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Monatsarchiv

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  • 18Jun

    Die iranische Flüchtlingsorganisation für homosexuelle Menschen (IRQR) erhielt vor kurzem einen Bericht aus dem Iran, nach dem es drei weitere mögliche Todesurteile gegen Homosexuelle geben soll. Weiter wurde mitgeteilt, dass ein Mann 74 Peitschenhiebe wegen homosexueller Handlungen erhielt und ein 23jähriger bisexueller Mann von iranischen Sicherheitskräften ermordert wurde.

    IRQR beauftragte seinen Vertreter in der iranischen Stadt Sari (der Hauptstadt der nördlich iranischen Provinz Mazandaran) an mehr Informationen zu gelangen. Hier ist sein Bericht:

    Reza (23) und Alireza (28) sind zwei Freunde, die in einem kleinen gemieteten Apartment in Sari zusammen leben. Alireza arbeitet in dem Immobilienbüro seines Vaters. Reza führt den Haushalt und aufgrund seines weiblichen Verhaltens kommt es zu homophoben Kommentaren der Nachbarn. Auch die Familien der Männer akzeptierten nicht deren Sexuallität und ihre konsequente Entscheidung, als Paar zusammenleben zu wollen.

    Am 27. Mai 2010 wurden Reza und Alireza von iranischen Sicherheitskräften in ihrer Wohnung überfallen und zusammen mit einigen Gästen, die sie besuchten, verhaftet. Ihre Computer und weitere persönliche Gegenstände wurden als Beweismittel beschlagnahmt. Ein paar Tage später wurden die Gäste von den Sicherheitskräften wieder frei gelassen nachdem sie dazu gezwungen wurden zu bezeugen, dass Reza und Alireza ein Liebespaar sind. Sie gaben weiter an, dass sie während der Haft Gerüchte hörten, dass die Polizei aufgrund der Beschwerde der Familien der beiden Männer die Verhaftung vorgenommen habe.

    Rezi und Alireza wurden vor das Revolutionsgericht in Sari gebracht. Welchen Urteilsspruch sie erhalten haben, konnte nicht in Erfahrung gebracht werden. Aber es gibt eine Vielzahl von Gerüchten, nach denen die Beiden zum Tode verurteilt wurden.

    Ebenfalls in Sari wurde im Mai 2010 der 40jährige bekannte Geschäftsmann Hamid wegen eines sexuellen Verhältnisses zu einem 17jährigen Mann verhaftet. Zu der Festnahme kam es, nachdem die Polizei von der Ehefrau des Geschäftsmannes gerufen wurde.

    Hamid erhielt 74 Peitschenhiebe. Auch hier gibt es Berichte, dass er ebenfalls zum Tode verurteilt wurde. Diese Berichte konnten aber bislang nicht bestätigt werden. Über den 17jährigen Mann gibt es keinerlei Hinweise.

    Amir Hossein (23), von dem seine Freunde in Sari wussten, dass er bisexuell war, wurde während eines Abendessens mit seiner Freundin von Sicherheitskräften verhaftet. In der Haft wurde er von iranischen Sicherheitskräften zu Tode geprügelt.

    IRQR verurteilt Verhaftung, Folter und Mord von Homosexuellen durch die iranischen Sicherheitskräfte als eine Verletzung der international anerkannten Menschenrechte und fordert die iranische Regierung auf, diese Menschenrechtsverletzungen sofort zu stoppen. IRQR bittet auch internationale Organisationen, insbesondere Amnesty International und Human Rights Watch um Unterstützung bei der weiteren Untersuchung der oben beschriebenen Fälle.

    Quelle: E-Mail der IRQR vom 18. Juni 2010 – aus dem englischen Original übersetzt

    Den Originalbericht in englischer Sprache erreicht Ihr unter dem folgenden Link:

    http://www.irqr.net/English/244.htm 

    Den Originalbericht in persischer Sprache erreicht Ihr unter dem folgenden Link:

    http://www.irqr.net/Persian/090.htm 

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    20. Januar 2010 – World Report von Human Rights Watch: Menschenrechtsverteidiger Ziel von Angriffen 

    12. November 2009 – HIV und Aids im Iran - Hinrichtung schwuler Männer 

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  • 27Feb

    Gestern erhielt ich von Ben Wikler – avaaz.org – die folgende E-Mail, die Euch hier veröffentlichen möchte:

    In nur zwei Wochen haben nahezu eine halbe Million von uns weltweit eine Petition gegen eine Gesetzesvorlage in Uganda unterzeichnet, die homosexuelle Menschen mit dem Tod bestraft, und deren Freund mit Gefängnis.

    Das ist eine außergewöhnliche Reaktion gegen dieses schreckliche Gesetz - aber wir benötigen noch mehr Unterschriften. Die Extremisten verstärken ihre Rhetorik - ein Pastor scheut sich nicht, homosexuelle Pornographie zu zeigen, um den Zorn aufzupeitschen. Aber nur wenige kennen die harten Details dieser drakonischen Gesetzesvorlage. Und es wurde keine Meinungsumfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die ugandische Bevölkerung derartige Massenexekution unterstützen würde.

    Die ugandische Widerstandsbewegung, die von der globalen Solidarität elektrisiert ist, hat jedoch nicht die Mittel, ihre Mitbürger über die tödlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu informieren.

    Wenn genügend von uns sich beteiligen, können wir Radio-Spots, Zeitungsannoncen und Plakatkampagnen starten, die Millionen Menschen in Uganda die Wahrheit sagen - und einen lautstarken Ruf zum Schutz der Menschenrechte! Bitte spenden Sie, um den Schutz der Menschenrechte in Uganda zu unterstützen:

    https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl

    Während Homophobie in Uganda, wie auch in vielen anderen Teilen der Welt, weit verbreitet ist, ist es auch der Glaube an die menschlichen Grundrechte - und diese Gesetzesvorlage ist wahrhaftig ein starker Angriff auf die Menschenrechte.

    Der fundamentale Glaube, dass jedes Leben den gleichen Wert hat, unabhängig von Nationalität, Glauben und sexueller Ausrichtung, bildet die Grundlage des Widerstandes gegen diese Gesetzesvorlage. Es ist das, was Tausende dazu veranlasst hat, diese Petition zu unterzeichnen - die an Uganda und die Geberländer übergeben wurde und die in der kommenden Woche an den Regierungssprecher in Uganda übergeben wird. Und es ist das, was Kirchenführer, Schwulengruppen und Menschenrechtler in Uganda vereint hat, um gemeinsam für Gerechtigkeit zu kämpfen.

    Die Ugander an der vordersten Front dieses Kampfes tun alles, was sie können. Unsere Unterstützung - Spenden, die uns nur sehr wenig kosten - können für sie alles bedeuten. Bitte spenden Sie hier:

    http://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vlhttp://www.avaaz.org/death-law

    Nutzen wir den Moment und machen ihre Sache zu unserer.

    Hoffnungsvoll,

    Ben, Alice, David, Paula, Benjamin, Ricken, und das gesamte Avaaz-Team

    PS: Hier können Sie das Gesetz lesen (Englisch): http://www.avaaz.org/death-law

    Weitere Informationen über die Gesetzesvorlage finden Sie hier (Englisch): http://www.avaaz.org/uganda_article

    Wenn Sie die Petition noch nicht unterzeichnet haben, können Sie dies unter folgendem Link tun:

    ttp://www.avaaz.org/de/uganda_rights/?frh

    Quelle: E-Mail von Ben Wikler von Avaaz.org vom 26. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen folgenden Artikel:

    16. Februar 2010 – Aufruf zur Unterschriftenaktion von www.avaaz.org - Stoppen Sie die Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda

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  • 16Feb
     

     

    300.000 Unterschriften in nur wenigen Tagen gegen die Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda. Ugandische Anwälte sagen, dass der Druck seine Wirkung zeigt. Sie werden die Petition diese Woche an das Parlament übergeben! Die ganze E-Mail finden Sie weiter unten, (unterzeichnen Sie die Petition). Leiten Sie diese E-Mail an alle Personen weiter, die Sie kennen, damit wir eine massive globale Protestwelle auslösen können!

     

    Das Parlament von Uganda bereitet die Verabschiedung eines brutalen neuen Gesetzes vor, das Homosexualität mit Gefängnis bestraft – und sogar mit der Todesstrafe.

    Anfängliche internationale Kritik hat den Präsidenten veranlasst, eine Überprüfung vornehmen zu lassen. Aber mit ebenso üblen wie kapitalkräftigen lobbyistischen Bemühungen von Seiten extremistischer Kräfte sieht es nun so aus, als ob das Gesetz verabschiedet wird – und allerorts Verfolgung und Blutvergießen auslöst.

    Der Protest gegen den Gesetztesentwurf verstärkt sich, auch von Seiten der Anglikanischen Kirche. Der ugandische Menschenrechts-Aktivist Frank Mugisha schreibt: "Dieses Gesetz bringt uns in ernsthafte Gefahr. Bitte unterschreiben Sie die Petition und bitten Sie weitere Menschen, uns zu unterstützen - wenn es eine große Welle weltweiter Proteste gibt, begreift unsere Regierung, dass Uganda durch diesen Gesetzesentwurf international isoliert wird, und nimmt ihn zurück.

    Da eine Entscheidung bereits in wenigen Tagen erwartet wird, kann nur eine unnachgiebiege weltweite Protestwelle das Leben von Frank und vielen anderen Menschen retten. Lassen Sie uns diese Petition riesig machen, um das Homosexuellen-Todes-Gesetz zu stoppen. Klicken Sie hier, um teilzunehmen und leiten Sie diese E-Mail anschließend an alle weiter, die Sie kennen:

    http://www.avaaz.org/de/uganda_rights_2/?vl

    Die Petition wird Ende dieser Woche von hochrangigen Bürger- und Kirchenvertretern an Präsident Museveni und das ugandische Parlament übergeben. Die Regierung hat in dieser Woche bereits einen Aufmarsch anti-homosexueller Extremisten verboten. Unser Druck zeigt also Wirkung!

    Der Gesetzesentwurf sieht lebenslange Haftstrafen für alle vor, die wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen verurteilt werden, und die Verhängung der Todesstrafe für "Serientäter". Nicht-staatliche Organisationen, die gegen die Ausbreitung des HIV-Virus kämpfen, können wegen des "Förderns von homosexuellen Handlungen" für 7Jahre inhaftiert werden. Personen des öffentlichen Lebens drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn sie "homosexuelle Handlungen" nicht innerhalb von 24 Stunden der Polizei melden!

    Die Befürworter der Gesetzesvorlage behaupten, dass sie die nationale Kultur schützt, doch auch die stärkste Kritik kommt aus Uganda selbst. Der Vize-Provost Gideon Byamugisha ist einer von vielen, die uns geschrieben haben. Er schreibt:

    Es verletzt unsere Kultur, unsere Traditionen und religiösen Werte, die sich gegen Intoleranz, Ungerechtigkeit, Hass und Gewalt wenden. Wir brauchen Gesetze, die die Menschen schützen - nicht solche, die sie erniedrigen, lächerlich machen, verfolgen und massenweise töten.

    Durch die Ablehnung dieser gefährlichen Gesetzesvorlage und eine großflächige Unterstützung des Widerstandes, können wir ein wichtiges Exempel statuieren. Unterstützen Sie Ugandas Menschenrechtler und helfen Sie mit, Leben zu retten, indem Sie diese Vorlage stoppen - unterschreiben Sie jetzt, und sagen Sie es Ihren Freunden und Ihrer Familie weiter:

    http://www.avaaz.org/de/uganda_rights_2/?vl

    Mit Hoffnung und Entschlossenheit,

    Alice, Ricken, Ben, Paul, Benjamin, Pascal, Raluca, Graziela und das gesamte Avaaz-Team

    Mehr Information:

    Quelle: E-Mail von www.avaaz.org vom 16. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Dezember 2009 - Europaparlament verurteilt den ugandischen Gesetzesentwurf über das Verbot von Homosexualität

    01. Dezember 2009 – Welt-AIDS-Tag 2009: Kriminalisierende Gesetze gefährden Fortschritte im Kampf gegen HIV

     

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  • 04Feb

    Der 1946 geborene und 1989 verstorbene Robert Mapplethorpe ist einer der wenigen Künstler, denen es vergönnt ist, weit über die Grenzen der Kunstwelt hinaus bekannt zu werden. Er dominierte die Fotoszene des ausgehenden 20. Jahrhunderts und öffnete den Weg zur Anerkennung der Fotografie als Kunstform, er verankerte das homosexuelle Sujet in der Massenkultur; er entwarf in der Fotografie ein klassizistisches Bild vom meist männlichen Körper, das Eingang in die kommerzielle Fotografie fand.

    Jetzt zeigt das NRW-Forum Düsseldorf eine umfassenden Museums-Ausstellung mit Fotografien Robert Mapplethorpes nach den großen internationalen Tourneen, die in Deutschland 1981 in Frankfurt, Hamburg, München und 1997 in Stuttgart Station machten; 1992 war in der Düsseldorf Kunsthalle die Ausstellung "Mapplethorpe versus Rodin" gezeigt worden.

    Insbesondere in den USA wurde zu Lebzeiten und postum Mapplethorpes Werk kontrovers diskutiert; bis zum Ende des 20. Jahrhunderts wurden Ausstellungen seiner Fotografien boykottiert, zensiert oder geschlossen. Umstritten waren stets seine radikalen Darstellungen von Nacktheit und sexuellen Handlungen. Insbesondere Fotos sado-masochistischer Praktiken führten dazu, dass es bei Ausstellungen Protestkundgebungen gab und Museumsdirektoren verklagt wurden. In Japan hat das Oberste Gericht erst 2008 festgestellt, dass Mapplethorpes erotische Bilder nicht gegen das Pornografieverbot verstießen und damit einen acht Jahre lang beschlagnahmten Band mit Mapplethorpe-Fotografien freigegeben. Für den amerikanischen Kritiker Arthur C. Danto schuf Mapplethorpe "einige der schockierendsten - und gefährlichsten - Bilder der modernen Fotografie oder sogar der Kunstgeschichte".

    In Deutschland dagegen gehörten Mapplethorpes Fotografien zur "ästethischen Sozialisation" der Generationen, die in den 80er und frühen 90er Jahren aufwuchsen, wie Lisa Ortgioes, Moderatorin von frau tv, anmerkt - die Fotografien wurden damals als Poster vertrieben und vor allem die "schwarzen" Portraits fehlten in kaum einer WG. Allerdings, so bemerkt Kurator Werner Lippert "bedarf diese Ausstellung auch keiner Rechtfertigung. Weil Mapplethorpe unbestritten einer der wichtigsten Fotografen des 20. Jahrhunderts war. Sie ist eine künstlerische Notwendigkeit." Was Mitte der 80er Jahre vorrangig die Zensur beschäftigte, ist inzwischen museumswürdig geworden und nicht mehr Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, sondern soziologischer und formalästhetischer Analysen.

    Die Ausstellung im NRW-Forum umfasst alle Bereiche Mapplethorpes Schaffen wie Portraits und Selbstportraits, Homosexualität, Aktfotografien, Blumenaufnahmen und als Quintessenz die fotografischen Aufnahmen von Skulpturen; sie schließt die frühen Polaroids ein. Die Ausstellung ordnet die Fotografien nach Themen wie Selbstportraits einschließlich jener berüchtigten Aufnahme, die ihn mit einer in seinen Anus eingeführten Bullenpeitsche zeigt, und geradezu poetischen Aufnahmen seiner Gefährtin Patti Smith; den Fotografien schwarzer Männer versus weißer Frauen, wie der Bodybuilderin Lisa Lyon; der Gegenüberstellung von Penissen und Blumen, die Mapplethorpe in einem Interview selbst provozierte: "… I've tried to juxtapose a flower, then a picture of a cock, then a portrait, so that you could see they were the same."; und schließlich jenen Aufnahmen von klassischer Schönheit, die sich an den Skulpturen der Renaissance orientierten, sowie den beeindruckenden Portraits von Kindern und Berühmtheiten seiner Zeit.

    Diese Zusammenstellung zeigt Robert Mapplethorpe – bei allen offensichtlichen Rückgriffen auf die Schönheitsideale der Renaissance wie auf die fotografische Historie von Wilhelm von Gloeden bis Man Ray – als einen Künstler, der in seiner Zeit verankert ist; seine Zeitgenossen sind Andy Warhol und Brice Marden; Polaroids sind in den 1970er Jahren das Medium der Wahl und die Auseinandersetzung mit Körper und Sexualität ist bei vielen Künstlern – etwa Vito Acconci oder Bruce Nauman – ein Thema, das zentral für einen gesellschaftlichen Wandel war. Vor allem aber entwickelt Robert Mapplethorpe einen eigenen fotografischen Stil, der den Idealen von Perfektion und Form huldigt. "I look for the perfection of form. I do this in portraits, in photographs of penises, in photographs of flowers.". Die Präsentation auf schneeweißen Wänden trägt dieser Betrachtung Rechnung und führt weg von der verschämten Boudoir-Präsentation auf flieder- und lila-farbenen Wänden, wie sie jahrelang die Ausstellungen Mapplethorpes beherrschten, und öffnet den Blick für eine eher konzeptionelle, minimalistische Betrachtung der Werke.

    Die Auswahl von 150 Fotografien umspannt frühe Polaroids von 1973 bis hin zu seinen letzten Selbstportraits aus dem Jahr 1988, die ihn bereits gezeichnet vom nahen Tod zeigen, und präsentiert viele bekannte, geradezu ikonische Motive aber auch bislang nie oder nur selten gezeigte Arbeiten. Sie schöpft aus dem Fundus der New Yorker Robert Mapplethorpe Foundation.

    Die Ausstellung wird begleitet von einem neuartigen Mobilphone-Guide: Jeder Besucher kann im NRW-Forum (zum Ortstarif) mit seinem Handy Kommentare zu den Themenräumen und zu einzelnen Werken der Ausstellung abrufen. O-Töne und Zitate schaffen einen virtuellen Raum, in dem sich die Interpretation des Schaffens von Robert Mapplethorpe entfaltet. Der Guide wird von den Providern BASE und AY YILDIZ (in türkischer Sprache) gesponsert.

    Hinweis: Viele Motive in Mapplethorpes Fotografien sind eindeutig sexueller und homoerotischer Natur und können Besucher, insbesondere Jugendliche, in ihren Empfindungen verstören. Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.

    Zur Ausstellung gibt es außerdem ein pädagogisches Führungsprogramm, das man unter www.nrw-forum.de/fuehrungen buchen kann. Eigens zu dieser Retrospektive legt der Münchener Schirmer-Mosel Verlag den Katalog "Robert Mapplethorpe The Black Book", der zuerst 1988 erschien, neu auf. (Euro 29,80)

    Robert Mapplethorpe 6. Februar bis 15. August 2010
    NRW-Forum Kultur und Wirtschaft, Ehrenhof 2, 40479 Düsseldorf,
    www.nrw-forum.de
    Öffnungszeiten: Di bis So: 11 bis 20 Uhr, Fr: 11 bis 24 Uhr

    Quelle: Pressemitteilung des NRW-Forums Düsseldorf

    Foto: Robert Mapplethorpe: Thomas, 1987 (c) Robert Mapplethorpe Foundation. Used by permission

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  • 18Dez

    Europäische Parlament deutsch LogoEntschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda

    Das Europäische Parlament,

    • unter Hinweis auf die internationalen Verpflichtungen und Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich der in den UN-Menschenrechtskonventionen und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Verpflichtungen, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten und Diskriminierung verbieten,
    • unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000(1) (Cotonou-Abkommen) und die darin enthaltenen Menschenrechtsklauseln, insbesondere Artikel 9,
    • unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene vorsehen,
    • unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 21, der Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung untersagt,
    • unter Hinweis auf alle Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Homophobie und der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung,
    • unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa,
    • unter Hinweis auf die Sitzung des Ausschusses für politische Angelegenheiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) AKP-EU in Luanda vom 28. November 2009,
    • in Kenntnis der Entschließung der PPV AKP-EU vom 3. Dezember 2009 zur sozialen und kulturellen Integration und Teilhabe von Jugendlichen,
    • gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.  in der Erwägung, dass der Abgeordnete David Bahati am 25. September 2009 im ugandischen Parlament den Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität "Anti Homosexuality Bill 2009" eingereicht hat,

    B.   in der Erwägung, dass dieser Gesetzentwurf die Einführung härterer Strafen zur strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität und die Verhängung lebenslanger Haftstrafen oder der Todesstrafe gegen mutmaßliche Lesben, Schwule, Bi- oder Transsexuelle (LGBT) vorsieht,

    C.   in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf eine Bestimmung enthält, wonach jede – auch heterosexuelle – Person, die den Behörden nicht innerhalb von 24 Stunden die Identität aller ihr bekannten lesbischen, homosexuellen, bi- oder transsexuellen Personen preisgibt, oder die für die Menschenrechte von Personen eintritt, die lesbisch, schwul, bisexuell oder transsexuell sind, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen muss,

    D.  in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz es Uganda erlauben würde, alle seine auf internationaler oder regionaler Ebene übernommenen Verpflichtungen zu annullieren, die seiner Ansicht nach zu diesem Gesetz in Widerspruch stehen,

    E.   in der Erwägung, dass das Gesetz bereits vom Mitglied der Europäischen Kommission De Gucht, der britischen, französischen und schwedischen Regierung sowie vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barak Obama und dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses verurteilt wurde,

    F.   in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz von Nichtregierungsorganisationen weltweit und in Uganda selbst als gravierendes Hindernis bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in der homosexuellen Bevölkerung scharf kritisiert wurde,

    G.  unter Hinweis darauf, dass Homosexualität in Afrika nur in 13 Ländern legal ist, in 38 Ländern dagegen unter Strafe gestellt ist, wobei in Ländern wie Mauretanien, Sudan und im Norden Nigerias auf Homosexualität auch die Todesstrafe steht, und in der Erwägung, dass die Annahme eines solchen Gesetzes in Uganda zu Nachahmungseffekten in anderen afrikanischen Ländern führen könnte, wo Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung bereits verfolgt werden oder verfolgt werden könnten,

    1. betont, dass die sexuelle Ausrichtung unter das individuelle Recht auf Privatsphäre fällt, das durch die internationalen rechtlichen Übereinkünfte zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird, denen zufolge Gleichstellung und Nichtdiskriminierung gefördert werden sollten und die Meinungsfreiheit garantiert werden sollte; verurteilt vor diesem Hintergrund das als "Anti Homosexuality Bill 2009" vorgeschlagene Gesetz;
    2. fordert in diesem Sinne die politischen Verantwortlichen in Uganda auf, das Gesetz nicht zu billigen und ihre Gesetzgebung zu revidieren, um Homosexualität zu entkriminalisieren;
    3. erinnert die Regierung Ugandas an ihre Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht und dem Abkommen von Cotonou, das zur Achtung der allgemeinen Menschenrechte aufruft;
    4. erinnert an die Erklärungen der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker und des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, wonach ein Staat durch seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht außer Kraft setzen kann;
    5. ist zutiefst besorgt darüber, dass internationale Geber, Nichtregierungsorganisationen und humanitäre Hilfsorganisationen, sollte das Gesetz in Kraft treten, ihr Engagement in bestimmten Bereichen möglicherweise überdenken oder einstellen müssten;
    6. wendet sich entschieden gegen jegliche Bestrebungen, die Todesstrafe einzuführen;
    7. fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich bei den ugandischen Regierungsstellen vorstellig zu werden und für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt und es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, ihre Beziehungen zu Uganda neu zu überdenken und möglicherweise auch einen anderen Veranstaltungsort für die Konferenz zur Überarbeitung des Statuts von Rom vorzuschlagen, die für den 31. Mai 2010 geplant ist;
    8. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation in Drittländern zu analysieren, was Hinrichtungen, Strafverfolgung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung betrifft, und weltweit gemeinsam tätig zu werden, um die Achtung der Menschenrechte in diesen Ländern durch geeignete Mittel, einschließlich einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen, zu fördern;
    9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten der Republik Uganda und des ugandischen Parlaments zu übermitteln.

    Quelle: Angenommener Text des Europäischen Parlaments in Straßburg vom 17. Dezember 2009

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  • 12Nov

    Anfang Dezember 2008 veröffentlichte der Iran zum Welt-Aids-Tag 2008 eine ungewöhnlich detaillierte Statistik zur Immunschwäche-Krankheit Aids. Laut dieser Statistik waren Ende 2008 im Iran 18.320 Menschen als HIV-positiv registriert. Zugleich räumte Abbas Sedakat vom Gesundheitsministerium in Teheran aber ein, dass die wahre Zahl der Betroffenen weitaus höher liegen dürfte. Er verwies  auf Schätzungen von 70.000 bis 100.000 Infizierten.

    Rund 70 Prozent der Registrierten seien drogenabhängig, der Rest habe sich den Virus bei "illegalen sexuellen Kontakten" zugezogen. Im Iran sind ausserehelicher Geschlechtsverkehr sowie Prostitution und Homosexualität verboten.

    Jetzt kann man sich vorstellen, welchem Druck HIV-positive schwule Männer im Iran ausgesetzt sind. Wird bekannt, dass sie HIV-positiv sind und wird weiter bekannt, dass sie sich bei schwulem Sex infiziert haben, droht ihnen die Hinrichtung.

    Bei IRQR handelt es sich um die iranische Exilorganisation "Iranian Railroad for Queer Refugees IRQR" in Kanada. Mehr Informationen hierzu erhaltet ihr unter http://www.irqr.net.

    Islamischer Staatsterror gegen Homosexuelle im Jahre 2005

    "Die Todesstrafe für homosexuelle Handlungen zwischen Männern existiert nicht nur auf dem Papier. Iran hat die zweithöchste Hinrichtungsrate pro Kopf weltweit. Wegen der strengen Zensur ist es unmöglich festzustellen, wie viele schwule Männer hingerichtet werden. In Berichten aus dem Iran ist auch von verschärften polizeilichen Überwachungsmaßnahmen die Rede und von unzähligen Männern, die wegen homosexueller Handlungen gefoltert oder halbtot geschlagen wurden. Soziale Kontrolle und Denunziantentum sind weit verbreitet, Nachbarn oder Verwandte melden freiwillig "abweichendes Verhalten" an die staatliche Sittenpolizei. Halb staatliche Wächterorganisationen, die sich der "Aufrechterhaltung der öffentlichen Moral" widmen, genießen die Unterstützung der Polizei, Justiz und konservativen Richterschaft."

    Diese Situationsbeschreibung lieferte Arsham Parsi, Gründer und Direktor von IRQR, dem Lesben- und Schwulenverband in Deutschland.

    Sarah Leah Whitson, Direktorin von Human Rights Watch für Mittel-Ost- und Nord-Afrika, sagt zu dem Thema Iran: "Menschen für das zu töten, was sie in ihrer Kindheit getan haben, ist falsch und abstoßend, und sie für homosexuelle Handlungen umzubringen ist genau so falsch und abstoßend. Durch diese grausamen Todesurteile hat die iranische Regierung ihre grundlegensten Menschenrechtsverpflichtungen verletzt."

    Human Rights Watch gab zu dem Thema am 03. November 2009 folgende Pressemitteilung heraus:

    Drei Männer erwarten ihre Hinrichtung für angebliche homosexuelle Handlungen als sie noch Kinder waren

    Die ausführliche Pressemitteilung in englischer Sprache könnt ihr über folgenden Link auf der Homepage von Human Rights Watch einsehen:

    http://www.hrw.org/en/news/2009/11/03/iran-revoke-death-sentences-juvenile-offenders

    Mich persönlich lassen diese Hinrichtungen nicht mehr ruhig schlafen und der Gedanke daran, unter welchem Druck Schwule und HIV-Positive im Iran stehen müssen, bereitet mir Wut und Aggression. Frage an euch alle: Was kann man gegen ein solches Unrecht tun?

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  • 08Okt

    Wie in meinem Bericht "Im Bundestag notiert: Lage der Homosexuellen im Irak"  angekündigt, hier die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

    Katastrophale Lage der Homosexuellen im Irak

    Sind der Bundesregierung die von Human Rights Watch geschilderten Fälle und möglicherweise weitere Fälle bekannt?

    Der Bundesregierung ist der am 17. August 2009 von Human Rights Watch unter dem Titel "They want usexterminated. Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq" veröffentlichte Bericht über die Lage der Homosexuellen im Irak bekannt. Eigene Erkenntnisse über die darin geschilderten Fälle oder weitere Fälle liegen der Bundesregierung nicht vor.

     

    Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht von Human Rights Watch? 

    Berichte von Human Rights Watch sind in der Regel zuverlässig recherchiert.

    Welche Anstrengungen sind der Bundesregierung
    a) von der irakischen Regierung,
    b) von den US- und multinationalen Truppen im Irak bekannt, die Gewalt gegen Homosexuellen zu unterbinden und aufzuklären?

    Gewalt gegen Homosexuelle vollzieht sich vor dem Hintergrund einer nach wie vor äußerst prekären Menschenrechtssituation im Irak. Die irakische Regierung konzentriert sich auf die Wiederherstellung der allgemeinen Sicherheitslage. Dies trägt grundsätzlich auch dazu bei, dass Minderheiten im Irak sicherer leben können. Gezielte Maßnahmen der irakischen Regierung, Übergriffe gegen Homosexuelle zu unterbinden, sind nicht erkennbar. Auf Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

    Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika unterstützt nach eigenen Angaben im Einvernehmen mit ihren internationalen Partnern die Wiederherstellung des Gewaltmonopols der irakischen Regierung unter besonderer Berücksichtigung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien. Dieses Engagement zielt auch auf die Sicherstellung des Schutzes von religiösen und gesellschaftlichen Minderheiten ab.

    Auch die Bundesregierung wird ihre Besorgnis über die Lage der Homosexuellen im Irak aktiv gegenüber der irakischen Regierung ansprechen.

    Ist dieses Thema Bestandteil der bilateralen Gespräche der Bundesregierung mit der irakischen Regierung und/oder in Gesprächen mit der US-Regierung über die Situation im Irak?

    Fragen des Menschenrechtsschutzes aller benachteiligten Bevölkerungsgruppen sind steter Bestandteil des Dialogs der Bundesregierung und der Europäischen Union mit der irakischen Regierung. Dieser Dialog wird durch die Bundesregierung sowohl auf bilateraler Ebene als auch in den dem Menschenrechtsschutz gewidmeten multilateralen Gremien geführt.

    Wie sieht die derzeitige Aufnahmepolitik für Flüchtlinge aus die einer sexuellen Minderheit im Irak angehören in
    a) Deutschland,
    b) der Europäischen Union aus?

    Im Rahmen des deutschen Aufnahmeverfahrens für irakische Flüchtlinge werden entsprechend der Ratsschlussfolgerungen der Europäischen Union vom 27. November 2008 irakische Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien aufgenommen, die ein besonderes Schutzbedürfnis aufweisen. Grundsätzlich kommen hierbei Personen in Betracht, die keine Aussicht auf Rückkehr in den Irak und auch keine Aussicht auf eine Integration in Syrien bzw. Jordanien haben. Hierzu gehören insbesondere Angehörige verfolgter Minderheiten im Irak, insbesondere religiöser Minderheiten, Personen, die besonderer medizinischer Hilfe bedürfen sowie allein stehende Frauen mit familiären Unterhalts- bzw. Betreuungspflichten.

    Dieses die Aufnahme rechtfertigende Schutzbedürfnis wird zunächst durch das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) festgestellt, welches dann entsprechende Aufnahmevorschläge an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg übermittelt. Bei der Registrierung der Flüchtlinge und der Vorauswahl durch den UNHCR wird das Vorliegen der Schutzbedürftigkeit aufgrund der von den Antragstellern vorgebrachten Informationen festgestellt.

    Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird Homosexualität nicht gesondert erfasst. Aus diesem Grunde lässt sich der Anteil von Homosexuellen unter den bereits von der Bundesrepublik Deutschland und auch anderen EU-Mitgliedstaaten aufgenommenen irakischen Flüchtlingen nicht ermitteln.

    Wie viele der Flüchtlinge haben aus diesem Grund Asyl beantragt (in Deutschland und in der EU)?

    Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werden derartige Asylgründe statistisch nicht gesondert erfasst. Entsprechende EU-Statistiken liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor.

    Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der erschreckenden Darstellung der Situation der sexuellen Minderheiten im Irak und angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl der angrenzenden Länder ebenfalls Homosexualität unter Strafe stellt, die Aufnahmekriterien für Flüchtlinge aus dem Irak in Deutschland nicht mehr nur auf Christen, sondern auch auf andere bedrohte Minderheiten auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?

    Die Bundesregierung beabsichtigt, das Aufnahmeverfahren weiterhin auf Grundlage der bestehenden Aufnahmekriterien, die sich nicht auf die Zugehörigkeit zu einer religiösen Minderheit beschränken (vgl. Antwort zu Frage 5), durchzuführen.

    Stimmt die Bundesregierung zu, dass angesichts der sich offenbar massiv verschlechterten Situation für sexuelle Minderheiten im Irak die als Antwort einer Frage in der Fragestunde zur Situation von Homosexuellen im Irak von Volker Beck (Köln) im April schriftlich gegebene Aussage von Staatsminister Dr. h. c. Gernot Erler, man wolle die Iraker beim Aufbau eines Menschenrechtsinstituts unterstützen, nicht ausreichend ist, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?

    Eine verbesserte Menschenrechtslage im Irak hängt wesentlich von einer Verbesserung der rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen ab. Die Bundesregierung hat deshalb den Bereich der Rechtsstaatsförderung zu einem Schwerpunkt des deutschen Engagements im Irak gemacht. Den irakischen Menschenrechtsinstitutionen misst sie eine wichtige Rolle für die dauerhafte Demokratisierung und Stabilisierung des Landes zu. Dazu zählen das irakische Menschenrechtsministerium, das an dieses angegliederte Menschenrechtsinstitut, sowie die im Aufbau befindliche unabhängige Menschenrechtskommission (Independent High Commission for Human Rights). Diese Institutionen können einen entscheidenden Beitrag zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverstößen und zur schrittweisen Verankerung entsprechender Fragen im öffentlichen Bewusstsein spielen. Dies betrifft insbesondere in der irakischen Gesellschaft noch tabuisierte Themen, wie den Umgang mit Homosexualität.

    Darüber hinausfördert die Bundesregierung eine Vielzahl von bilateralen und multilateralen Projekten zur Stärkung von Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechten. Darunter fällt die Fortbildung von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, die Ausbildung von Polizisten sowie die Behandlung von Folter- und Traumaopfern.

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  • 08Okt

    Heute möchte ich euch weiter über ein Thema informieren, das nicht direkt mit dem Thema HIV und Aids zu tun hat. Gleichwohl stiehlt mir die Vorstellung, dass Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und getötet werden, regelmäßig den Schlaf. Und die Tatsache, das Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt und ermordet werden läßt die logische Schlußfolgerung zu, dass in diesen Ländern auch Menschen HIV und Aids der Verfolgung ausgesetzt sind. Aus diesem Grunde möchte ich euch an dieser Stelle über eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Marieluise Beck (Bremen, Alexander Bonde, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 16/14055 vom 14.09.2009) informieren, die sich mit der katastrophalen Lage von Homosexuellen im Irak beschäftigt.

    Bevor ich euch die Fragen und die dazugehörigen Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrag vorstelle, hier einmal einige Hintergrundinformationen zu dem Thema:

    Am 17. August 2009 veröffentlichte Human Rights Watch die folgende Pressemitteilung:

    Irak: Morde an Homosexuellen stoppen

    Kein Schutz durch Behörden vor sich ausbreitender Mordserie

    Mit einer sich ausbreitenden Serie von Folter und Morden richten sich irakische Milizen gegen Männer, denen sie Homosexualität oder mangelnde "Männlichkeit" vorwerfen. Bislang haben die irakischen Behörden nichts getan, um diese Vorfälle zu stoppen, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Human Rights Watch fordert die irakische Regierung auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um die Gewalthandlungen der Milizen zu verhindern, die Täter zur Verantwortung zu ziehen und das Wiederaufleben von Gewalt zu stoppen, das die Sicherheit aller irakischen Bürger bedroht.

    Logo_They Want Us ExterminatedDer 67-seitige Bericht "'They Want Us Exterminated': Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq" dokumentiert eine weit reichende Serie von außergerichtlichen Hinrichtungen, Entführungen und Folter von homosexuellen Männern. Die Vorfälle begannen Anfang 2009 in dem Bagdader Stadtteil Sadr City, einer Hochburg der Mahdi-Armeemiliz von Muqtada al-Sadr. Von dort breiteten sie sich auf viele Städte in ganz Irak aus. Sprecher der Mahdi-Armee schürten Befürchtungen vor dem "dritten Geschlecht" und der "Verweiblichung" irakischer Männer und stellten das Eingreifen der Miliz als Heilmittel dar. Einige Personen berichteten, dass die Morde mit irakischen Sicherheitskräften abgesprochen wurden oder diese an den Morden beteiligt waren.

    "Die Verantwortlichen im Irak sollen alle Iraker schützen, anstatt sie der Gewalt von bewaffneten Hassmilizen auszusetzen", sagte Scott Long, Leiter des Programms für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender von Human Rights Watch. "Die Augen vor Folter und Mord zu verschließen, gefährdet die Rechte und das Leben aller Iraker."

    Schweigen und Stigmatisierungen gegenüber Sexualität und Genderfragen im Irak machen es fast unmöglich, eine exakte Anzahl an Todesopfern zu nennen. Doch nach Schätzungen wurden bereits Hunderte von Männern getötet.

    Ein Mann berichtete Human Rights Watch, dass die Milizen seinen Partner, mit dem er seit zehn Jahren eine Beziehung führte, im April gekidnappt und getötet haben. "Es war spät in der Nacht und sie kamen zu dem Elternhaus meines Partners, um ihn zu entführen. Vier bewaffnete Männer, maskiert und in schwarzer Kleidung, drangen in das Haus ein. Sie fragten gezielt nach ihm, beschimpften und entführten ihn vor den Augen seiner Eltern. … Am nächsten Tag wurde sein Leichnam in der Nachbarschaft gefunden. Sie hatten seine Leiche in den Müll geworfen; seine Genitalien hatten sie ihm abgeschnitten und ein Stück von seinem Hals herausgerissen."

    Nach Aussagen von Zeugen und Überlebenden dringen die Mörder in Wohnungen ein oder entführen Menschen auf offener Straße. Bevor sie ermordet werden, werden die Gefangenen verhört, um Namen weiterer potentieller Opfer zu erfahren. Teilweise werden groteske Folterungen durchgeführt: einzelnen Opfern wurde als Bestrafung der After zugeklebt. Ärzte berichteten Human Rights Watch, dass Dutzende Menschen verstümmelt in Kranken- und Leichenschauhäusern eingeliefert wurden, sowohl lebend als auch bereits tot.

    "Mord und Folter sind keine Mittel, um Moral zu fördern", sagt Rasha Moumneh, Researcher für den Nahen Osten und Nordafrika von Human Rights Watch. "Diese Morde sind ein Ausdruck für das andauernde und fatale Versagen der irakischen Behörden, Rechtsstaatlichkeit durchzusetzen und die Bevölkerung zu beschützen."

    Einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen sind nach irakischem Recht keine Straftat. Viele irakische Milizen nehmen zwar für sich in Anspruch, islamisches Recht durchzusetzen. Doch der Human Rights Watch-Bericht zeigt auch, dass die Morde – ausgeführt auf der Grundlage von Willkür und Vorurteilen, ohne Beweise oder rechtmäßige Prozesse – die Rechtsstandards der Scharia missachten. Diese beinhalten die Forderung nach einem rechtmäßigen Verfahren, dem Nachweis der Schuld sowie dem Schutz der Privatsphäre.

    Internationale Menschenrechtsstandards verbieten alle Formen von Folter und grausamer Behandlung und garantieren das Recht auf Leben, einschließlich des Rechts auf einen wirksamen Schutz durch den Staat. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat 1994 in dem Präzedenzfall Toonen gegen Australien entschieden, dass der Schutz vor ungleicher Behandlung im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte auch den Schutz der sexuellen Orientierung beinhaltet.

    Der Bericht zeigt des Weiteren, dass die Morde genauso von Vorurteilen über sexuelle Fragen wie von der Angst angetrieben werden, dass die Männlichkeit der Iraker auf dem Spiel steht. Viele Männer berichten, dass ihnen von ihren Eltern oder Brüdern mit Ehrenmorden gedroht wird, weil ihr "unmännliches" Verhalten das Ansehen der Familie oder des Stammes verletze. Das irakische Recht erlaubt durch eine Bestimmung, die noch aus der Zeit Saddam Husseins stammt, mildernde Umstände für Verbrechen, die "mit ehrenhaften Motiven" ausgeführt wurden.

    Viele Iraker suchen, aus Angst Opfer von Übergriffen zu werden, Schutz in den umliegenden Ländern, auch wenn es sich bei diesen Ländern keinesfalls um sichere Zufluchtsorte handelt. Einvernehmliche homosexuelle Handlungen werden in den meisten dieser Länder kriminalisiert und Vorurteile gegenüber sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität rufen in allen von ihnen Gewalt und Diskriminierung hervor. Human Rights Watch fordert das UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) sowie Regierungen, die irakische Flüchtlinge aufnehmen, auf, eine rasche Ausreise dieser bedrohten Menschen zu ermöglichen.

    Zeugenaussagen aus dem Bericht (alle Namen sind zum Schutz der Personen geändert)

    "[Die Mörder] beurteilen Menschen danach, mit wem sie Sex haben. Sie beurteilen sie nicht nach ihrem Gewissen, ihrem Verhalten oder ihrer Moral, sondern nur danach, mit wem sie schlafen. Das Wertloseste, was es im Irak gibt, ist ein Mensch, ein Menschenleben. Es ist billiger als ein Tier, als ein paar gebrauchte Batterien, die auf der Straße verkauft werden. Vor allem Menschen wie wir … Ich kann gar nicht glauben, dass ich jetzt hier mit ihnen darüber rede. Sonst wird das doch hier unterdrückt, unterdrückt, unterdrückt. Das geht nun schon so seit Jahren – wenn ich die Straße entlang gehe, fühle ich mich, als würde jeder mit dem Finger auf mich zeigen. Es fühlt sich an, als würde ich die ganze Zeit über sterben. Und nun dies, im letzten Monat – ich verstehe nicht, womit wir das verdient haben. Sie wollen uns ausrotten. All diese Gewalt und all dieser Hass: das haben diejenigen, die darunter leiden müssen, nicht verdient."

    - Hamid, Irak, 24. April 2009

    "Wir haben von den Morden an Homosexuellen seit mehr als einem Monat gehört. Es ist wie ein ständiges Hintergrundgeräusch. Die Geschichte über die Mahdi-Armee und ihre Offensive gegen Schwule begann, sich im Februar zu verbreiten. Alle redeten darüber. Ich hörte darüber von meinen heterosexuellen Freunden. In Caféa in Karada, auf den Straßen in Harithiya (Stadtteile von Bagdad) – überall redeten sie darüber. Zuerst machte ich mir keine Sorgen. Meine Freunde und ich, wir wirken sehr maskulin. Keiner von uns wirkt "weiblich". Und keiner von uns hat jemals geglaubt, dass uns etwas passieren könnte. Aber dann hörten wir Ende März auf der Straße, dass bereits 30 Männer getötet worden waren."

    - Idris, Irak, 24. April 2009

    "Die Mahdi-Armee hat uns viel angetan. … Sie entführten [meinen Partner] für sechs Tage. Er will nicht darüber reden, was sie ihm angetan haben. Auf der Seite seines Körpers waren Blutergüsse; als hätte man ihn eine Straße entlang gezogen. Selbst mir gegenüber kann er nicht beschreiben, was sie ihm angetan haben. In den Staub auf der Windschutzscheibe seines Autos haben sie "Tod der Bevölkerung von Lot und allen Kollaborateuren" geschrieben. In SMS-Nachrichten haben sie uns verhüllte Drohungen geschickt: "Ihr seid auf der Liste." Sie haben ihm einen Umschlag mit einer Nachricht nach Hause geschickt, zusammen mit drei in Kunststoff gehüllten Kugeln unterschiedlicher Größe. In der Notiz stand: "Welche davon willst du ins Herzen kriegen?" … Ich will ein ganz normaler Bürger sein, ein normales Leben führen, einen Spaziergang in der Stadt machen, einen Kaffee auf der Straße trinken. Aber weil ich der bin, der ich bin, ist das nicht möglich. Ich sehe keinen Ausweg."

    - Mohammad, Irak, 21. April, 2009

    "Um 10 Uhr morgens haben sie [Offiziere des Innenministeriums] meine Hände hinter meinem Rücken in Handschellen gelegt. Dann haben sie ein Seil um meine Beine gebunden und mich bis zum Abend Kopf zuunterst von einen Hacken an der Decke hängen lassen. Ich verlor mein Bewusstsein. Während ich mit dem Kopf nach unten hing, wurde ich bis auf die Unterwäsche ausgezogen. Zwar schnitten sie mich in der Nacht von dem Seil, aber gaben mir kein Wasser und kein Essen. Am nächsten Tag forderten sie mich auf, mich wieder anzuziehen, und führten mich zu dem leitenden Offizier. Er sagte, "Gefällt dir das? Wir werden damit solange weitermachen, bist du dich schuldig bekennst." "Schuldig für was?", fragte ich. "Für deine Arbeit, für die Mitgliedschaft in der Organisation, der du angehörst, und dafür, dass du eine tanta [Tunte] bist." Über Tage hinweg musste ich schwere Schläge erdulden, andauernde Demütigungen und Beschimpfungen. … Die gleiche Form von Missbrauch jeden Tag. Während ich mit dem Kopf nach unten hing, schlugen sie auf meinen ganzen Körper wie auf einen Sandsack ein. … Überall an meinem Körper folterten sie mich mit elektrischen Schlägen. Dann vergewaltigten sie mich. Über drei Tage hinweg. 15 von ihnen vergewaltigten mich am ersten Tag, am zweiten Tag sechs und am dritten Tag vier. Während der ganzen Zeit war ein Sack über meinem Kopf."

    - Nuri, 15. und 27 April 2009

    Den Originalbericht von Human Rights Watch in englischer Sprache erreicht ihr über den Klick auf das folgende Logo:

    Logo_They Want Us Exterminated

    Zu diesem Bericht von Human Rights Watch stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am 14.09.2009 eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung mit der folgenden Vorbemerkung:

    Am 17. August 2009 hat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch einen ausführlichen Bericht zur Lage der Homosexuellen im Irak veröffentlicht ("They want usexterminated" Murder, Torture, Sexual Orientation and Gender in Iraq).

    Dabei werden an Hand von vielen Beispielen die schweren Menschenrechtsverletzungen an Homosexuellen bis hin zu Mord deutlich. Ebenso wird deutlich, dass sie irakischen Polizei- und Sicherheitskräfte wenig zur Aufklärung von Mord, Folter und Gewalt beitragen, sondern nach Aussagen von Human Rights Watch in einigen Fällen selbst an Tötungen von vermeintlich Homosexuellen beteiligt gewesen sind.

    Folgende Fragen wurden der Bundesregierung gestellt:

    1. Sind der Bundesregierung die von Human Rights Watch geschilderten Fälle und möglicherweise weitere Fälle bekannt?
    2. Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht von Human Rights Watch?
    3. Welche Anstrengungen sind der Bundesregierung
      a) von der irakischen Regierung,
      b) von den US- und multinationalen Truppen im Irak bekannt, die Gewalt gegen Homosexuellen zu unterbinden und aufzuklären?
    4. Ist dieses Thema Bestandteil der bilateralen Gespräche der Bundesregierung mit der irakischen Regierung und/oder in Gesprächen mit der US-Regierung über die Situation im Irak?
    5. Wie sieht die derzeitige Aufnahmepolitik für Flüchtlinge aus die einer sexuellen Minderheit im Irak angehören in
      a) Deutschland,
      b) der Europäischen Union aus?
    6. Wie viele der Flüchtlinge haben aus diesem Grund Asyl beantragt (in Deutschland und in der EU)?
    7. Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der erschreckenden Darstellung der Situation der sexuellen Minderheiten im Irak und angesichts der Tatsache, dass die überwiegende Anzahl der angrenzenden Länder ebenfalls Homosexualität unter Strafe stellt, die Aufnahmekriterien für Flüchtlinge aus dem Irak in Deutschland nicht mehr nur auf Christen, sondern auch auf andere bedrohte Minderheiten auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
    8. Stimmt die Bundesregierung zu, dass angesichts der sich offenbar massiv verschlechterten Situation für sexuelle Minderheiten im Irak die als Antwort einer Frage in der Fragestunde zur Situation von Homosexuellen im Irak von Volker Beck (Köln) im April schriftlich gegebene Aussage von Staatsminister Dr. h. c. Gernot Erler, man wolle die Iraker beim Aufbau eines Menschenrechtsinstituts unterstützen, nicht ausreichend ist, und welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?

    Presseinformation des Bundestages vom 08.10.2009 zur der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Berlin: (hib/JOH/AS) Die Bundesregierung wird ihre Besorgnis über die Lage der Homosexuellen im Irak aktiv gegenüber der irakischen Regierung ansprechen. Das teilt sie in einer Antwort (Drucksache 16/14095 vom 29.09.2009) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit (Drucksache 16/14055 vom 14.09.2009). Ferner erklärt sie, eine verbesserte Menschenrechtslage im Irak hänge wesentlich von einer Verbesserung der rechtstaatlichen Rahmenbedingungen ab. Die Bundesregierung habe daher den Bereich der Rechtsstaatsförderung zu einem Schwerpunkt des deutschen Engagements im Irak gemacht.

    Die komplette Antwort der Bundesregierung könnt ihr in dem folgenden Bericht von mir nachlesen. Ich habe diese Antworten auf dieser Seite nicht mehr vorgestellt, da der Artikel m. E. sonst zu umfangreich würde. Aus diesem Grund folgender Link auf die komplette Antwort der Bundesregierung auf die o. a. Fragen:

    Katastrophale Lage der Homosexuellen im Irak - Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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