Who's Online

  • 0 Members.
  • 8 Guests.

Wer ist im Chat online?

  • No one

Monatsarchiv

Kategorien

  • 15Jul

    Heute haben Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler und seine russische Amtskollegin Tatjana Golikowa bei den deutsch-russischen Regierungskonsultationen in Jekaterinenburg das deutsch-russische Gesundheitsabkommen unterzeichnet.

     Dr. Philipp Rösler: "Das neue Gesundheitsabkommen enthält ein ambitioniertes Programm und eine politische Wegweisung für die deutsch-russische Gesundheitskooperation in den nächsten Jahren. Es ist ein wichtiges politisches Symbol, denn das aus einer anderen Epoche stammende deutsch-sowjetische Gesundheitsabkommen von 1987 wird durch eine moderne, auf gesellschaftlicher Offenheit beruhende Regelung abgelöst." 

    In dem Abkommen verpflichten sich die Gesundheitsministerien beider Staaten auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen

    • gesundheitliche Prävention
    • Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind
    • Infektionskrankheiten (Tuberkulose, HIV/AIDS, Hepatitis B und C) 
    • e-health/ Telematik in der Medizin 
    • Krankenversicherung und Systementwicklung und 
    • medizinische Ausbildung und Unterrichtsmethodik. 

    Dr. Philipp Rösler weiter: "Der gegenseitige Nutzen der Zusammenarbeit zeigt sich deutlich am Beispiel gemeinsamer Projekte zur Bekämpfung von Tuberkulose oder zur Reaktion der Rettungsdienste auf Großschadensereignisse. Deutschland und Russland können viel voneinander lernen. Eine Kernaufgabe der Gesundheitsministerien sehe ich dabei in der politischen Einrahmung und der praktischen Erleichterung einer Kooperation der Zivilgesellschaften beider Staaten". 

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Juli 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    15. Juli 2010 - Deutsch-russisches Gesundheitsabkommen in deutscher Fassung 

     

    Tags: , , , ,

  • 15Jul

    Das Bundesministerium für Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und das Ministerium für Gesundheit und soziale Entwicklung der Russischen Föderation, im Folgenden als "Vertragsparteien" bezeichnet unter Berücksichtigung der von beiden Vertragsparteien auf dem Gebiet des Gesundheitswesens gesammelten Erfahrungen, in Anerkennung der Zweckmäßigkeit einer Bündelung der Anstrengungen beider Staaten bei der Lösung von Problemen von beiderseitigem Interesse auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, in Anbetracht dessen, dass die gesundheitspolitische Zusammenarbeit die Grundlage der bilateralen Beziehungen und ein wichtiges Element der strategischen Partnerschaft zwischen den Ländern ist und dass sie insbesondere durch das Aktionsprogramm vom 2. Oktober 2008 zur Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens konkretisiert worden ist - sind wie folgt übereingekommen:

    Artikel 1

    Ziel dieses Abkommens ist es, durch Schaffung eines rechtlichen Rahmens zur Förderung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und seiner Entwicklung auf gegenseitig vorteilhafter und ausgewogener Grundlage die Beziehungen zwischen den Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Bildung sowie sonstiger Organisationsstrukturen im Bereich des Gesundheitswesens, zivilgesellschaftlicher Organisationen und natürlicher Personen beider Staaten auszubauen.

    Artikel 2

    Die in diesem Abkommen verwendeten Begriffe bedeuten Folgendes: 

    a) "Teilnehmer": deutsche und russische Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und der Bildung, medizinische und pharmazeutische Unternehmen, sowie natürliche Personen;

    b) "gemeinsames Gesundheitsprojekt": Gesundheitspolitische Zusammenarbeit, deren finanzielle Förderung durch eine oder beide Vertragsparteien gewährleistet wird und die die Teilnehmer gemeinsam durchführen;

    c) "vertrauliche Informationen": Angaben, einschließlich als Geschäftsgeheimnis geschützte Informationen und Know-how, die einen tatsächlichen oder potenziellen kommerziellen Wert haben, da sie Dritten nicht bekannt sind, es zu ihnen keinen freien Zugang auf gesetzlicher Grundlage gibt und ihre Besitzer Maßnahmen zum Schutz ihrer Vertraulichkeit ergreifen können.

    Artikel 3

    Die Vertragsparteien bauen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens durch die Realisierung gemeinsamer Gesundheitsprojekte und die Durchführung insbesondere folgender Maßnahmen aus:

    a) Austauschprogramme für Wissenschaftler und Fachleute einschließlich Nachwuchskräften und Studierenden zur Umsetzung von Programmen, Projekten und sonstiger Vorhaben, die mit der Entwicklung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens verbunden sind; 

    b) Seminare, Symposien, Konferenzen, Ausstellungen und sonstige wissenschaftliche Treffen;

    c) Austausch von Informationen zum Gesundheitswesen sowie von wissenschaftlichtechnischen Informationen sowie Unterstützung des Aufbaus der Gesundheitsinfrastruktur.

    Artikel 4

    Die Vertragsparteien arbeiten unter Berücksichtigung der nationalen Prioritäten in der Gesundheitspolitik, der bereits entstandenen Beziehungen und der bei der Entwicklung der Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen mit Vorrang in folgenden Schwerpunktbereichen zusammen:

    a) Prävention von Krankheiten (Primärprävention sowie Sekundärprävention), hier insbesondere Maßnahmen im Bereich Public Health;

    b) Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind (darunter Prävention und Senkung von Müttermorbidität und -mortalität, moderne Versorgungsverfahren für Kinder mit niedrigem beziehungsweise extrem niedrigem Körpergewicht, Diagnose und Behandlung seltener Krankheiten, Behandlung bösartiger Neubildungen, komplexe Rehabilitationshilfe für Kinder);

    c) Prävention und Behandlung von Infektionskrankheiten (vor allem HIV/AIDS, Tuberkulose, Hepatitis B und C und sexuell übertragbare Krankheiten);

    d) e-Health (effizienter und sicherer Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, Telemedizin, Internet und Computertechnologien im Gesundheitswesen);

    e) organisatorische Fragen des Gesundheitssystems und der Krankenversicherung;

    f) normative Regelungen im Gesundheitswesen (Anerkennung von Dokumenten über den Abschluss einer medizinischen oder pharmazeutischen Ausbildung, Zulassung von medizinischen Fachkräften zur Berufstätigkeit im Staatsgebiet beider Staaten);

    g) Einrichtung von Pilotvorhaben für die Verbesserung der medizinischen und pharmazeutischen unterrichtsmethodischen Versorgung.

    Zur Umsetzung gemeinsamer Projekte und Programme der Zusammenarbeit und zum Schutz vertraulicher Informationen können die Teilnehmer Verträge abschließen, die die Bedingungen für die Durchführung gemeinsamer Gesundheitsprojekte sowie das Verfahren für den Betrieb gemeinsam genutzter wissenschaftlich-technischer Objekte regeln.

    Artikel 5

    Die in diesem Abkommen vorgesehene Zusammenarbeit erfolgt nach Maßgabe der Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation.

    Artikel 6

    Die mit dem Austausch von Fachdelegationen, medizinischem und pharmazeutischem Fachpersonal, Studierenden, Wissenschaftlern und wissenschaftlich-technischem Fachpersonal verbundenen internationalen Reisekosten trägt die entsendende Seite.

    Artikel 7

    Für die Koordinierung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Abkommens bilden die Vertragsparteien eine gemischte Kommission, die sich aus den Vertretern der Vertragsparteien zusammensetzt.

    Die Kommission hat folgende Aufgaben:

    a) Behandlung und Abstimmung von Empfehlungen und Vorschlägen zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Zusammenarbeit der Vertragsparteien auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;

    b) Analyse der Ergebnisse der in Übereinstimmung mit diesem Abkommen durchgeführten Zusammenarbeit;

    c) Erstellung von Aktionsprogrammen für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens mit Konkretisierung der Kooperationsschwerpunkte und Nennung der Durchführungsorganisationen;

    d) Erörterung sonstiger Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Abkommens.

    Die Kommission tritt in der Regel einmal im Jahr abwechselnd in der Bundesrepublik Deutschland und in der Russischen Föderation zusammen.

    Artikel 8

    Die Bestimmungen dieses Abkommens berühren nicht die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien aus anderen internationalen Verträgen, deren Parteien sie sind.

    Artikel 9

    Dieses Abkommen kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien schriftlich geändert werden.

    Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung dieses Abkommens werden im Rahmen der Kommission geregelt.

    Artikel 10

    Dieses Abkommen tritt am Tag des Eingangs der letzten schriftlichen Mitteilung in Kraft, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für sein Inkrafttreten von den Vertragsparteien erfüllt worden sind.

    Dieses Abkommen wird für die Dauer von fünf Jahren geschlossen und verlängert sich danach stillschweigend um jeweils weitere fünf Jahre, sofern nicht eine der Vertragsparteien mit einer Frist von mindestens sechs Monaten vor Ablauf der laufenden Fünfjahresfrist der anderen Vertragspartei schriftlich ihre Absicht mitteilt, das Abkommen zu kündigen.

    Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens tritt das Abkommen vom 23. April 1987 zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium für Gesundheitswesen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der medizinischen Wissenschaft außer Kraft.

    Das Außerkrafttreten dieses Abkommens führt nicht zum Außerkrafttreten der Verträge über die Projekte und Programme, die im Rahmen dieses Abkommens geschlossen worden sind und implementiert werden und die zum Zeitpunkt seines Außerkrafttretens noch nicht abgeschlossen sind.

    Quelle: Anlage zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 15. Juli 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    15. Juli 2010 - Deutsch-Russisches Gesundheitsabkommen unterzeichnet

    Tags: , ,

  • 18Jun

    International vergleichende Umfrage zeigt starke Diskrepanz zwischen Erfahrungen und deren Bewertung

    Weltweit gibt es kein Industrieland, in dem das Gesundheitswesen nicht seit Jahren immer wieder reformiert wird. Doch möglicherweise gehen Patientinnen und Patienten in anderen Nationen entspannter mit den anhaltenden Diskussionen und ständigen Änderungen um als deutsche. Diese Schlussfolgerung legt eine vergleichende internationale Umfrage nahe, die vom Commonwealth Fund, einer privaten Stiftung aus den USA, koordiniert wurde: Zwar sind die Erfahrungen der deutschen Patientinnen und Patienten meist nicht schlecht, im internationalen Vergleich fällt das Urteil hierzulande dennoch negativer aus. Den deutschen Teil der Umfrage hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) betreut. Die aus deutscher Sicht aufbereiteten Ergebnisse wurden jetzt im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

    An der Befragung hatten im Mai 2008 etwa 10.000 zufällig ausgewählte Patienten aus Australien, Kanada, Deutschland, Niederlande, Neuseeland, Großbritannien, Frankreich und USA teilgenommen. Befragt wurden Erwachsene, die über sich selbst angaben, einen schlechten Gesundheitszustand zu haben, an einer chronischen Erkrankung oder Behinderung zu leiden und/oder in den letzten zwei Jahren stationär behandelt oder operiert worden zu sein. Es ging also um Patienten, die besonders engen Kontakt zur Ärzten und Kliniken hatten.

    Hälfte der deutschen Befragten sieht grundlegenden Reformbedarf

    "Insgesamt zeigt die Befragung, dass Patienten zwar generell gute Erfahrungen machen, sie berichten aber auch in allen Ländern über Dinge, die nicht optimal laufen", sagt Peter Sawicki, Leiter des IQWiG: "Dazu gehören zum Beispiel Probleme der Koordination zwischen Facharzt und Hausarzt und zwischen Krankenhaus und Hausarzt."

    Trotz durchaus ähnlicher Erfahrungen fiel die Zufriedenheit mit dem eigenen Gesundheitswesen international stark unterschiedlich aus. 53 % der Befragten in Deutschland fanden die Qualität der Versorgung "gut", die Note "ausgezeichnet" oder "sehr gut" vergaben hier aber nur 34 %. In anderen Ländern wie zum Beispiel England, Kanada und Australien lag dieser Anteil der sehr zufriedenen Befragten fast doppelt so hoch.

    Auch wenn sich 87 % der deutschen Befragten zumindest "gut" behandelt fühlten, hielten dennoch 50 % grundlegende Änderungen am Gesundheitssystem für notwendig, weitere 25 % eine komplette Reformierung. Nur in den USA war dieser Anteil größer. Diese Diskrepanz, dass die große Mehrheit der Deutschen sich gut bis sehr gut behandelt fühlt, aber dennoch erheblichen Reformbedarf sieht, wurde auch in einer früheren Umfrage aus dem Jahr 2005 schon beobachtet.

    "Unsere Daten sprechen nicht dafür, dass die Behandlungsergebnisse in Deutschland tatsächlich schlechter sind als in den anderen Ländern", sagt Sawicki. Möglich sei, dass Patienten in Deutschland schlicht höhere Erwartungen hätten als Patienten in den anderen Ländern. "Vielleicht trägt aber auch die Art und Weise, wie wir in Deutschland öffentlich über unser Gesundheitswesen diskutieren zur Unzufriedenheit bei", sagt Sawicki: "Solche Umfragen können deshalb helfen, die Qualität des deutschen Gesundheitssystems objektiver in einem internationalen Vergleich zu sehen. Die subjektive Zufriedenheit scheint ja ein Resultat aus Erwartung und Realität zu sein."

    Quelle: Pressemitteilung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom 18. Juni 2010

    Tags: , ,

  • 08Jun

    Im Epidemiologischen Bulletin 22/2010 ist der HIV/AIDS-Jahresbericht erschienen: Die Themen im Jahresbericht sind die Entwicklung der HIV-Meldedaten, die Trends in den Hauptbetroffenengruppen, vorläufige Ergebnisse der sogenannten HIV-Inzidenzstudie sowie die Entwicklung bei den Aids-Erkrankungen:

    “Wir begrüßen, dass sich seit 2007 der in den Jahren davor beobachtete Anstieg der HIV-Neudiagnosen deutlich verlangsamt hat. Die Zahl der Neudiagnosen bei Männern, die Sex mit Männern haben, ist im Berichtszeitraum nur geringfügig um 3,3 Prozent angestiegen,” so Jörg Litwinschuh, Pressesprecher der Deutschen AIDS-Hilfe. “Wir sehen den Erfolg unserer Konzepte der strukturellen Prävention bestätigt – insbesondere unserer zielgruppenspezifische Kampagne ICH WEISS WAS ICH TU zur Intensivierung der HIV-Prävention und Gesundheitsförderung bei Männern, die Sex mit Männern haben (MSM): www.iwwit.de.”

    Die höchste Zahl der HIV-Neudiagnosen bei MSM zeigt sich traditionell in den Altersgruppen der 25-29- und 30-39-Jährigen. In der Altersgruppe der 21-24-Jährigen gibt es allerdings seit 1993 den höchsten Wert bei den Neudiagnosen. Einen Teil dieses Anstiegs könnte in der sehr hohen HIV-Testbereitschaft dieser Altersgruppe begründet sein. So hat die DAH im Rahmen der ICH WEISS WAS ICH TU-Kampagne 2009 in sog. “HIV-Testwochen” die MSM-Zielgruppen gezielt zum Test “eingeladen”. Erreicht werden sollten vor allem HIV-Infizierte, die noch nichts von ihrer Infektion wissen, Männer mit erhöhtem Risikoverhalten sowie Männer, die Testangebote bisher eher nicht in Anspruch genommen hatten.

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stelle heute parallel die neuen Daten der Repräsentativerhebung “Aids im öffentlichen Bewusstsein 2009″. Die Befragung untersucht regelmäßig Wissen, Einstellungen und Verhalten der Bevölkerung zu HIV/Aids.

    Nachfolgend das Epidemiologische Bulletin Nr. 22 vom 07. Juni 2010 als PDF-Dokument zum Download:

    Epidemiologische Bulletin Nr. 22 des Robert Koch Institutes vom 07. Juni 2010

    Quelle: Pressemitteilung der Deutschen AIDS-Hilfe e. V. vom 08. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    07. Juni 2010 – HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen in Deutschland

    Tags: , ,

  • 07Jun

    Der Jahresbericht im Epidemiologischen Bulletin 22/2010 des Robert Koch Instituts beschreibt die Entwicklung und die Situation bei den HIV-Infektionen und AIDS-Erkrankungen im Jahr 2009. Tabellarische und grafische Übersichten ergänzen und veranschaulichen die Auswertungen aus den Meldedaten.

    Das Epidemiologische Bulletin 22/2010 könnt Ihr unter dem folgenden Link beim Robert Koch Institut als PDF-Datei aufrufen:

    http://www.rki.de/cln_169/nn_1759378/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2010/22__10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/22_10.pdf

    Ein wesentliches Ziel der epidemiologischen Überwachung (Surveillance) von Infektionskrankheiten ist das Erkennen von aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens. Die Bestimmung der Anzahl der HIV-Neuinfektionen pro Zeiteinheit (HIV-Inzidenz) ist methodisch schwierig und aufwändig. Die im Folgenden dargestellten Meldungen über HIV-Neudiagnosen dürfen weder mit der HIV-Inzidenz noch mit der HIV-Prävalenz (Anzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehenden HIV-Infektionen) gleichgesetzt werden. Die Meldungen über HIV-Neudiagnosen erlauben auch keinen direkten Rückschluss auf den Infektionszeitpunkt, da HIV-Infektion und -Test zeitlich weit auseinander liegen können. Weitere Faktoren, die die Meldedaten beeinflussen können, sind das Angebot von Testmöglichkeiten, die Inanspruchnahme solcher Testangebote und das Meldeverhalten der Ärzte. Insbesondere Veränderungen dieser Parameter im Zeitverlauf können die Interpretation der Daten erschweren. Andere Datenquellen zur Abschätzung der HIV-Inzidenz sind rar, daher bieten die Meldungen über HIV-Neudiagnosen trotz aller Einschränkungen die derzeit bestmögliche Grundlage zur Abschätzung des aktuellen Infektionsgeschehens. Eine vom Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführte und vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte deutschlandweite Studie zur Bestimmung des Anteils der kürzlich erworbenen HIV-Infektionen unter den HIV-Neudiagnosen ist zu Beginn des Jahres 2008 angelaufen. Vorläufige Ergebnisse aus dieser Studie fließen in diesen Bericht mit ein.

    Quelle: Epidemiologisches Bulletin Nr. 22 des Robert Koch Instituts vom 07. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    08. Juni 2010 – HIV/AIDS-Jahresbericht: keine nennenswerte Veränderung bei HIV-Neudiagnosen

    Tags: , ,

  • 05Mai

    Die Kommission hat weitere Schritte gegen Deutschland eingeleitet, weil es bei der Genehmigung von Arzneimitteln gemäß der Richtlinie 2001/83 die EU-Vorschriften über die allgemeine medizinische Verwendung von Arzneimittelwirkstoffen nicht ordnungsgemäß angewandt hat. Der deutschen Regierung wurde eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt, auf die sie innerhalb von zwei Monaten reagieren muss. Falls keine Einigung erzielt wird, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

    In EU-Rechtsvorschriften ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Arzneimittel vorgesehen, die einen Wirkstoff enthalten, der mindestens zehn Jahre umfassend verwendet wurde und der daher als nachweislich unbedenklich und wirksam gilt. Bei diesem Verfahren besteht die Möglichkeit, dass ein Antragsteller auf Tests und klinische Versuche für das Arzneimittel verzichtet und sich stattdessen in seinem Antrag auf die Ergebnisse der vorhandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Wirkstoff stützt.

    Der Kommission vorliegende Informationen weisen darauf hin, dass die deutschen Behörden bei der Berechnung des Verwendungszeitraums von zehn Jahren eine weniger umfangreiche Verwendung des Wirkstoffes zugrundelegen (z. B. bei klinischen Versuchen). Diese falsche Berechnung des Zeitraums verstößt gegen die Bestimmungen der Richtlinie 2001/83/EG und verwischt die klaren Grenzen zwischen den einzelnen Genehmigungsverfahren.

    Deutschland muss nach Auffassung der EU-Kommission strengere Maßstäbe bei einigen Medikamentenzulassungen anlegen. Die bisherige Praxis verstoße gegen EU-Recht, erklärte die Kommission und verschärfte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um zu reagieren. Falls sich keine Lösung ergibt, kann die Kommission den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

    Die EU-Rechtsvorschriften sehen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Arzneimittel vor, die einen Wirkstoff enthalten, der mindestens zehn Jahre umfassend verwendet wurde und der daher als nachweislich unbedenklich und wirksam gilt. Bei diesem Verfahren kann ein Antragsteller auf Tests und klinische Versuche für das Arzneimittel verzichten und sich stattdessen auf die Ergebnisse der vorhandenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Wirkstoff stützen. Der EU-Kommission liegen Informationen vor, die darauf hinweisen, dass die deutschen Behörden bei der Berechnung des Verwendungszeitraums von zehn Jahren eine weniger umfangreiche Verwendung des Wirkstoffes zugrundelegen. Diese falsche Berechnung des Zeitraums verwischt die klaren Grenzen zwischen den einzelnen Genehmigungsverfahren. In EU-Rechtsvorschriften ist ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Arzneimittel vorgesehen, die einen Wirkstoff enthalten, der mindestens zehn Jahre umfassend verwendet wurde und der daher als nachweislich unbedenklich und wirksam gilt.

    Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 05. Mai 2010

    Tags: ,

  • 20Apr

    BZgA-Angebot zum Selbsttest bei Cannabiskonsum

    "Macht Kiffen verrückt?" – Dies ist eine der häufigsten Fragen auf www.drugcom.de, dem Informations- und Beratungsportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu Sucht und Drogen. Tatsächlich weisen aktuelle wissenschaftliche Studien auf ein erhöhtes Psychose-Risiko bei Cannabiskonsum hin. Den Selbsttest "cannabis check" hat die BZgA deshalb durch einen neuen Fragebogen zu psychischen Erkrankungen ergänzt, um Cannabiskonsumierende über dieses wichtige Thema zu informieren.

    Cannabis ist die am häufigsten konsumierte illegale Droge in Deutschland. Etwa jeder vierte Jugendliche im Alter zwischen 12 und 17 Jahren und beinahe jeder zweite junge Erwachsene hat schon einmal Cannabis konsumiert. Die gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums werden allerdings häufig unterschätzt. Neben dem Risiko einer Abhängigkeit wird seit längerer Zeit auch die Gefahr für psychotische Erkrankungen, zu der auch die Schizophrenie zählt, in der Wissenschaft diskutiert.

    Aus diesem Grund hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in ihrem Internetportal www.drugcom.de den Selbsttest "cannabis check", mit dem junge Menschen ihren Cannabiskonsum überprüfen können, durch einen Kurzfragebogen zu psychischen Erkrankungen ergänzt. Je nach Konsummuster und Risikoprofil bekommen die Nutzerinnen und Nutzer des "cannabis check" eine auf sie zugeschnittene Ausstiegsempfehlung. Hierzu gehört beispielsweise auch der Hinweis, das Programm "quit the shit" für eine Konsumreduktion und den Ausstieg zu nutzen. "Quit the shit" wird ebenfalls auf www.drugcom.de angeboten.

    "Mit diesem zusätzlichen Angebot wollen wir gezielt junge Menschen, die Cannabis konsumieren, ansprechen und sie über die Gefahren der Entwicklung einer Psychose als Folge von Cannabiskonsum informieren", sagt Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. "Psychotische Erkrankungen wie die Schizophrenie haben sehr einschneidende Auswirkungen auf die Gesundheit und soziale Entwicklung von Betroffenen, beispielsweise auf schulische und berufliche Entwicklungschancen. Davor wollen wir junge Menschen warnen. Der aktualisierte Selbsttest ist so angelegt, dass jeder seinen individuellen Konsum im Hinblick auf mögliche Risiken einordnen kann. Die Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern dienen ausschließlich Betroffenen zur Selbsteinschätzung."

    Schizophrenie ist eine sehr schwere Erkrankung, die vorwiegend junge Menschen betrifft. Damit einher geht immer ein Realitätsverlust, der durch Wahnvorstellungen wie Verfolgungswahn und/oder Halluzinationen gekennzeichnet ist. Nach Angaben der WHO erkranken weltweit etwa 7 von 1.000 Menschen an Schizophrenie.

    Dem aktuellen Forschungsstand zufolge muss davon ausgegangen werden, dass insbesondere der regelmäßige Konsum von Cannabis das Risiko für den Ausbruch einer dauerhaften Psychose wie der Schizophrenie bei hierfür anfälligen Personen erhöht. Cannabis ist wahrscheinlich nicht die alleinige Ursache. Es kann aber im Zusammenspiel mit anderen Faktoren wie genetische oder erworbene Prädispositionen dazu führen, dass die Schwelle zur Psychose überschritten wird. Dafür spricht auch, dass Studien auf einen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang hinweisen: Je intensiver der Cannabiskonsum ist, desto wahrscheinlicher wird der Ausbruch einer Psychose. Die BZgA sensibilisiert deshalb Cannabiskonsumierende für mögliche Folgen und bietet konkrete Hilfen zum Ausstieg aus dem Cannabiskonsum an.

    Informationen zu Cannabis, der "cannabis check" und das Ausstiegsprogramm „quit the shit“ stehen unter www.drugcom.de

    Quelle: Pressemitteilung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vom 16. April 2010

    Tags: ,

  • 06Apr

    WIESBADEN - Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Weltgesundheitstages mitteilt, betrugen die Ausgaben für Gesundheit in Deutschland im Jahr 2008 insgesamt 263,2 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr um 9,9 Milliarden Euro oder 3,9%. Auf jeden Einwohner entfielen damit Ausgaben in Höhe von rund 3 210 Euro (2007: 3 080 Euro). Die Gesundheitsausgaben entsprachen 10,5% des Bruttoinlandsproduktes. Schon jetzt ist abzusehen, dass durch den Rückgang der Wirtschaftsleistung im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise dieser Anteil für das Jahr 2009 vermutlich auf über 11% ansteigen wird.

    Die Gesundheitsausgabenrechnung erfasst neben den relevanten Ausgaben der gesetz­lichen Krankenversicherung auch alle weiteren gesundheitsbezogenen Aufwendungen, die von anderen Ausgabenträgern wie beispielweise der privaten Krankenversicherung oder den privaten Haushalten selbst geleistet werden. Größter Ausgabenträger im Ge­sundheitswesen war im Jahr 2008 die gesetzliche Krankenversicherung. Sie trug mit 151,5 Milliarden Euro rund 57,5% der gesamten Gesundheitsausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr sind ihre Ausgaben um 6,1 Milliarden Euro und damit um 4,2% gestiegen. Den stärksten Zuwachs verzeichnete mit + 6,2% die private Krankenversicherung. Ihre Ausgaben erhöhten sich um 1,4 Milliarden auf 24,9 Milliarden Euro. Damit entfielen im Jahr 2008 gut 9,5% der Gesundheitsausgaben auf dieses Versicherungssystem.

    Fast die Hälfte der Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen wurde in ambulanten Einrichtungen erbracht (130,9 Milliarden Euro beziehungsweise 49,7%). Die Ausgaben in diesen Einrichtungen sind mit + 4,5% überdurchschnittlich stark gestiegen. Die vom Ausgabenvolumen her bedeutsamsten ambulanten Einrichtungen waren die Arztpraxen mit 40,2 Milliarden Euro (+ 1,9 Milliarden Euro; + 5,0%) und die Apotheken mit 38,5 Milliarden Euro (+ 1,2 Milliarden Euro; + 3,2%). Den stärksten prozentualen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2007 verzeichneten die ambu­lanten Pflegeeinrichtungen mit + 8,0%, deren Leistungen um 600 Millionen auf 8,6 Milliarden angewachsen sind. Dieser Anstieg ist neben den Auswirkungen der Leistungsverbesserungen, die im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes eingeführt wurden, auch auf den Zuwachs der Ausgaben für Behandlungspflege (wie zum Beispiel Verband­wechsel oder Medikamentengaben) im Rahmen der häuslichen Krankenpflege zurückzuführen.
    Im (teil-)stationären Sektor wurden im Jahr 2008 mit 94,6 Milliarden Euro 3,3% mehr aufgewendet als im Vorjahr. Zu den (teil-)stationären Einrichtungen gehören Krankenhäuser (66,7 Milliarden Euro; + 3,5%), die Einrichtungen der (teil-)stationären Pflege (19,9 Milliarden Euro; + 2,5%) sowie die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, auf die 8,0 Milliarden Euro (+ 3,6%) entfielen.

    Bei einer Analyse der Entwicklung der Gesundheitsausgaben nach den in Anspruch genommenen Leistungen fällt auf, dass der prozentuale Ausgabenanstieg im Vergleich zum Jahr 2007 bei den Leistungen der Prävention und des Gesundheitsschutzes (+ 5,5%; + 600 Millionen) überdurchschnittlich hoch war. Damit erreichten diese Leistungen im Jahr 2008 rund 10,7 Milliarden Euro. Die Zunahme ist auch auf die gestiegenen Aufwendungen für Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen zurückzuführen. Für Arzneimittel wurden im Jahr 2008 von allen Ausgabenträgern gut 43,2 Milliarden Euro ausgegeben (+ 1,6 Milliarden Euro; + 3,7%). Dabei wurden die stark überdurchschnittlichen Ausgabenanstiege für Arzneimittel der gesetz­lichen und privaten Krankenversicherung von einem Rückgang der Zahlungen der privaten Haushalte zum Beispiel im Bereich der Selbstmedikation abgemildert. Über einen längeren Zeitraum (von 2000 bis 2008) betrachtet, wird jedoch deutlich, dass die Aufwendungen aller Ausgabenträger für Arzneimittel mit einem durchschnittlichen jährlichen Anstieg von 4,0% weitaus stärker als die gesamten Gesundheitsausgaben (+ 2,7%) gewachsen sind.

    Die hier vorgestellten Ergebnisse folgen dem Konzept des "System of Health Accounts", welches von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und dem Statistischen Amt der Europäischen Union (Eurostat) zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit von Gesundheitsausgaben empfohlen wird. Gemäß den dort enthaltenen Definitionen umfassen die Gesundheitsausgaben sämtliche Güter und Leistungen mit dem Ziel der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege, die Kosten der Verwaltung sowie Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen, sowie Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen (zum Beispiel Leistungen zur Eingliederungshilfe) und Einkommensleistungen, wie die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall werden nachrichtlich nachgewiesen. Begründet durch diese Abgrenzung weichen die Gesundheitsausgaben in der Gesundheitsausgabenrechnung von den Ausgaben der einzelnen Sozialversicherungsträger, insbesondere der gesetzlichen Krankenversicherung, ab.

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 126 des Statistischen Bundesamtes Deutschland vom 06. April 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    15. Dezember 2009 – Gesundheitsbericht 2009 der OECD erschienen

    Tags: ,

  • 01Apr

    Milzbrand (Anthrax) bei Drogenkonsumenten in Deutschland! Stand: 31. März 2010)

    Nachdem im Dezember 2009 ein Heroinkonsument in Aachen an Milzbrand (Anthrax) verstarb, wurde die Infektion nun bei einem weiteren Heroinkonsumenten in Aachen nachgewiesen.

    In Großbritannien erkrankten seit Dezember 2009 bereits 33 Heroinkonsumenten, von denen 11 starben.

    Als gemeinsame Quelle für die Infektionen in Deutschland und Großbritannien wird mit Milzbrand-Bakterien verunreinigtes Heroin vermutet. Möglicherweise wurde das Heroin bei der Herstellung oder beim Transport in einem der Herkunftsländer, in denen Milzbrand als Erkrankung bei Vieh vorkommt, mit Milzbrandsporen verunreinigt (z.B. durch "Strecken" des Stoffes mit Knochenmehl, Trocknen von Substanzen auf verunreinigtem Erdreich oder Transport in Taschen aus Tiermaterial).

    Das jetzige Auftreten eines weiteren Falles bei einem Heroinkonsumenten in derselben Region in Deutschland legt nahe, dass kontaminiertes Heroin weiter im Umlauf ist. Es ist nicht auszuschließen, dass es auch in anderen Bundesländern vertrieben worden sein könnte.

    • Wichtig: Man sieht es dem Stoff nicht an, ob er mit Milzbrandsporen verseucht ist.
    • Deshalb: Sollten Sie Heroin konsumiert haben und spezifische Krankheitssymptome (siehe unten) entwickeln, wenden Sie sich bitte SOFORT an einen Arzt! Machen Sie den Arzt auf die Möglichkeit einer Milzbrand-Infektion (Haut, Lunge, Darm) aufmerksam!
    • Die neu aufgetretene Milzbrand-Gefahr erhöht die gesundheitlichen Risiken des Drogenkomsums zusätzlich: Bitte beenden Sie Ihren Drogenkonsum!

      Mitarbeiter/innen von Kontaktläden, Drogenkonsumräumen, Drogenberatungsstellen, Suchtmediziner und Entzugs-/Rehabilitationskliniken helfen Ihnen dabei.

    • Falls Sie in ärztlicher Substitutionsbehandlung sind und zusätzlich Heroin konsumieren, versuchen Sie, wenigstens in der nächsten Zeit, den Beigebrauch zu stoppen bzw. zu reduzieren.

    Was ist Milzbrand?

    Milzbrand ist eine in Deutschland sehr seltene, bakterielle, Infektionskrankheit, die unbehandelt oft zum Tode führt. Darüber hinaus ist das Krankheitsbild bei Ärzten wenig bekannt, so dass eventuell nicht immer frühzeitig daran gedacht wird. Milzbrand kann behandelt werden. Die Behandlung sollte frühzeitig begonnen werden. Einen Impfstoff gibt es nicht.

    Symptome von Milzbrand:

    Nach Spritzen verunreinigten Stoffes droht Hautmilzbrand (häufigste Form) oder aber auch eine Hirnhautentzündung, die sich durch starke Kopfschmerzen äußert.

    Hautmilzbrand: An der Injektionsstelle bildet sich eine Schwellung, Rötung und Hautverhärtung. Diese ist typischerweise kaum schmerzhaft. Ein Abszess (eine Eiteransammlung) oder Blasen können sich bilden, dann "trocknet" der Bereich ein, und bildet eine dunkle, fast schwarze Stelle (daher der Name "Anthrax"). Es folgt eine Schwellung der gesamten Region (z. B. des Arms), daraufhin ein sehr schweres Krankheitsbild, das rasch zum Tod führen kann.

    Nach Rauchen/Schnupfen verunreinigten Stoffes droht Lungen- oder Darmmilzbrand.

    Lungenmilzbrand: Es kommt zu einer grippeartigen Erkrankung (Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, Husten mit blutigem Auswurf, Atemnot) und innerhalb der nächsten Tage zu einem schweren, fast immer tödlichen Krankheitsbild.

    Darmmilzbrand: Bauchschmerzen, Blähungen, blutiger Durchfall, schwerstes Krankheitsbild mit möglicher Todesfolge.

    Übertragungswege:

    Man kann sich mit Milzbrand infizieren, wenn man verunreinigten Stoff (z.B. Heroin)

    • in die Vene oder die Haut/den Muskel spritzt
    • inhaliert (z. B. raucht und schnupft),
    • angefasst hat, und von den Sporen etwas in den Mund gelangt.

    Es gibt praktisch keine Mensch-zu-Mensch-Übertragung. Für die Allgemein-bevölkerung besteht kein Infektionsrisiko.

    Weitere Informationsmöglichkeiten:

    Internetseite des Robert Koch-Institutes: www.rki.de

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    01. April 2010 – Robert Koch Institut: Zweiter Fall von Milzbrand bei einem Heroinkonsumenten in Nordrhein-Westfalen

    22. Februar 2010 - Milzbrand-Todesfall bei einem Heroinkonsumenten in Nordrhein-Westfalen

    08. Februar 2010 - Anthrax-Warnung für Heroinkonsumenten in London

    19. Januar 2010 - Information für Drogenkonsumenten - Milzbrand (Anthrax) bei Drogenkonsumenten in Deutschland

    15. Januar 2010 - Milzbrand-Todesfall bei einem i.v. Drogenkonsumenten in Nordrhein-Westfalen

    Tags: , ,

  • 26Mrz

    Ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband eine gemischte Bilanz. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu entwickeln, kritisiert jedoch die unzureichende Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen und Freier Wohlfahrtspflege. Der aktuelle Fokus auf Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung greife deutlich zu kurz und werde Anspruch und Auftrag der Konvention in keiner Weise gerecht.

    "Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe. Mit der Ratifizierung haben Erfolgskonzepte zur Stärkung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wie das des Persönlichen Budgets starken Rückenwind bekommen", so Verbandsvorsitzender Eberhard Jüttner. Jetzt gelte es, die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich und in aller Konsequenz in Gesetz und Praxis umzusetzen. 

    Kein Verständnis hat der Verband dafür, dass das Bundesarbeitsministerium vorerst nur einige ausgewählte Behindertenverbände an dem Prozess zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans beteiligt hat. "Die Bedürfnisse, Erfahrungen und Kenntnisse aller relevanten Akteure müssen bei der Umsetzung der UN-Konvention so frühzeitig wie möglich eingebunden werden", fordert Jüttner. 

    Die angekündigte Bearbeitung der so genannten "3 Bs" - Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung – greife zu kurz, kritisiert der Verband. Die UN-Konvention habe ein völlig neues Verständnis von Behinderung etabliert und sei wesentlich umfassender zu realisieren. Themen wie Inklusion und Befähigung sowie Fragen des Betreuungsrechts müssten diskutiert und alle Reformvorhaben auf ihre Auswirkungen auf Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überprüft werden. "Noch ist nicht überall, wo die UN-Behindertenrechtskonvention zitiert wird, auch wirklich Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion drin. Das muss sich ändern", so Jüttner. 

    Der Paritätische vertritt die Interessen von über 70 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen. Der Verband ist Träger des Kompetenzzentrums Persönliches Budget, das die bundesweite Umsetzung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets begleitet. Mit der Internetplattform www.budgetaktiv.de bietet das Kompetenzzentrum ab dem 1. April allen Interessierten die Möglichkeit zum interaktiven Erfahrungsaustausch.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 25. März 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    23. Februar 2010 - Behindertenrechte: EU tritt erstmals UN-Menschenrechtsabkommen bei

    Tags: ,

« Previous Entries   

Aktuellster Kommentar

  • Wer bei solchen dubiosen Apotheken im Ausland einkauft, ist ...
  • liebe leute ich hätte interesse auch mal einen marathon...
  • What do you mean by that?...
  • Thinking. It's always the same thing. To think is to go craz...
  • Und jetzt der Vorschlag, bei jedem Arztbesuch zu zahlen: htt...