Who's Online

  • 0 Members.
  • 6 Guests.

Monatsarchiv

Kategorien

  • 28Apr

    Das Kabinett hat folgende Eckpunkte zur Arzneimittelversorgung beschlossen. In den nächsten Wochen wird das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten.

    1. Handlungsbedarf

    Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Jahre 2009 um 5,3% je Versicherten gestiegen. Dies entspricht einem Zuwachs von rd. 1,5 Mrd. Euro. Die hohen Ausgabenzuwächse der vergangenen Jahre haben dazu geführt, dass im Jahr 2009 einschließlich der Zuzahlungen der Versicherten mehr als 32 Mrd. Euro für Arzneimittel ausgegeben wurden. Der Kostenzuwachs wird durch Arzneimittel ohne Festbetrag verursacht (2009: + 8,9%), während die GKV-Umsätze mit Festbetragsarzneimitteln sinken (2009: minus 2%). Wachstumsträger sind kostenintensive Spezialpräparate mit jährlich zweistelligen Zuwachsraten. Ihr Anteil am GKV-Arzneimittelumsatz erreicht bereits rd. 26 %, obwohl ihr Verordnungsanteil nur 2,5 % beträgt.

    2. Ziele

    Eine Neuordnung des Arzneimittelmarktes muss drei Ziele verfolgen:

    1. Den Menschen müssen im Krankheitsfall die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung stehen.
    2. Die Preise und Verordnungen von Arzneimitteln müssen wirtschaftlich und kosteneffizient sein.
    3. Es müssen verlässliche Rahmenbedingungen für Innovationen, die Versorgung der Versicherten und die Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen werden.

    Zur Weiterentwicklung des Arzneimittelbereiches schlagen wir ein Maßnahmenbündel vor, das Deregulierung, kurzfristig wirksame Sparbeiträge und langfristig wirkende strukturelle Veränderungen beinhaltet.

    3. Erstattung innovativer Arzneimittel

    • Der freie Marktzugang bleibt erhalten. Die Unternehmen können im ersten Jahr der Markteinführung ihr Produkt zum geforderten Preis vermarkten.
    • Das pharmazeutische Unternehmen ist verpflichtet, zur Markteinführung ein Dossier zu Nutzen und Kosten einzureichen. Basis hierfür sind insbesondere die Phase-III-Studien des Zulassungsverfahrens, die ggf. in Abstimmung mit dem IQWiG/G-BA um weitere Studien ergänzt werden. Grundsätzlich soll im Sinne einer größeren Planungssicherheit und eines frühen Dialogs das IQWiG / der G-BA dem pharmazeutischen Unternehmen bei Bedarf frühzeitig beratend zur Seite stehen.
    • Mit einem Dossier werden folgende Nachweise erbracht:
      • zugelassene Anwendungsgebiete,
      • medizinischer Nutzen,
      • medizinischer Zusatznutzen im Vergleich zum Therapiestandard bzw. zu Therapiealternativen,
      • Therapiekosten,
      • Quantifizierung der Anzahl der Patienten bzw. Abgrenzung für die Behandlung in Frage kommender Patientengruppen,
      • Beschreibung der Anforderung an eine qualitätsgesicherte Anwendung.
    • Auf Grundlage des eingereichten Dossiers veranlasst der G-BA in kurzer Frist eine Nutzenbewertung, die in der Regel spätestens drei Monate nach Zulassung vorliegen soll. Er kann das IQWiG damit beauftragen. In der Bewertung wird insbesindere festgestellt, für welche Patienten und Erkrankungen ein Zusatznutzen besteht, was die Vergleichsprodukte sind und ob das Arzneimittel "Solist" ist oder ob Wettbewerb mit ähnlichen Arzneimitteln besteht (= kein "Solist").

    Arzneimittel ohne Zusatznutzen

    • Arzneimittel, für die in dieser Nutzenbewertung kein Zusatznutzen festgestellt wird, sollen künftig direkt in das Festbetragssystem überführt werden. Grundsätzlich soll es darüber hinaus bei Analogarzneimitteln eine Umkehr der Beweislast geben. Eine therapeutische Verbesserung wird nur auf Antrag des Unternehmens anerkannt. Dieses ist verpflichtet, die notwendigen Belege dazu selbst vorzulegen. Dabei ordnet der G-BA Molekülvariationen automatisch der entsprechenden pharmakologischen Vergleichsgruppe zu. Der G-BA entscheidet bei neu zugelassenen Arzneimitteln innerhalb von 90 Tagen nach Vorliegen der Nutzenbewertung. Eine Klage hat keine aufschiebende Wirkung.

    Arzneimittel mit Zusatznutzen

    • Das pharmazeutische Unternehmen vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen innerhalb eines Jahres nach Zulassung in Direktverhandlungen einen Rabatt auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) mit Wirkung für alle Krankenkassen. Der Listenpreis des Unternehmens bleibt unverändert. Der Vertrag soll auch Vereinbarungen zu Versorgung und Qualität sowie zur Ablösung der Richtgrößenprüfung beinhalten.
    • Erfolgt keine Einigung, entscheidet eine zentrale Schiedsstelle innerhalb von drei Monaten. Die Schiedsstelle setzt den Rabatt z. B. auf Basis internationaler Vergleichspreise fest. Der Rahmen für Schiedsentscheidungen wird durch Gesetz vorgegeben. Durch einheitliche Verfahrensvorschriften wird der Aufwand begrenzt. Eine Klage gegen den Schiedsspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Während dieser Bewertung gilt der Schiedsspruch fort.
    • Beide Seiten können nach einem Schiedsspruch auch eine Kosten-Nutzenbewertung verlangen. Zur Vorbereitung von Kosten-Nutzen-Bewertungen vereinbaren der Gemeinsame Bundesausschuss und der pharmazeutische Hersteller eine angemessene Frist zur Vorlage von Versorgungsstudien und die darin zu behandelnden Schwerpunkte. Diese sind bevorzugt in Deutschland durchzuführen; die Ergebnisse sind zusammen mit klinischen Studien Basis einer anschließenden Kosten-Nutzen-Bewertung durch das IQWiG oder für Direktverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen. Die Frist bemisst sich nach der Indikation des Arzneimittels und dem nötigen Zeitraum zur Bereitstellung valider Daten durch Studien. Sie beträgt maximal drei Jahre.
    • Abweichend vom zwischen Spitzenverband Bund und pharmazeutischen Unternehmen geschlossenen Vertrag bzw. von der Entscheidung der Schiedsstelle oder einem festgesetzten Höchstbetrag können Kassen einzeln oder im Verbund davon abweichende vertragliche Vereinbarungen mit dem pharmazeutischen Unternehmen treffen, z. B. so genannte Mehrwert- und Versorgungsverträge oder eine Beteiligung an Verträgen der Integrierten Versorgung. Der Abschluss dezentraler Verträge wird durch gesetzliche Rahmenbedingungen erleichtert.
    • Für den Bestandsmarkt von patentgeschützten, nicht festbetragsfähigen Arzneimitteln kann das Vertragsverhandlungsverfahren auf Initiative der Beteiligten in Gang gesetzt werden.

    4. Festbetragsmarkt

    • Das Festbetragssystem bleibt erhalten. Bei der jährlichen Anpassung der Festbetragshöhe sollen die Zuzahlungsfreistellungsgrenzen (30 % unter Festbetrag) berücksichtigt werden. Dadurch wird eine Preisspirale nach unten (Kellertreppeneffekt) vermieden.
    • Die Rabattverträge werden weiterentwickelt. Die Vertragsbedingungen werden verstetigt. Die Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit für das Vergaberecht wird hergestellt. Es werden flankierende Regelungen getroffen zum Erhalt des Wettbewerbs. Damit wird sichergestellt, dass genügend Anbieter im Markt bleiben und der Preiswettbewerb nicht mittelfristig durch Oligopolisierung eingeschränkt wird.
    • Versicherte können ein anderes als das Rabatt-Präparat ihrer Krankenkasse wählen und erhalten dafür Kostenerstattung im Rahmen einer Mehrkostenregelung.
    • Die vollständige Anwendbarkeit des Kartellrechts für Rabattverträge einschließlich der Rechtswegzuweisung zu den Zivilgerichten wird angestrebt.

    5. Deregulierung

    Die Instrumente im Bereich der Arzneimittelregulierung sollen auf ihre weitere Notwendigkeit hin überprüft werden, insbesondere: Verschlankung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Bonus-Malus-Regelung, Zweitmeinung, Importarzneimittel. Das bestehende und unübersichtliche System an Therapiehinweisen und Verordnungsausschlüssen wird klarer geregelt.

    6. Arbeit des IQWiG

    • Das IQWiG wird in seiner wissenschaftlichen Arbeit gestärkt. Die Verfahrensabläufe werden gestrafft.
    • Das IQWiG erstellt den Berichtsplan nach Anhörung der Fachkreise (Scoping).

    7. Vertriebsweg

    Für die flächendeckende und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln durch Apotheken soll der Missbrauch des Versandhandels durch sogenannte Pick-Up-Stellen unterbunden werden.

    8. Kurzfristig wirksame Entlastungen

    • Der Abschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von derzeit 6 % aug 16 % angehoben. Er kann durch Verträge, die einem Abschlag mindestens in Höhe dieses gesetzlichen Abschlages entsprechen, abgelöst werden.
    • Für die Geltungsdauer des erhöhten Abschlags gilt ein Preisstopp. Preiserhöhungen werden durch einen Zusatzrabatt in gleicher Höhe für die GKV neutralisiert. Preisbasis ist der 1. August 2009. Der Preisstopp gilt bis zum 31.12.2013. Bei Änderungen der Packungsgröße oder der Wirkstärke je Applikationseinheit gilt der Preis je Tagesdosis der jeweiligen größten Packung mit dem gleichen Packungsgrößenkennzeichen zum Stichtag als Vergleichsbetrag.
    • Der Großhandel erhält eine leistungsgerechte Vergütung. Der Großhandelszuschlag wird auf einen preisunabhängigen Fixzuschlag und einen prozentualen Zuschlag umgestellt. Dabei werden Funktionsrabatte an Apotheken berücksichtigt.
    • Die mit der 15. AMG-Novelle geänderten Regeln zur Zytostatikaversorung sollen dahingehend überprüft werden, ob die angestrebten Verbesserungen zur wirtschaftlichen Versorgung tatsächlich erreicht wurden.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch folgende Artikel:

    28. April 2010 - AOK-Bundesverband: Neue Arzneimittel künftig zu fairen Preisen

    28. April 2010 - Kabinett beschließt Eckpunkte zur Arzneimittelversorgung - Minister Dr. Rösler: "Neue Balance ist auf den Weg gebracht"

     

    Tags: , , , ,

  • 28Apr

    Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler: "Mit dem Maßnahmenbündel sichern wir die medizinische Versorgung der Menschen und die Innovationsfähigkeit in Deutschland. Das Paket ist ein Dreiklang von kurzfristig wirksamen Maßnahmen, Deregulierung und strukturellen, langfristig wirksamen Veränderungen. Der Zugang zu neuen, innovativen Medikamenten bleibt erhalten, die Preise für Arzneimittelwerden nicht mehr von den Herstellern diktiert. Erstmals werden Verhandlungen zwischen Herstellern und Krankenkassen eingeführt. Wir sind es den Versicherten schuldig, dass Beitragsmittel effektiver eingesetzt werden. Wer Innovationen will, muss dafür sorgen, dass diese auch bezahlbar sind."

    Die Neuordnung des Arzneimittelmarktes verfolgt drei Ziele:

    • Den Menschen müssen im Krankheitsfall die besten und wirksamsten Arzneimittel zur Verfügung stehen.
    • Die Preise und Verordnungen von Arzneimitteln müssen wirtschaftlich und kosteneffizient sein.
    • Es müssen verlässliche Rahmenbedingungen für Innovationen, die Versorgung der Versicherten und die Sicherung von Arbeitsplätzen geschaffen werden.

    Mit den Maßnahmen wird der Arzneimittelmarkt weiterentwickelt. Das gilt für den gesamten Markt, also für patentgeschützte Arzneimittel und Generika.

    Kurzfristig wird der Herstellerabschlag für alle Arzneimittel, die nicht der Festbetragsregelung unterliegen, zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2013 von sechs auf 16 Prozent erhöht. Für die Geltungsdauer des erhöhten Abschlags gilt ein Preisstopp. Preiserhöhungen werden durch einen Zusatzrabatt in gleicher Höhe für die GKV neutralisiert. Preisbasis ist der 1. August 2009. Der Preisstopp gilt bis zum 31.12.2013. Mit diesen kurzfristig wirksamen Maßnahmen wird der Raum für strukturelle Änderungen geschaffen.

    Pharmaunternehmen müssen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen. Der Gemeinsame Bundesausschuss veranlasst eine Nutzenbewertung. Arzneimittel, die keinen Zusatznutzen aufweisen, werden in eine bestehende Festbetragsgruppe eingruppiert. Damit wird die Erstattung begrenzt auf den Preis vergleichbarer Medikamente. Wird ein Zusatznutzen im Vergleich zu bereits im Markt befindlichen Arzneimitteln nachgewiesen, treten die Krankenkassen in Preisverhandlungen mit dem jeweiligen Hersteller.

    Das vorhandene Instrumentarium zur Steuerung der Arzneimittelausgaben wird dereguliert. Dies betrifft den Bestandsmarkt ebenso wie neue Arzneimittel. Unter anderem werden Rabattverträge für Generika wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Patienten erhalten z.B. die Möglichkeit, im Rahmen einer Mehrkostenregelungen auch nicht rabattierte Arzneimittel auszuwählen. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.

    In den nächsten Wochen wird das Bundesministerium für Gesundheit auf der Grundlage der Eckpunkte einen Gesetzentwurf erarbeiten.

    Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28. April 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch folgende Artikel:

    28. April 2010 - AOK-Bundesverband: Neue Arzneimittel künftig zu fairen Preisen

    28. April 2010 - Eckpunkte zur Umsetzung des Koalitionsvertrags für die Arzneimittelversorgung

    Tags: , , , ,

  • 01Apr

    Arzneimittelrabattverträge nachweislich erfolgreich – Finanzieller Spielraum zur Entlastung der Krankenkassen-Haushalte erweitert

    Die AOK hat jetzt eine positive Bilanz ihrer seit 2007 laufenden Arzneimittelrabattverträge für Generika gezogen und erwartet bis Ende 2010 ein Einsparvolumen von einer Milliarde Euro. "Allein im laufenden Jahr werden es am Ende 520 Millionen Euro sein, die das AOK-System aufgrund der Verträge weniger für Medikamente ausgeben muss und damit den finanziellen Spielrau für die Entlastung der Haushalte erweitern kann", so Dr. Christopher Hermann, Verhandlungsführer der Arzneirabattverträge des AOK-Systems und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Die vierte Vertragsstaffel starte am 1. April mit insgesamt 80 neu rabattierten Wirkstoffen.

    "Die Rabattverträge schreiben heute nach kurzer Anlaufzeit bereits Erfolgsgeschichte im Generikamarkt auf allen Ebenen: Die AOK-Verträge können mit einer Milliarde Euro Einsparungen ökonomisch punkten, fördern nachweislich Wettbewerb und Mittelstand, sind rechtssicher und von allen Beteiligten akzeptiert. Damit haben wir bewiesen, dass Rabattverhandlungen zwischen einzelnen Krankenkassen und Pharmaunternehmen sehr geeignete Mittel der Kostensenkung sind", so Hermann weiter.

    Die AOK setze deshalb ihren seit 2007 eingeschlagenen Rabattweg konsequent fort – mit den ab April hinzukommenden 80 sind dann insgesamt 143 Wirkstoffe rabattiert. Hermann: "Damit unterliegen jetzt 66 von 100 Generika-Verordnungen für AOK-Versicherte einem Rabattvertrag. Die neuen Verträge mit insgesamt 26 Vertragspartnern laufen über zwei Jahre bis Ende März 2012. Für weitere 13 Wirkstoffe, die kürzlich patentfrei geworden sind, laufen bereits die Vorbereitungen der Ausschreibung. Diese Verträge werden dann ab 1. Oktober ebenfalls für zwei Jahre gelten."

    Die zweijährige Laufzeit und der Zuschlag für einen Anbieter in der Region brächten Planungssicherheit und Verordnungskonstanz, weil der sonst bei Generika übliche, dauernde Medikamentenwechsel ausbleibe. Die AOK trage somit den Anliegen von Patienten, Ärzten, Apotheken und Großhandel umfassend Rechnung. Hermann: "Die große Mehrheit unserer Versicherten befürwortet die Rabattverträge als geeignetes Mittel, um die Ausgaben der Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Aus Versichertenbefragungen der AOK wissen wir, dass die Rabattverträge von den Versicherten deutlich eher akzeptiert werden als andere Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung im Gesundheitssystem. So bewertet mehr als die Hälfte unserer Versicherten das Vertragsinstrument als sehr gut und gut."

    Gut für den Mittelstand – gut für den Wettbewerb

    Das Ausschreibungsverfahren der AOK über regionale Gebietslose komme insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zu Gute, die es im Wettbewerb mit den Branchenriesen schwer haben. Fast die Hälfte der Vertragspartner der vierten Vertragsstaffel sehe sich als mittelständische Unternehmen. Sie können laut Hermann über die zweijährige Vertragslaufzeit verlässlich kalkulieren. Das sichere Arbeitsplätze in Deutschland, stärke den Wettbewerb und garantiere eine dauerhaft qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Versicherten.

    Schlüsselrolle Arzt

    Der Arzt habe auch bei der Umsetzung der Arzneirabattverträge eine Schlüsselrolle inne. Aus AOK-Versichertenbefragungen ist laut Hermann bekannt: "Wenn der Arzt einen Wechsel zu einer Rabattarznei empfiehlt, ist das Vertrauen des Patienten in das neue Medikament am größten."

    Das bestätigt auch der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt: "Es ist originäre Aufgabe des Arztes, das therapeutisch angemessene Medikament zu verordnen. Durch die Rabattverträge erhält diese Arztrolle wieder mehr Gewicht, weil die Preisverantwortung von den Schultern des Arztes weggenommen und an die richtigen Stellen transportiert wird: zu den Krankenkassen und der Industrie, die sich vertraglich auf längerfristig gültige Preise einigen."

    Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 30. März 2010

    Der AOK-Bundesverband hat neue Rabattverträge für insgesamt 80 zusätzliche Wirkstoffe abgeschlossen, die mit dem heutigen Tage in Kraft treten. Damit müssen sich die Versicherten auf neue Arzneimittel einstellen. Die Ärzte dürfen dann nur noch die in den Rabattverträgen vorgesehenen kostengünstige, rabattierte Arzneien – sogenannte Nachahmer-Präparate oder Generika – verschreiben.

    Der Deutsche Apothekerverband wies darauf hin, dass sich auch die 7 Millionen Versicherten der Techniker Krankenkasse sowie die 4 Millionen Versicherten von 36 kleinen Krankenkassen wegen neuer Rabattverträge an neue Medikamente werden gewöhnen müssen.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    30. März 2010 – Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (B.A.H.) – Erstmals bestätigt: Gesundheitsgefahren und Folgekosten bei Rabattverträgen wegen mangelnder Compliance

    30. März 2010 - Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e. V. (B.A.H) bedauert, dass Rabattverträge bestehen bleiben

    26. März 2010 - AOK-Bundesverband: Neue Arzneimittel künftig zu fairen Preisen

    26. März 2010 - vfa. Die forschenden Pharma-Unternehmen: "Gift für den Standort Deutschland"

    26. März 2010 - Gesundheitsminister Rösler legt Eckpunkte für neue Strukturen im Arzneimittelmarkt vor

    19. Februar 2010 - Dr. Wolfgang Plischke: "Wir setzen auf Direktverträge"

    19. Februar 2010 - AOK-Rabattverträge fördern Wettbewerb und stützen mittelständische Unternehmen

    18. Februar 2010 - Bundesgesundheitsminister Rösler: Gute Arzneimittelversorgung und effizienter Einsatz der Versichertengelder

    29. Januar 2010 - Gesundheitspolitik 2010 - Was denken die Menschen?

    Tags: , , , ,

  • 12Jan

    Die Europäische Kommission kann bestätigen, dass sie gemäß den kartellrechtlichen Vorschriften der EU am 12. Januar 2010 an bestimmte Pharmaunternehmen Auskunftsverlangen gerichtet hat, mit denen sie Kopien der geschlossenen Patentvergleichsvereinbarungen anfordert. Die Kommission interessiert sich speziell für die Vereinbarungen, die Originalpräparate- und Generikahersteller zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 für die EU- bzw. EWR-Märkte geschlossen haben. Insbesondere will sie Vereinbarungen nachgehen, in denen ein Originalpräparatehersteller einem konkurrierenden Generikahersteller Entschädigung dafür zusagt, dass dieser die Markteinführung eines Generikums verschiebt. Hintergrund für die Einleitung dieser Prüfung sind die Ergebnisse der Untersuchung des Pharmasektors. Die Sektoruntersuchung hatte ergeben, dass bestimmte Arten von Vergleichsvereinbarungen für die europäischen Verbraucher von Nachteil sein können, weil sie ihnen billigere Medikamente und zusätzliche Wahlmöglichkeiten vorenthalten, und dass eine Analyse der Vergleichsvereinbarungen folglich angebracht sein könnte.

    Kommissarin Kroes erklärte dazu: "In unserer Untersuchung des Pharmasektors haben wir erhebliche Schwächen dieses Sektors aufgedeckt. Patentvergleiche können problematisch sein, vor allem, wenn ein Originalpräparatehersteller einen konkurrierenden Generikahersteller dafür bezahlt, dass er die Markteinführung eines Produkts verschiebt. Wir müssen solchen Vereinbarungen nachgehen, um besser zu verstehen, warum, von wem und unter welchen Bedingungen sie geschlossen werden. Diese Prüfung wird uns auch ermöglichen, erforderlichenfalls einzugreifen. Seit Abschluss der Sektoruntersuchung hat die Kommission mehrere neue kartellrechtliche Untersuchungen eingeleitet. Sie wird dies auch künftig tun, wenn es sich als nötig erweist."

    Einige ausgewählte Originalpräparate- und Generikahersteller haben von der Kommission ein Auskunftsverlangen erhalten, mit dem sie aufgefordert werden, alle Vereinbarungen, die sie zwischen dem 1. Juli 2008 und dem 31. Dezember 2009 für EU- bzw. EWR-Märkte geschlossen haben, nebst allen Anhängen und dazugehörigen Vereinbarungen und Änderungen in Kopie zu übermitteln. Um den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen in Grenzen zu halten, müssen nur Kopien der Vereinbarungen übermittelt werden, jedoch keine zusätzlichen Hintergrundinformationen. Sobald sie die Antworten erhalten hat, wird die Kommission die Vereinbarungen analysieren und einen kurzen Bericht mit einem statistischen Überblick veröffentlichen.

    Sollte eine Vereinbarung zusätzliche Fragen aufwerfen, könnte ein gezielteres Auskunftsverlangen folgen. Je nach dem Ergebnis der Prüfung kann die Kommission jährlich ein solches Auskunftsverlangen verschicken, solange sie potenzielle Probleme sieht.

    Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Komission vom 12. Januar 2010

    Tags: , ,

  • 30Nov

    München/Berlin - Einen Tag vor dem Welt-Aids-Tag hat Ärzte ohne Grenzen mit einer Aktion auf dem Münchner Odeonsplatz die Pharmafirmen aufgefordert, ihre Patente auf HIV/Aids-Medikamente in einen Patenpool zu geben. Mitarbeiter der Organisation haben eine überdimensionale Pille über einen roten Teppich getragen und in einen Pool geworfen – symbolisch für die Patente der HIV/Aids-Medikamente, die die Pharmafirmen in den Patentpool geben sollen. In einem solchen Patentpool stellen Patentinhaber ihre Patentrechte anderen Herstellern für ärmere Länder zur Verfügung. Für Millionen HIV/Aids-Patienten wären die Auswirkungen eines Patentpools enorm. "Mithilfe dieser Patente können lebensnotwendige Medikamente entwickelt und zu erschwinglichen Preisen als Generika produziert werden", sagte Oliver Moldenhauer, Koordinator der Medikamentenkampagne von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland.

    Nach aktuellen Angaben des HIV/Aids-Programms der Vereinten Nationen (UNAIDS) leben heute 33,4 Millionen Menschen mit dem Aidserreger HIV. Die Zahl der Todesfälle ist dank zunehmender Behandlung von HIV etwas zurückgegangen. Dieser Erfolg ist jedoch gefährdet. "Bei vielen unserer Patienten haben sich Resistenzen gebildet. Sie müssen nun zu neueren wirksameren Medikamenten wechseln. Im Moment sind diese aber für sie entweder nicht verfügbar oder nicht bezahlbar", erklärte Moldenhauer.

    Ärzte ohne Grenzen unterstützt daher die Idee des Patentpools und wirbt seit einigen Wochen dafür mit der E-Mail-Kampagne "Geben Sie Ihre Patente in den Pool!", denn am 14./15. Dezember wird entschieden, ob der Patentpool von der internationalen Organisation UNITAID eingerichtet wird. UNITAID ist eine von 35 Staaten getragene Institution, die sich für einen besseren Zugang zu Medikamenten für HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria einsetzt. "Die Pharmafirmen müssen jetzt erkennen, dass es an ihnen liegt, die Patentblockade aufzuheben, damit Millionen HIV/Aids-Infizierte den bezahlbaren Zugang zu lebensnotwendigen Medikamenten erhalten", sagte Moldenhauer.

    Ärzte ohne Grenzen behandelt derzeit mehr als 140.000 HIV/Aids-Patienten in rund 30 Ländern weltweit. Gleichzeitig betonte die Organisation, wie wichtig die Finanzierung der Bekämpfung von HIV/Aids ist. "Hier ist die neue Bundesregierung gefragt. Die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der Entwicklungshilfeminister Dirk Niebel müssen jetzt zeigen, wie ernst sie die Zusagen der G8-Gipfel nehmen", so Moldenhauer.

    Der deutsche Beitrag zur Finanzierung der Gesundheit in den ärmeren Ländern muss massiv erhöht werden, um die Zusagen der G8-Gipfel von 2007 und 2008 zu erfüllen. Die Aktionen im Rahmen der Patentpool-Kampagne zeigen Wirkung. Zahlreiche Pharmafirmen haben mit UNITAID Gespräche über eine Teilnahme am Patentpool aufgenommen. Inzwischen haben sich rund 15.000 Menschen mit mehr als 140.000 E-Mails an der Kampagne beteiligt. 

    Interessierte können auf www.aerzte-ohne-grenzen.de/emailkampagne die Pharmafirmen auffordern, die Patente auf die wichtigsten HIV/Aids-Medikamente in den Pool zu geben.

    Quelle: Pressemitteilung von Ärzte ohne Grenzen www.aerzte-ohne-grenzen.de vom 30. November 2009

    Tags: , , , , , , ,

  • 04Sep

    Die indische Regierung hat mehrere Patentanträge des Herstellers Gilead für HIV-Medikamente mit dem Wirkstoff Tenofovir abgelehnt. Darauf weist das "Aktionsbündnis gegen AIDS" hin. Betroffen sind das Produkt Tenofovirdisoproxil, dessen Salz Tenofovirdisoproxilfumarat sowie zwei Kombinationsarzneimittel mit dem Virostatikum.

    Die Ablehnung erfolge unter Berufung auf einen Absatz des indischen Patentrechts, der eine Patentierung von Wirkstoffen verhindert, die nur geringfügig verändert wurden. Tenofovir wurde bereits 1995 entwickelt und ist damit trotz der Variation als Ester und Salz in Indien nicht patentierbar.

    Tenofovir wird von der Weltgesundheitsorganisation als Aids-Medikament der ersten Wahl empfohlen. Wegen der hohen Kosten wird es in Entwicklungsländern allerdings häufig erst eingesetzt, wenn die Nebenwirkungen anderer Arzneimittel zu stark werden oder Resistenzen auftreten.

    Die Ablehnung des Patents öffnet nun den Markt für Generika. Das Aktionsbündnis gegen Aids hatte Gilead bereits im Mai vergangenen Jahres aufgefordert, seinen Patentantrag in Indien freiwillig zurückzuziehen - ohne Erfolg.

    Die Organisation "Ärzte ohne Grenzen" teilte zudem mit, dass die indische Regierung auch einen Patentantrag der Firma Tibotec für Darunavir abgelehnt hat. Das Präparat zählt zu den neueren und damit teuren HIV-Medikamenten. "Dies ist ein bedeutender Tag für HIV-Patienten in Entwicklungsländern", sagte ein Sprecher.

    Über die Patentanträge der Firmen Abbott und Bristol Myers-Squibb für Lopinavir und Atasanavir wurde bislang nicht entschieden. Auch ihnen war vom Aktionsbündnis gegen Aids ein freiwilliger Rückzug nahe gelegt worden.

    Quelle: www.apotheke-adhoc.de- Désirée Kietzmann, Donnerstag, 03. September 2009, 17:50 Uhr

    Der Originaltext ist auf der Homepage von Apotheke-Adhoc über folgenden Link zu erreichen:

    http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Internationales/7575.html

    Zu diesem Thema möchte ich an dieser Stelle auch auf meinen Artikel "Aktionsbündnis gegen AIDS – Leben vor Pharmaprofit" hinweisen.

    Tags: , , , , , , , , , , ,

   

Aktuellster Kommentar

  • What do you mean by that?...
  • Thinking. It's always the same thing. To think is to go craz...
  • Und jetzt der Vorschlag, bei jedem Arztbesuch zu zahlen: htt...
  •   Sehr schöne und nützliche Seite. Dank der ...
  • thanks for keeping me up to date on this issue. Sent from m...