Das EP verurteilt aufs Schärfste die Todesstrafe der Iranerin Sakineh Mohammadi-Ashtiani durch Steinigung, so in einer am Mittwoch angenommenen Entschließung. Alle politischen Fraktionen sind der Meinung, dass ungeachtet aller Tatbestände eine Verurteilung zum Tod durch Steinigung nicht gerechtfertigt sei und nicht akzeptiert werden könne. Sie fordern daher die iranischen Behörden auf, die verhängten Urteile aufzuheben und eine umfassende Überprüfung ihres Falles in die Wege zu leiten.
Die EU-Parlamentarier fordern zudem nachdrücklich die iranische Regierung auf, den Fall von Zahra Bahrami, einer iranisch-niederländischen Staatsbürgerin, erneut zu prüfen. Des Weiteren soll ihr unverzüglich ermöglicht werden, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Sie soll entweder freigelassen oder ihr ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren gewährt werden. Die Abgeordneten verlangen auch die Aussetzung der Hinrichtung des 18-jährigen Ebrahim Hamidi.
Steinigung abschaffen sowie "Ehebruch" und Homosexualität entkriminalisieren
Das Europäische Parlament fordert Iran auf, die grausame und unmenschliche Praxis der Steinigung für rechtswidrig zu erklären. Iran und eine Gruppe von sehr wenigen Ländern wie Afghanistan, Somalia, Saudi Arabien, Sudan and Nigeria führen immer noch Steinigungen durch. Iran soll ferner in Erwartung der Abschaffung der Todesstrafe ein Moratorium für Hinrichtungen aussprechen, so die Abgeordneten in der Entschließung. "Ehebruch" sowie sexuelle Beziehungen Erwachsener im gegenseitigen Einvernehmen sollen nicht mehr als Straftat behandelt werden.
Freilassung aller Menschenrechtsaktivisten im Iran
Die iranischen Behörden, so die Forderung der Abgeordneten der EU, sollen umgehend all diejenigen frei lassen, die ausschließlich wegen ihrer friedlichen Proteste und der Ausübung ihres grundlegenden Menschenrechtes auf freie Meinungsäußerung inhaftiert sind. Das Parlament fordert erneut die Freilassung der sieben führenden Mitglieder der Baha´i.
Die EU könne als Maßnahme zur finanziellen Unterstützung iranischer Menschenrechtsaktivisten das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte heranziehen. Darüber hinaus solle ein Einreiseverbot in die EU und die Einfrierung von Vermögenswerte auf diejenigen ausgeweitet werden, die für Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung und die Einschränkung der Freiheitsrechte im Land verantwortlich sind.
Die Resolution wurde einstimmig bei 19 Enthaltungen angenommen.
Quelle: Pressemitteilung des Europäischen Parlaments vom 08. September 2010
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