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  • 19Mrz

    Berlin: Bei den Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben liegt Deutschland hinter Frankreich, Spanien und Italien auf Rang vier. Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort (17/850) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/689) auf eine OECD-Veröffentlichung von Oktober 2008, wonach Deutschland bei den Pro-Kopf-Arzneimittelausgaben auf einen Wert von 498 US-Dollar kommt. Frankreich erreicht demnach 554, Spanien 515 und Italien 509 US-Dollar. In allen übrigen europäischen Staaten seien die Ausgaben niedriger, führt die Regierung aus. Weiter heißt es, die pharmazeutische Industrie habe im Jahr 2008 4,67 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung ausgegeben.

    Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 18. März 2010

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  • 27Feb

    Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 25. Februar 2010 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin:

    Ich möchte für die Bundesregierung zunächst einmal drei Dinge klarstellen, die vielleicht eine Selbstverständlichkeit sind. Mir liegt aber daran, sie noch einmal zu betonen.

    Die Bundesregierung steht erstens selbstverständlich für den verlässlichen Sozialstaat, und zwar für einen lebendigen Sozialstaat. Es ist ein Gütesiegel der sozialen Marktwirtschaft, dass wir Menschen nicht aufgeben, sondern gerade denjenigen, die in eine Notlage gekommen sind, wieder Aufstiegsperspektiven geben. Wir wollen ihnen die Hilfe geben, die notwendig ist, damit sie ihr Leben eigenständig in die Hand nehmen können. Wir wollen sie nicht alle über einen Kamm scheren. Das sehen wir ohne jeden Zweifel als unsere Aufgabe. Arbeitslosigkeit hat auch ihre Ursachen: oft kein Arbeitsangebot, oft kein Berufsabschluss, keine Kinderbetreuung, manchmal auch keine Lust. Das heißt, dass wir in der konkreten Arbeitsvermittlung konsequenter und zügiger werden müssen. Das ist die Debatte, die wir in diesem Hohen Hause führen sollten.

    Zweitens. Genauso wie es Steuerhinterziehung gibt, gibt es Missbrauch bei Hartz IV. Aber deshalb sind noch lange nicht alle Steuerzahler unter Generalverdacht, und deshalb sind selbstverständlich noch lange nicht alle Langzeitarbeitslosen unter Ge-neralverdacht. Es gibt diesen harten Kern; aber ich werde nicht zulassen, dass er unsere Debatte bestimmt. Das wird der großen Zahl der Langzeitarbeitslosen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus wollen, nicht gerecht.

    Drittens möchte ich etwas klarstellen. Natürlich müssen wir bei dieser Debatte immer diejenigen im Blick behalten, die arbeiten. Das Arbeitslosengeld II ist eine Gemeinschaftsleistung. Das ist eine Selbstverständlichkeit; aber es muss offensichtlich noch einmal erwähnt werden. Wir müssen deshalb das richtige Maß für diejenigen finden, die mit Arbeitslosengeld II menschenwürdig leben müssen, und für diejenigen, die es erarbeiten und verdienen müssen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir sollten sie nicht gegeneinander ausspielen, sondern immer im Konsens miteinander darüber diskutieren.

    Nach diesen Vorbemerkungen möchte ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - es ist Anlass dieser Debatte - eingehen. Es ist meines Erachtens ein weises Urteil. Es hat Grundsätze markiert. Es hat auch den politischen Gestaltungsspielraum vollständig klargestellt. Die Pauschalierung ist bestätigt worden. Das heißt, die Gängelei der Einzelleistungen ist nicht wieder heraufbeschworen worden. Es ist richtig, die Regelsätze an den Ausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommen zu bemes-sen. Denn das ist die Lebenswirklichkeit der Menschen mit den kleinen Einkommen.

    Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich ins Stammbuch geschrieben hat. Es hat dargelegt, dass die Regelsätze menschenwürdige Lebensverhältnisse garantieren müssen, aber dass die Leistungen nicht nur Geldleistungen in Euro und Cent sein müssen. Es geht um die Möglichkeit der Teilhabe, der sozialen Perspektive und vor allem der sozialen Beziehungen. Da können und da wollen wir neue Wege gehen.

    Das beziehe ich insbesondere auf das Thema der bedürftigen Kinder, der Kinder, die von Sozialgeld leben. Da haben wir jetzt eine große Chance, tatsächlich neue Wege zu gehen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Das ist ein Zitat des Gerichtes. Das sollten wir hochhalten. Grundvoraussetzung in der Kindheit sind - das sind Selbstverständlichkeiten, aber man muss sie noch einmal thematisieren - Zuwendung, frühe Förderung und Perspektiven. Ohne diese Grundlagen haben Kinder, anders als Erwachsene, keine Chance, ihre Talente, ihre Fähigkeiten und ihre Persönlichkeit so zu entwickeln, wie es ihr Recht ist. Hier müssen wir die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. Hier müssen wir die Akzente setzen. Hier müssen wir nach vorne denken.

    Ja, ich weiß, dass die Länder für die Schulen zuständig sind - das Gericht hat sehr stark auf die schulpflichtigen Kinder Bezug genommen -, aber es geht darum, dass bedürftige Kinder, Kinder, die von Sozialgeld leben, überhaupt mithalten können beim Zugang zu Bildung in der Schule. Dafür ist der Bund zuständig. Das ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen, aber wir alle hier im Parlament sind dafür zuständig. Das ist unsere gemeinsame Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament hier - das ist neu - eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung und der laufenden Anpassung der Regelsätze zugeschrieben. Es geht eben nicht nur um die Geldleistung. Aber wenn der Bund gerade in dieser angespannten Haushaltssituation Mittel in die Hand nimmt, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich bei der Förderung der bedürftigen Kinder wirksam werden. Hier geht es um die Sachleistung und die Dienstleistung - von Mensch zu Mensch. Das ist der Auftrag der Zukunft.

    Wenn ein Kind in der 8. Klasse in Mathematik nicht mehr mitkommt, kann seine Versetzung nicht davon abhängen, ob seine Eltern das Geld haben, Nachhilfe einzukaufen. Diesem Kind muss unabhängig von der Einkommenssituation seiner Eltern geholfen werden. Das ist unsere Gestaltungschance. Wenn es von Sozialgeld lebt, hat der Bund die Verpflichtung, für diese Chance zu sorgen und konkret vor Ort die Dienstleistung von Mensch zu Mensch sicherzustellen.

    Mehr noch: Wenn wir Kinderleben ernst nehmen, gehört auch das Mitmachen in Sport, Musik und sozialen Beziehungen dazu. Wenn Kinder diese Chance nicht haben, verkümmern sie.

    Es gibt Fälle, in denen sich die Freizeit eines Kindes in der Bahnhofsvorhalle abspielt statt im Schwimmverein oder im Fußballverein. Das darf nicht von einer Gebühr abhängen, die die Eltern nicht aufbringen. Auch das Schulessen darf in dieser Diskussion kein Tabu sein.

    Ich weiß, dass das im Moment vielleicht noch unerhört klingt. Es ist in diesem Land aber längst überfällig. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Chance ergreifen.

    Wir spielen nicht die Sach- und Dienstleistung gegen die Geldleistung aus. Wir möchten aber, dass dann, wenn wir mehr Geld einsetzen - es wird mehr Geld kosten; das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich -, dieses Geld auch zielgerichtet in der Förderung der Kinder ankommt. Wir würden doch niemals den Eltern in Deutschland Geld in die Hand geben und ihnen sagen, sie sollten sich einmal Lehrer suchen, die dann ihre Kinder unterrichten. Aus gutem Grund ist Schule organisiert. Damit stellen wir sicher, dass die Bildung bei den Kindern richtig ankommt.

    Deshalb ist es auch wichtig, noch einmal die große Linie der Chance darzustellen, die dieses Land jetzt hat.

    Ich sage deutlich: Wenn wir diese neuen Wege gehen und der Bund sich seiner Verantwortung für die bedürftigen Kinder stellt, wie ich es eben skizziert habe, müssen wir allen anderen verantwortlichen Akteuren in diesem Land aber auch die Frage stellen, was mit den übrigen Kindern ist. Das ist nämlich die Mitte. Die Kinder der Geringverdiener dürfen wir bei diesen Berechnungen nicht aus dem Blick lassen.

    Hier ist nicht nur der Bund gefordert. An dieser Stelle sind alle anderen Akteure mit gefordert. Nur wenn wir in diesem Punkt zusammenarbeiten und alle an einem Strang ziehen, kann der große Wurf gelingen.

    Ich weiß, dass das Geld kostet. Wir müssen uns aber auch fragen, wo wir Prioritäten setzen. Diese Rechnung ist nämlich die beste Rechnung, die dieses Land aufmachen kann. Es stimmt, dass alles, was verteilt wird, erst erarbeitet werden muss. Weil das richtig ist, muss die nächste Generation aber ebenfalls eine Chance dazu bekommen. Das sind doch diejenigen, die uns alle in diesem Land in 30 Jahren tragen müssen. Deshalb sollten wir die Situation nutzen, den Kindern heute eine reelle Chance zu geben.

    Ich möchte eines deutlich machen - diese Rechnung ist sehr einfach; man muss sie aber auch umsetzen, und das ist die Chance dieser Legislatur -: Ein Kind, das das Schuljahr schafft und sich nicht schämen muss, weil es schon wieder das Frühstücksbrot schnorren musste, das, wenn es ein junger Erwachsener ist, den Abschluss, die Lehre oder den Beruf schafft, ist später ein Erwachsener weniger, der Jahre oder Jahrzehnte von Sozialleistungen lebt. Das ist ein Erwachsener mehr, der Verantwortung für das Ganze übernehmen kann. Für die Kinder ist das eine Frage der Lebenschancen. Aber für unser Land entscheidet sich hier der gesellschaftliche Zusammenhalt. Deshalb bitte ich auch dieses Hohe Haus, in dieser Legislatur die Kraft aufzubringen, die Prioritäten richtig zu setzen, damit wir diesen großen Schritt nach vorne tatsächlich tun und uns nicht durch Streitigkeiten verstolpern.

    Das, was Sie gerade angesprochen haben, Frau Dr. Enkelmann, ist die Härtefallregelung. "Härtefall" heißt: wiederkehrend außergewöhnlicher Bedarf. In diesem Fall, bei der Nachhilfe, gilt diese Regelung dann, wenn ein Elternteil verstorben ist oder wenn es schwere Krankheiten in der Familie gibt.

    Die Härtefallregelung, die kurzfristig ausgerichtet ist, werden wir an das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz anhängen. Das wird schnell und sauber erfolgen, weil dies im Rahmen der Sozialhilfe bereits geregelt ist und es dazu eine umfangreiche Rechtsprechung gibt. Die Härtefallregelung ist, wie gesagt, kurzfristig ausgerichtet.

    Worüber ich gesprochen habe, ist ein größerer Schritt. In diesem Jahr müssen wir nämlich eine noch größere Frage beantworten: Wie kann allen Kindern ermöglicht werden, in der Schule mitzukommen? Die Antwort auf diese Frage fließt in die Regelsatzberechnung ein. Hier kann man unterschiedlich vorgehen: Wenn Bildung als spezifischer Bestandteil in den Kinderregelsatz aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist, kann man entweder eine höhere Geldleistung vorsehen - ich halte das für nicht richtig; ich habe eben geschildert, warum -, oder man sagt: Lasst uns dieses Mehr in kluge Netze der Hilfe, in Dienstleistungen von Mensch zu Mensch für die Kinder vor Ort, ganz konkret für die, die Nachhilfe brauchen, investieren. Ich weiß, das ist neu. Ich weiß, da ist ein großes Rad zu drehen. Aber ich glaube, wir werden die Kraft haben, das umzusetzen.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 - Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 - Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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  • 08Dez

    Dr. Angelika ZegelinIm Sommer hat der Bundestag ein Gesetz zur Wirksamkeit von Patientenverfügungen verabschiedet. Dr. Angelika Zegelin vom Institut für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke sieht auf diesem Gebiet aber trotzdem weiter Nachholbedarf und bemängelt, dass mit den vorhandenen Vordrucken für Patientenverfügungen zu wenig auf die tatsächliche Lebenssituation eingegangen wird. "Bei den Vordrucken geht es immer um große Dinge wie: Dialyse – Ja oder Nein?", sagt Dr. Zegelin. "Es herrscht die Vorstellung vor, dass wir eines Tages einfach auf der Straße umfallen und dann vielleicht noch ein paar Tage auf der Intensivstation behandelt werden. Die Realität ist aber leider so, dass die meisten Menschen irgendwann pflegebedürftig und vollständig von anderen abhängig sind. Ihnen dabei die Würde zu erhalten, ist eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe." Um ein besseres Beispiel zu geben, hat Dr. Zegelin nun eine eigene Patientenverfügung geschrieben und veröffentlicht. Darin geht es allerdings hauptsächlich um die kleinen Dinge des täglichen Alltags wie Parfum, fettige Haare und deutschen Schlager.

    Angelika Zegelin weiß genau, wovon sie spricht. Seit einem Vierteljahrhundert ist sie für die Entwicklung wissenschaftlicher Konzepte in der Pflege zuständig. An der Universität Witten/Herdecke war sie am Aufbau des ersten universitären Studiengangs Pflegewissenschaft in Deutschland federführend beteiligt und damit eine echte Pionierin. Ihre Hauptarbeitsfelder sind die Themen Bettlägerigkeit, "Patienten- und Familienedukation" sowie "Sprache und Pflege".

    "Die menschliche Seite der Pflege wird derzeit notgedrungen sehr vernachlässigt", sagt sie. "Dabei ist es ganz wichtig, dass in einer immer älter werdenden Gesellschaft, in der deshalb auch immer mehr pflegebedürftige Menschen leben, diese Aufgabe sehr ernst genommen wird." Gerade die "stumme Arbeit", die aus Interaktion mit den zu Pflegenden besteht, werde in der derzeitigen Lage "nebenbei erledigt". Zegelin: "Diese Arbeit wird nicht bezahlt und erfährt so gut wie keine Wertschätzung. Überall fehlen aufgrund von Personalabbau die Kapazitäten, so dass dieser Teil der Pflege, der für viele fast der wichtigste ist, schwer vernachlässigt wird." Die Folge sei die nun real gewordene Horrorvorstellung von der "Pflege im Laufschritt" und von "Sekunden-Kontakten", unter der auch die Pflegenden leiden würden. "Eine Allensbach-Studie vor wenigen Wochen hat gezeigt, dass die Deutschen die größte Angst davor haben, pflegebedürftig zu werden", sagt die gelernte Krankenschwester. Deshalb sei es dringend an der Zeit, dass die Gesprächsarbeit in der Pflege qualifizierter gestaltet und mehr wertgeschätzt werde. Zegelin: "Das ist mir das wichtigste Anliegen. Wir müssen den Wert von Pflege allgemein und vor allem von interaktiver Pflege deutlicher machen. 08/15-Pflege im Eiltempo kann dazu führen, dass Menschen nicht mehr leben möchten. Unser Wohlergehen ist von vielen Kleinigkeiten abhängig."

    Genau dies möchte Dr. Angelika Zegelin mit ihrer selbst verfassten Patientenverfügung verdeutlichen. Darin geht es nicht um Angaben zu künstlicher Ernährung, lebenserhaltenden medizinischen Maßnahmen oder Schmerztherapie, sondern um alltägliche Kleinigkeiten. So schreibt sie: "Für mich wäre es eine Körperverletzung, wenn meine Füße "gut eingepackt", gar mit einer Decke eingeschlagen würden, ich könnte keine Ruhe finden. Solange ich mich erinnern kann, musste mindestens ein Fuß aus der Zudecke herausgucken, ich stelle mir reichlich irrational vor, dass mein Fuß atmet. Der atmende Fuß ermöglicht für mich eine Kontrasterfahrung, die Lebensqualität bedeutet." Dazu erläutert sie: "Wir alle haben persönliche Eigenheiten, die uns ausmachen. Wir benutzen zum Beispiel gerne bestimmte Seifen, haben Vorlieben beim Essen, gestalten den Tag unterschiedlich. Das sind die Dinge, die wir ergänzend zu einer Patientenverfügung aufschreiben sollten. Nicht die großen, sondern die kleinen Dinge sind die entscheidenden, wenn es darum geht, in einer Situation der Pflegebedürftigkeit den Lebensmut zu behalten. Die meisten Menschen realisieren nicht, dass sie vermutlich irgendwann einmal pflegebedürftig sein werden. Wenn ich dann lediglich festgelegt habe, ob ich eine Magensonde bekommen möchte oder nicht, kann es sein, dass vieles nicht so läuft, wie ich es mir wünsche. Man muss sich die Situation vergegenwärtigen: In so einer Lage kann es passieren, dass man nichts mehr selbst tun kann. Alles muss dann von anderen erledigt werden. Aber wie sollen diese Menschen wissen, was ich mir wünsche? Und selbst, wenn sie es wissen: Wie sollen diese Menschen meine Wünsche umsetzen, wenn sie keine Zeit haben, mit mir zu reden, auf mich einzugehen oder sich um mehr als das gerade medizinisch Notwendige zu kümmern?"

    Einige Auszüge aus der Patientenverfügung "Mein Fuß muss immer rausgucken" von Dr. Angelika Zegelin, erschienen in: Schnell, M. (2009): Patientenverfügung, Huber-Verlag, Bern

    Ich wundere mich immer darüber, dass in den Vorlagen zu Patientenverfügungen stets die großen Entwürfe vorgestellt werden, welches Menschenbild jemand hat, welchen Blick auf die Welt, ob eine "künstliche Niere" verordnet werden darf oder die Beatmung abgestellt werden soll – seltsam, für mich zeitigen sich meine Wünsche und Erfahrungen in der Ansammlung täglicher Kleinigkeiten. Vielleicht sind es ja gar keine Kleinigkeiten, weil sie genau in dieser Kombination uns als Person ausmachen.

    Musikalisch bin ich ein Kind der 70er, Soul, Blues und Rock gefallen mir Santana, die Stones, Dire Straits, Paul Young, Chris Rea, Simply Red, Sade, eben die melodiöse Richtung. Deutsche Schlager und Heimatmusik finde ich furchtbar. Wenn ich damit später beschallt würde, ginge ich in eine innere Emigration.

    Ich möchte als Person "Angelika Zegelin" begriffen werden. Ich weiß nicht, ob das überhaupt möglich ist. Auf jeden Fall möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit intelligente und warmherzige Menschen um mich haben. Ich will nicht um alles betteln, jeden Handgriff aushandeln müssen. Wer mich pflegt, muss ahnen, was mir wichtig ist. Wenn ich nach "Schema F" gepflegt werden soll, würde ich mich schreiend und mit allen Mitteln zur Wehr setzen, solange ich das noch kann. Wenn es nichts nutzt und ich das realisiere, würde ich sofort um Sterbehilfe bitten.

    Wie soll ich all das schriftlich niederlegen?

    Die üblichen Patientenverfügungen gehen offensichtlich davon aus, dass jemand kurz vor seinem Tod plötzlich umfällt und seine letzten Tage auf der Intensivstation verbringt. Das ist ziemlich unrealistisch. In vielen Fällen entstehen akute Phasen aus Zeiten der Pflegebedürftigkeit heraus. Bisher habe ich noch keinen Vorschlag einer Patientenverfügung gefunden, der dies berücksichtigen würde. In größeren Abständen sehe ich mir die Vorschläge im Internet an, von A wie Aidshilfe bis Z wie Zeugen Jehovas sind Formulare verfügbar, jede Vereinigung, jede religiöse Richtung, jeder Wohlfahrtsverband hat seine Vorstellungen eingearbeitet. In der letzten Zeit bin ich erschrocken über die Kommerzialisierung der Angebote, "wir setzen Ihre Patientenverfügung durch" heißt es, oder es wird mit der "sicheren" Verfügung geworben und die Sorgen der Bürger in Geld umgesetzt. Alle Patientenverfügungen setzen auf ärztliche Maßnahmen und gelten für ein "Endstadium einer unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit".

    Doch wann ist dieses Endstadium?

    Für mich wäre dies, unabhängig von medizinischen Aspekten, wenn ich nicht mehr als Individuum wahrgenommen und wertgeschätzt würde.

    Bei den Vordrucken zur Patientenverfügung scheint es eher um rechtliche Absicherungen der Mediziner zu gehen und weniger um die wirklichen Anliegen Schwerstkranker.

     

    Quelle: Presseinformation der Universität Witten/Herdecke vom 08. Dezember 2009

    Zu diesem Thema empfehle ich euch auch meine folgenden Artikel:

    12. Januar 2010 – Der Wille des Patienten zählt

    15. September 2009 – Vorsorge-Vollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung

    26. August 2009 - Patientenverfügungsgesetz tritt am 01.09.2009 in Kraft - Mustervordruck

    18. August 2009 - Patientenverfügungsgesetz tritt am 01.09.2009 in Kraft

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  • 08Okt

    Heute möchte ich euch weiter über ein Thema informieren, das nicht direkt mit dem Thema HIV und Aids zu tun hat. Gleichwohl stiehlt mir die Vorstellung, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und getötet werden, regelmäßig den Schlaf. Und die Tatsache, das Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet werden läßt die logische Schlußfolgerung zu, dass in diesen Ländern auch Menschen HIV und Aids der Verfolgung ausgesetzt sind. Aus diesem Grunde möchte ich euch an dieser Stelle über eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/14055 vom 14.09.2009) informieren, die sich mit der katastrophalen Lage von Homosexuellen im Irak beschäftigt.

    Bevor ich euch die Fragen und die dazugehörigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrag vorstelle, hier einmal einige Hintergrundinformationen zu dem Thema:

    Am 17. August 2009 veröffentlichte Human Rights Watch die folgende Pressemitteilung:

    Irak: Morde an Homosexuellen stoppen

    Kein Schutz durch Behörden vor sich ausbreitender Mordserie

    Mit einer sich ausbreitenden Serie von Folter und Morden richten sich irakische Milizen gegen Männer, denen sie Homosexualität oder mangelnde "Männlichkeit" vorwerfen. Bislang haben die irakischen Behörden nichts getan, um diese Vorfälle zu stoppen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Human Rights Watch fordert die irakische Regierung auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewalthandlungen der Milizen zu verhindern, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und das Wiederaufleben von Gewalt zu stoppen, das die Sicherheit aller irakischen Bürger bedroht.

    Logo_They Want Us ExterminatedDer 67-seitige Bericht "'They Want Us Exterminated': Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq" dokumentiert eine weit reichende Serie von außergerichtlichen Hinrichtungen, Entführungen und Folter von homosexuellen Männern. Die Vorfälle begannen Anfang 2009 in dem Bagdader Stadtteil Sadr City, einer Hochburg der Mahdi-Armeemiliz von Muqtada al-Sadr. Von dort breiteten sie sich auf viele Städte in ganz Irak aus. Sprecher der Mahdi-Armee schürten Befürchtungen vor dem "dritten Geschlecht" und der "Verweiblichung" irakischer Männer und stellten das Eingreifen der Miliz als Heilmittel dar. Einige Personen berichteten, dass die Morde mit irakischen Sicherheitskräften abgesprochen wurden oder diese an den Morden beteiligt waren.

    "Die Verantwortlichen im Irak sollen alle Iraker schützen, anstatt sie der Gewalt von bewaffneten Hassmilizen auszusetzen", sagte Scott Long, Leiter des Programms für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender von Human Rights Watch. "Die Augen vor Folter und Mord zu verschließen, gefährdet die Rechte und das Leben aller Iraker."

    Schweigen und Stigmatisierungen gegenüber Sexualität und Genderfragen im Irak machen es fast unmöglich, eine exakte Anzahl an Todesopfern zu nennen. Doch nach Schätzungen wurden bereits Hunderte von Männern getötet.

    Ein Mann berichtete Human Rights Watch, dass die Milizen seinen Partner, mit dem er seit zehn Jahren eine Beziehung führte, im April gekidnappt und getötet haben. "Es war spät in der Nacht und sie kamen zu dem Elternhaus meines Partners, um ihn zu entführen. Vier bewaffnete Männer, maskiert und in schwarzer Kleidung, drangen in das Haus ein. Sie fragten gezielt nach ihm, beschimpften und entführten ihn vor den Augen seiner Eltern. … Am nächsten Tag wurde sein Leichnam in der Nachbarschaft gefunden. Sie hatten seine Leiche in den Müll geworfen; seine Genitalien hatten sie ihm abgeschnitten und ein Stück von seinem Hals herausgerissen."

    Nach Aussagen von Zeugen und Überlebenden dringen die Mörder in Wohnungen ein oder entführen Menschen auf offener Straße. Bevor sie ermordet werden, werden die Gefangenen verhört, um Namen weiterer potentieller Opfer zu erfahren. Teilweise werden groteske Folterungen durchgeführt: einzelnen Opfern wurde als Bestrafung der After zugeklebt. Ärzte berichteten Human Rights Watch, dass Dutzende Menschen verstümmelt in Kranken- und Leichenschauhäusern eingeliefert wurden, sowohl lebend als auch bereits tot.

    "Mord und Folter sind keine Mittel, um Moral zu fördern", sagt Rasha Moumneh, Researcher für den Nahen Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. "Diese Morde sind ein Ausdruck für das andauernde und fatale Versagen der irakischen Behörden, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und die Bevölkerung zu beschützen."

    Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sind nach irakischem Recht keine Straftat. Viele irakische Milizen nehmen zwar für sich in Anspruch, islamisches Recht durchzusetzen. Doch der Human Rights Watch-Bericht zeigt auch, dass die Morde – ausgeführt auf der Grundlage von Willkür und Vorurteilen, ohne Beweise oder rechtmäßige Prozesse – die Rechtsstandards der Scharia missachten. Diese beinhalten die Forderung nach einem rechtmäßigen Verfahren, dem Nachweis der Schuld sowie dem Schutz der Privatsphäre.

    Internationale Menschenrechtsstandards verbieten alle Formen von Folter und grausamer Behandlung und garantieren das Recht auf Leben, einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Schutz durch den Staat. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat 1994 in dem Präzedenzfall Toonen gegen Australien entschieden, dass der Schutz vor ungleicher Behandlung im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte auch den Schutz der sexuellen Orientierung beinhaltet.

    Der Bericht zeigt des Weiteren, dass die Morde genauso von Vorurteilen über sexuelle Fragen wie von der Angst angetrieben werden, dass die Männlichkeit der Iraker auf dem Spiel steht. Viele Männer berichten, dass ihnen von ihren Eltern oder Brüdern mit Ehrenmorden gedroht wird, weil ihr "unmännliches" Verhalten das Ansehen der Familie oder des Stammes verletze. Das irakische Recht erlaubt durch eine Bestimmung, die noch aus der Zeit Saddam Husseins stammt, mildernde Umstände für Verbrechen, die "mit ehrenhaften Motiven" ausgeführt wurden.

    Viele Iraker suchen, aus Angst Opfer von Übergriffen zu werden, Schutz in den umliegenden Ländern, auch wenn es sich bei diesen Ländern keinesfalls um sichere Zufluchtsorte handelt. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen werden in den meisten dieser Länder kriminalisiert und Vorurteile gegenüber sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität rufen in allen von ihnen Gewalt und Diskriminierung hervor. Human Rights Watch fordert das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) sowie Regierungen, die irakische Flüchtlinge aufnehmen, auf, eine rasche Ausreise dieser bedrohten Menschen zu ermöglichen.

    Zeugenaussagen aus dem Bericht (alle Namen sind zum Schutz der Personen geändert)

    "[Die Mörder] beurteilen Menschen danach, mit wem sie Sex haben. Sie beurteilen sie nicht nach ihrem Gewissen, ihrem Verhalten oder ihrer Moral, sondern nur danach, mit wem sie schlafen. Das Wertloseste, was es im Irak gibt, ist ein Mensch, ein Menschenleben. Es ist billiger als ein Tier, als ein paar gebrauchte Batterien, die auf der Straße verkauft werden. Vor allem Menschen wie wir … Ich kann gar nicht glauben, dass ich jetzt hier mit ihnen darüber rede. Sonst wird das doch hier unterdrückt, unterdrückt, unterdrückt. Das geht nun schon so seit Jahren – wenn ich die Straße entlang gehe, fühle ich mich, als würde jeder mit dem Finger auf mich zeigen. Es fühlt sich an, als würde ich die ganze Zeit über sterben. Und nun dies, im letzten Monat – ich verstehe nicht, womit wir das verdient haben. Sie wollen uns ausrotten. All diese Gewalt und all dieser Hass: das haben diejenigen, die darunter leiden müssen, nicht verdient."

    - Hamid, Irak, 24. April 2009

    "Wir haben von den Morden an Homosexuellen seit mehr als einem Monat gehört. Es ist wie ein ständiges Hintergrundgeräusch. Die Geschichte über die Mahdi-Armee und ihre Offensive gegen Schwule begann, sich im Februar zu verbreiten. Alle redeten darüber. Ich hörte darüber von meinen heterosexuellen Freunden. In Caféa in Karada, auf den Straßen in Harithiya (Stadtteile von Bagdad) – überall redeten sie darüber. Zuerst machte ich mir keine Sorgen. Meine Freunde und ich, wir wirken sehr maskulin. Keiner von uns wirkt "weiblich". Und keiner von uns hat jemals geglaubt, dass uns etwas passieren könnte. Aber dann hörten wir Ende März auf der Straße, dass bereits 30 Männer getötet worden waren."

    - Idris, Irak, 24. April 2009

    "Die Mahdi-Armee hat uns viel angetan. … Sie entführten [meinen Partner] für sechs Tage. Er will nicht darüber reden, was sie ihm angetan haben. Auf der Seite seines Körpers waren Blutergüsse; als hätte man ihn eine Straße entlang gezogen. Selbst mir gegenüber kann er nicht beschreiben, was sie ihm angetan haben. In den Staub auf der Windschutzscheibe seines Autos haben sie "Tod der Bevölkerung von Lot und allen Kollaborateuren" geschrieben. In SMS-Nachrichten haben sie uns verhüllte Drohungen geschickt: "Ihr seid auf der Liste." Sie haben ihm einen Umschlag mit einer Nachricht nach Hause geschickt, zusammen mit drei in Kunststoff gehüllten Kugeln unterschiedlicher Größe. In der Notiz stand: "Welche davon willst du ins Herzen kriegen?" … Ich will ein ganz normaler Bürger sein, ein normales Leben führen, einen Spaziergang in der Stadt machen, einen Kaffee auf der Straße trinken. Aber weil ich der bin, der ich bin, ist das nicht möglich. Ich sehe keinen Ausweg."

    - Mohammad, Irak, 21. April, 2009

    "Um 10 Uhr morgens haben sie [Offiziere des Innenministeriums] meine Hände hinter meinem Rücken in Handschellen gelegt. Dann haben sie ein Seil um meine Beine gebunden und mich bis zum Abend Kopf zuunterst von einen Hacken an der Decke hängen lassen. Ich verlor mein Bewusstsein. Während ich mit dem Kopf nach unten hing, wurde ich bis auf die Unterwäsche ausgezogen. Zwar schnitten sie mich in der Nacht von dem Seil, aber gaben mir kein Wasser und kein Essen. Am nächsten Tag forderten sie mich auf, mich wieder anzuziehen, und führten mich zu dem leitenden Offizier. Er sagte, "Gefällt dir das? Wir werden damit solange weitermachen, bist du dich schuldig bekennst." "Schuldig für was?", fragte ich. "Für deine Arbeit, für die Mitgliedschaft in der Organisation, der du angehörst, und dafür, dass du eine tanta [Tunte] bist." Über Tage hinweg musste ich schwere Schläge erdulden, andauernde Demütigungen und Beschimpfungen. … Die gleiche Form von Missbrauch jeden Tag. Während ich mit dem Kopf nach unten hing, schlugen sie auf meinen ganzen Körper wie auf einen Sandsack ein. … Überall an meinem Körper folterten sie mich mit elektrischen Schlägen. Dann vergewaltigten sie mich. Über drei Tage hinweg. 15 von ihnen vergewaltigten mich am ersten Tag, am zweiten Tag sechs und am dritten Tag vier. Während der ganzen Zeit war ein Sack über meinem Kopf."

    - Nuri, 15. und 27 April 2009

    Den Originalbericht von Human Rights Watch in englischer Sprache erreicht ihr über den Klick auf das folgende Logo:

    Logo_They Want Us Exterminated

    Zu diesem Bericht von Human Rights Watch stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14.09.2009 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit der folgenden Vorbemerkung:

    Am 17. August 2009 hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch einen ausführlichen Bericht zur Lage der Homosexuellen im Irak veröffentlicht ("They want usexterminated" Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq).

    Dabei werden an Hand von vielen Beispielen die schweren Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen bis hin zu Mord deutlich. Ebenso wird deutlich, dass sie irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte wenig zur Aufklärung von Mord, Folter und Gewalt beitragen, sondern nach Aussagen von Human Rights Watch in einigen Fällen selbst an Tötungen von vermeintlich Homosexuellen beteiligt gewesen sind.

    Folgende Fragen wurden der Bundesregierung gestellt:

    1. Sind der Bundesregierung die von Human Rights Watch geschilderten Fälle und möglicherweise weitere Fälle bekannt?
    2. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht von Human Rights Watch?
    3. Welche Anstrengungen sind der Bundesregierung
      a) von der irakischen Regierung,
      b) von den US- und multinationalen Truppen im Irak bekannt, die Gewalt gegen Homosexuellen zu unterbinden und aufzuklären?
    4. Ist dieses Thema Bestandteil der bilateralen Gespräche der Bundesregierung mit der irakischen Regierung und/oder in Gesprächen mit der US-Regierung über die Situation im Irak?
    5. Wie sieht die derzeitige Aufnahmepolitik für Flüchtlinge aus die einer sexuellen Minderheit im Irak angehören in
      a) Deutschland,
      b) der Europäischen Union aus?
    6. Wie viele der Flüchtlinge haben aus diesem Grund Asyl beantragt (in Deutschland und in der EU)?
    7. Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der erschreckenden Darstellung der Situation der sexuellen Minderheiten im Irak und angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl der angrenzenden Länder ebenfalls Homosexualität unter Strafe stellt, die Aufnahmekriterien für Flüchtlinge aus dem Irak in Deutschland nicht mehr nur auf Christen, sondern auch auf andere bedrohte Minderheiten auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
    8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass angesichts der sich offenbar massiv verschlechterten Situation für sexuelle Minderheiten im Irak die als Antwort einer Frage in der Fragestunde zur Situation von Homosexuellen im Irak von Volker Beck (Köln) im April schriftlich gegebene Aussage von Staatsminister Dr. h. c. Gernot Erler, man wolle die Iraker beim Aufbau eines Menschenrechtsinstituts unterstützen, nicht ausreichend ist, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?

    Presseinformation des Bundestages vom 08.10.2009 zur der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Berlin: (hib/JOH/AS) Die Bundesregierung wird ihre Besorgnis über die Lage der Homosexuellen im Irak aktiv gegenüber der irakischen Regierung ansprechen. Das teilt sie in einer Antwort (Drucksache 16/14095 vom 29.09.2009) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit (Drucksache 16/14055 vom 14.09.2009). Ferner erklärt sie, eine verbesserte Menschenrechtslage im Irak hänge wesentlich von einer Verbesserung der rechtstaatlichen Rahmenbedingungen ab. Die Bundesregierung habe daher den Bereich der Rechtsstaatsförderung zu einem Schwerpunkt des deutschen Engagements im Irak gemacht.

    Die komplette Antwort der Bundesregierung könnt ihr in dem folgenden Bericht von mir nachlesen. Ich habe diese Antworten auf dieser Seite nicht mehr vorgestellt, da der Artikel m. E. sonst zu umfangreich würde. Aus diesem Grund folgender Link auf die komplette Antwort der Bundesregierung auf die o. a. Fragen:

    Katastrophale Lage der Homosexuellen im Irak - Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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  • 02Okt

    FDP-Logo

     

    Auszug aus dem Bundestagswahlprogramm der FDP zum Bereich "Solidarität und Eigenverantwortung statt Staatsmedizin"

    Die Gesundheitsversorgung ist teurer, aber nicht besser geworden. Die Therapiefreiheit wird Schritt für Schritt abgeschafft. Die so wichtige Beziehung zwischen Therapeut und Patient wird durch bürokratische Vorgaben behindert. Mit jedem Tag, der vergeht, ohne dass eine Umstellung auf eine nachhaltige Finanzierung erfolgt, verschärft sich das Finanzierungsproblem des Gesundheitssektors. Weder die so genannte Bürgerversicherung noch die Gesundheitsprämie sind in der Lage, die geschilderten Probleme in den Griff zu bekommen. Die FDP will vielmehr ein grundlegendes Umsteuern in ein freiheitliches System, das Solidarität und Eigenverantwortung in Einklang bringt, das Schluss macht mit einer zentral gesteuerten Staatsmedizin und der sozialen Bevormundung der Patienten und den Bürgern den notwendigen Gestaltungsspielraum für ihre Versicherungs- und ihre Therapieentscheidungen gibt.

    Der Wettbewerb im Gesundheitssektor muss gestärkt werden. Dazu gehört eine starke private Krankenversicherung. Zu einem fairen Wettbewerb im Gesundheitssektor gehört auch, den gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragsautonomie zu belassen und den bürokratischen und überflüssigen Gesundheitsfonds abzuschaffen. Die FDP ist gegen ein staatliches und zentralistisches Gesundheitswesen, das nur zu Mangelverwaltung, Zwei-Klassen-Medizin und längeren Wartezeiten führt.

    Das Prinzip "Privat kommt vor dem Staat" bedeutet für die Gesundheitspolitik: soviel Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung für den Einzelnen wie möglich, aber gleichzeitig genügend garantierte Sicherheit, um bei einer Erkrankung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Wir wollen Solidarität mit denjenigen, die krank oder behindert sind. Dies gelingt über eine Verpflichtung der Versicherer, die notwendige Grundversorgung ohne Risikozuschläge sicherzustellen. Diejenigen, die sich eine Krankenversicherung nicht leisten können, erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Steuer-Transfer-System.

    In der Krankenversicherung muss der Weg wegführen von der Lohnbezogenheit der Beiträge und vom Umlageverfahren hin zu einem leistungsgerechten Prämiensystem, das über Kapitaldeckung eine sichere Grundlage für eine generationengerechte Verteilung der Lasten schafft und gleichzeitig dafür sorgt, dass jeder Bürger so weit wie möglich selbst bestimmen kann, was er wie absichern will. Die FDP spricht sich aus für eine Pflicht zur Versicherung der Risiken, die den Einzelnen im Krankheitsfall überfordern würden, bei einem Versicherer der eigenen Wahl. Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, im Umfang der Existenz bedrohenden Risiken unabhängig vom Gesundheitszustand ohne die Erhebung von Risikozuschlägen versichert zu werden. Wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann sich selbstverständlich für einen umfangreicheren Versicherungsschutz entscheiden. Dabei sind auch unterschiedliche Tarifgestaltungen möglich.

    Jede Generation soll vom Grundsatz her die von ihr verursachten Gesundheitskosten über die gesamte Lebenszeit selbst tragen. Das ist nur möglich, wenn in der Zeit, in der wenig Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, Rücklagen aufgebaut werden für die Zeit, in der mehr medizinische Versorgung benötigt wird.

    Der soziale Ausgleich zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen soll nicht mehr innerhalb der Krankenversicherung stattfinden, wo er zum Teil zu Ungereimtheiten oder sogar Ungerechtigkeiten führt und jegliches individuelles Kostenbewusstsein außer Kraft setzt. Er gehört vielmehr in das Steuer- und Transfersystem, wo jeder nach seiner Leistungsfähigkeit herangezogen wird. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.

    Durch Wettbewerb auf allen Ebenen - sowohl auf Seiten der Versicherer als auch auf Seiten derjenigen, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind - muss dafür gesorgt werden, dass die Bürger nicht mehr als notwendig für ihren Versicherungsschutz bezahlen müssen und dass sie ihn nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können.

    Im Gesundheitswesen arbeiten schon heute in Deutschland mehr Menschen als in jeder anderen Branche. Die Gesundheitswirtschaft ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt, der aber durch zahlreiche Regularien eingedämmt wird. Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Forschung und Innovation sind im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen, auch in sozialrechtlicher Hinsicht. Entscheidet sich ein Patient nach Beratung mit seinem Arzt für ein nicht erstattungsfähiges Produkt oder Verfahren, muss er den Betrag erstattet bekommen, den die Krankenkasse sonst hätte übernehmen müssen (Festzuschuss-, Mehrkostenregelung).

    Ärzte, Krankenhäuser und alle anderen medizinischen Fachkräfte und Einrichtungen, die Tag für Tag die Versorgung der Menschen im Krankheitsfall sicherstellen, haben ein Anrecht darauf, leistungsgerecht und nach transparenten Kriterien vergütet zu werden und nicht in einem bürokratischen Wust zu ersticken. Überprüfungen und Kontrollen müssen auf das notwendige Maß reduziert werden und dürfen nicht dazu führen, dass die Qualität der Versorgung leidet. Die Freiberuflichkeit ist nach wie vor ein Garant für eine patientenorientierte, bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf qualitativ hohem Niveau. Für die Patienten sind darüber hinaus die freie Wahl des Therapeuten und unabhängige Leistungserbringer wesentliche Elemente eines leistungsfähigen Gesundheitssystems. Sie müssen gemeinsam mit dem Therapeuten ihrer Wahl die notwendige medizinische Behandlung festlegen können. Verbindliche zentralisierte Vorgaben werden dem nicht gerecht, denn den Norm-Patienten gibt es nicht.

    Zur Verbesserung der Versorgung muss weiter an Ansätzen gearbeitet werden, die den Patienten in seiner Ganzheit wahrnehmen und eine nahtlose Behandlung über die verschiedenen Therapeuten und Institutionen hinweg ermöglichen. Wir wollen die Chancen von Public-Private-Partnership-Projekten (also Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen) zur Verbesserung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsinfrastruktur nutzen. Die Chancen der Telematik, auf elektronischem Wege qualifiziert Kontakt zu weiter entfernten Kollegen aufnehmen zu können, sind auch im Hinblick auf eine Sicherstellung der Versorgung in der Fläche zu nutzen. Dabei müssen hohe Datenschutzstandards die hochsensiblen Daten schützen. Das gilt insbesondere auch für die elektronische Gesundheitskarte, die so lange nicht eingeführt werden darf, bis solche Standards gewährleistet sind.

    Die Bedürfnisse im Umfeld von Gesundheit und Krankheit sind nahezu unendlich. Wenn diese Leistungen nach Zahlung des Beitrages gewissermaßen kostenfrei zur Verfügung stehen, werden Anreize falsch gesetzt. Deshalb ist es wichtig, dass der Patient eine Rechnung erhält, die die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen zeigt (Kostenerstattungsprinzip). Unbürokratisch ausgestaltete Selbstbeteiligungen sind für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten unerlässlich. Die Praxisgebühr hingegen ist bürokratisch und hat keine dauerhafte Steuerungsfunktion. Die FDP will stattdessen die Anreize so setzen, dass Leistungen verantwortlich in Anspruch genommen werden. Ergänzend müssen verständlich aufbereitete Informationen über eine sachgerechte Nutzung des Gesundheitssystems zur Verfügung stehen.

    Die Prävention gewinnt immer stärker an Bedeutung. Besonders die demographische Entwicklung und die Zunahme von Volkskrankheiten, die durch einen gesunden Lebenswandel weitgehend vermeidbar wären, tragen dazu bei. Wir müssen deutlich machen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, durch eine gesunde Ernährung, durch Bewegung und die Vermeidung von Risiken dazu beizutragen, möglichst gesund alt zu werden. Dazu bedarf es einer zielgruppenorientierten, umfassenden Aufklärung. Gezielt muss denjenigen geholfen werden, für die der Staat eine ganz besondere Verantwortung trägt und für diejenigen, die es nicht oder nur eingeschränkt aus eigener Kraft schaffen, gesund zu leben. Das betrifft besonders Kinder und sozial Benachteiligte. Für diese Aufgabe braucht es eine klare Aufteilung der Aufgaben- und Finanzverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den Krankenkassen und den gesundheitspolitischen Leistungsträgern, den Ärzten, den Zahnärzten oder den Psychotherapeuten.

    Die Versorgung mit Leid mindernder Palliativmedizin sowie die Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften in Palliativmedizin und -pflege müssen verbessert werden. Die neu eingeführte Finanzierung spezialisierter ambulanter Palliativmedizin muss endlich in die Praxis umgesetzt werden. Daneben ist die palliative Versorgung im Krankenhaus durch eine tagesbasierte Finanzierung abzusichern. Hospize und ambulante Hospizdienste müssen ausgebaut und mit der Palliativmedizin vernetzt werden. Denn die meisten Menschen wünschen sich, zu
    Hause zu sterben. Die Familie als kleinstes soziales Netz muss auch bei der Betreuung Sterbender gestärkt werden.

    Das komplette Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009 erreicht ihr über den folgenden Link:

    Das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009

    Dieser Bericht ist in Ergänzung zu meinen folgenden Berichten erschienen:

    Mehrheit für Schwarz-Gelb in Deutschland

    Die Schwarz-Gelbe Koalition und das Gesundheitssystem – CDU/CSU-Wahlprogramm

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  • 02Okt

     

    Auszug aus dem Regierungsprogramm der CDU/CSU zum Bereich "Zukunftsfähige Politik zu Gesundheit und Pflege"

    CDU und CSU wollen, dass auch in Zukunft jeder in Deutschland - unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft oder gesundheitlichem Risiko - eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe medizinische Versorgung erhält und alle am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Im Mittelpunkt der Gesundheitspolitik von CDU und CSU stehen die Patienten und Versicherten. Gerade im Umgang mit Kranken, Älteren und Schwachen zeigt die Gesellschaft ihr soziales Gesicht und ihr Wertefundament.

    Leistungsfähiges und modernes Gesundheitssystem

    Aufgrund des medizinischen und medizinisch-technischen Fortschritts und des demografischen Wandels müssen Struktur, Organisation und Finanzierung sowohl der gesetzlichen als auch der privaten Krankenversicherung ständig weiterentwickelt werden. Wir brauchen mehr Transparenz und Wettbewerb und weniger Bürokratie im Gesundheitswesen, damit die Qualität weiter steigt und die Mittel effizienter eingesetzt werden.

    Zum Erfolg des deutschen Gesundheitswesens haben entscheidend die Freien Berufe beigetragen. Sie gewährleisten eine patientennahe, humane und fachlich hochwertige medizinische Versorgung nicht nur in Ballungszentren, sondern auch in ländlichen Regionen und gewährleisten so Versorgungssicherheit. Regionalität statt Zentralismus hat sich in der Gesundheitspolitik bewährt. Die Freien Berufe müssen deshalb auch weiterhin eine der tragenden Säulen erstklassiger Patientenversorgung sein. Um dies zu gewährleisten, werden wir bürokratische Vorgaben und Dokumentationspflichten drastisch auf ein Maß reduzieren, das zur Abrechnung und Qualitätssicherung unabdingbar notwendig ist. Planbarkeit, Verlässlichkeit und Vertrauen müssen die zukünftige Finanzierung prägen. Im konstruktiven Dialog mit den im Gesundheitswesen Tätigen werden wir die erforderlichen Kurskorrekturen (beispielsweise beim ärztlichen Honorarsystem und beim Risikostrukturausgleich) festlegen, damit unser Gesundheitswesen zukunfts- und tragfähig bleibt.

    • Wir setzen auf eine Kultur des Vertrauens und des Verantwortungsbewusstseins im Gesundheitswesen. Wir wollen, dass die Beteiligten in einem selbstverwalteten Gesundheitswesen als Partner handeln und lehnen eine Staatsmedizin ab. Vor allem der Selbstverwaltung der Ärzte ist daher die Möglichkeit zu geben, sich wieder als echte Interessenvertretung ihrer Mitglieder zu etablieren. Denn nur eine an der Basis der Ärzteschaft akzeptierte Selbstverwaltung kann ihre Funktion im Gesundheitswesen auch erfüllen.
    • Therapiefreiheit, freie Arzt- und Krankenhauswahl sowie freie Gesundheitsberufe gehören für uns zum Kern eines freiheitlichen Gesundheitswesens. Niedergelassene freiberuflich tätige Haus-, Fach- und Zahnärzte, Apotheker, selbstständige Gesundheitshandwerker und Heilmittelerbringer sind für uns auch in Zukunft Garanten für eine qualitativ hochwertige, patientennahe Versorgung. Diese Strukturen gilt es, neben dem Bereich der stationären Krankenhausversorgung, zu bewahren und geänderten gesellschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Der Sicherung einer wohnortnahen Versorgung vor allem in ländlichen Regionen werden wir besondere Aufmerksamkeit widmen.
    • Medizinische Versorgungszentren sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass diese nur von Ärzten und Krankenhäusern als Träger verantwortlich geführt werden. Eigentümer geführte Apotheken und strikte Grenzen für den Arzneimittelversandhandel sind unverzichtbare Stützen für die Arzneimittelsicherheit. Wir schätzen die große Kompetenz und Leistung in den pflegerischen Gesundheitsberufen und wollen ihre Verantwortung für die Patientinnen und Patienten stärken.
    • Wir werden Eigenverantwortung, Vorsorge und Prävention weiter stärken, Effizienz- und Wirtschaftlichkeitspotenziale ausschöpfen sowie individuelle Wahlmöglichkeiten und Entscheidungsspielräume ausweiten. Wir wollen, dass Versicherte und Patienten bundesweit unkomplizierten Zugang zu unabhängiger Information und Beratung im Gesundheitswesen erhalten. Angesichts der Vielfalt der Angebote wollen wir über verlässliche und verständliche Kriterien zu Leistung, Qualität und Preis zu mehr Transparenz und besserer Orientierung - sowohl bei der Inanspruchnahme von Sachleistungen als auch bei Kostenerstattungstarifen beitragen. Wir werden auch die unabhängige Patientenberatung stärken und die Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz weiterentwickeln.
    • Wir wollen die Motivation und Leistungsbereitschaft in den Gesundheitsberufen stärken und attraktive Bedingungen auch in ländlichen Regionen sichern. Ziel ist es, eine leistungsgerechte, qualitätsorientierte und besonderen regionalen Rahmenbedingungen Rechnung tragende vertragsärztliche Vergütung zu gewährleisten, die die Besonderheiten der Leistungen der einzelnen Arztgruppen berücksichtigt und den Ärzten mit festen Euro-Preisen Planungssicherheit gibt. Es muss gewährleistet werden, dass die Ausgabensteigerungen sich im Rahmen der allgemeinen Kostenentwicklung im Gesundheitswesen bewegen.
    • Wir werden die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kassen und Leistungserbringer mehr Möglichkeiten für passgenaue und einzelvertragliche Regelungen erhalten. So können auf die jeweiligen Versorgungserfordernisse in den Regionen individuell zugeschnittene Versorgungskonzepte entstehen, die den regionalen Besonderheiten ebenso Rechnung tragen, wie den aus unterschiedlichen Versichertenstrukturen der Kassen erwachsenden differenzierten Anforderungen an die Vertragsgestaltung. Unabdingbar ist für uns auch künftig eine kollektivvertragliche Regelung zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Besonderen Qualitätsanforderungen genügende hausarztzentrierte Versorgung hat für uns dabei eine hohe Priorität. Einen ebenso hohen Stellenwert hat für uns in Zukunft aber auch die Erhaltung eines breiten Spektrums an freiberuflichen niedergelassenen Fachärzten.
    • Mit den Reformen im Bereich der Krankenhäuser haben wir die Grundlage für einen neuen ordnungspolitischen Rahmen geschaffen. Diesen Rahmen werden wir insbesondere im Hinblick auf die regionalen Besonderheiten weiterentwickeln. Die bestehende Krankenhausfinanzierung hat sich bewährt. Einen bundesweiten Einheitspreis lehnen wir ab. Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen zu entscheiden, bleibt erhalten. Zur stärkeren Vernetzung der verschiedenen Fachdisziplinen und Sektoren wollen wir die integrierte Versorgung weiterentwickeln. Um Synergieeffekte zu erschließen, werden wir durch bessere Versorgungsmodelle die Sektorengrenzen durchlässiger machen. Insbesondere werden wir die palliativmedizinischen Versorgungsangebote weiter ausbauen und fördern.
    • Unverzichtbare Anforderungen an die Arzneimittelversorgung sind für uns unabhängige Information, Beratung und Betreuung, Sicherheit und Verfügbarkeit sowie Innovation, Vielfalt und Wirtschaftlichkeit. Daher werden wir Auswüchse im Versandhandel eindämmen, den gesetzlichen Rahmen für Rabattverträge im Interesse der Wettbewerbs- und Verbraucherfreundlichkeit überarbeiten und die Vielzahl der zum Teil gegensätzlichen Instrumentarien zur Preisfindung und -festsetzung auf ihre Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit hin überprüfen.
    • CDU und CSU bekennen sich nachdrücklich zu einer Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung im deutschen Gesundheitswesen. Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, denn deren Ausbau verbessert nicht nur Gesundheit, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Menschen, sondern kann auch die künftigen finanziellen Belastungen unserer Sozialsysteme mindern. Deshalb wollen wir die Prävention aufwerten ohne dabei eine neue Bürokratie zu schaffen. Prävention braucht keine zentralistische Steuerung sondern klare Regelungen der Zuständigkeiten und Finanzierung nach subsidiären Prinzipien. Vor allem auf kommunaler und regionaler Ebene wollen wir die Kooperation zwischen den gesellschaftlichen Akteuren verstärken, gemeinsame Ziele definieren, vorhandene Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und Effizienz hin prüfen sowie vorhandene Strukturen nutzen. Ein wichtiger Schritt zur Stärkung von Eigenverantwortung, Prävention und Gesundheitsförderung ist die Weiterentwicklung von Bonus-Modellen, Wahl- und Selbstbehalttarifen.
    • Unsere verantwortungsbewusste Drogenpolitik verbindet Prävention, Hilfe zum Ausstieg für Süchtige und eine Bekämpfung der Drogenkriminalität mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Eine "Legalisierung" angeblich "weicher Drogen" lehnen wir ab.
    • Unser Ziel ist es, die Finanzierbarkeit der gesundheitlichen Versorgung zu sichern und die gesetzliche Krankenversicherung mittelfristig auch im Hinblick auf mehr Generationengerechtigkeit konsequent weiterzuentwickeln. Wir wollen für die Versicherten zusätzliche Belastungen in Grenzen halten und Entlastungsspielräume nutzen. Die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen ist dabei ein wichtiges Element. Hohe Qualitätsstandards müssen auch in Zukunft in allen Versorgungsbereichen gewährleistet bleiben. Hinzukommen muss mehr Transparenz und echte Wahlfreiheit für Versicherte.
    • Wir bekennen uns zu leistungsfähigen privaten Krankenversicherungen, die zu einem freiheitlichen Gesundheitssystem in Zukunft als Voll- und Zusatzversicherung gehören. Wir wollen, dass die gesetzlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von gesetzlicher und privater Krankenversicherung beim Angebot von Wahl- und Zusatzleistungen stärker als bisher genutzt und erweitert werden. Eine staatliche Einheitsversicherung lehnen wir ab.
    • Die Gesundheitswirtschaft ist eine der größten Wachstumsbranchen in Deutschland. Der medizinisch-technische Fortschritt, der demografische Wandel und ein zunehmendes Gesundheitsbewusstsein sprechen dafür, dass diese Branche auch in Zukunft auf Wachstums- und Beschäftigungskurs bleiben wird. Die Gesundheitsforschung trägt dazu bei, mit Innovationen die Lebensqualität von Menschen aller Lebensalter zu erhöhen und gleichzeitig die Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems zu sichern.

    Das komplette Regierungsprogramm der CDU/CSU zur Bundestagswahl 2009 erreicht ihr über den folgenden Link:

    Regierungsprogramm 2009 – 2013 der CDU/CSU

    Dieser Bericht ist in Ergänzung zu meinen folgenden Berichten erstellt worden:

    Mehrheit für Schwarz-Gelb in Deutschland

    Die Schwarz-Gelbe Koalition und das Gesundheitssystem – FDP-Wahlprogramm

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  • 28Sep

    Hier noch einmal das Wahlergebnis (vorläufiges amtliches Wahlergebnis) der Bundestagswahl vom 28.09.2009:

    1. CDU/CSU   33,80 %    – 239 Sitze im Bundestag
    2. SPD           23,04 %    - 146 Sitze im Bundestag
    3. FDP            14,56 %    -    93 Sitze im Bundestag
    4. Die Linke    11,89 %    -    76 Sitze im Bundestag
    5. Grüne         10,70 %    -    68 Sitze im Bundestag

    Damit haben CDU/CSU und FDP insgesamt 332 der 622 Sitze im Bundestag und somit ist ein Koalition zwischen CDU/CSU und FDP so gut wie sicher. Stellt sich für mich die Frage, wie geht es zum Beispiel mit unserem Gesundheitssystem weiter. Hierzu hat FDP-Chef Guido Westerwelle bereits gestern Abend den Druck auf die CDU erhöht. So sagte er am Abend  in der “Berliner Runde” der ARD, dass es unbedingt Korrekturen in der Gesundheitspolitik geben müsse. Stellt sich die Frage, wie soll diese Korrektur nach Meinung der FDP aussehen?

    Dazu berichtet www.apotheke-adhoc.de am heutigen Tage:

    FDP-Chef Guido Westerwelle hat in Sachen Gesundheitspolitik bereits am Wahlabend den Druck auf die Union erhöht: In der “Berliner Runde” der ARD sagte Westerwelle, es müsse “unbedingt Korrekturen in der Gesundheitspolitik” geben.

    Dabei geht es vor allem um die Frage der Finanzierung des Gesundheitssystems: Im Wahlkampf hatte die FDP damit geworben, den Gesundheitsfonds wieder abzuschaffen. Die Krankenkassen sollen nach dem Willen der Liberalen weitgehend privatisiert werden. Doch die Union hat den Gesundheitsfonds mit beschlossen und vor der Wahl daran festgehalten. Ende August hatte FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr öffentlich und sehr scharf das Festhalten der Bundeskanzlerin am Gesundheitsfonds kritisiert.

    Im Koalitionsvertrag müssen sich die Parteien jetzt auf ein gemeinsames Modell einigen. Ebenfalls noch offen ist, welche Partei – CDU, CSU oder FDP  – das Gesundheitsressort besetzen wird. Zu den Kandidaten für den Posten zählt seitens der Union auch der bisherige Verwalter des Gesundheitsfonds und Chef des Bundesversicherungsamts, Josef Hecken (CDU).

    Da sollten wir doch ein wachsames Auge auf den Koalitionsvertrag richten und sehen, was für Korrekturen wir zu erwarten haben. Korrekturen in die richtige Richtung wären nicht schlecht, aber eine Privatisierung der Krankenkassen kann m. E. nicht der Weg in Zukunft sein, um unser Gesundheitssystem für alle zugänglich und finanzierbar zu halten. Hier habe ich Angst, dass wir auf Dauer amerikanische Verhältnisse zu erwarten haben, wo es sich nur wenige leisten können, einen Krankenversicherungsschutz zu haben.

    Aber warten wir erst einmal ab, was uns der Koalitionsvertrag und die Koalition hierzu sagen wird. Vorab werde ich mich einmal im Wahlprogramm der FDP darüber informieren, was genau unter der Privatisierung des Gesundheitssystems zu verstehen ist. Darüber werde ich euch dann in den nächsten Tagen informieren.

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  • 22Aug

    In ihrem Gesetzentwurf vom 16.03.2009 (Drucksache 16/12258) hat die Bundesregierung eine Änderung des Medizinproduktegesetz in den Bundestag eingebracht.

    So sollte u. a. § 11 um einen Absatz 3a ergänzt werden, der folgenden Wortlaut haben sollte:

    In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen dürfen nur an

    1. Angehörige der Heilberufe oder des Heilgewerbes,
    2. Einrichtungen, die der Gesundheit von Menschen dienen und
    3. Gesundheitsbehörden des Bundes und der Länder

    abgegeben werden.

    In dem Gesetzesentwurf gibt die Bundesregierung folgende Erläuterung für die Einfügung dieses Absatzes ab:

    Verschiedene In-virto-Diagnostika werden zur Eigenanwendung als Heimtest angeboten. Dieser Trend hat sich in letzter Zeit verstärkt. In einigen europäischen Mitgliedsstaaten so wie im Internet werden mittlerweile auch HIV-Heimtests für Laien angeboten. Einige Hersteller beabsichtigen, HIV-In-vitro-Diagnostika auch auf den ökonomisch interessanten deutschen Markt zu bringen.

    HIV-Schnelltests werden im Gesundheitswesen vorrangig als Screening Test genutz. Das heißt, ein positives Testergebnis muss zur Diagnosestellung immer durch einen Bestätigungstest wiederholt werden, ehe eine HIV-Diagnose gestellt werden kann.

    HIV-In-vitro-Diagnostika zur Eigenanwendung basieren in der Regel auf HIV-Schnelltests. Medizinisch nicht ausgebildete Laien verfügen aber in der Regel nicht über die notwendigen Fachkenntnisse, um die Aussagekraft der Resultate dieser Testverfahren richtig interpretieren zu können. Falsche Testresultate können bei dem Einsatz eines einzigen Testsystems (z. B. der Anwendung eines HIV-Testsystems zur Eigenanwendung) nicht als “falsch” erkannt werden. Das fehlerhafte Ergebnis kann durch die Diagnostik mit einem weiteren HIV-Testsystem als solches festgestellt werden.

    Darüber hinaus lehnen medizinische Fachkreise den freien Verkauf von HIV-Heimtests ab. Zur Begründung wird insbesondere angeführt, dass solche Tests die weltweit anerkannten “VCT-Standards” (Voluntary Counselling and Testing) nicht erfüllen, nach denen HIV-Tests nur freiwillig und im Kontext einer Beratungssituation durchgeführt werden sollen. Weiterhin ist im Gegensatz zur qualitätsgesicherten Anwendung der Schnelltests im Gesundheitswesen, die in Kooperation mit etablierten Beratungsstellen so wie unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden, beim Heimtest keine entsprechende Qualitätskontrolle möglich. Deshalb soll die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen am Menschen nur an die genannten Personen und Einrichtungen gestattet sein.

    Die Regelung wird bis 31. Dezember 2012 befristet, um im Lichte der gewonnen Erfahrungen über eine ggf. novellierte Anschlussregelung entscheiden zu können.

    Am 27.05.2009 kam es zur Beschlussempfehlung und zum Bericht (Drucksache 16/13211) des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss). Hierbei wurde dann die abschließende Änderung des § 11 Medizinproduktegesetz wie folgt formuliert:

    Der Absatz 3a wird neu eingefügt und hat folgenden, abschließenden Wortlaut:

    In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen dürfen nur an

    1. Ärzte,
    2. ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken,
    3. Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände

    abgegeben werden.

    Diese Änderungen waren nach Mitteilung des Ausschusses für Gesundheit aus folgenden Gründen notwendig:

    Änderungen zu Nummer 1:

    Die Neufassung von Nummer 1 dient der Konkretisierung der Person, an die künftig In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen abgegeben werden dürfen.

    Änderungen zu Nummer 2 und 3:

    Die Neufassung der Nummern 2 und 3 dient der Präzisierung. Es wird klargestellt, dass In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen nur an medizinische Einrichtungen, die unter ärztlicher Leitung stehen so wie an Apotheken und den Großhandel abgegeben werden dürfen. Großhandel im Sinne dieser Regelung ist jede berufs- oder gewerbsmäßige zum Zwecke des Handeltreibens ausgeübte Tätigkeit, die in der Beschaffung, der Lagerung, der Abgabe oder Ausführ von Medizinprodukten besteht, mit Ausnahme der Abgabe von Medizinprodukten an andere Verbraucher als die unter den Nummern 1 bis 3 genannten Personen und Einrichtungen. Auch Apotheken dürfen HIV-Test nur an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen so wie an Gesundheitsbehörden des Bundes, der Läner, der Gemeinden und Gemeindeverbände abgegeben. Die Abgabe von In-vitro-Diagnostika zur Erkennung von HIV-Infektionen soll auch an die kommunalen Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) möglich sein, damit diese ihre Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz erfüllen können.

    Diese überarbeitete Version des § 11 Abs. 3a wurde am 31.07.2009 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 48 veröffentlicht und sind damit am Tag der Verkündung in Kraft getreten. Eine Befristung des Gesetzes (wie ursprünglich angedacht) ist nicht vorgesehen.

    Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ein HIV-Test nur in einem geschützten Rahmen gemacht werden sollte. Unter geschützt verstehe ich, dass Fachpersonal den Test durchführt und das Testergebnis auch von Fachpersonal bekannt gegeben wird. Sollte das Testergebnis dann nämlich positiv sein, ist es absolut wichtig, sofort einen fähigen Ansprechpartner zu haben. Aus diesem Grunde lehne ich selbst private HIV-Schnelltest auch absolut ab. Ich bin aber einmal gespannt, wie die Bundesregierung den Verkauf über das Internet in den Griff bekommen wird.

    Zu den HIV-Schnelltests ist im übrigen noch zu sagen, dass ihre Fehlerquote recht hoch sein soll und Tests aus dem Ausland wegen ihrer hohen Fehlerquote zurückgezogen werden mussten.

    Also erspart euch lieber die Ungewissheit und geht, wenn ihr sicher seit einen Test machen zu wollen, lieber zum Gesundheitsamt, zur AIDS-Hilfe oder zu eurem Arzt. 

     

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  • 19Aug

    Am 23.06.2009 stellten die Abgeordneten Birgitt Bender, Priska Hinz (Herborn), Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Krista Sager und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter der Bundestags-Drucksache 16/13547 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Zukunft des Kompetenznetzes HIV/Aids und der HIV-Forschung in Deutschland.

    Auf diese Anfrage antwortete die Bundesregierung am 10.07.2009 im Rahmen der Bundestags-Drucksache 16/13775.

    Nachfolgend habe ich einmal die 13 Fragen der Abgeordneten und der Fraktion abgedruckt. Da ein kompletter Abdruck der Antwort der Bundesregierung zu umfangreich wäre, habe ich diese Antworten als PDF-Dokument beigefügt (Drucksache 16/13775 des Deutschen Bundestages).

    1. a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich die öffentlichen Ausgaben für die deutsche HIV-Forschung seit Beginn der Epidemie entwickelt haben?
      b) Welche Förderungen erfolgten in diesem Zeitraum aus Mitteln des Bundeshaushaltes?
    2. Wie viel Prozent, gemessen an den Gesamtausgaben für den Kampf gegen Aids, werden aus dem Bundeshaushalt für die HIV/Aids-Forschung verausgabt?
      Wird damit die so genannte Sydney-Erklärung aus dem Jahr 2007 erfüllt, mit der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der "4th IAS Conference on Pathogenesis, Treatment and Prevention" forderten, dass 10 Prozent der von nationalen Regierungen, bilateralen, multilateralen und privaten Geldgebern zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel im Kampf gegen Aids für die Aids-Forschung ausgegeben werden sollen?
      Wenn nein, weshalb nicht?
    3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Positionierung Deutschlands auf dem Feld der HIV/Aids-Forschung im internationalen Vergleich, insbesondere vor dem Hintergrund föderaler Wissenschaftsstrukturen?
    4. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Arbeit des Kompetenznetzes HIV/Aids, und welche Schlussfolgerungen leitet sie für die zukünftige Finanzierung des Kompetenznetzes daraus ab?
    5. Beabsichtigt die Bundesregierung das Kompetenznetz HIV/Aids über das Jahr 2010 hinaus finanziell zu fördern?
      Wenn ja, wird auch eine Auslauffinanzierung in Erwägung gezogen?
      Wenn nein, wer sollte sich nach Auffassung der Bundesregierung an der unabhängigen finanziellen Förderung beteiligen bzw. wer sollte sie sicherstellen?
    6. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Alternativmodelle zum HIV/Aids-Kompetenznetz, die die horizontale und vertikale wissenschaftliche Vernetzung im HIV/Aids-Bereich und die strategische Zusammen- arbeit von nationalen, staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren in gleicher Weise gewährleisten und stärken können?
    7. In welcher Form soll nach Auffassung der Bundesregierung ab 2010 die Translationsforschung in Deutschland gefördert werden, die besonders im Bereich der HIV/Aids-Forschung notwendig ist, um ein Gesamtbild aller Facetten der Krankheit zu erstellen und eine adäquate, individuelle Therapieform zu entwickeln, und wie kann das Kompetenznetz HIV/Aids in diesen Prozess eingebunden werden?
    8. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Sicherstellung einer unabhängigen vernetzten HIV-Forschung in Deutschland zu gewährleisten?
    9. Welche nationale Datensammlung/Kohorte wird nach Auffassung der Bundesregierung ab 2010 die klinische, epidemiologische, gesundheitsökonomische und soziale Entwicklung der HIV/Aids-Epidemie in Deutschland, unabhängig von der pharmazeutischen Industrie, abbilden?
    10. Wie kann die HIV-Forschung in Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Vergleich bestehen, wenn das Kompetenznetz HIV/Aids ab September 2010 seine finanziellen Mittel zu 100 Prozent aus Drittmitteln generieren soll?
    11. Wie beabsichtigt die Bundesregierung die deutsche Integration und Beteiligung innerhalb der Europäischen Netzwerke (z. B. NEAT, COHERE, MITOC) sicherzustellen, sollte es das Kompetenznetz HIV/Aids ab September 2010 nicht mehr geben?
    12. Welche Notwendigkeit sieht die Bundesregierung im Falle der Auflösung des Kompetenznetzes HIV/Aids, die Sicherheit der Patientendaten sowie das Recht der informationellen Selbstbestimmung zu schützen, zum Bei- spiel in Bezug auf den Zugang zu persönlichen Daten, die Löschung von Daten sowie den Zugang zu Forschungsergebnissen, die aus persönlichen Daten stammen?
    13. Wie wird sichergestellt, dass im Falle des Auslaufens der Förderung des Kompetenznetzes die in seinem Rahmen gemachten Erfahrungen zur Gründung und Ausgestaltung von klinisch-wissenschaftlichen Netzwerken gesichert und für zukünftige Projekte dieser Art nutzbar gemacht werden?

    In den nächsten Tagen will ich mich dann einmal mit den einzelnen Antworten der Bundesregierung auseinandersetzten.  

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  • 18Aug

    Da mich das Thema der Patientenverfügung schon seit längerer Zeit beschäftigt, habe ich mich einmal mit dem sogenannten Stünker-Entwurf beschäftigt, der als Patientenverfügungsgesetz zum 01.09.2009 in Kraft tritt.

     
    Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2009 in einer namentlichen Abstimmung ohne Fraktionszwang in Dritter Lesung mit 317 Ja-Stimmen gegen 233 Nein-Stimmen bei 5 Enthaltungen über das Patientenverfügungsgesetzt votiert und damit den Vorschlag als Paragraphen 1901a (Patientenverfügung) und 1904 (Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen) ins BGB aufgenommen.

    Damit existiert eine neue rechtliche Grundlage für Patientenverfügungen. Die Mehrheit der Abgeordneten stimmte für einen von drei vorgelegten fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen, wonach der Patientenwille oberste Priorität hat. Dies gilt unabhängig von Art und Stadium der Krankheit – also auch dann, wenn die Krankheit nicht zwingend zum Tod führt.

    Hierbei handelt es sich um den sogenannten Stünker-Entwurf, der durch den Abgeordneten Joachim Stünker (SPD) eingebracht wurde.

    Aufgrund dieses Entwurfes treten ab 01.09.2009 folgende Regelungen in Kraft:

    1. Das Rechtsinstitut Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert und die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung eingeführt.
    2. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung und bei Feststellung des Patientenwillens werden geregelt und dabei klargestellt, dass der Wille des Betroffenen unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten ist.
    3. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam.
    4. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Einwilligung, Nichteinwilligung oder den Widerruf der Einwilligung in ärztliche Maßnahmen bedürfen bei Zweifeln über den Patientenwillen der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
    5. Der Schutz des Betroffenen wird durch verfahrensrechtliche Regelungen sichergestellt.

    Den kompletten Entwurf mit den Texten zum BGB und weiterführenden Erläuterungen habe ich nachfolgend als PDF-Datei bereitgestellt:

    Patientenverfügungsgesetz in Kraft ab 01.09.2009 – Deutscher Bundestag – Drucksache 16/8442

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