber Kenntnis von verschiedenen Studien in der Europäischen Union an Patienten mit Autoimmunerkrankungen oder Immundefizienz, die entweder durch verschiedene akademische Gruppen oder durch andere EU Behörden durchgeführt werden bzw. initiiert wurden.

    31. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei den unter 29) und 30) genannten Personengruppen auch mittel- und langfristig unerwünschte Nebenwirkungen der Impfung getrennt zu erfassen, und wie soll dies praktisch gewährleistet werden?

    Das PEI hält es für sinnvoll, grundsätzlich bei allen neuen Impfstoffen, also auch den H1N1-Influenzaimpfstoffen, die Langzeitwirkungen in Hinblick auf Wirksamkeit und Sicherheit in den jeweiligen Zielgruppen zu untersuchen. Insbesondere zur mittel- und langfristigen Untersuchung der Sicherheit von neuartigen Impfstoffen eignen sich epidemiologische Studienansätze unter Einbeziehung großer Datenbanken beispielsweise Versichertendatenbanken, da der finanzielle und personelle Aufwand für solche Studien vergleichsweise gering ist und relativ rasch Ergebnisse zur Verfügung stehen. Derartige Studien sind aus der Sicht des PEI grundsätzlich auch in Deutschland durchführbar beispielsweise in Zusammenarbeit mit dem Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin (BIPS). 

    32. Wie erklärt die Bundesregierung die sehr geringe Zahl an gemeldeten Verdachtsfällen bzgl. Nebenwirkungen und Impfkomplikationen auf der Internetseite des PEI (939 Personen bei mehreren Millionen Geimpften) im Vergleich zu den Angaben auf der Packungsbeilage von Pandemrix, die dokumentiert ist auf der Internetseite der Europäischen Arzneimittelagentur EMEA (http://www.emea.europa.eu/), derzufolge z. B. Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schmerzen, Rötung, Schwellung oder Verhärtung an der Injektionsstelle, Fieber sowie Muskel- und Gelenkschmerzen bei 1 von 10 Geimpften auftreten und somit mittlerweile nahezu eine halbe Million Meldungen allein zu diesen Symptomen hätten beobachtet werden müssen?

    Im Gegensatz zur Situation bei klinischen Studien ist es nicht Ziel eines Systems zur Spontanerfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, alle Arten von Nebenwirkungen vollständig zu erfassen. Vielmehr wird durch die Generierung von Signalen und deren Abklärung mit geeigneten Methoden ein Erkenntnisgewinn angestrebt.

    Gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 3 IfSG besteht eine namentliche Meldepflicht bei dem Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung. Die STIKO hat gemäß § 20 IfSG Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung entwickelt. Impfkomplikation ist danach jede nach einer Impfung aufgetretene Krankheitserscheinung, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer Impfung stehen könnte und die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgeht. Kurzzeitig vorübergehende Lokal- und Allgemeinreaktionen, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff anzusehen sind, sind keine Impfkomplikationen, beispielsweise

    • für die Dauer von ein bis drei Tagen (gelegentlich länger) anhaltende Rötung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle,
    •  Fieber unter 39,5 °C, Kopf- und Gliederschmerzen, Mattigkeit, Unwohlsein, Übelkeit, Unruhe, Schwellung der regionären Lymphknoten
    • oder im gleichen Sinne zu deutende Symptome einer „Impfkrankheit“ (1 bis 3 Wochen nach der Impfung), beispielsweise leichte Parotisschwellung (oder ein Masern- bzw. Varizellenähnliches Exanthem oder kurzzeitige Arthralgien nach der Verabreichung von auf der Basis abgeschwächter Lebendviren hergestellten Impfstoffen gegen Mumps, Masern, Röteln oder Varizellen)

    Krankheitserscheinungen, denen offensichtlich eine andere Ursache als die Impfung zugrunde liegt, sind ebenfalls keine Impfkomplikationen.

    Das bedeutet, dass Lokalreaktionen und leichtes Fieber sowie die oben aufgeführten systemischen Reaktionen, deren Häufigkeit zuverlässig bereits in klinischen Studien vor der Zulassung eines Impfstoffes ermittelt werden können, in Deutschland nicht meldepflichtig sind.

    Neben den Vorzügen der passiven Überwachung (Surveillance) von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen bzw. Impfkomplikationen (Signalgenerierung), sind auch Limitationen dieses Systems zu berücksichtigen. So können zumeist keine unmittelbaren Aussagen zur Kausalität gemacht werden. Auch kann die tatsächliche Häufigkeit der Nebenwirkungen nicht bestimmt werden, selbst wenn die Durchimpfungsrate exakt erfasst würde. Bekanntermaßen werden nicht alle Nebenwirkungen gemeldet. Dieses so genannte „underreporting“ hat mehrere Gründe, beispielsweise meldet sich der Patient nicht beim Arzt oder der Arzt stellt den Zusammenhang mit einer stattgefundenen Impfung nicht her (beispielsweise weil die Symptome einer Grunderkrankung zugeordnet werden). Das genaue Ausmaß des „underreporting“ lässt sich nicht exakt beziffern. Offenbar werden aber schwerwiegende Nebenwirkungen vollständiger gemeldet als nicht-schwerwiegende Nebenwirkungen. Außerdem werden schwerwiegende Nebenwirkungen nach Gabe eines neuen Arzneimittels erfahrungsgemäß vollständiger gemeldet als schwerwiegende Nebenwirkungen nach Gabe bereits länger im Markt befindlicher Arzneimittel. Man kann annehmen, dass die allgemeine Aufmerksamkeit bei neuen Arzneimitteln insgesamt höher ist als bei etablierten Arzneimitteln.

    33. Wie werden Nebenwirkungen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Schwitzen, Rötung bzw. Entzündung an der Einstichstelle sowie Krankmeldungen nach der Impfung erfasst?

    Zuverlässig sind Nebenwirkungen wie Fieber, Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, Schwitzen, Rötung bzw. Entzündung an der Einstichstelle grundsätzlich nur in klinischen Studien zu erfassen. Zusätzlich zur Untersuchung dieser unerwünschten Reaktionen in den klinischen Prüfungen mit H1N1-Influenzaimpfstoffen werden sie auch in der bereits in der Antwort zu Frage 29 erwähnten Sicherheitsstudie nach der Zulassung in einer Untergruppe untersucht.

    Gleichwohl registriert und bewertet das PEI alle spontan gemeldeten unerwünschten Reaktionen nach pandemischen H1N1-Influenzaimpfstoffen, auch wenn sie keine Impfkomplikation nach Infektionsschutzgesetz darstellen.

    34. Wie viele nachgewiesene Infektionen gab es, wie hoch ist die vermutete Dunkelziffer?
    Worauf stützt sich diese Vermutung bzw. Schätzung?

    Die Zahl der gemäß IfSG § 7 und Meldeverordnung an das RKI übermittelten Fälle an Neuer Influenza A/H1N1 wird wöchentlich aktuell im Influenza-Wochenbericht gemeldet (abrufbar unter: http://influenza.rki.de/Wochenberichte.de).

    Mit Datenstand 12. Januar 2010, 16:00 Uhr waren es 216 818 Erkrankungsfälle, darunter 178 nach einer laborbestätigten Neuen Influenza A/H1N1-Infektion Verstorbene. Die tatsächliche Anzahl an Infizierten ist weitaus höher einzuschätzen.

    Eine Annäherung an die Zahl der tatsächlich Infizierten bietet die Abschätzung der der Influenza zugeschriebenen Arztbesuche während einer Erkrankungswelle. Die Methodik der Berechnung wird für die saisonale Influenza im Abschlussbericht der Influenzasaison 2008/09 beschrieben, abrufbar unter:

    http://influenza.rki.de/Saisonbericht.de.

    Eine entsprechende so genannte Exzessberechnung wird nach dem Abklingen der pandemischen Erkrankungswelle von RKI durchgeführt und veröffentlicht werden.

    35. Wie häufig wurde der Einsatz von speziellen Beamtungstechniken bei Intensivpatienten mit H1N1-Infektion notwendig?

    Über 85 Prozent der Patienten, die mit neuer Influenza A/H1N1 auf Intensivstationen lagen bzw. liegen, sind bzw. wurden beatmet. Die genaue Beatmungstechnik ist nicht bekannt. Eine Beatmungstechnik ist die Beatmung mit extrakorporaler Membranoxigenierung (ECMO), bei der eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt. Diese Beatmungstechnik wurde bei einem Teil der Intensivpatienten eingesetzt. Die genaue Anzahl ist nicht bekannt.

    Zum Teil 3 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 3: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    12. Januar 2010 – Regierungsbestellungen des H1N1-Pandemie-Impfstoffes bei GlaxoSmithKline

    06. Januar 2010 – Vertragsvereinbarung des Bundes und der Länder mit GlaxoSmithKline über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen

    06. Januar 2010 – Warum hielt die Bundesregierung Pandemrix für den bestmöglichen Impfstoff für Kinder und chronisch Kranke gegen die Schweinegrippe?

    05. Dezember 2009 - Stellungnahme der WHO zu dem Vorwurf der Industrienähe besonders im Zusammenhang mit der Schweinegrippe

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  • 05Feb

    Antworten der Bundesregierung Teil 2 zur Kleinen Anfrage 17/328 vom 18. Dezember 2009

    18. Warum haben Bund und Länder für die als “Risikogruppe” eingestuften und daher vorrangig zu impfenden schwangeren Frauen nicht frühzeitig Impfstoffe ohne Adjuvanzien bestellt?

    Bund und Länder haben mit den abgeschlossenenVerträgen dieVoraussetzungen dafür geschaffen, dass im Falle einer Pandemie der gesamten Bevölkerung einschließlich der Risikogruppen zeitgerecht ein wirksamer Impfstoff zur Verfügung gestellt werden kann. Dieses Ziel ist nur mit einem antigensparenden adjuvantierten Impfstoff zu erreichen. Die Sicherheit dieses Impfstoffes hat sich in der praktischen Anwendung auch in Risikogruppen bestätigt. Aus den wöchentlichen Pharmakovigilanzberichten der Europäischen Arzneimittelagentur zu pandemischen Impfstoffen und Arzneimitteln („weekly pandemic pharmacovigilance report“) geht hervor, dass europaweit derzeit mindestens 218 000 Schwangere mit den zentral zugelassenen Impfstoffen, vorwiegend also mit adjuvantierten Impfstoffen, geimpft worden sind, ohne dass besondere Risiken aufgetreten wären.

    Im September 2009 wurde durch Online-Publikationen (Greenberg, M.E. et al., Response to amonovalent 2009 influenza A (H1N1) vaccine, New Engl. J. Med. 361, 2405-2413, 2009, und Clark, T.W. et al, Trial of 2009 influenza A (H1H1) monovalent MF59-adjuvanted vaccine, New Engl. J. Med. 361, 2424-2435, 2009, beide gedruckt erschienen in der Ausgabe vom 17. Dezember 2009) bekannt, dass auch nicht-adjuvantierte H1N1-Spaltimpfstoffe, eine Impfstoffformulierung, wie sie bei den üblichen saisonalen Grippeimpfstoffen angewandt wird, eine ausreichende Immunantwort gegen das Influenzavirus A/H1N1 (2009) hervorrufen.

    Da insbesondere die STIKO wegen einer langjährigen praktischen Erfahrung mit derartigen Impfstoffen in der aktuellen Pandemie empfohlen hat, diesen Impfstoff bei Schwangeren anzuwenden, haben die Bundesregierung und die Länder die Beschaffung eines nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoffes betrieben. Trotz äußerst begrenzter Verfügbarkeit und der Notwendigkeit eines eigenen Zulassungsverfahrens konnte der Impfstoff schon drei Monate später zur Verfügung gestellt werden.

    19. Welche Überlegungen haben die Landesregierungen und die Bundesregierung dazu geleitet, den kompletten Impfstoff bei lediglich einer Firma zu bestellen, anstatt das Risiko éines Lieferausfalls durch eine Streuung auf mehrere Lieferanten zu verringern?

    Die Länder haben gerade wegen eines befürchteten möglichen Lieferausfalls eines Lieferanten mit zwei Herstellern, GSK und Novartis, Verträge abgeschlossen, die jeweils zur Hälfte die Impfstoffversorgung sicherstellen sollten. Angesichts des milden Verlaufs der H1N1-Pandemie und der damit verbundenen Zurückhaltung der Bevölkerung gegenüber Impfungen ist schon der Vertrag mit GSK, deren Impfstoff früher zugelassen und verfügbar war, nur zum Teil in Anspruch genommen worden. Der Vertrag mit Novartis musste insoweit nicht ausgelöst werden.

    20. Trifft es zu, dass der Hersteller GlaxoSmithKline in den nicht veröffentlichten Verträgen nur zur Bereitstellung des Impfstoffs am Werksgelände verpflichtet wird und die weitere Abholung sowie die Verteilung vor Ort den Bundesländern obliegen? Entstehen dadurch der öffentlichen Hand zusätzliche Ausgaben und Haftungsrisiken?
    Falls ja, in welcher Höhe haben die Länder hierdurch Kosten zu tragen?

    Wie oben unter der Antwort zu den Fragen 7 und 8 bereits erwähnt, war der mit GSK geschlossene Vertrag ursprünglich auf eine H5N1-Pandemie ausgerichtet. GSK sah sich angesichts der erwarteten Morbiditäts- und Mortalitätsrate, der je nach Produktionsausstoß nur sukzessiv möglichen Impfung der Bevölkerung und der insoweit möglichen Reaktionen nicht in der Lage, einen gesicherten Transport zu den Impfstellen in den Ländern zu garantieren. Dies wurde von den Ländern auch akzeptiert.

    21. In welcher Höhe wurden die Forschungs- und Entwicklungskosten für den Pandemrix-Impfstoff aus öffentlichen Mitteln gefördert oder bezuschusst?

    Die Bundesregierung hat den Impfstoffherstellern GSK und Novartis jeweils 10 Mio. Euro Forschungsmittel zugewendet, um die Entwicklung moderner, antigensparender Impfstoffe zu fördern.

    22. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich finanzieller Anreize für die Arzneimittelkonzerne, damit diese ihre Fabriken und Laboratorien für den Fall eines Pandemie-Ausbruchs entsprechend rüsten?

    23. Welche Position hat die Bundesregierung zu Medienberichten (taz, 8. Dezember 2009), dass Aufrufe zu einer höheren Beteiligung an der Impfung gegen die saisonale Grippe mit der Absicht erfolgen, den Impfstoffherstellern auch in den Jahren ohne Pandemie eine Auslastung ihrer Impfstofffabriken zu garantieren?

    24. Stimmt die Bundesregierung der Äußerung von Prof. Dr. Löwer (Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und bis 30. November 2009 Präsident des PEI) zu, dass Aufforderungen zur Impfung gegen die saisonale Influenza erfolgen, damit für den Pandemiefall genügend Impfstofffabriken exisitieren?

    Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet.

    Seit mehreren Jahren ist die Vorbereitung auf eine Influenza-Pandemie ein zentrales Thema der WHO. Schon frühzeitig zeigte eine Analyse der weltweit vorhandenen Produktionskapazitäten, dass im Falle einer Pandemie mehrere Milliarden Impfstoffdosen zur Versorgung derWeltbevölkerung fehlen würden. Daher hat die WHO Überlegungen angestellt, wie diese Lücke geschlossen werden könnte. Auf einer Tagung in Genf vom 2. bis 3. Mai 2006 wurden die Grundzüge eines „Global pandemic influenza vaccine action plan“ entwickelt (Kieny, M.P. et al. Meeting report. A global pandemic influenza vaccine action plan, Vaccine 24, 6367-6370, 2006). Ein Element dieses Planes ist es, „den Bedarf an saisonalem Impfstoff zu erhöhen, um die Marktkräfte zu stärken und die Versorgung zu vergrößern (Increase seasonal vaccine demand to stimulate market forces and augment supply).“ Grundlage dieser Forderung ist eine auf derWeltgesundheitsversammlung 2005 verabschiedete Resolution (WHA 58.5) mit dem Ziel, die Influenza-Durchimpfungsrate in den definierten Risikogruppen zu erhöhen.

    Da in vielen Regionen die Durchimpfungsrate unterhalb des gesteckten Zieles liegt, würde ihre Erhöhung vor allem den betroffenen Risikogruppen nützen, im Nebeneffekt aber auch die vorhandenen Produktionskapazitäten sichern oder sogar erhöhen. Damit würde auch ein Beitrag zur Überbrückung der Versorgungslücke im Pandemiefall erbracht werden.

    Weitere Elemente des „Global pandemic influenza vaccine action plan“ sind die Erhöhung der Verfügbarkeit für pandemische Impfstoffe, beispielsweise durch Entwicklung antigensparender Impfstoffe und neuer Fertigungstechnologien.

    Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen der WHO.

    25. Kann es nach Ansicht der Bundesregierung bei der Schätzung der Infizierten durch das Sentinel-System zu systematischen Verzerrungen bzw. Überschätzungen durch die hohe Medienaufmerksamkeit kommen?

    Es wurden bisher keine Schätzungen der Infizierten durch das Sentinelsystem veröffentlicht. Die veröffentlichten Zahlen von Patienten mit laborbestätigter Infektion mit neuer Influenza A/H1N1 wurden von allen Ärzten in Deutschland (Meldeverordnung zur Neuen Influenza) bzw. von Laboren (Meldepflicht gemäß § 7 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – IfSG) gemeldet und an das RKI übermittelt. Die Zahl der übermittelten, laborbestätigten Erkrankungen ist abhängig von den gesetzlichen Vorgaben, den Empfehlungen zur Diagnostik und der Vergütung der Diagnostik. In jedem Fall ist die Zahl der laborbestätigten und veröffentlichten Fälle deutlich kleiner als die Zahl der an der Neuen Influenza erkrankten Menschen, da eine Vollerfassung weder realisierbar, noch medizinisch sinnvoll oder wirtschaftlich angemessen wäre.

    Das Sentinelsystem der Arbeitsgemeinschaft Influenza veröffentlicht jährlich am Ende der Influenzasaison eine Schätzung zur Zahl der Arztbesuche von Patienten mit definierter Symptomatik, die der Influenza (bisher ausschließlich saisonal) für die betreffende Grippewelle zugeschrieben werden. Eine relevante systematische Verzerrung dieser Zahlen durch eine mehr oder weniger starke Medienaufmerksamkeit ist durch die seit Jahren festgelegte Falldefinition, nach der die Sentinelpraxen Zahlen zu akuten Atemwegserkrankungen erheben, nicht zu erwarten.

    26. Wie wird der Nutzen der saisonalen Grippeimpfung berechnet? Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Zugewinn an Lebensjahren für die Gesamtbevölkerung durch die saisonale Grippeimpfung ein? Wie hoch schätzt die Bundesregierung diesen Nutzen für die Menschen über 75 Jahren ein?

    Die Berechung des Nutzens einer Impfung ergibt sich aus dem Impfziel, das einer Impfempfehlung zugrunde liegt. Dies kann eine relevante Senkung der allgemeinen Krankheitslast oder schwerer Erkrankungen mit Hospitalisationen und deren Folgeschäden sein, die durch die impfpräventable Infektion hervorgerufen werden. Ein Impfziel können ebenso die Senkung der Mortalität in der Bevölkerung oder die Verhinderung von Epidemien sein, die das öffentliche Leben in relevantem Maß beeinträchtigen können. Darüber hinaus können auch internationale Bestrebungen zur Elimination oder Eradikation einer impfpräventablen Infektion ein wichtiges Impfziel darstellen. Die Impfziele können durch individuelle Impfungen, wie auch, in Abhängigkeit von der Durchimpfung, durch den Aufbau einer Herdenimmunität zum Schutz Dritter erreicht werden. Daraus ergibt sich, dass je nach Fragestellung bzw. Impfziel, Berechnungen des Zugewinns an Lebensjahren oder der Verhinderung von Todesfällen bzw. Erkrankungsfällen oder Krankenhauseinweisungen pro Anzahl geimpfter Personen Möglichkeiten sind, den Nutzen einer Impfung unter bestimmten Gesichtspunkten abzuschätzen. Es können auch Analysen durchgeführt werden, die den gesundheitsökonomischen Nutzen von Impfprogrammen oder Impfkampagnen aus Sicht der Krankenkassen oder aus Sicht der Gesellschaft abschätzen.

    In die Berechnung des Nutzens einer Impfung und einer Einschätzung der Erreichbarkeit eines Impfzieles gehen, international relativ einheitlich, viele verschiedene Indikatoren ein. Diese werden zusammen in einer abschließenden Nutzen-Risiko-Analyse diskutiert und gegeneinander abgewogen. Im Folgenden sind die wichtigsten aufgeführt:

    • Krankheitslast hervorgerufen durch die impfpräventable Infektion,
    • Wirksamkeit des Impfstoffes (efficacy),
    • BevölkerungsbezogeneWirksamkeit (effectiveness),
    • “Number needed to vaccinate” bezogen auf verschiedene Endpunkte (z. B. Verhinderung eines Todesfalles),
    • Nebenwirkungsprofil des Impfstoffes,
    • Möglicher Aufbau einer Herdenimmunität,
    • Mögliche alternative Maßnahmen zur Senkung der Krankheitslast,
    • Gesundheitsökonomische Analysen (Kosten-Nutzen-Analysen, Kosten-Wirksamkeitsanalysen, Kosten-Nutzwert-Analysen). Hier erfolgt auch die Bewertung des Zugewinns an Lebensjahren durch eine Impfung.

    Die Wirksamkeit einer Impfung kann epidemiologisch auf verschiedene Weise berechnet werden. Prinzipiell gibt es zwei Ansätze. Bei Ansatz 1 werden zwei Gruppen mit bekanntem Impfstatus (geimpfte bzw. ungeimpfte Personen) nachverfolgt und ihre resultierende Rate an influenza-assoziierten Folgeereignissen, beispielsweise Erkrankungen, Krankenhauseinweisungen oder Todesfällen bestimmt. Aus diesen kann dann die Wirksamkeit berechnet werden, die in Prozent angegeben wird. Im zweiten Ansatz geht man von zwei anderen Gruppen aus. Bei der ersten ist ein bestimmtes influenza-assoziiertes Folgereignis eingetreten, bei der zweiten ist dies nicht der Fall (alternativ kann die zweite auch die Gesamtbevölkerung repräsentieren). Es muss bekannt sein, zu welchem Anteil die beiden Gruppen rechtzeitig vor Eintreten des jeweiligen Ereignisses geimpft waren. Daraus kann dann wiederum dieWirksamkeit (in Prozent) geschätzt werden. Die Berechnung dieserWirksamkeit obliegt einer Reihe von möglicherweise verzerrenden Einflussfaktoren, die bei der Datenerhebung bzw. Berechnung so gut wie möglich berücksichtigt werden müssen. Ein besonderes Problem liegt darin, dass die beiden Gruppen jeweils repräsentativ sein sollten, was in der Praxis sehr schwer zu gewährleisten ist.

    Eine weitere wichtige Größe zur Berechnung des Nutzens einer Impfung in der Epidemiologie stellt die Abschätzung des Verlaufes der bevölkerungsbezogenen Inzidenz einer Zielkriteriums dar. Dies kann durch mathematische Modellierungen oder Erhebung von epidemiologischen Daten im weiteren Verlauf erfolgen.

    Der Nutzen der Impfung gegen die Influenza von Personen über 60 Jahre liegt darin, die Inzidenz von schweren Verläufen und Todesfällen zu senken, die in diesem Alter von der saisonalen Influenza verursacht werden. Internationale Analysen belegen den jährlich durch die Influenza verursachten Verlust an Lebensjahren in der Bevölkerung (für 2003 in den USA 610.660 Jahre) und die enormen jährlichen Kosten, die durch die saisonale Influenza verursacht werden.

    Zwischen den Jahren 2001/02 und 2006/07 konnte eine geschätzte Zahl von 3 400 bis 5 300 Todesfällen durch die saisonalen Impfungen verhindert werden, durchschnittlich pro Jahr also 567 bis 883 Todesfälle (Dt. Ärzteblatt 2008; 105 (47): 2508). Die saisonale Influenza unterscheidet sich von der Neuen Influenza A/H1N1 dadurch, dass sich bei ersterer das Alter der überwiegenden Anzahl der Todesfälle gravierend von der zweiten unterscheidet.

    Während bei der Neuen Influenza A/H1N1 mehr als 80 Prozent der Todesfälle unter 65 Jahre alt sind, sind bei der saisonalen Influenza nach US-amerikanischen Studien 90 Prozent der Influenza-assoziierten Todesfälle 65 Jahre oder älter. Das heißt 3 060 bis 4 770 Todesfälle etwa geschehen in der Altersgruppe der über 65-Jährigen.

    Die Rest-Lebenserwartung von 65-jährigen wird etwa auf 19 Jahre und die von 80-jährigen Personen auf etwa 8 Jahre geschätzt. Somit könnte durch erfolgreiche Impfungen von Personen über 65 Jahre für den angegebenen Zeitraum zwischen 2001/02 und 2006/07 eine durchschnittliche Anzahl von etwa 25 000 bis etwa 100 000 Lebensjahren „gewonnen“ werden.

    Der „Nutzen“ für sehr alte Personen wird statistisch gesehen mit zunehmendem Alter immer geringer, da zum einen vermutlich dieWirksamkeit der Impfung in hohem Alter abnimmt und zum anderen die Rest-Lebenserwartung sinkt. Auf die Impfempfehlung hat dies jedoch keinen Einfluss, da die Influenza-Impfung auch in hohem Alter vor einer tödlichen Influenza-Infektion schützen kann. Daher rät die STIKO am RKI für alle Personen in dieser Altersgruppe zu einer Impfung.

    27. Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Erforschung von Impffolgeschäden? Wie haben sich diese Ausgaben in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte Ausgaben nach Jahresangabe aufschlüsseln)?

    Die Forschung zu Impffolgeschäden wird primär von den pharmazeutischen Unternehmen vor der Zulassung eines Impfstoffs sowie als Post-Marketing-Surveillance durchgeführt, aber auch von Universitäten, Forschungsinstituten und Forschergruppen sowie von verschiedenen Ministerien und Behörden in Deutschland, in Europa und weltweit. Die Bundesregierung hat keinen Überblick über die jährlich oder in den letzten zehn Jahren hierfür aufgewendeten Ausgaben.

    Im BMG selbst ist kein Förderprogramm etabliert, das sich allgemein mit Impfschadensforschung befasst. In Einzelfällen veranlasst das BMG ein Forschungsprojekt zur Klärung spezifischer Fragestellungen. Diese Projekte werden in der Regel vom PEI, ggf. unter Beteiligung des RKI, ausgeführt.

    In der Summe sind für am PEI angesiedelte Studien und Projekte, die direkt oder indirekt die Forschung zu Impfschäden, zur Verhinderung von Impfschäden und zur Sicherheit von Impfstoffen bei Patienten zum Thema hatten, zwischen 1999 und 2009 mehr als 3,1 Mio. Euro aufgewendet worden.

    Zum Teil 2 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 2: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

    Zum Teil 4 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 4: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

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  • 05Feb

    Antworten der Bundesregierung Teil 2 zur Kleinen Anfrage 17/328 vom 18. Dezember 2009

    9. Warum ist nicht auch für andere Fälle eine Rücktrittsklausel vereinbart worden, beispielsweise für den jetzt eingetretenen Fall, dass auf eine Doppel-Impfung verzichtet werden kann und somit nur die Hälfte der Impfdosen benötigt wird?

    Der Vertrag enthält eine Regelung für diesen Fall. In der Präambel des Vertrags ist festgehalten, dass die Parteien davon ausgehen, dass nach dem damals aktuellen Kenntnisstand (Kenntnisstand bei Vertragsschluss) zwei Impfungen für eine vollständige Immunisierung benötigt werden. Davon wird heute nicht mehr ausgegangen.

    Die damit zusammenhängenden rechtlichen Erwägungen haben maßgeblich die inzwischen einvernehmlich vorgenommene Reduzierung der Abnahmemenge auf 34 Mio. Dosen bestimmt.

    10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse hinsichtlich einer möglichen Beeinflussung der Weltgesundheitsorganisation WHO durch die Pharmaindustrie und insbesondere durch Impfstoffhersteller, die zur Ausrufung der höchsten Pandemie-Warnstufe im Juni 2009 beigetragen haben könnte oder derzeit bewirkt, dass eine Herabsetzung der Warnstufe verhindert wird?

    Am 11. Juni 2009 wurde durch Dr. Chan, Generaldirektorin der WHO, die Influenza-Pandemiestufe von 5 auf 6 angehoben. Als Gründe nannte sie auf einer Pressekonferenz unter anderem das Auftreten eines neuen Influenzavirus A(H1N1) mit einer hohen Kontagiosität und einer schnellenVerbreitung über die Kontinente. Die Einstufung der Pandemiephasen erfolgt durch den Generaldirektor/die Generaldirektorin auf der Grundlage eines Votums des „International Health Regulations (IHR) Emergency Committees.“

    International übliche Verfahren gewährleisten die Unbefangenheit der Mitglieder (www.who.int/csr/disease/swineflu/notes/briefing_20091203/en/index.html).

    Erkenntnisse über eine mögliche Beeinflussung der Entscheidung der WHO durch die Pharmaindustrie liegen der Bundesregierung nicht vor.

    11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Mitglieder der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut, welches die Impfempfehlungen für Deutschland ausspricht, finanzielle Zuwendungen von der Pharmaindustrie, insbesondere von Impfstoffherstellern, erhalten?

    Die Arbeit in der STIKO setzt eine besondere Expertise auf dem Gebiet des Impfwesens voraus. Die wissenschaftliche Arbeit von Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des Impfwesens bringt auch Kontakte mit impfstoffherstellenden bzw. -vertreibenden Unternehmen mit sich. So werden beispielsweise die Forschungsvorhaben der Hochschulen und anderer wissenschaftlicher Einrichtungen, an denen die STIKO-Mitglieder tätig sind, auch durch Drittmittel von privater Seite finanziert. Es ist nicht sachgerecht, auf den besonderen Sachverstand dieser Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler grundsätzlich zu verzichten. Vielmehr ist im Einzelfall zu bewerten, ob die entsprechenden Tätigkeiten mit den Pflichten eines STIKO-Mitglieds vereinbar sind.

    Umstände, die einen möglichen Interessenkonflikt oder die Besorgnis der Befangenheit im Aufgabenbereich der STIKO begründen könnten, haben die STIKOMitglieder vor ihrer Berufung gegenüber dem BMG offenzulegen. Das BMG prüft, ob Umstände von einem solchen Gewicht vorliegen, die eine Berufung ausschließen.

    Die Mitglieder sind ferner verpflichtet, diese Angaben regelmäßig zu aktualisieren. Das RKI prüft, ob darüber hinaus Umstände vorliegen, die bei einzelnen Tagesordnungspunkten zu einem Ausschluss von der Beratung und Beschlussfassung führen könnten.Wenn dies bei einem Mitglied der Fall ist, darf das Mitglied an der Beratung und Beschlussfassung zu einzelnen Tagesordnungspunkten oder an der Sitzung insgesamt nicht mitwirken. Erforderliche fachliche Informationen kann die Kommission von dem betroffenen Mitglied außerhalb der Beratung und Beschlussfassung einholen.

    Die von den STIKO-Mitgliedern offengelegten Umstände werden auf der Internetseite des RKI auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Durch dieses Vorgehen ist ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.

    a) Wenn ja, welcher Art sind diese Zuwendungen und welche Mitglieder der Ständigen Impfkommission sind an Forschungsvorhaben beteiligt, die zum Tei von Impfstoffherstellern oder anderen Pharmaunternehmen unterstützt werden (Bitte einzeln auflisten)?

    Die entsprechenden Auskünfte sind auf der Internetseite des RKI veröffentlicht und können dort eingesehen werden:

    www.rki.de/cln_151/nn_195852/DE/Content/Infekt/Impfen/STIKO/Selbstauskuenfte/selbstauskuenfte__node.html?__nnn=true.

    b) Welche Auswirkungen könnte dies nach Ansicht der Bundesregierung auf Entscheidungen und Empfehlungen der Ständigen Impfkommission im Rahmen des Infektionsgeschehens und der Kampagne zur H1N1-Grippe haben bzw. gehabt haben?

    Ein Mitglied, bei dem ein Ausschlussgrund nach § 7 der Geschäftsordnung der STIKO festgestellt wird, darf nicht an der jeweiligen Beschlussfassung und den mit ihr zusammenhängenden Beratungen mitwirken. Mitglieder der STIKO, bei denen die Besorgnis der Befangenheit aufgrund von teilweise durch Impfstoffhersteller finanzierte Vorhaben zur Neuen Influenza A(H1N1) bestand, haben an der Impfempfehlung gegen die Neue Influenza A(H1N1) nicht mitgewirkt.

    12. Warum erhalten die Mitglieder des Deutschen Bundestages keine Einsicht in die Verträge zwischen GlaxoSmithKline und den Bundesländern?

    Der Vertrag enthält eine Vertraulichkeitsklausel. Ausgenommen davon sind Informationen gegenüber parlamentarischen Gremien.

    13. Wie hoch wäre der Schaden für die Bundesländer, wenn der Impfstoff in der ursprünglich bestellten Menge abgenommen und bezahlt werden müsste und der nicht benötigte Anteil keiner anderen Verwendung zugeführt werden kann?

    Ausgehend von einer ursprünglichen Bestellung von 50 Mio. Dosen, würde sich der Schaden aus der Differenz zwischen bestellten – nunmehr 34 Mio. – und verimpften Dosen berechnen. Der Preis pro Dosis liegt bei 7 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

    14. Welche Pläne oder Vorhaben sind der Bundesregierung bekannt zur Abgabe von Impfstoff an andere Länder?
    a) Gibt es hierzu schon feste Vereinbarungen der Bundesländer, wie der Presse zu entnehmen ist?
    b) Um welche Zielländer handelt es sich?
    c) Werden entsprechende Verhandlungen einvernehmlich im Namen aller Bundesländer durchgeführt bzw. stellvertretend durch das BMG?

    Derzeit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung noch keine Vereinbarungen. Es liegen aber Anfragen von Staaten als auch von privatenVermittlern und Großhändlern vor, die gegenwärtig mit dem Ziel derWeiterveräußerung von Impfkontingenten auf ihre Belastbarkeit geprüft werden. Entsprechende Verhandlungen werden vom aktuellen GMK-Vorsitzland Niedersachsen stellvertretend für die Länder geführt werden. Die Bundesregierung unterstützt die Länder dabei.

    15. Welche Bemühungen der Bundesländer gibt es, den Bund an den Kosten nicht benötigter, aber bestellter Impfdosen zu beteiligen?
    a) Wie stellt sich der Bund zu solchen Ansinnen der Bundesländer?
    b) Wann ist mit festen Zusagen zu rechnen?

    Aufgrund der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) erstattet die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Impfstoffe, die an ihre Versicherten verimpft werden. In Bezug auf nicht verimpfte Impfdosen haben die Länder wiederholt die Forderung erhoben, das wirtschaftliche Risiko eines Verfalls solle der Bund tragen und den Ländern ihre entsprechenden Aufwendungen erstatten. Dieser Forderung ist der Bund aufgrund der bestehenden Verfassungsund
    Gesetzeslage stets entgegengetreten. Die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoff in einer Influenza-Pandemie ist eine Aufgabe der Länder. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben tragen die Länder die entstehenden Ausgaben und damit auch das wirtschaftliche Risiko, dass nicht sämtliche Impfdosen verimpft und über Träger der Krankenversicherung refinanziert werden.

    16. Welche Vereinbarungen zwischen Bundesregierung bzw. den Bundesländern und der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es, die den Anteil der Impfkosten, den die Krankenkassen übernehmen müssen, auf 50 Prozent der Versicherten begrenzen? Gibt es ähnliche Vereinbarungen mit den Privaten Krankenversicherern und wie sehen sie aus?

    Nach der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) trägt die gesetzliche Krankenversicherung die Impfkosten für alle gesetzlich Versicherten.

    Die damalige Bundesministerin für Gesundheit Ulla Schmidt hatte im August des Jahres 2009 die Auffassung vertreten, dass die gesetzlichen Krankenkassen unabhängig von der Zahl der geimpften Versicherten die Kosten von bis zu einer Mrd. Euro für die Impfung gegen die neue Grippe tragen können, ohne dass aus diesem Grund Zusatzbeiträge erhoben werden müssen oder der Beitragssatz angepasst werden muss. Sie hatte daher in Aussicht gestellt, bei einer Überschreitung dieses Betrages durch eine Steuerfinanzierung die Mehrbelastung für die GKV auszugleichen. Eine Änderung der Rechtslage erfolgte jedoch nicht. Die privaten Krankenversicherungen sind wie die GKV und Beihilfeträger an der Finanzierung der auf Landesebene gebildeten Fonds beteiligt und tragen dadurch für ihre Versicherten anteilig zur Kostenübernahme für vorgenommene Impfungen bei.

    Angesichts niedriger Impfbereitschaft und der Tatsache, dass im Gegensatz zur ursprünglich als nötig angesehenen zweimaligen Impfung wahrscheinlich nur eine einmalige Impfung erforderlich ist, wird das Ausgabevolumen von einer Mrd. Euro mit hoherWahrscheinlichkeit nicht erreicht werden. Eine Diskussion um eine Finanzierung über die genannte Grenze hinaus ist daher derzeit weder im Bereich der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung erforderlich, noch gibt es Anlass für entsprechende Vereinbarungen.

    17. Wie hoch ist die Gesamtsumme, die GlaxoSmithKline garantiert für die Herstellung des Impfstoffs erhält?
    Welcher Anteil davon entfällt auf den Preis des Impfstoffes und welcher davon auf das Adjuvans?

    In einem Gespräch zwischen GSK, demBMGund den Ländern Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen konnte Einigung über die von den Ländern abzunehmende Menge Pandemie-Impfstoff erzielt werden. Danach verpflichten sich die Länder, insgesamt 34 Mio. Dosen zu erwerben. Dies bedeutet, dass die GSK einen Kaufpreis in Höhe von 238 Mio. Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhält. Der dosisbezogene Preis für das Antigen liegt bei 1 Euro, der Preis für das Adjuvans bei 6 Euro, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer.

    Zum Teil 1 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 1: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

    Zum Teil 3 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 3: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

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  • 05Feb

    Antworten der Bundesregierung Teil 1 zur Kleinen Anfrage 17/328 vom 18. Dezember 2009

    In der Bundestagsdrucksache 17/328 vom 18. Dezember 2009 stellen die Abgeordneten Kathrin Vogler, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Harald Weinberg und die Fraktion Die Linke folgende Kleine Anfrage an die Bundesregierung.

    Mit der Bundestagsdrucksache 17/491 vom 20. Januar 2010 wurde diese Kleine Anfrage von der Bundesregierung beantwortet. Die entsprechenden Antworten habe ich nachfolgend den gestellten Fragen zugeordnet:

    Fast täglich wird die Bevölkerung durch neue bzw. unterschiedliche Informationen und Zahlen bezüglich der H1N1-Grippe (sogenannte Schweinegrippe) verunsichert. Dies betrifft u. a. die Ausbreitung und Gefährlichkeit der neuen Grippe, die Nebenwirkungen der zwei bisher in Deutschland zugelassenen Impfstoffe, die Impfung von Risikogruppen, Änderungen der Impfempfehlungen, die Bereitstellung der Impfdosen, die Anzahl der benötigten Impfdosen, die Kosten und das Kostenrisiko der bundesweiten Impfaktion.

    Widersprüchliche Angaben kommen auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das eine Einrichtung der Bundesrepublik Deutschland ist und zum Geschäftsbereich des BMG gehört.

    So scheint es den derzeitigen Veröffentlichungen zufolge im BMG sowie dem PEI noch nicht einmal eine annähernd genaue Schätzung der Zahl geimpfter Personen zu geben:

    • Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler geht am 7. Dezember 2009 gemäß Medienberichten (z. B. DIE WELT vom 8. Dezember 2009) davon aus, dass sich bisher nur fünf Prozent der Bevölkerung haben impfen lassen. Das wären etwa 4 Millionen Personen.
    • Laut Deutschem Ärzteblatt vom 2. Dezember 2009 schätzt der bis zum 30. November 2009 amtierende Chef des PEI, Prof. Dr. Löwer, dass bislang “grob geschätzt” zwei Millionen Deutsche gegen die Schweinegrippe geimpft wurden.
    • Zwei Tage später wird die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Annette Widmann-Mauz, im Deutschen Ärzteblatt zitiert, dass nach Schätzung des PEI zwischen 4 und 5,8 Millionen der 9 Millionen georderten Dosen verimpft worden seien.

    Bei solchen unterschiedlichen Schätzungen zur Zahl der Geimpften, die von 2 Millionen bis 5,8 Millionen reichen, ist es äußerst schwierig, abzuschätzen, inwieweit die Zahl der bestellten Impfdosen ausreichen werden bzw. wie groß der Anteil der bestellten Medikamente sein wird, die in diesem Winter gar nicht zum Einsatz kommt und entweder einer anderen Verwendung zugeführt werden kann oder verfällt. Verstärkt wird diese Problematik durch die Unsicherheit darüber, ob sich das H1N1-Virus weiter verbreiten wird oder gar mutiert. Zusätzlich kann sich das Impfverhalten der Bevölkerung verändern.

    Derzeit sehen die Bundesländer zumindest angesichts des schleppenden Verlaufs der Impfaktion die Gefahr, auf mehr als der Hälfte der bestellten 50 Millionen Impfdosen Pandemrix des Pharmakonzerns GlaxoSmithKline sitzen zu bleiben.

    Am 09.12.2009 hat das Bundesland Bremen nach Berichten des Weserkurier angekündigt, möglichst gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Stornierung der Lieferverträge anzustreben. Dazu kann auch die Änderung der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut vom 3. Dezember 2009 beigetragen haben, der zufolge nun für alle Altersklassen eine einmalige Impfung als ausreichend eingestuft wird, so dass nun lediglich die Hälfte der Impfstoffmenge benötigt wird. Selbst wenn die Impfbereitschaft in der deutschen Bevölkerung noch erheblich zunähme und sich ein Drittel der Bevölkerung gegen die sogenannte Schweinegrippe impfen ließen, blieben danach mehr als 20 Millionen Dosen Pandemrix ungenutzt.

    In den Verträgen mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline scheint es aber den Pressemeldungen zufolge keine Rücktrittsklauseln zu geben für den Fall, dass Dosierungsempfehlungen neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden und sich dadurch die benötigte Liefermenge erheblich reduziert.

    Verunsicherung in der Bevölkerung erzeugten auch unterschiedliche Berichte zu den zwei bisland in Deutschland zugelassenen Impfstoffen, die aber nicht für alle Bevölkerungsgruppen und nicht zum gleichen Zeitpunkt erhältlich waren bzw. sind (vgl. u. a. DIE WELT vom 18. November 2009, Süddeutsche Zeitung vom 17. November 2009). Darin wurde unter anderem über die auffallend schlechte Verträglichkeit von Pandemrix berichtet und über mangelnde Erfahrungen für Schwangere, Kinder bis 3 Jahren und Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 17 Jahren (Arzneimittel-Telegramm vom 16. Oktober 2009). Zudem tragen die wechselnden aktualisierten Impfempfehlungen, z. B. ob Schwangere mit Pandemrix geimpft werden sollen oder nicht, ob ein oder zwei Impfungen empfohlen werden, nicht zu einem größeren Vertrauen in weiten Teilen der Bevölkerung bei. Auch die Geheimhaltung der zwischen den Bundesländern und den Herstellern getroffenen Verträge fördern nicht das Vertrauen der Bevölkerung als auch der Versichertengemeinschaft darin, dass im Rahmen der Impfaktion das Beste für die Versicherten zu einem möglichst geringen Preis für die gesetzliche Krankenkassen angestrebt wird.

    Der bisherige, entgegen den Warnungen, eher milde Verlauf der Pandemie in Kombination mit bekannt gewordenen personellen Verquickungen zwischen nationalen und internationalen Entscheidungsträgern und pharmazeutischen Industrie (Tagesspiegel vom 30. September 2009) geben der Vermutung Raum, dass die Neue Grippe von Lobbygruppen dramatisiert wurde, um eine teure, globale Massenimpfung durchzusetzen. Kritikerinnen und Kritiker sprechen von einer “Inszenierung, mit der die Pharmakonzerne schlichtweg Geld verdienen wollen” (Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, Tagesspiegel vom 30. November 2009) und fragen, ob es sich um einen ethisch zweifelhaften Feldversuch mit einem wenig erprobten Impfstoff ohne Haftungsrisiko für die Konzerne handelt.

    Wir fragen die Bundesregierung:

    1. Wie erklärt die Bundesregierung die stark abweichenden Zahlen von 2 oder 4 oder fast 6 Millionen geimpfter Personen für die erste Dezemberwoche 2009, die fast zum exakt gleichen Zeitpunkt aus dem BMG und aus dem angegliederten PEI verbreitet wurden?

    Die Bundesregierung verfügt über zwei Quellen, aus denen die Anzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt geimpften Personen geschätzt werden kann.

    Zum einen führt das RKI regelmäßige telefonische Querschnittserhebungen zum Monitoring der Impfung gegen die Neue Influenza in der Bevölkerung durch. Zu Beginn der 47. Kalenderwoche (16. bis 18. November 2009) und der 49. Kalenderwoche (30. November bis 2. Dezember 2009) wurden durch die Forsa – Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH – im Auftrag des RKI jeweils ca. 1 000 Personen zur Neuen Influenza befragt. Bei der Stichprobe handelt es sich um deutschsprachige, in Privathaushalten lebende Personen ab 14 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die Befragung erfolgte mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens. 4,6 Prozent der befragten Personen gaben in der 47. Kalenderwoche und 6 Prozent der Befragten in der 49. Kalenderwoche an, bereits gegen die Neue Influenza geimpft worden zu sein.

    Zum anderen hat das PEI die Bundesländer mit Schreiben vom 9. Oktober 2009 gebeten, ihm regelmäßig Informationen zu den verimpften Dosen zur Verfügung zu stellen, die es zur Abschätzung der Meldehäufigkeit von unerwünschten Ereignissen nach Impfung mit H1N1-Influenzaimpfstoff(en) benötigt. Die Ergebnisse der Abschätzungen werden auf den Internetseiten des PEI im Rahmen der Bewertung der Meldungen von unerwünschten Wirkungen nach H1N1-Impfungen veröffentlicht (siehe Tabelle).

    Veröffentlichungen des Paul-Ehrlich-Instituts mit Informationen zu den Verdachtsfallberichten:

    Tag der Ver-
    öffentlichung
    Stichtag Bericht Anzahl betroffene Personen Geschätzte Anzahl verimpfter Dosen
    09.11.2009 05.11.2009 1. Bericht: Information zu
    Verdachtsfallberichten, KW 44 – 45
    59 Keine Angabe
    16.11.2009 12.11.2009 2. Bericht: Information zu
    Verdachtsfallberichten, KW 44 – 46
    197 1 bis 1,5 Mio. Dosen Pandemrix
    25.11.2009 19.11.2009 3. Bericht: Information zu
    Verdachtsfallberichten, KW 44 – 47
    451 2,5 bis 4,8 Mio. Dosen Pandemrix
    02.12.2009 26.11.2009 4. Bericht: Information zu
    Verdachtsfallberichten, KW 44 – 48
    658 4 bis 5,8 Mio. Dosen Pandemrix

    Prof. Dr. Löwer hat sich im Rahmen seines Beitrags in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 2. Dezember 2009, zitiert in aerzteblatt.de vom 2. Dezember 2009, bei der Angabe der geschätzten Anzahl verimpfter Dosen auf den 3. Bericht des PEI (Stichtag 19. November 2009) bezogen, um insbesondere die Häufigkeit von Verdachtsfallmeldungen beurteilen zu können. Ich habe mich bei der in aerzteblatt.de zitierten Aussage vom 4. Dezember 2009 auf den 4. Bericht des PEI (Stichtag 26. November 2009) bezogen.

    Auf Grund der Art der Quellen und der begrenzten Erfassung und Berichterstattung durch die Länder waren die Abschätzungen über die Anzahl verimpfter Dosen mit einer großen Schwankungsbreite behaftet. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich die zitierten Angaben auf unterschiedliche Stichtage beziehen.

    2. Wann kann die Bundesregierung verlässliche Angaben vorlegen mit Zahlen der geimpften Personen?

    3. Wann rechnet die Bundesregierung damit, auf Grundlage verlässlicher Zahlen zum Stand der Impfaktion auch valide Angaben zur Anzahl der verwendeten Impfdosen, zur (absoluten und relativen) Häufigkeit und Art unerwünschter Nebenwirkungen und zu Impfkomplikationen machen zu können?

    Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.

    Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, verfügt die Bundesregierung über zwei Quellen zur Abschätzung der Anzahl geimpfter Personen mit der der jeweiligen Methodik innewohnenden Aussagekraft. Die Zahlen, die dem PEI von den Ländern übermittelt werden, sind charakterisiert durch unterschiedliche Beteiligungen der Länder, unterschiedliche Zeitintervalle und unterschiedliche Erfassungssysteme. Einige wenige Länder haben mitgeteilt, dass sie die Zahl der von den niedergelassenen Ärzten verimpften Dosen erst nach der Quartalsabrechung bei der Kassenärztlichen Vereinigung zuverlässig bestimmen können. Es wird daher erwartet, dass sich die von den Ländern mitgeteilten Zahlen mit der Zeit konsolidieren.

    Die Häufigkeit sowie die Art unerwünschter Nebenwirkungen und Impfkomplikationen werden vom PEI regelmäßig beurteilt. Das Ergebnis dieser Beurteilung wird auf den Internetseiten des PEI bekannt gemacht.

    4. Gibt es bei der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch der Anteil derjenigen ist, die entsprechend der Empfehlung der STIKO vor dem 3. Dezember 2009 eine zweimalige Impfung erhalten haben?

    Dem PEI liegen keine derartigen Erkenntnisse vor.

    5. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie groß der Anteil der Impfdosen ist, die verworfen werden müssen, da der Impfstoff – anders als beispielsweise in den USA – nicht in Einzelampullen geliefert wird?

    Dem PEI liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

    6. Handelt es sich bei den Verträgen, welche in der Presse veröffentlicht wurden, um die Originalverträge der Bundesländer mit dem Pharmakonzern GlaxoSmithKline zur Bereitstellung eines Pandemie-Impfstoffs?

    Bei den veröffentlichten Verträgen handelt es sich um die Originalverträge, die allerdings unter Verstoß gegen die Vertraulichkeitsklausel veröffentlicht worden sind.

    7. Ist es richtig, dass die Bundesländer Verträge mit den Impfstoffherstellern geschlossen haben, die sie zur Abnahme und Bezahlund der georderten rund 50 Millionen Impfdosen verpflichtet, unabhängig vom tatsächlichen Verlauf des Infektionsgeschehens und dem tatsächlichen Verbrauch des Impfstoffs?

    8. Ist es ebenfalls richtig, dass diese nicht veröffentlichten Verträge eine Ausstiegsklausel für die Bundesländer vorsehen für den Fall, dass die WHO den Verlauf des Infektionsgeschehens durch H1N1 als weniger gefährlich einstuft und die ausgerufene höchste Pandemie-Warnstufe 6 herabsetzt?

    Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.

    Der mit GlaxoSmithKline (GSK) geschlosseneVertrag war ursprünglich auf eine H5N1-Pandemie ausgerichtet und hatte, da angesichts der dabei zu erwartenden Morbiditäts- und Mortalitätsrate die gesamte Bevölkerung so schnell wie möglich durchgeimpft werden sollte, ein Bestellvolumen von 82 Mio. Dosen Pandemieimpfstoff. Über die zweite Hälfte des erforderlichen Impfstoffvolumens ist ein Vertrag mit einem anderen Hersteller geschlossen worden. Da die für Deutschland reservierte Menge nur 25 Prozent der GSK-Produktion ausmachte, bedurfte es eines zwischen den Bestellerstaaten abgestimmten Zeitpunktes für einen Start der Produktion. Mit Ausrufen der WHO-Pandemie-Warnphase 6 sollte ein automatischer Produktionsstart erfolgen, während in der WHO-Warnphase 5 eine Quorumsentscheidung der Bestellerstaaten vorgesehen war. Damit wäre bei entsprechender epidemiologischer Einschätzung eine schnellere Verfügbarkeit des Impfstoffs ermöglicht worden. Zum damaligen Zeitpunkt musste man von dem Erfordernis einer zweimaligen Impfung ausgehen. Bei einer Rückstufung der WHO-Warnphase von 6 auf 5 bestand die Möglichkeit, ebenfalls durch eine Quorumsentscheidung der Bestellerstaaten einen Stopp der Produktion herbeizuführen. Allerdings sind GSK in diesem Fall investive Aufwendungen zu ersetzen. Die Höhe dieser Aufwendungen bemisst sich am Produktionsfortschritt. Ab einer Menge von 32 Mio. Dosen entfällt die Aufwandentschädigung.

    Die Tatsache, dass die Länder einvernehmlich eine Teilmengenbestellung über 50 Mio. Dosen Pandemie-Impfstoff tätigen konnten, zeigt, dass beide Seiten auf den tatsächlichen Verlauf des Impfgeschehens reagiert haben.

    Zum Teil 2 der Beantwortung der Kleinen Anfrage geht es über den nachfolgenden Link:

    Antworten der Bundesregierung Teil 2: Widersprüchliche Informationen zur Impfung gegen die Neue Grippe (Schweinegrippe), deren Gefährdungsrisiko und Kosten

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  • 03Feb

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 3. Dezember 2009 ihre Impfempfehlung ausgeweitet und emp fiehlt, abgestuft nach Verfügbarkeit des Impfstoffes beginnend mit medizinischem Personal und chronisch Kranken alle Personen ab 6 Monaten zu impfen.

    Um die Einstellungen zur Impfung in der Bevölkerung und ggf. auftretende Änderungen auch in Abhängigkeit von der epidemiologischen Lage zu erfassen, hat das Robert Koch-Institut (Fachgebiet Impfprävention) eine telefonische Quer schnittserhebung zum Monitoring der Einstellung zur Impfung gegen die Neue Grippe in der Bevölkerung in Auftrag gegeben.

    In zweiwöchigem Abstand wurden kurz nach dem Start der Impfkampagne in Deutschland seit Kalenderwoche (KW) 47 (16.–18.11.2009) in bisher vier Erhebungsrunden bis KW 53 (28.–29.12.2009) durch forsa – Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH – jeweils ca. 1.000 Personen zur Neuen Influenza A/H1N1 befragt.

    Bei der Stichprobe handelt es sich um deutschsprachige, in Privathaushalten lebende Personen ab 14 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland. Die Befragung erfolgte mittels computergestützter Telefoninterviews (CATI) anhand eines strukturierten Fragebogens.

    Akute Krankheitssymptome

    Die Daten zeigen, dass akute Atemwegsinfekte im betreffenden Befragungszeitraum weit verbreitet waren. So gaben in den durchgeführten Befragungsrunden jeweils 17 % bzw. 18 % der Befragten an, dass sie im Zeitraum von 2 Wochen vor dem Interview an Atemwegsinfekten erkrankt waren. Häufiger galt dies für Personen, in deren Haushalt Kinder unter 18 Jahren leben. Während die unspezifische Abfrage von telefonischen Selbstangaben eine gewisse Grund krankheitslast ausweist, zeigen die spezifischen Daten des Sentinels der Arbeitsgemeinschaft Influenza im betreffenden Zeitraum einen kontinuierlichen Rückgang der Aktivität akuter respiratorischer Erkrankungen nach einem Gipfel in KW 46 bis zum Ende des Jahres 2009 (influenza.rki.de).

    Informationsbedarf und Risikoempfinden der Bevölkerung

    Der Anteil der Personen, die angeben, dass sie sich gut bzw. eher gut bezüglich der Neuen Influenza A/H1N1 informiert fühlen, ist zwischen den Erhebungsrunden signifikant von 52 % Mitte November auf 66 % Ende Dezember angestiegen.

    Die große Mehrzahl der Befragten schätzt die persönliche Gefahr für die Gesundheit durch die Neue Influenza A/H1N1 als niedrig bzw. eher niedrig ein. Die Wahrnehmung einer Gefährdung hat sich bis Ende Dezember weiter verringert und korrespondiert mit dem Rückgang der beobachteten Inzidenz der Erkrankungen an Neuer Influenza A/H1N1.

    Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1

    Zu Beginn der Erhebung in KW 47 gaben 5 % der befragten Personen über 14 Jahren an, dass sie sich gegen die Neue Influenza A/H1N1 haben impfen lassen. Im Verlauf der Impfkampagne ist diese Zahl angestiegen und hat sich auf 8 % der Befragten in KW 51 und in KW 53 stabilisiert.

    Für Kinder unter 14 Jahren können auf Basis der durchgeführten Erhebung keine Aussagen gemacht werden. Der Anteil der Personen, die noch beabsichtigen, sich gegen die Neue Influenza A/H1N1 impfen zu lassen, ist im betreffenden Zeitraum weiter zurückgegangen. Die Ergebnisse der Erhebung deuten an, dass auch bei Personen, für die eine Impfung gegen die Neue Influenza offiziell besonders empfohlen wird (medizinisches Personal, chronisch Kranke und Schwangere), eine Impfquote von insgesamt ca. 15 % möglicherweise nicht wesentlich überschritten wurde.

    Von den Befragten wurden als Hauptgrund, sich nicht impfen zu lassen, Unsicherheiten in Bezug auf den verwendeten
    Impfstoff angegeben. Die damit ausgedrückte Skepsis gegenüber dem Impfstoff steht im Widerspruch zu dem bislang in den Zulassungsstudien und in der Postmarketing-Surveillance beobachteten guten Sicherheitsprofil.

    Zusammenfassende Beurteilung

    Die in dieser Befragung erhobenen Impfquoten gegen die Neue Influenza A/H1N1 haben auch in den definierten Risikogruppen bislang nur ein niedriges Niveau erreicht. Der Anteil der Befragten, die sich gut informiert fühlten, stieg seit Beginn der Impfkampagne an. Der Großteil der Bevölkerung schätzt die Gefahr durch die Neue Influenza A/H1N1 zunehmend als gering ein.

    Quelle: Bericht aus dem Fachgebiet Impfprävention (FG 33) der Abteilung Infektionsepidemiologie des Robert Koch-Instituts, veröffentlicht im Epidemiologischen Bulletin Nr. 4 vom 01. Februar 2010.

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  • 03Feb

    Im Epidemiologischen Bulletin 04/2010 vom 01. Februar 2010 hat das Robert-Koch-Institut eine kurze Situationseinschätzung zur Verbreitung des Schweinegrippevirus A/H1N1 für die 3. Kalenderwoche 2010 ausgegeben:

    Nachfolgend der entsprechende Wortlaut:

    Deutschland

    Die Aktivität der ARE ist bundesweit in der 3. KW 2010 im Vergleich zur Vorwoche stabil geblieben und liegt weiter im Bereich der Hintergrundaktivität. In der 3. KW wurden im NRZ in 8 der 53 eingesandten Sentinelproben Influenza-Viren nachgewiesen, und zwar ausschließlich Neue-Influenza-A/H1N1-Viren. Die Positivenrate beträgt 15 % (95 % Vertrauensbereich: 6 %–28 %). Da die Positivenrate für die 3. KW 2010 im Vergleich zu den letzten Wochen in 2009 deutlich niedriger liegt, sollte bei grippetypischen Symptomen differenzialdiagnostisch verstärkt auch an andere Erreger akuter Atemwegserkrankungen gedacht werden.

    International, Ergebnisse der europäischen Influenzasurveillance durch EISN

    Für die 2. KW 2010 berichtet kein europäisches Land über eine sehr hohe oder hohe Intensität an Influenzaähnlichen Erkrankungen und/oder ARE, 4 Länder berichteten über mittlere Intensität und 22 Länder berichteten über niedrige Intensität. Drei Länder berichten über einen zunehmenden Trend der Influenza-Aktivität, darunter ist Österreich. Dagegen meldeten 12 Länder einen abnehmenden Trend, darunter sind Polen und das Vereinigte Königreich. In 11 Ländern wurde die Influenza-Aktivität als gleichbleibend stabil gemeldet.

    Weitere Informationen unter http://ecdc.europa.eu.

    Quelle: Influenza-Wochenbericht für die 3. Kalenderwoche 2010 aus dem RKI in Zusammenarbeit
    mit der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) und dem NRZ für Influenza am RKI.

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  • 25Jan

    Im Epidemiologischen Bulletin 03/2010 vom 25. Januar 2010 hat das Robert-Koch-Institut eine kurze Situationseinschätzung zur Verbreitung des Schweinegrippevirus A/H1N1 für die 2. Kalenderwoche 2010 ausgegeben:

    Nachfolgend der entsprechende Wortlaut:

    Deutschland

    Die Aktivität des Schweinegrippevirus ist bundesweit in der 2. Kalenderwoche 2010 im Vergleich zur Vorwoche zurückgegangen und liegt nun im Bereich der Hintergrundaktivität.

    International, Ergebnisse der europäischen Influenzasurveillance durch EISN

    Für die 1. Kalenderwoche 2010 berichtet kein europäisches Land über eine sehr hohe Intensität an Influenza-ähnlichen und/oder ARE, ein Land (Polen) berichtet über eine hohe Intensität, sechs Länder berichteten über mittlere Intensität und 20 Länder berichteten über niedrige Intensität.

    Informationen unter: http://ecdc.europa.eu

    Bericht der WHO

    In Nordafrika und Westasien gibt es Hinweise auf eine weiterhin relevante Influenza-Aktivität. In Ostasien bleibt das Neue-Influenza-Virus weitverbreitet, die Aktivität geht aber zurück.

    Weitere Informationen unter: http://www.who.int/csr/don/2010_01_15/en/index.html

    Quelle: Influenza-Wochenbericht für die 2. Kalenderwoche 2010 aus dem RKI in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) und dem NRZ für Influenza am RKI

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  • 19Jan

    Grippeviren sind extrem wandlungsfähig und dadurch schwer zu bekämpfen. Forschungsergebnisse von Berliner Wissenschaftlern zeigen jetzt neue Ansatzpunkte für die Grippetherapie auf

    Infektionen mit Influenzaviren können lebensbedrohlich sein und führen alleine in Deutschland zu mehreren Tausend tödlichen Krankheitsverläufen pro Jahr. Davon sind vor allem Patienten mit geschwächtem Immunsystem betroffen. Neuartige Influenzaviren wie beispielsweise der Neuen Grippe (“Schweinegrippe”), die sich 2009 innerhalb weniger Wochen weltweit ausbreitete, bergen zusätzliche Risiken. Bislang stehen zur Verhütung und Behandlung einer Grippeinfektion ausschließlich Impfstoffe und antivirale Medikamente zur Verfügung, die gegen das Virus selbst gerichtet sind. Aufgrund der hohen Wandlungsfähigkeit der Viren müssen Impfstoffe jedoch immer wieder an das aktuell zirkulierende Virus angepasst werden. Gängige Grippemedikamente versagen immer häufiger, weil Influenzaviren dagegen resistent geworden sind. Wissenschaftlern am Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie in Berlin ist es nun gelungen, neue Angriffspunkte aufzuspüren, die weniger anfällig für Resistenzentwicklung sein könnten. (Nature, Online-Publikation am 17. Januar 2010)

    Grippeviren benötigen für ihre Vermehrung mehrere Hundert menschliche Proteine

    Grippeviren hängen bei ihrer Vermehrung stark von den Proteinen der infizierten Zelle ab; die meisten davon waren allerdings bisher nicht im Zusammenhang mit Influenza bekannt. Die Wissenschaftler haben sich einer neuen Technologie, der sogenannten “RNA Interferenz”, bedient, um damit im automatisierten Verfahren jedes einzelne Gen des Menschen gezielt zu hemmen und die Bildung einzelner Proteine zu verhindern. Anschließend wurden die Zellen mit Influenzaviren infiziert und auf die verbliebene Vermehrungsfähigkeit der Viren getestet. Dieses systematische Vorgehen ermöglichte es den Max-Planck-Forschern Alexander Karlas, Nikolaus Machuy sowie Thomas F. Meyer gemeinsam mit weiteren Kollegen unter den zirka 24.000 Genen des Menschen insgesamt 287 Wirtszellfaktoren aufzuspüren, die bei der Virusvermehrung beteiligt sind.

    Viele der identifizierten Proteine sind für unterschiedliche Influenzaviren gleichermaßen bedeutsam, darunter auch das neue pandemische H1N1 Virus. In Zusammenarbeit mit Thorsten Wolff vom Robert Koch-Institut wurden auch hoch-gefährliche H5N1 Influenzaviren (“Vogelgrippeviren”) untersucht, die ebenfalls von den identifizierten humanen Genen abhängig waren.

    Mögliche Anwendungen für die Therapie gegen Influenza

    Die jetzt neu gefundenen Wirtszellfaktoren, die für das Zustandekommen und den Verlauf von Influenzainfektionen unerlässlich sind, werden nun am Max-Planck-Institut weiter untersucht. Langfristiges Ziel ist die Entwicklung von Medikamenten, die diese Wirtszellfaktoren blockieren, ohne nennenswerte Nebenwirkungen hervorzurufen. Die Forscher gehen davon aus, dass solche neuartigen Virustatika kaum zu einer Resistenzentwicklung der Viren führen und sich auch gegen bisher unbekannte Influenzasubtypen als wirksam erweisen.

    Vorstellbar wäre auch, die identifizierten humanen Gene mittels der Methode der RNA Interferenz selbst zu hemmen. Mit der Untersuchung derartiger therapeutischer Anwendungen der RNA-Interferenz wurde bereits im Jahre 2004 mit dem von Professor Meyer koordinierten europäischen Forschungsverbund (RIGHT) begonnen. Die ‚Nobelpreis-Technologie des Jahres 2006‘ bietet sich also nicht nur zur Charakterisierung infektionsrelevanter Genfunktionen des Menschen an, sondern darüber hinaus auch als therapeutische Anwendung. Dies haben inzwischen auch Pharmafirmen erkannt, mit denen das Institut Kontakt hält.

    Die RNA Interferenz bietet großes Potential für die Bekämpfung von Infektionskrankheiten

    Mit der sich immer stärker verdichtenden Erkenntnis, dass für den Verlauf von Infektionen beide Seiten, nämlich die des Erregers und die seines Wirts, benötigt werden, eröffnen sich neue Chancen für die Behandlung akuter und chronischer Infektionen. “In der Zukunft wird die Strategie, menschliche Genfunktionen zu bestimmten Zeiten gezielt abzuschalten, eine wichtige Rolle auch bei der Bekämpfung von Infektionskrankheiten einnehmen – neben dem Einsatz von Antibiotika und Impfstoffen,” sagt Professor Thomas Meyer, Geschäftsführender Direktor des Berliner MPI und Leiter der Forschergruppe. “Zwar erscheint uns das Ausschalten menschlicher Genfunktionen auf den ersten Blick als problematisch, aber es handelt sich um genau dasselbe therapeutische Prinzip, das wir seit Jahrzehnten zur medikamentösen Behandlung sonstiger Erkrankungen von Krebs bis hin zu lästigen Kopfschmerzen erfolgreich heranziehen. Also warum nicht auch für die Therapie von Infektionskrankheiten?”

    Originalveröffentlichung

    Alexander Karlas, Nikolaus Machuy, Yujin Shin, Klaus-Peter Pleissner, Anita Artarini, Dagmar Heuer, Daniel Becker, Hany Khalil, Lesley A. Ogilvie, Simone Hess, André P. Mäurer, Elke Müller, Thorsten Wolff, Thomas Rudel und Thomas F. Meyer
    Human host cell factors crucial for influenza virus replication identified by genome-wide RNAi screen
    Nature, online publiziert am 17. Januar 2010

    Quelle: Presseinformation der Max-Planck-Gesellschaft vom 18. Januar 2010 – http://www.mpg.de/

    Bild: Max-Planck-Institut für Infektionsbiologie / Volker Brinkmann – Wissenschaftler haben durch genomweite RNA-Interferenz-Tests neue Wirtszellfaktoren identifiziert, die für Influenza-A-Infektionen unerlässlich sind. Zu ihnen zählt auch die Schweinegrippe (H1N1). Die rasterelektronenmikroskopische Aufnahme zeigt einen pandemischen Virusstamm (A/Hamburg/04/09), der 18 Stunden nach der Infektion eine menschliche Lungenzelle zerstört

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