Who's Online

  • 0 Members.
  • 11 Guests.

Monatsarchiv

Kategorien

  • 06Jul

    Heute hat die Bundesregierung mit ihren Eckpunkten klargestellt, wie das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeglichen werden soll: Etwas sparen, Beitragserhöhungen für alle und in Zukunft kassenindividuelle Zusatzprämien nur für die Versicherten. Damit bleibt die Bundesregierung mit ihren Einsparplänen deutlich hinter den Möglichkeiten zurück.

    Dazu erklärt die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer: "Insgesamt wäre mehr drin gewesen. Die Zusatzbelastungen der Versicherten könnten merklich geringer sein. Die Einnahmen der Ärzte und der Krankenhäuser sind so hoch wie noch nie. Daher wäre zumindest in diesen Bereichen eine echte Nullrunde angemessen gewesen."

    Zusatzbelastungen teilweise vermeidbar

    Mit einem engagierteren Sparpaket hätte ein Teil der Zusatzbelastungen vermieden werden können, ohne dass die Versorgung der Patienten darunter gelitten hätte. Allein bei den Krankenhäusern und Ärzten wären im kommenden Jahr Einsparungen in Höhe von jeweils zwei Milliarden Euro möglich gewesen. Es ist unverständlich, dass in diesen schwierigen Zeiten offensichtlich großer Wert darauf gelegt wurde, dass die Einnahmen der Ärzte wie seit Jahrzehnten auch im kommenden Jahr weiter steigen. Und obwohl in Deutschland jedes fünfte Krankenhausbett leer steht und die Krankenhäuser sich Strukturreformen und selbst einer vorsichtigen Öffnung in Richtung Wettbewerb verweigern, sollen deren Einnahmen weiter steigen.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 06. Juli 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    06. Juli 2010 – Sozialverband VdK lehnt steigende Zusatzbeiträge ab

    06. Juli 2010 – Schamloses Abkassieren bei den Schwächsten: Paritätischer prophezeit drastische Beitragserhöhungen im Gesundheitswesen

    06. Juli 2010 - Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler: Reform sichert Finanzierung der GKV langfristig - Einstieg in wettbewerbliche Neuordnung des Gesundheitssystems geschafft - neuer Sozialausgleich schützt vor Überforderung 

    21. Juni 2010 - Rede des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vor dem Deutschen Bundestag am 18. Juni in Berlin

    18. Juni 2010 - Bundestag beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

    13. Juni 2010 - SPD-Gesundheitsexpertin Reimann legt Rösler Rücktritt nahe Interview mit "Das Parlament"

    02. Juni 2010 - VdK lehnt unsolidarische Kopfpauschale ab

    02. Juni 2010 - Paritätischer lehnt neues Kopfpauschalen-Modell von Minister Rösler ab

    Tags: , , , ,

  • 14Jun

    Es ist gut, dass Politiker aus der CDU/CSU Bundestagsfraktion die Kosten für die verschiedenen Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung in den Blick nehmen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es ernsthafte Einsparvorschläge für alle größeren Ausgabenbereiche gibt. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Ausgaben für die niedergelassenen Ärzte, die Arzneimittel und die Krankenhäuser. Dies sind die Gewinner der vergangenen Jahre.

    Noch nie in der Geschichte der GKV floss aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler so viel Geld an die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte. Gleichzeitig steht jedes fünfte Krankenhausbett leer und in weiten Teilen des Landes haben wir eine teure und unnötige Überversorgung mit niedergelassenen Ärzten. Die Bekämpfung der sich abzeichnenden Unterversorgung mit Ärzten in einigen ländlichen Regionen haben die Ärztevertreter zu lange schleifen lassen.

    Ausgabenreduzierung lautet das Gebot der Stunde. Die Ärzte, Apotheken, Arzneimittelhersteller und Krankenhäuser sollten sich nicht wegducken, sondern ihren Teil der Verantwortung an der finanziellen Stabilität der GKV übernehmen.

    Sechs Milliarden Euro wären gut einzusparen

    Vier Milliarden Euro könnten allein in den Bereichen der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhäuser gespart werden, ohne dass die gute Versorgung der Patientinnen und Patienten darunter leiden würde. Die Fixierung des Apothekenabschlags bei 2,30 Euro, die Reduktion der Großhandelsmarge bei den Arzneimitteln und die Erhöhung des Herstellerabschlags würden weitere Einsparungen von bis zu 2,3 Milliarden Euro bringen.

    Gesetzliche Krankenkassen sind sparsam

    Wenn es eine umfassende Nullrunde im Gesundheitswesen gibt, dann sollte niemand ausgenommen werden. Es muss aber genau gesehen werden, wer in den letzten Jahren sparsam war und wer nicht. Die gesetzlichen Krankenkassen sind sparsam und passen sich aktiv den sich ändernden Bedingungen an. Von 1147 Krankenkassen 1990 sind heute nur noch 166 übrig. Wenn es in allen anderen Bereichen des Gesundheitswesens eine ähnliche Veränderungsbereitschaft gäbe, wären viele Probleme leichter zu lösen.

    Verwaltungskosten PKV dreimal so hoch wie GKV

    Die private Krankenversicherung gibt pro Vollversicherten an Verwaltungskosten 384,2 Euro pro Jahr aus (2008). Bei den gesetzlichen Krankenkassen sind es nur 118 Euro (2008). Dies zeigt, wo bereits heute intensiv gespart wird. Die gesetzlichen Krankenkassen zeigen transparent, wie hoch bei ihnen die Verwaltungskosten sind.

    Mit den geplanten neuen Aufgaben wie z. B. der Nutzenbewertung für Arzneimittel, den anstehenden Preisverhandlungen mit der Pharmaindustrie oder dem Aufbau der Telematik-Infrastruktur kommen neue Aufgaben auf die Krankenkassen zu, die unter den Bedingungen einer ausnahmslosen Nullrunde nicht zu bewältigen wären. Den Krankenkassen darf nicht die Chance genommen werden, die neuen Aufgaben aktiv anzugehen.

    Über den GKV-Spitzenverband

    Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 166 gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Er übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 14. Juni 2010

    Tags: , , , ,

  • 09Jun

    Die Pflegenoten haben sich grundsätzlich bewährt. Sie bringen erstmals Transparenz in die Qualität von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen. Die ersten Untersuchungen haben gezeigt, dass es noch Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

    "Die Pflegenoten sind gut gestartet, jetzt wollen wir sie besser machen. Die Transparenz und Klarheit der Notensystematik für stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen auszubauen, ist unser Ziel. In besonderen Fällen kann es vorkommen, dass trotz schlechter Detailbewertungen in mehreren Risikokriterien eine gute Note heraus kommt. Das wollen wir abstellen.", so Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes.

    Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass die Pflegenoten die Qualität von Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten noch genauer abbilden. Wir wollen, dass es künftig unmöglich ist, trotz mangelhafter Bewertungen mehrerer Risikokriterien, wie z. B. Ernährungszustand und Flüssigkeitsversorgung oder auch die Dekubitusprophylaxe, am Ende eine sehr gute Note zu bekommen. Leider verweigern die Träger der Einrichtungen und Dienste zu diesen vom GKV-Spitzenverband geforderten Änderungen ihre Zustimmung. Statt das Machbare jetzt anzugehen, verweisen sie auf die gemeinsame ausführliche Evaluation, deren Diskussion aber voraussichtlich nicht zu kurzfristigen Ergebnissen führen wird.

    Arbeitsgruppe ergebnislos eingestellt

    Wegen der Verweigerungshaltung der Trägerorganisationen musste bereits die gemeinsame Arbeitsgruppe ergebnislos beendet werden. Sie sollte kurzfristige Änderungen erarbeiten.

    Die Gesetzeslage sieht zwingend vor, dass Änderungen an den Pflegenoten nur im Einvernehmen von GKV-Spitzenverband und den Trägerorganisationen möglich sind. Um alleine aktiv zu werden, sind dem GKV-Spitzenverband die Hände gebunden.

    "Ich rufe die Träger der Pflegeeinrichtungen und der ambulanten Pflegedienste erneut dazu auf, konstruktiv daran mitzuwirken, dass die Qualität der Pflegeeinrichtungen noch besser abgebildet wird", so Gernot Kiefer.

    Weitere Informationen rund um die Pflegenoten finden Sie im Internet unter:

    www.pflegenoten.de

    Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller 166 gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Pflegeheimen. Er übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 09. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    23. Februar 2010 – Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen - Pflegenoten bewähren sich

    Tags: , ,

  • 21Mai

    Seit April 2006 steht den gesetzlichen Krankenkassen ein Abschlag in Höhe von zehn Prozent des Herstellerabgabepreises für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel, der sogenannte Generikaabschlag, zu (§ 130a Abs. 3b SGB V). Grundsätzlich müssen die Pharmaunternehmen den Krankenkassen diesen Abschlag gewähren. Lediglich unter bestimmten Bedingungen können sie davon befreit werden. Dazu liegt ein mit den Pharmaverbänden und dem Apothekerverband konsentierter Leitfaden vor, der die Kriterien zur Abschlagsbefreiung nach den gesetzlichen Vorschriften klar abgrenzt.

    "Eine Verweigerung von einigen Arzneimittelherstellern, den gesetzlich zustehenden Generikaabschlag zu leisten, ist nicht hinnehmbar. Jetzt sind wir gezwungen Zeichen zu setzen und empfehlen den Krankenkassen, die Apothekenrechnungen in diesen Fällen entsprechend zu kürzen", so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKVSpitzenverbandes.

    250 Millionen Euro Schaden für die Krankenkassen

    Da einige Hersteller ihre Arzneimittel nicht korrekt kennzeichnen, sind den Krankenkassen bisher rund 250 Millionen Euro an Abschlägen entgangen. Denn nur bei einer richtigen Kennzeichnung der Arzneimittel können die Krankenkassen den Abschlag erhalten. Mitte März 2009 hat der GKV-Spitzenverband daher eine systematische Überprüfung der Herstellerangaben zur Befreiung vom Abschlag eingeleitet und inzwischen die unplausible Kennzeichnung von rund 1.500 Arzneimitteln bei etwa 100 Herstellern reklamiert.

    Einzelne Arzneimittelhersteller entziehen sich ihrer Zahlungspflicht

    Einige Hersteller haben daraufhin ihre Kennzeichnung umgestellt und gewähren nunmehr, auch für zurückliegende Anspruchszeiträume, den Generikaabschlag. Andere Unternehmer weigern sich nach wie vor, eine Änderung der abschlagsbefreienden Kennzeichen vorzunehmen. Insoweit ist der Weg einer "geräuschlosen" Abwicklung des Abschlages nicht gangbar.

    Krankenkassen können und müssen jetzt handeln

    Für den GKV-Spitzenverband ist die Sachlage eindeutig: Auch in den von den Herstellern bisher nicht anerkannten Fällen bestehen Ansprüche der einzelnen Krankenkassen auf den Generikaabschlag. Diese Produkte unterliegen der Abschlagspflicht seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung (Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz vom 01.04.2006). Auf Grund der Zahlungsverweigerung empfiehlt der GKV-Spitzenverband den Krankenkassen sofort zu handeln. Der Zahlungsweg für den Generikaabschlag ist gesetzlich festgelegt. Danach erhalten die Krankenkassen den Abschlag von den Apotheken unter Einbeziehung der von ihnen beauftragten Rechenzentren. Die pharmazeutischen Unternehmer sind verpflichtet, den Apotheken den Abschlag zu erstatten.

    Den Krankenkassen werden durch den GKV-Spitzenverband jeweils konkrete Produktangaben mit Pharmazentralnummern, Anspruchszeitraum und Abschlagsbetrag über Rundschreiben mitgeteilt. Sie sind gehalten, die entgangenen Abschlagsbeträge gegen Apothekenrechnungen aufzurechnen. "Wir haben lange genug versucht, die Probleme direkt mit den Pharmaherstellern zu lösen, damit die Apotheken nicht mit in die Auseinandersetzung hineingezogen werden. Aber leider weigern sich einige Hersteller hartnäckig, ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Wir bedauern ausdrücklich, dass Pharmahersteller ihr unverantwortliches Handeln auf dem Rücken der Apotheken austragen. Aber den Krankenkassen bleibt leider kein anderer Weg", so Johann-Magnus von Stackelberg.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 21. Mai 2010

    Tags: , , , ,

  • 18Mai

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert und versorgt 70 Millionen Menschen in Deutschland. Sie ist das Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens und keine Spardose, die man in schwierigen Zeiten plündern kann.

    20 Millionen Menschen, überwiegend Kinder und Ehegatten, sind ohne einen eigenen Beitrag mitversichert. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Präventionsleistungen an Schulen und Kindergärten, die z. B. auch Privatversicherten zugute kommen. Die Betreuung von Schwangeren wird ebenso bezahlt wie die Kosten von Geburten übernommen werden. Alle diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen zeigen, dass die GKV Aufgaben übernimmt, die eigentlich keine Versicherungsleistungen sind, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Um diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht allein bei den Beitragszahlern der GKV abzuladen, sondern sie gerecht zu finanzieren, wurde vor einigen Jahren vom Deutschen Bundestag beschlossen, einen festen Bundeszuschuss schrittweise aufzubauen. Diesen Beschluss in Frage zu stellen hieße, die Verlässlichkeit der Finanzierung der GKV aufzukündigen.

    Die Ausgaben ins Visier nehmen

    Statt eine Diskussion darüber zu beginnen, die Einnahmebasis der GKV zu schwächen und damit Zusatzbeiträge oder eine Beitragssatzerhöhung zu erzeugen, sollte die Ausgabenentwicklung verstärkt ins Visier genommen werden.

    Neben dem richtigen Schritt zur Ausgabenreduzierung im Arzneimittelbereich müssen nun die beiden Gewinner der letzten Jahre ihren Beitrag für die finanzielle Stabilität der GKV leisten: Die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser. Noch nie in der Geschichte der GKV floss aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler so viel Geld an die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte. Gleichzeitig steht jedes fünfte Krankenhausbett leer und in weiten Teilen des Landes haben wir eine teure und unnötige Überversorgung mit niedergelassenen Ärzten. Die Bekämpfung der sich abzeichnenden Unterversorgung mit Ärzten in einigen ländlichen Regionen haben die Ärztevertreter zu lange schleifen lassen. Ausgabenreduzierung lautet das Gebot der Stunde. Die Ärzte und Krankenhäuser sollten sich nicht wegducken, sondern statt dessen ihren Teil der Verantwortung an der finanziellen Stabilität der GKV übernehmen.

    Die Krankenkassen haben sich dem Strukturwandel gestellt – von 1147 Krankenkassen 1990 sind heute nur noch 166 übrig. In vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens wartet man bisher vergeblich auf eine ähnliche Veränderungsbereitschaft.

    Nachfolgend Fakten und Zahlen zur Finanzierung der GKV und der Entwicklung der Bundesbeteiligung:

    • Eingeführt wurde die Bundesbeteiligung zum 01.01.2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Sie wird zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen der GKV gezahlt und stellt somit einen adäquaten Ersatz für gesamtgesellschaftliche Aufwendungen der Krankenkassen dar. Dazu zählen z. B. alle Leistungen und beitragsfreien Versicherungszeiten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft gewährt werden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde die Bundesbeteiligung kurzzeitig wieder abgeschafft.
    • Auf Basis der Rechtsänderung durch das GKV-WSG hätte sich die Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2009 ausgehend von einem Sockelbetrag von 2,5 Mrd. Euro um jährlich 1,5 Mrd. EUR bis zu einer Gesamtsumme von 14 Mrd. EUR erhöht. Mit einer letzten Erhöhung um 1 Mrd. Euro wären diese 14 Mrd. Euro im Jahr 2016 erreicht worden.
    • Durch das Konjunkturpaket II erfolgte ab 01.07.2009 eine Anhebung des Sockelbetrags um 3,2 Mrd. Euro für das zweite Halbjahr 2009 und um jährliche 6,3 Mrd. Euro ab 2010 bei Beibehaltung der jährlichen Erhöhung um 1,5 Mrd. Euro. Die Gesamtsumme von 14 Mrd. Euro wird damit im Jahr 2012 erreicht.
    • Mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz wird die Bundesbeteiligung im Jahr 2010 zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen um 3,9 Mrd. Euro auf 15,7 Mrd. Euro erhöht. Die folgenden Jahresbeträge bleiben unverändert.
    • Zu beachten ist, dass dem Gesundheitsfonds diese Beträge abzüglich der den Landwirtschaftlichen Krankenkassen zustehenden Anteile zufließen.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 18. Mai 2010

    Tags: , ,

  • 11Mai

    Die Debatte über die ausreichende Anzahl von Landärzten weist auf grundsätzliche Fragen der guten ambulanten Versorgung hin. Das Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes fasst die wesentlichen Fragen zusammen und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Dazu erklärt dessen stellvertretender Vorstandsvorsitzender Johann-Magnus v. Stackelberg:

    "Wir haben in Deutschland ausreichend viele Ärzte, um alle hier lebenden Menschen gut zu versorgen. Es gibt insgesamt keinen Ärztemangel. Wir haben viele Regionen, in denen es eine teure und unnötige Überversorgung gerade mit spezialisierten Fachärzten gibt und gleichzeitig einige wenige Regionen, in denen mehr Hausärzte gut für die ambulante medizinische Versorgung wären. Um die vorhandene Überversorgung abzubauen und Unterversorgung nicht aufkommen zu lassen, muss die traditionelle Trennung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten überwunden werden. Deshalb schlagen wir ein Konzept vor, bei dem die Versorgungsbedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt der Überlegungen gestellt werden und nicht in erster Linie die Vorstellungen von Ärzten und Krankenhäusern. Entscheidend ist, dass die Patientinnen und Patienten Zugang zu allen Leistungen haben, die medizinisch notwendig sind. Gleichzeitig müssen die Leistungen wirtschaftlich erbracht werden, um die Finanzierung unseres insgesamt sehr guten Gesundheitssystems auch in Zukunft sicherstellen zu können. Um dies zu erreichen, wollen wir die ärztliche Primärversorgung stärken, die allgemeine fachärztliche Versorgung flexibilisieren und die spezialisierte fachärztliche Versorgung bündeln."

    Kernpunkte des Konzeptes zur Modernisierung der ambulanten Versorgung

    Die ärztliche Primärversorgung muss gestärkt werden. Die Haus-, Kinder- und Frauenärzte sind die ersten Ansprechpartner der Patientinnen und Patienten in Gesundheitsfragen, sie müssen daher überall wohnortnah und schnell erreichbar sein. Um die gegenwärtige Situation noch zu verbessern, sind folgende Schritte erforderlich:

    • Einbeziehung regionalspezifischer Bedarfsanalysen
    • Verbesserung der Möglichkeiten von Teilzeitarbeit und der gleichzeitigen Tätigkeit in der ambulanten und stationären Versorgung
    • Berücksichtigung der tatsächlichen Erreichbarkeit von Ärzten und Gesundheitseinrichtungen bei der Bedarfsplanung
    • Stärkere Einbeziehung auch nichtärztlicher Leistungserbringer, wie z. B. Arzthelfer/innen oder Gemeindeschwestern, in die Versorgung

    In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung (z. B. durch Orthopäden, Augenärzte, Internisten) soll die Leistungserbringung in der Regel auch künftig durch niedergelassene Ärzte erfolgen. Allerdings kann hier das Versorgungsnetz weitergespannt werden. Konkret heißt dies:

    • Einbeziehung ambulanter Versorgungsmöglichkeiten durch Krankenhäuser in die Bedarfsplanung.
    • Herauslösung spezialisierter fachärztlicher Versorgungsbereiche aus der allgemeinen fachärztlichen Bedarfsplanung. Ein in der allgemeinen fachärztlichen Versorgung tätiger Arzt darf sein Leistungsangebot künftig nicht mehr ohne weiteres einschränken, indem er z. B. nur noch spezielle Operationen durchführt.
    • Überwindung der starren Grenzen bisheriger Planungsbereiche bei der Bewertung der Versorgungssituation.

    In der spezialisierten fachärztlichen Versorgung (z. B. ambulante Herzkatheteruntersuchungen durch Kardiologen oder Operationen des grauen Stars [Katerakt] durch Augenärzte) ist es sinnvoll, ein hochwertiges Angebot aller medizinischen Spezialdisziplinen durch die Bündelung fachärztlicher Kompetenz in Zentren, Krankenhäusern und kooperierenden Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Spezialisiert sich ein Augenarzt heute z. B. ausschließlich auf Kateraktoperationen, dann wird er nach den Vorgaben der Bedarfsplanung dennoch als Augenarzt gezählt, obwohl er sich tatsächlich nicht um allgemeine Augenprobleme kümmert. Im Ergebnis kann es sein, dass die Menschen auf dem Papier gut versorgt sind, die allgemeine augenärztliche Versorgung tatsächlich jedoch nicht in ausreichendem Maße sichergestellt ist. Um derartige Konstellationen zu verhindern, müssen die allgemeine fachärztliche Versorgung und die spezialisierte fachärztliche Versorgung differenziert betrachtet werden. Daraus folgt:

    • Für die spezialisierte fachärztliche Versorgung ist die Einzelpraxis nicht mehr unbedingt das Organisationsmodell der Wahl.
    • Im Interesse einer qualitativ hochwertigen, wirtschaftlichen Versorgung ist es sinnvoll, die Kompetenz der medizinischen Spezialdisziplinen in Zentren, Krankenhäusern oder kooperierenden Einrichtungen zu konzentrieren.
    • Die „doppelte Facharztschiene“, also das parallele Angebot an spezialisierten Fachärzten und Millionen Euro teuren Großgeräten in der ambulanten wie in der stationären Versorgung ist für eine gute medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten unnötig und teuer.
    • Notwendig ist eine enge Kooperation ambulanter und stationärer Einrichtungen.
    • Die Bedarfsplanung muss für diesen Bereich sektorübergreifend und regionalspezifisch auf der Ebene größerer Planungsregionen erfolgen.

    Weitere Kernpunkte sind:

    • Die Bedarfsplanung muss an die demografische Entwicklung angepasst werden, z. B. braucht man in Regionen in denen viele ältere Menschen
      leben ggf. mehr Hausärzte mit geriatrischer Ausbildung und weniger Kinderärzte.
    • Die Basis der Bedarfsplanung waren die realen Gegebenheiten Anfang der 90er Jahre. Diese gilt es grundsätzlich zu überprüfen.
    • Insgesamt fehlen ca. 800 Ärzte zur Vollversorgung. Durch flexible Anreizsysteme und intelligente organisatorische Maßnahmen (z. B. Vergütungszuschläge, Weiterbildungsförderung, Anstellung von Ärzten durch kassenärztliche Vereinigungen) könnten diese Lücken geschlossen werden.
    • Die Überversorgung muss abgebaut werden. In den überversorgten Gebieten sind ca. 25.000 Ärzte mehr zugelassen, als für die Versorgung
      benötigt werden. Überversorgung kostet die Beitragszahler rund fünf Mrd. Euro pro Jahr allein für ärztliches Honorar.
    • In all den Regionen, in denen die Versorgung heute nicht optimal ist, sollen Gesundheitszentren eingerichtet werden, in denen wechselnde Sprechstunden von Fachärzten abgehalten werden. Unterstützt werden die behandelnden Ärzte von nichtärztlichen Leistungserbringern wie z. B. Gemeindeschwestern und durch Telemedizin.

    „Es ist eine der großen gemeinsamen Herausforderungen von Gesundheitspolitikern, Ärzten und Krankenkassen dafür zu sorgen, dass auch künftig in allen Regionen Deutschlands genügend Ärzte für die bedarfsgerechte Versorgung der Patientinnen und Patienten vorhanden sind“, so v. Stackelberg.

    Das Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes habe ich Euch nachfolgend als PDF-Dokument bereitgestellt:

    Positionspapier zu "Ärztliche Primärversorgung stärken"

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 11. Mai 2010

    Tags: ,

  • 12Mrz

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 17.09. 2009 und am 25.01.2010 Beschlüsse zu Festbetragsgruppen gefasst. Der GKV-Spitzenverband schlägt für drei dieser Gruppen nunmehr konkrete Festbeträge vor: Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit den selben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei Schmerzen und Fieber sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.

    Zu diesen drei Festbetragsvorschlägen führt der GKV-Spitzenverband das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 37 vom 09.03.2010 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite

    www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet

    abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

    Entscheidung fällt im Mai 2010

    Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 09.03.2010 bis 07.04.2010, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Mai 2010 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.07.2010 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 50 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge. Für 2010 erwartet der GKV-Spitzenverband durch die bereits beschlossenen Arzneimittel-Festbeträge Einsparungen von rund 4,6 Mrd. Euro.

    Weitere Informationen, Fakten und Zahlen zum Thema Arzneimittel-Festbeträge finden Sie natürlich auch unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet.

    Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 08. März 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen folgenden Artikel:

    08. Februar 2010 - 270 Millionen Euro zusätzliche Einsparungen: Arzneimittel-Festbeträge für 84 Gruppen angepasst

    Tags: , , ,

  • 02Mrz

    Aufgrund des sogenannten Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG), das am 01. Mai 2006 in Kraft trat, sollen den Versicherten anstelle von teuren Originalmedikamenten gleichwertige, preiswertere Medikamente verordnet werden. Für diese preisgünstigeren Medikamente entfallen dann die Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte, unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind.

    Der GKV Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen) veröffentlicht hierzu alle zwei Wochen eine aktuallisierte Auflistung aller zuzahlungsbefreiten Arzneimittel.

    Diese Auflistung könnt Ihr als PDF-Dokument beim GKV Spitzenverband über den folgenden Link aufrufen:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/Befreiungsliste_Arzneimittel_Versicherte.gkvnet

    Tags: , ,

  • 23Feb

    Am 22.02.2010 fand unter Beteiligung von ca. 150 namhaften Experten aus dem gesamten Bundesgebiet ein Workshop zu den Noten für Pflegeeinrichtungen statt, in denen intensiv über die vereinbarten Transparenzkriterien und das Bewertungssystem der Pflegenoten diskutiert wurde. Die Veranstaltung ist ein Baustein der systematischen Überprüfung der Grundlagen für die Pflegenoten, die zwischen den Vertragspartnern mit Verabschiedung der Transparenzvereinbarung im letzten Jahr festgelegt wurden. In dem so geschaffenen Rahmen hatten Kritiker und Befürworter die Möglichkeit zu einem strukturierten Meinungsaustausch. Bestätigt wurden die grundsätzliche Eignung der Pflege-Transparenzvereinbarungen und deren Umsetzung und damit die Pflegenoten.

    Zwischen den Vertragspartnern bestand bereits bei Unterzeichnung der Transparenzvereinbarungen Einvernehmen, die Pflege-Transparenzvereinbarungen systematisch und unter wissenschaftlicher Begleitung auszuwerten.

    Eine bei der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in Auftrag gegebene Studie zur Verständlichkeit und Nutzerfreundlichkeit der Transparenzberichte zeigt auch hier die grundsätzliche Eignung. Zu einzelnen Punkten liegen Hinweise zur vereinbarten Gestaltung der Veröffentlichung vor. So wird die Schriftgröße – insbesondere von älteren Nutzerinnen und Nutzern – als zu klein empfunden.

    Die Workshopergebnisse fließen in die abschließende wissenschaftliche Auswertung ein. Sie werden seitens der Vertragspartner auch auf kurzfristige Handlungsbedarfe, insbesondere hinsichtlich der Handhabung der Kriterien und ihrer Bewertung überprüft.

    Mit der Auswertung der Ergebnisse sind Frau Prof. Dr. Hasseler (Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Hamburg) und Frau Prof. Dr. Wolf-Ostermann (Alice Salomon Hochschule, Berlin) beauftragt. Mitte 2010 werden auf der Basis empirischer Daten wissenschaftlich abgesicherte Erkenntnisse vorliegen, inwieweit die gewählten Qualitätskriterien, das vereinbarte Bewertungssystem sowie das Layout der Transparenzberichte geeignet sind.

    Zum Hintergrund

    Die Vertragspartner nach § 113 SGB XI haben Ende 2008 bzw. Anfang 2009 die Pflege-Transparenzvereinbarungen für die stationäre bzw. ambulante Pflege vereinbart. Seit Dezember 2009 werden die Transparenzberichte mit den Pflegenoten veröffentlicht. Bis heute stehen ca. 2.000 Transparenzberichte im Internet.

    Die ersten Veröffentlichungen für Pflegenoten liegen seit dem 01. Dezember 2009 vor. Die Veröffentlichungsstellen findet Ihr unter dem folgenden Link: http://www.pflegenoten.de/Home.gkvnet

    Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen vom 23. Februar 2010

    Tags:

  • 08Feb

    Der GKV-Spitzenverband hat am 01.02.2010 die Festbeträge für 84 Festbetragsgruppen angepasst. Es handelt sich um 64 Gruppen der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), zehn Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und zehn Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung, insbesondere Arzneimittelkombinationen).

    Weiterhin hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, die Festbeträge für zwölf Festbetragsgruppen aufgrund mangelnder Besetzungszahlen aufzuheben. Bezogen auf die Festbetragshöhe in den 84 Gruppen wird

    • in zehn Gruppen der Festbetrag zum Zweck der gesicherten Versorgung angehoben und
    • in 74 Gruppen der Festbetrag aufgrund der Marktdynamik abgesenkt.

    Nach diesen Anpassungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet.

    Zuvor hatte der GKV-Spitzenverband seinem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt mit 440 Festbetragsgruppen der jährlichen Überprüfung unterzogen. Zu den Festbetragsanpassungs- und Festbetragsaufhebungsvorschlägen vom 26.11.2009 hatte der GKV-Spitzenverband in der Zeit vom 08.12.2009 bis 06.01.2010 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.

    Die Festbetragsbeschlüsse des GKV-Spitzenverbandes vom 01.02.2010 werden im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 09.02.2010 bekannt gemacht. Sie stehen ab dem 09.02.2010 mit weiteren Servicedaten auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich -> Versorgungsbereiche der GKV -> Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

    Diese neuen Festbeträge treten zum 01.04.2010 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 270 Millionen Euro pro Jahr. Damit summiert sich das Einsparvolumen durch die von den Krankenkassen festgesetzten Arzneimittel-Festbeträge insgesamt auf 4,65 Milliarden Euro für 2010.

    Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 43 Festbetragsgruppen gestgelegt

    Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 01.02.2010 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 43 der 84 Festbetragsgruppen, bei denen Einsparungen für die GKV zu erwarten sind, mit Inkrafttreten zum 01.04.2010 festgelegt. Durch diese Beschlüsse sind dann für insgesamt 221 Festbetragsgruppen mit rund 24.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft.

    Im Bundesanzeiger Nr. 21 vom 09.02.2010 erfolgt der offizielle Hinweis zu dem Beschluss zu den Zuzahlungsfreistellungsgrenzen vom 01.02.2010. Der Beschluss steht ab 09.02.2010 mit weiteren Servicedaten unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich -> Versorgungsbereiche der GKV -> Arzneimittel abrufbar zur Verfügung. Zeitgleich werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 08. Februar 2010

    Begriffserläuterungen zu der Pressemitteilung (Ergänzung durch den Admin):

    Festbeträge:

    Als Festbetrag wir der Höchstbetrag bezeichnet, bis zu dem die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für bestimmte Arzneimittel übernimmt. Ist das Medikament teurer als der vereinbarte Festbetrag, so muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

    Zuzahlungsfreistellungsgrenze:

    Arzneimittel und damit die Versicherten können von der Zuzahlung befreit werden, wenn der Preis des Arzneimittels mindestens 30 % des Festbetrages unterschreitet. Von dieser den Geldbeutel des Versicherten schonenden Möglichkeit haben alle Generikahersteller Gebrauch gemacht.

    Generikahersteller:

    Generika sind Arzneimittel,  die eine wirkstoffgleiche Kopie eines bereits auf dem Arzneimittelmarkt vorhandenen Markennamenmedikamentes sind. Von dem Originalmarkenpräparat kann sich das Generikum bezüglich der enthaltenen Hilfsstoffe und Herstellungstechnologien unterscheiden. Das Generikum soll dem Originalprodukt therapeutisch gleichwertig sein, d. h. es muss ihm in Wirksamkeit und Sicherheit entsprechen.

    GKV-Spitzenverband:

    Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 70 Millionen Versicherten und Beitragszahler auf Bundesebene gegenüber der Politik, gegenüber Leistungserbringern wie Ärzten, Apothekern oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V.

    Tags: , , , ,

« Previous Entries   

Aktuellster Kommentar

  • What do you mean by that?...
  • Thinking. It's always the same thing. To think is to go craz...
  • Und jetzt der Vorschlag, bei jedem Arztbesuch zu zahlen: htt...
  •   Sehr schöne und nützliche Seite. Dank der ...
  • thanks for keeping me up to date on this issue. Sent from m...