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Monatsarchiv

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  • 21Jun

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren!
     

    Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften ist ein Artikelgesetz. Aber hinter jedem einzelnen Artikel steht immer auch eine politische Botschaft. 

    Die erste politische Botschaft ist einfach zu beschreiben: Mit diesem Gesetzentwurf holen wir Versäumnisse der alten SPD-Führung nach und müssen teilweise sogar handwerkliche Fehler korrigieren. In einem Satz gesagt: Wir alle sind heute hier, weil die Sozialdemokraten einmal mehr ihre Hausaufgaben schlichtweg nicht gemacht haben. Bestes Beispiel sind die Regeln zur Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge. 

    Das Bundessozialgericht fordert hier eine klare gesetzliche Grundlage im Interesse des Datenschutzes. Obwohl Sie wissen, dass diese Übergangsregelung zum 30. Juni 2010 ausläuft, haben Sie keinen Handschlag getan, um zu Neuerungen, zu Besserungen zu kommen. 

    Deswegen ist es richtig, dass die Regierungskoalition diese Frist bis zum 30. Juni 2011 verlängert und wir gemeinsam, CDU/CSU und FDP, eine vernünftige gesetz­liche Grundlage dafür schaffen, dass die Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge möglich ist; denn ohne eine solche Datenweitergabe wären die Hausarztverträge gar nicht möglich. Deswegen brauchen wir ein gemeinsames Handeln. Wir sind in jedem Fall dazu bereit. 

    In Bezug auf den Datenschutz gibt es ein weiteres wichtiges Thema in diesem Gesetzentwurf. Hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Ausbau der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie alle wissen, dass dies ein klares Ziel der christlich-liberalen Regierungskoalition ist. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir alle bisherigen Schritte - Ihre kleinen Trippelschritte - überprüfen wollen und selbstverständlich auch klare Kriterien für die Weiterentwicklung vorgeben möchten. 

    Diese klaren Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

    Erstens muss jede Maßnahme einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stiften. 

    Zweitens müssen alle Maßnahmen praktikabel sein. Sie müssen in den Arbeitsalltag zu integrieren sein. Sonst macht es keinen Sinn, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. 

    Drittens - das ist Bürgerrechtlern besonders wichtig - geht es vor allem um die Datensicherheit; denn es gibt keine sensibleren Daten als die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten. Genau diese gilt es zu schützen. 

    Deswegen wird es künftig einen Notfalldatensatz geben, der sicherstellt, dass jedem sofort geholfen werden kann. Ich wünsche mir übrigens, dass man möglichst schnell auch andere Instrumente mit aufnimmt, wie zum Beispiel die Frage der Organspende. 

    Des Weiteren wird es eine sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation geben, damit wir unbürokratisch und schnell Informationen von einem Leistungserbringer zum nächsten Leistungserbringer übermitteln können. 

    Ferner haben wir uns gegen die von Ihnen geplante Onlineanbindung ausgesprochen. Dafür gibt es künftig einen automatischen Datenabgleich von Versicherungsstammdaten. Damit können wir gewährleisten, dass die Daten immer bei den Medizinern bleiben und nicht an die Krankenversicherungen weitergegeben werden. Darüber hinaus haben wir gesagt: Das elektronische Rezept wird bis auf Weiteres gestoppt, bis es praktikabel ist. 

    Ebenso brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine elektronische Patientenakte, weil die Datensicherheit letztlich nicht gewährleistet werden kann. Mit diesem Weg haben wir die richtige Balance geschaffen zwischen Innovation und Ausbau der Telematik­infrastruktur auf der einen Seite sowie Sicherheit, Praktikabilität und Nutzen für die Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. 

    Sie können sicher sein, dass allein schon die Einführung dazu führen wird, dass wir zu Kosteneinsparungen kommen. Missbrauch wird künftig verhindert werden. 

    Das ist übrigens die dritte große Botschaft dieses Artikelgesetzes, die sich auf das Thema Einsparungen bezieht. Sie alle wissen, dass einer der größten Ausgabenblöcke der gesetzlichen Krankenversicherung die Arzneimittel sind. Deswegen ist es richtig, dass wir als Regierungskoalition hier den Hebel ansetzen, um zu garantieren, dass die Versichertengelder vernünftig verwaltet werden. 

    Ich wundere mich ein bisschen über die Ablehnung insbesondere vonseiten der SPD; denn diese Ziele haben Sie früher auch einmal verfolgt. Wir werden den Arzneimittelmarkt neu ordnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, das dieses Haus noch vor der Sommerpause erreichen wird. 

    Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden wir aber schon jetzt sicherstellen, dass Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro für die Versicherten im Jahre 2010 möglich sind. Diese Forderung haben früher übrigens auch die Grünen und die SPD erhoben. Sie sind aber damals mit ihren Ministerinnen an der Pharmaindustrie gescheitert. Es musste sich erst eine christlich-liberale Koalition auf den Weg machen, um Ihnen vor Augen zu führen, dass Sie längst nicht mehr die Partei der kleinen Leute sind. Ich dachte jedenfalls eine Zeit lang, dass Sie die Partei der kleinen Leute sind. Offensichtlich haben die Lobbyisten bei Ihnen längst eine stärkere Position eingenommen, als dies für die Interessen der kleinen Leute gilt. 

    Sie brauchen dem Gesetzentwurf nur zuzustimmen. Wir können ja noch einmal erklären, welche Briefe auch uns erreicht haben. Darin haben Sie uns darum gebeten, diese oder jene Lobbyistengruppe vom Gesetz auszunehmen. Das Einzige, wozu wir, finde ich, zu Recht bereit sind, ist, dass man zum Beispiel bei seltenen Krankheiten eine Ausnahme macht; da geht es nämlich um den Schutz von Patientinnen und Patienten. 

    Halten wir also fest: Mit diesem Gesetzentwurf bügeln wir die Fehler der alten sozialdemokratischen Führung an dieser Stelle aus. Wir sorgen für Innovation im Gesundheitswesen. Gleichzeitig gelingt es, für die soziale Balance alle im Gesundheitssystem an den Kosten zu beteiligen. 

    Quelle: Bulletin 70-2 der Bundesregierung vom 18. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    18. Juni 2010 - Bundestag beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften 

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  • 18Mai

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) versichert und versorgt 70 Millionen Menschen in Deutschland. Sie ist das Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens und keine Spardose, die man in schwierigen Zeiten plündern kann.

    20 Millionen Menschen, überwiegend Kinder und Ehegatten, sind ohne einen eigenen Beitrag mitversichert. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Präventionsleistungen an Schulen und Kindergärten, die z. B. auch Privatversicherten zugute kommen. Die Betreuung von Schwangeren wird ebenso bezahlt wie die Kosten von Geburten übernommen werden. Alle diese sogenannten versicherungsfremden Leistungen zeigen, dass die GKV Aufgaben übernimmt, die eigentlich keine Versicherungsleistungen sind, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Um diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben nicht allein bei den Beitragszahlern der GKV abzuladen, sondern sie gerecht zu finanzieren, wurde vor einigen Jahren vom Deutschen Bundestag beschlossen, einen festen Bundeszuschuss schrittweise aufzubauen. Diesen Beschluss in Frage zu stellen hieße, die Verlässlichkeit der Finanzierung der GKV aufzukündigen.

    Die Ausgaben ins Visier nehmen

    Statt eine Diskussion darüber zu beginnen, die Einnahmebasis der GKV zu schwächen und damit Zusatzbeiträge oder eine Beitragssatzerhöhung zu erzeugen, sollte die Ausgabenentwicklung verstärkt ins Visier genommen werden.

    Neben dem richtigen Schritt zur Ausgabenreduzierung im Arzneimittelbereich müssen nun die beiden Gewinner der letzten Jahre ihren Beitrag für die finanzielle Stabilität der GKV leisten: Die niedergelassenen Ärzte und die Krankenhäuser. Noch nie in der Geschichte der GKV floss aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler so viel Geld an die Krankenhäuser und die niedergelassenen Ärzte. Gleichzeitig steht jedes fünfte Krankenhausbett leer und in weiten Teilen des Landes haben wir eine teure und unnötige Überversorgung mit niedergelassenen Ärzten. Die Bekämpfung der sich abzeichnenden Unterversorgung mit Ärzten in einigen ländlichen Regionen haben die Ärztevertreter zu lange schleifen lassen. Ausgabenreduzierung lautet das Gebot der Stunde. Die Ärzte und Krankenhäuser sollten sich nicht wegducken, sondern statt dessen ihren Teil der Verantwortung an der finanziellen Stabilität der GKV übernehmen.

    Die Krankenkassen haben sich dem Strukturwandel gestellt – von 1147 Krankenkassen 1990 sind heute nur noch 166 übrig. In vielen anderen Bereichen des Gesundheitswesens wartet man bisher vergeblich auf eine ähnliche Veränderungsbereitschaft.

    Nachfolgend Fakten und Zahlen zur Finanzierung der GKV und der Entwicklung der Bundesbeteiligung:

    • Eingeführt wurde die Bundesbeteiligung zum 01.01.2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Sie wird zum Ausgleich der versicherungsfremden Leistungen der GKV gezahlt und stellt somit einen adäquaten Ersatz für gesamtgesellschaftliche Aufwendungen der Krankenkassen dar. Dazu zählen z. B. alle Leistungen und beitragsfreien Versicherungszeiten, die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft gewährt werden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 wurde die Bundesbeteiligung kurzzeitig wieder abgeschafft.
    • Auf Basis der Rechtsänderung durch das GKV-WSG hätte sich die Bundesbeteiligung ab dem Jahr 2009 ausgehend von einem Sockelbetrag von 2,5 Mrd. Euro um jährlich 1,5 Mrd. EUR bis zu einer Gesamtsumme von 14 Mrd. EUR erhöht. Mit einer letzten Erhöhung um 1 Mrd. Euro wären diese 14 Mrd. Euro im Jahr 2016 erreicht worden.
    • Durch das Konjunkturpaket II erfolgte ab 01.07.2009 eine Anhebung des Sockelbetrags um 3,2 Mrd. Euro für das zweite Halbjahr 2009 und um jährliche 6,3 Mrd. Euro ab 2010 bei Beibehaltung der jährlichen Erhöhung um 1,5 Mrd. Euro. Die Gesamtsumme von 14 Mrd. Euro wird damit im Jahr 2012 erreicht.
    • Mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz wird die Bundesbeteiligung im Jahr 2010 zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen um 3,9 Mrd. Euro auf 15,7 Mrd. Euro erhöht. Die folgenden Jahresbeträge bleiben unverändert.
    • Zu beachten ist, dass dem Gesundheitsfonds diese Beträge abzüglich der den Landwirtschaftlichen Krankenkassen zustehenden Anteile zufließen.

    Quelle: Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom 18. Mai 2010

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  • 18Mrz

    VdK-Präsidentin Mascher: "Geringverdiener und Rentner sind die Verlierer"

    Der Sozialverband VdK Deutschland kritisierte die Pläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, ab 2011 eine zusätzliche Kopfpauschale von voraussichtlich 29 Euro im Monat einzuführen. VdK-Präsidentin Ulrike Mascher: "Die gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer und Rentner werden durch solch unausgegorene Pläne nur verunsichert. Krankenversicherungsbeitrag, Zusatzbeitrag, Kopfpauschale oder Gesundheitsprämie, Sonderbeitrag und Sozialausgleich – Wer soll das noch durchschauen? Bereits der Gesundheitsfonds war eine Fehlkonstruktion, doch jetzt droht wohl wirklich ein bürokratisches Monstrum."

    Die geplanten 29 Euro Kopfpauschale bedeuten nach Auffassung des VdK für Geringverdiener und Rentner eine erhebliche zusätzliche Belastung, die nicht durch das Wegfallen des 0,9-prozentigen Sonderbeitrags ausgeglichen werden könne. Der von Rösler versprochene Sozialausgleich aus der Staatskasse würde Millionen Menschen zu Bittstellern machen.

    Offen bleibe auch, ob Röslers Gesamtrechnung aufgehe. Zwar würde eine Kopfprämie in Höhe von 29 Euro rein rechnerisch für 14,7 Milliarden Euro Mehreinnahmen sorgen. Dem stehen aber Einnahmeverluste in Höhe von 10 Milliarden Euro durch den geplanten Wegfall des 0,9-prozentigen Sonderbeitrags gegenüber sowie ein für 2011 vorausgesagtes Defizit von 11 Milliarden Euro im Gesundheitsfonds und die notwendige Finanzierung des Sozialausgleichs in Höhe von 5 Milliarden Euro. "Solide finanziert sieht anders aus", erklärte VdK-Präsidentin Mascher.

    Quelle: Pressemitteilung des Sozialverbandes Deutschand VdK (Michael Pausder) vom 15. März 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    17. März 2010 - Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens nimmt ihre Arbeit auf

    27. Februar 2010 - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP - Thema: Gesundheitspolitik

    24. Februar 2010 - Regierungskommission zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung des Gesundheitswesens eingesetzt

    19. Februar 2010 - Dr. Wolfgang Plischke: "Wir setzen auf Direktverträge"

    19. Februar 2010 - AOK-Rabattverträge fördern Wettbewerb und stützen mittelständische Unternehmen

    18. Februar 2010 - Bundesgesundheitsminister Rösler: Gute Arzneimittelversorgung und effizienter Einsatz der Versichertengelder

    07. Februar 2010 - Beim Fiskus klingelt die Kasse: 4,35 Milliarden Euro Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

    05. Februar 2010 - Politiker sollten an ihren Taten gemessen werden

    29. Januar 2010 - "In der jetzigen Form sind Zusatzbeiträge unsozial."

    29. Januar 2010 - Gesundheitspolitik 2010 - Was denken die Menschen?

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  • 04Feb

    Mehr als 25 von 100 Euro werden im Gesundheitswesen falsch oder unwirtschaftlich eingesetzt - so die Einschätzung der Bundesbürger aus einer repräsentativen Umfrage. Durchgeführt wurde sie vom Meinungsforschungsinstitut Psychonomics im Auftrag von Janssen-Cilag. Das forschende Pharmaunternehmen gibt seit mehr als 15 Jahren mit der Delphi-Studienreihe Impulse zur Gestaltung des Gesundheitswesens. Konkret fordert die Bevölkerung die Gesundheitsvorsorge auszubauen, die Wirtschaftlichkeit im System zu steigern und eine optimale Abstimmung aller an der Therapie Beteiligten zu fördern. Rund 100 Tage nach Amtsantritt gibt es für den Gesundheitsminister und die von ihm ins Leben gerufene Regierungskommission alle Hände voll zu tun.

    Laut der aktuellen Studie 1.) beurteilen die Bürger die Koordination der Versorgung schonungslos negativ. Nur jeder zwanzigste sieht die Versorgung der Patienten gut aufeinander abgestimmt. Je schlechter der subjektive Gesundheitszustand, desto härter fällt dieses Urteil aus. Neben der Politik und den Ärzten ist auch die Pharmaindustrie gefordert. 73 Prozent der Umfrageteilnehmer erwarten, dass sich Pharmaunternehmen daran beteiligen, das Gesundheitswesen zu verbessern. Das gilt besonders für chronisch Kranke, die über einen längeren Zeitraum oder sogar ihr ganzes Leben auf Medikamente angewiesen sind. "Wir können und wollen als Partner mit unserem Wissen mit daran arbeiten, Versorgungsprozesse zu verbessern oder - wenn sinnvoll - auch ganz neu zu gestalten", konkretisiert Wormann.

    Dazu Hans Wormann, Mitglied der Geschäftsführung von Janssen-Cilag: "Es geht heute nicht mehr ausschließlich darum, neue und bessere Medikamente zu entwickeln. Es kommt auch entscheidend darauf an, wie sie eingesetzt werden." Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass sich durch ein abgestimmtes Versorgungsmanagement die Qualität der Versorgung und gleichzeitig die Effizienz steigern lassen. 2.) Das gilt besonders für chronisch Kranke, die über einen längeren Zeitraum oder sogar ihr ganzes Leben auf Medikamente angewiesen sind. "Wir können und wollen als Partner mit unserem Wissen mit daran arbeiten, Versorgungsprozesse zu verbessern oder - wenn sinnvoll - auch ganz neu zu gestalten", konkretisiert Wormann.

    Aus Sicht der Patienten kommentiert Dr. Martin Danner, Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, der Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen, die zentralen Umfrageergebnisse und versteht sie als Anregung für die Politik, sich stärker mit den Themen Gesundheitsvorsorge und Prävention auseinander zu setzen. "Die Verbesserung der Versorgungsqualität und die Früherkennung und Vermeidung von Erkrankungen sind der eigentliche Maßstab für die Reformdiskussion im Gesundheitswesen. In der Bevölkerung gibt es ein hohes Bewusstsein dafür, dass man auch durch seine eigene Lebensführung mit dazu beitragen kann, Erkrankungen und damit auch Krankheitskosten zu vermeiden. Es gibt viele Schnittstellenprobleme in der Patientenversorgung, die sich optimieren lassen - das erleben auch wir immer wieder."

    Als ein Schritt in die richtige Richtung für eine bessere Versorgung sieht die Mehrheit der Umfrageteilnehmer auch Kooperationsverträge zur Zusammenarbeit zum Beispiel zwischen Ärzten, Kliniken, Krankenkassen und Pharmaunternehmen. 59 Prozent finden sie "sehr gut" oder "eher gut". Bei den über 61-Jährigen sind es 71 Prozent. Dieses Resultat bekräftigt auch die Ergebnisse der Anfang 2009 publizierten Delphi-Studie 3.) zur Zukunft des Gesundheitswesens, in der sich die Bevölkerung grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber integrierten Versorgungsprozessen zeigte und Wahlmöglichkeiten bei Versicherungsangeboten begrüßte.

    1. Die repräsentative Umfrage wurde durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Psychonomics. Initiiert hat sie das forschende Pharmaunternehmen Janssen-Cilag- Es gibt auch seit mehr als 15 Jahren die Delphi-Studienreihe zur Zukunft des Gesundheitswesens heraus. Ziel dieser Studienreihe und der aktuellen Umfrage ist es, Impulse für die Diskussion um eine
      bedarfsgerechte und finanzierbare medizinische Versorgung zu geben.
    2. Versorgungsforschung – Ergebnisse der gemeinsamen Förderung durch das BMBF und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (2000 – 2008)
    3. 5. Janssen-Cilag Delphi-Studie "Perspektive 2020 - Gesundheit als Chance!", 2009

    Quelle: Pressemitteilung der Janssen-Cilag GmbH vom 03. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    29. Januar 2010 – Gesundheitspolitik 2010 -  Was denken die Menschen?

    27. Januar 2010 – Zwei Drittel glauben, Gesundheitsreform wird ihnen nutzen!

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  • 29Jan

    Statement von Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa. Die forschenden Pharma-Unternehmen vom 26. Januar 2010

    Bundesgesundheitsminister Rösler ist nicht zu beneiden: Er muss nachholen, was Vorgängerregierungen versäumt haben. Er muss das Gesundheitssystem nachhaltig finanzieren. Seit gestern wissen wir, dass etwa für die Versicherten der DAK die mit dem Gesundheitsfonds angelegten Zusatzbeiträge Realität werden. Der Spitzenverband Bund prognostiziert, dass im Laufe des Jahres weitere Kassen folgen werden. Angesichts dieser Lage wird niemand im Gesundheitswesen der Frage ausweichen können, wie effizient seine Leistungen sind. Die forschenden Pharma-Unternehmen stellen sich diese Frage. Wir sind überzeugt, den Nutzen unserer Produkte für das Gesundheitssystem darlegen und ihre Kosten rechtfertigen zu können. Wir stehen daher zu einer stringenten Kosten-Nutzen-Bewertung, für die sich auch der Bundesgesundheitsminister in diesen Tagen noch einmal ausgesprochen hat. Unser Angebot steht, das IQWiG, das seit langem den Auftrag hat, derartige Bewertungen nach internationalen Standards durchzuführen, auf diesem Weg konstruktiv zu begleiten. Ferner können Verträge zwischen Kostenträgern und Herstellern zu mehr Versorgungseffizienz und damit auch zu mehr Kosteneffizienz führen. Beide Wege sieht der Koalitionsvertrag vor und wir stehen zu unserem Wort, dass wir bereit sind, beide Wege zu gehen. Ich werde am Schluss meiner Ausführungen noch ausführlicher dazu Stellung nehmen.

    Ohne dass die meisten Menschen wohl etwas mit dem technischen Begriff der “Kosten-Nutzen-Bewertung” anfangen könne, haben sie doch einen klaren Blick für das zu Grunde liegende Problem, nämlich das Verhältnis von Medizin und Ökonomie: 76 % der Menschen in Deutschland halten das medizinische Versorgungsniveau für gut. Ein Spitzenwert! Aber fast genauso viele Menschen meinen, dass im Gesundheitswesen Geld verschwendet wird. Rund 65 % sind der Auffassung, dass es zu teuer und zu kompliziert ist.

    Wertschätzung für das Versorgungsniveau im deutschen Gesundheitswesen, verbunden mit der Einschätzung, dass sich dies nicht ohne Weiteres und ohne politische Anstrengung beibehalten lässt. So fasse ich die Ergebnisse der vorliegenden TNS-EMNID-Umfrage zusammen.

    Und in der Tat ist die Versorgung durch das deutsche Gesundheitssystem gut. Das gilt jedenfalls oft, aber leider nicht immer. Das gilt für viele, aber leider nicht für alle. Denn der Zugang zu medizinischen Innovationen wird von 46 % der Befragten als nicht ausreichend angesehen. Überraschen kann dieser Befund nicht, denn Deutschland ist in puncto Einsatz moderner Medikamente tatsächlich europäisches Schlusslicht: Nur 6,0 Prozent der Ausgaben entfielen 2007 in Deutschland auf Innovationen, die in den fünf Jahren zuvor auf den Markt gekommen waren.

    Auch ist unser Gesundheitssystem, das heute medizinisch noch immer Vieles leistet, leider nicht zukunftsfest. Auf den demografischen Wandel unserer Gesellschaft hat es keine überzeugende Antwort. Die Frage, wie immer weniger junge Menschen ihre eigene Gesundheit und die einer steigenden Zahl von alten Menschen finanzieren sollen, hängt immer noch wie ein Damoklesschwert über uns.

    Muss sich also alles ändern, damit alles bleiben kann wie es ist? Jedenfalls wird die Politik vor der nicht geringen Herausforderung stehen, den Menschen zu vermitteln, dass man an einem hohen Versorgungsniveau festhalten will und gerade deshalb ein besseres Finanzierungsmodell sucht. Diese politische Operation wird sicher schwierig durchzuführen sein, ist aber mit Blick auf die Nachhaltigkeit eines insgesamt immer noch medizinisch erfolgreichen Gesundheitssystems unerlässlich!

    Auf dem Radar des Gesundheitssystems zeigt sich jedenfalls die zentrale Herausforderung der Zukunft. Der steigende medizinische Mehrbedarf einer älter werdenden Gesellschaft, die zugleich immer mehr Therapieoptionen an die Hand bekommt, lässt sich nicht leugnen. Für die forschenden Pharma-Unternehmen ist es dabei wichtig, dass auch künftig jeder Patient sicher sein kann, vom medizinischen Fortschritt zu profitieren. Ein ehrgeiziges Ziel, denn es bedeutet auch, dass wir den unmittelbaren Marktzugang innovativer Arzneimittel bewahren müssen. Deutschland schickt keinen Patienten in die Warteschleife. Die sofortige Erstattungsfähigkeit einer Therapie ist wesentlicher Teil des Qualitätsversprechens im Solidarsystem.

    Jeder Patient muss am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen möchte ich betonen: Die forschenden Pharma-Unternehmen sind sich ihrer Mitverantwortung, das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, bewusst und sehen dabei zwei Wege: zum einen ein transparente Kosten-Nutzen-Bewertung nach internationalen Standards und zum anderen direkte Verträge zwischen Herstellern und Kassen. In beiden Fällen sollte die Betrachtung des Behandlungserfolgs im Mittelpunkt stehen.

    Bei einer Kosten-Nutzen-Bewertung muss das Verfahren durchschaubar sein und alle – Patienten, Kassen und Hersteller – müssen von Beginn an beteiligt werden. Zum frühestmöglichen Zeitpunkt müssen Kriterien, Studiendesign und Zeitplan verbindlich vereinbart werden. Daten aus dem Versorgungsalltag sind einzubeziehen. Sektorübergreifende Betrachtungen, die Gesamtbehandlungsabläufe in den Blick nehmen, schaffen einen hohen Grad an Patientenorientierung, Qualität und Wirtschaftlichkeit. Kosten-Nutzen-Bewertungen sollen Versorgung optimieren.

    Darüber hinaus bzw. alternativ können wir uns einen Ausbau des Vertragsgeschehens vorstellen. Reine Rabattverträge, wie sie für Generika mittlerweile zum Standard geworden sind, können für patentgeschützte Arzneimittel naturgemäß jedoch nicht greifen. Hier wird sich stattdessen eine ganz neue wettbewerbliche Vertragskultur in den nächsten Jahren etablieren. Dabei wird es komplexere, mehrdimensionale Vertragstypen geben, die die Verbesserung der Outcomes der medizinischen Versorgung zum Ziel haben.

    Mit dieser neuen Vertragswelt werden wir dem Wettbewerb um die beste Qualität im deutschen Gesundheitswesen neue Impulse verleihen. Bisher ist die Politik davon ausgegangen, dass das Gesundheitssystem nur so lange finanzierbar bleibt, so lange die Ausgaben durch staatliche Regulierungen immer wieder gebremst werden. Aber alle Versuche staatlichen Dirigismus sind fehlgeschlagen: Wir haben heute einen Dschungel an Regulierungen, den kaum noch ein Mensch durchschaut.

    Als wichtiger Schritt hin zu mehr Effizienz, Qualität und Sicherung der zukünftigen Finanzierung des Gesundheitswesens sollten deswegen schnellstmöglich alle nicht notwendigen Regulierungen des Marktes auf den Prüfstand gestellt und abgeschafft werden. Deregulierung ebenso wie umfassende Geltung des Wettbewerbs- und Kartellrechts sind Voraussetzung, dass das Vertragsgeschehen in Gang kommt. Der Arzt sollte von ökonomischer Verantwortung im Arzneimittelsektor unabhängig sein und bei der Verordnung allein der Wirksamkeit und Sicherheit verpflichtet sein. Entsprechend sollte eine Freistellung des Arztes von der Wirtschaftlichkeitsprüfung erfolgen.

    Auch beim Morbi-RSA besteht Handlungsbedarf: Die jetzige Ausgestaltung ds Gesundheitsfonds kann für Krankenkassen zu negativen finanziellen Anreizen führen, wenn sie Innovationen fördernde Verträge vereinbaren. Daher sollte, ähnlich den Regelungen bei dem G-DRG-System, eine Innovationsöffnung erfolgen. Kassen und Pharmaunternehmen könnten sich einvernehmlich auf Erstattungskonditionen einigen, ohne dass die gesetzlich vorgegebenen Verfahrensschritte zur Festlegung von Erstattungshöchstbeträgen vorher durchlaufen werden müssen.

    In einem sensiblen Bereich wie dem Arzneimittelsektor sind Regeln unverzichtbar, aber sie müssen klar, einfach und effektiv und zum Wohle des Patienten formuliert sein! Den Dialog mit der Politik über notwendige Rahmenbedingungen wollen wir fortsetzen, um zeitnah politisch gangbare Implementierungsschritte identifizieren zu können.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    04. Februar 2010 – Bürger fordern: Patientenversorgung besser vernetzen

    27. Januar 2010 – Zwei Drittel glauben, Gesundheitsreform wird ihnen nutzen

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  • 27Jan

    Die forschenden Pharma-Unternehmen haben TNS Emnid mit einer repräsentativen Umfrage zum gesundheitspolitischen Meinungsbild der Menschen in Deutschland beauftragt. Die Ergebnisse hat Klaus-Peter Schöppner für das Umfrageinstitut heute in Berlin vorgestellt:

    • In eine Reform des Gesundheitswesens setzen 70% der Befragten die Hoffnung, dass sie ihnen persönlich nützen wird. 46% befürchten aber, dass der Krankenkassenbeitrag in den nächsten Jahren weiter steigen wird.
    • 67% sind mit dem Gesundheitssystem zufrieden, 32% nicht.
    • 76% halten das gegenwärtige medizinische Versorgungsniveau für gut. 58% kritisieren aber, dass Patienteninteressen nicht ausreichend berücksichtigt werden, 46% sind der Meinung, dass der Zugang zu medizinischen Innovationen nicht ausreichend ist.
    • 74% meinen, dass Geld verschwendet wird. Rund 65% sind der Auffassung, dass das Gesundheitssystem zu teuer und zu kompliziert ist.
    • 46% halten den Anspruch, allen Patienten die notwendige Behandlung zukommen zu lassen, für richtig, aber nicht bezahlbar.

    Zu den Ergebnissen der Umfrage erklärt für die forschenden Pharma-Unternehmen Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des vfa: “Die Politik muss den Menschen vermitteln, dass man künftig an einem hohen medizinischen Versorgungsniveau festhalten will und deshalb ein besseres Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen sucht. Dabei sollten die künftigen Probleme auf der Finanzierungsseite klar herausgearbeitet und sinnvolle und pragmatische Lösungen gesucht werden!”

    “Jeder Patient muss am medizinischen Fortschritt teilhaben können. Die forschenden Pharma-Unternehmen sind sich ihrer Mitverantwortung, das Gesundheitssystem finanzierbar zu halten, bewusst und sehen dabei zwei Wege: zum einen eine transparente Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln nach internationalen Standards und zum anderen direkte Verträge zwischen Herstellern und Kassen. In beiden Fällen sollte aber die Betrachtung des Behandlungserfolgs und damit das Patienteninteresse im Mittelpunkt stehen,” so Yzer weiter.

    Quelle: Pressemitteilung der forschenden Pharma-Unternehmen vfa. vom 26. Januar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    04. Februar 2010 -  Bürger fordern: Patientenversorgung besser vernetzen

    29. Januar 2010 – Gesundheitspolitik 2010 – Was denken die Menschen?

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge – Teil der letzten Gesundheitsreform

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  • 25Jan

    Fast alle gesetzlichen Krankenkassen werden bis Ende des Jahres 2010 einen Zusatzbeitrag erheben. Das erwarten Gesundheitsökonomen und andere Experten. Anlässlich eines Presse-Gesprächs mit Krankenkassenvorständen, Politikern, Wissenschaftlern und Patientenvertretern betonte der Gesundheitswissenschaftler Professor Günter Neubauer vom Münchener Institut für Gesundheitsökonomik: "Zusatzbeiträge sind eine gesetzlich verankerte und politisch gewollte Säule zur Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland. 2010 wird es eine Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds von vier Milliarden Euro geben. Die durch den Gesetzgeber angelegte Finanzarchitektur des Fonds hat zur Konsequenz, dass die meisten Krankenkassen im Laufe des Jahres 2010 Zusatzbeiträge nicht vermeiden können." Es werde bei vielen Krankenkassen bereits in den nächsten Wochen und Monaten Beschlüsse für einen Zusatzbeitrag geben. Darunter werden auch Krankenkassen sein, die besonders leistungsstark sind und sich durch innovative Versorgungskonzepte sowie einen überdurchschnittlichen Service auszeichnen.

    Wolfram-Arnim Candidus von der Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten (DGPV) e. V. forderte die Versicherten auf, nicht vorschnell die Kasse zu wechseln. "Die Zusatzbeiträge sind duch vorangegangene politische Entscheidungen unvermeidbar und werden die Probleme des Gesundheitswesens nicht lösen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich allerdings keinem Versicherten empfehlen, aufgrund eines Zusatzbeitrages die Kasse zu wechseln, da er damit weder seine Versorgungssituation verbessert, noch weiß, ob er dabei günstiger abschneidet."

    Finanzbedarf durch Gesundheitsfonds nicht gedeckt

    Die Finanzausstattung des Gesundheitsfonds war von Anfang an nicht kostendeckend. Die Krankenkassen haben diese Unterdeckung durch ihre Rücklagen eine Zeit lang kompensieren können. Darüber hinaus gab es 2009 politisch induzierte Kostensteigerungen: die Erhöhung der Arzthonorare und der Krankenhausvergütung. Hinzu kommen steigende Leistungsausgaben der Krankenkassen in den Jahren 2009 und 2010, beispielsweise im Bereich der Arzneimittelversorgung. Auch hier entstand zusätzlicher Finanzbedarf für die Krankenkassen, der mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht mehr gedeckt werden kann.

    Auch wenn für die deutsche Wirtschaft 2010 wieder ein leichtes Wachstum auf stark abgesenkter Basis zu erwarten ist, zeichnet sich als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf dem Arbeitsmarkt eine deutliche Verschlechterung ab. Der einmalige Bundeszuschuss in Höhe von 3,9 Milliarden Euro, den die Krankenkassen zum Ausgleich der krisenbedingten Einnahmeausfälle zusätzlich für 2010 erhalten werden, reicht nicht aus, um die Einnahmeverluste durch die gestiegene Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit sowie die teilweise politisch induzierten Kostensteigerungen zu decken. Der Schätzkreis der Gesetzlichen Krankenversicherung hat für das Jahr 2010 ein Defizit im Gesundheitsfonds in Höhe von 7,9 Milliarden Euro prognostiziert. Nach Abzug des einmaligen Steuerzuschusses von 3,9 Milliarden Euro verbleibt ein zusätzlicher Finanzbedarf der Krankenkassen für 2010 von rund 4,0 Milliarden Euro, der nur durch Zusatzbeiträge gedeckt werden kann. Neubauer appellierte an die Krankenkassen, in dieser Situation die finanzpolitische Stabilität nicht vermeintlichen kurzfristigen Wettbewerbsvorteilen zu opfern.

    Quelle: Pressemitteilung von Vincentz Network vom 25. Januar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge – Teil der letzten Gesundheitsreform

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge belasten einseitig Arbeitnehmer und Rentner

    25. Januar 2010 – AOK: Zusatzbeiträge kein Ersatz für Kostenbegrenzung – Statement von Dr. Dieter Paffrath (Vorstandsvorsitzender AOK Schleswig-Holstein)

    25. Januar 2010 – AOK: Zusatzbeiträge kein Ersatz für Kostenbegrenzung

    22. Januar 2010 – Prozentuale Kostenbeteiligung von Patienten unsozial

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  • 25Jan

    Angesichts der Diskussion um Zusatzbeiträge hat der AOK-Bundesverband an die Politik appelliert, Zusatzbeiträge nicht als Ersatz für dringend notwendige gesetzliche Begrenzungen des Ausgabenwachstums zu verwenden. In den letzten fünf Jahren seien die Leistungsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen um 30 Milliarden Euro gestiegen. Dies seien 20 Prozent mehr als vorher, während das Bruttosozialprodukt nur um acht Prozent gestiegen sei. Deshalb hält die AOK eine Konsolidierung der Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für dringend notwendig. Leistungsausgrenzungen oder höhere Zuzahlungen lehne die AOK ab. So solle die Bundesregierung im geplanten "Gesetz zur Stabilisierung der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme" die Gesamtausgaben der GKV für die Leistungserbringer an die Wirtschaftsentwicklung Deutschlands – bis einschließlich 2013 – koppeln, erläuterte dazu Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.

    Graalmann: "Bei der Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise kann auch von den Ärzten, Krankenhäusern und Pharmaunternehmen erwartet werden, dass sie sich an der Konsolidierung beteiligen". Diese Forderung passe auch zum Grundsatz der Koalitionsvereinbarung, dass das Ausgabenwachstum des Bundeshaushaltes unter dem Wachstum des Bruttoinlandproduktes liegen müsse. "Auch Leistungserbringer sollten sich für einen begrenzten Zeitraum bescheiden und damit zufrieden geben, dass ihre Einnahmen nicht stärker wachsen als die gesamte Wirtschaft", sagte Graalmann. Das wäre nach derzeitiger Schätzung der Wirtschaftsinstitute ein Plus von 1,5 Prozent pro Jahr. Mit einer Beteiligung der Leistungserbringer kann nach Ansicht Graalmanns eine "konjunkturschädliche und sozial problematische Belastung der Kassenmitglieder durch neue Zusatzbeiträge" deutlich begrenzt werden.

    Graalmann kritisierte die jetzt mit Blick auf die Zusatzbeiträge erhobene Forderung Frank Ulrich Montgomerys nach einer so genannten Priorisierung medizinischer Leistungen. Graalmann: "Was Montgomery aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung streichen will, soll dann der Patient viel teurer als privatärztliche Leistung einkaufen. Statt Leistungsausgrenzung aus der Gesetzlichen Krankenversicherung brauchen wir einen Beitrag der Ärzteschaft zu einer effizienteren medizinischen Leistung."

    "Es muss darum gehen", so Graalmann weiter, "eine nachhaltige Finanzierung mit sicheren Leistungen für die Versicherten und mit hoher Versorgungsqualität in Einklang zu bringen. Wir brauchen weiterhin den barrierefreien Zugang zu medizinisch notwendigen Leistungen – unabhängig von Alter und Einkommen. Auch der solidarische Ausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht in Frage gestellt werden".

    Der vom Bundeskabinett beschlossene Staatszuschuss von 3,9 Milliarden Euro zum Ausgleich der konjunkturbedingten Einnahmeausfälle sei ein wichtiger Beitrag zur Begrenzung der Unterfinanzierung des Gesundheitsfonds im Jahr 2010. Der Zuschuss habe dazu beigetragen, dass die AOK ohne Zusatzbeiträge in das neue Jahr gestartet sei. Allerdings müsse jetzt die Ankündigung des Koalitionsvertrages, "unnötige Ausgaben sind zu vermeiden", mit Leben gefüllt werden.

    "Für die AOK ist es nicht akzeptabel, wenn ein schleichender Übergang von kleinen Zusatzbeiträgen zu großen Kopfpauschalen vollzogen würde, weil man den Ausgaben keine Zügel anlegt", so Graalmann. Ungebremstes Ausgabenwachstum führe zu einer finanziellen Überbelastung der Beitragszahler und gefährde den wirtschaftlichen Aufschwung.

    Graalmann sprach sich dafür aus, durch zügige Reformschritte den gesetzlichen Krankenkassen mehr Handlungsspielraum im Wettbewerb um eine gute und wirtschaftliche Versorgung zu geben. Viele Wirtschaftlichkeitsreserven, insbesondere im Bereich der Arzneimittelversorgung und im Bereich Krankenhaus, seien noch zu heben. Wie das gehen könne, habe die AOK exemplarisch durch ihre Arzneimittel-Rabattverträge gezeigt. Für einen solchen Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit müsse die Politik mutig sowohl die notwendigen wettbewerblichen Spielräume schaffen als auch den ordnungspolitischen Rahmen setzen. Beispielhaft nannte Graalmann dazu klare Regeln gegen die Risikoselektion gesunder Versicherter sowie den Abbau von Wettbewerbsschranken bei den Leistungserbringern.

    Die Private Krankenversicherung fordert von der neuen Bundesregierung dringend direkten Einfluss auf Preis, Menge und Qualität der Leistungen. Dies zeige deutlich, dass eine reine Kostenerstattung nicht zukunftsweisend sei. Die AOK habe konkrete Reformvorschläge für eine wettbewerbliche Öffnung vorgelegt und sei bereit, an der Erarbeitung tragfähiger Lösungsoptionen in der vorgesehenen Reformkommission konstruktiv mitzuwirken.

    Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 25.01.2010

    Hierzu empfehle ich euch auch meine folgenden Artikel:

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge – Teil der letzten Gesundheitsreform

    26. Januar 2010 – Zusatzbeiträge belasten einseitig Arbeitnehmer und Rentner

    25. Januar 2010 – Vincentz Network: 2010 werden Zusatzbeiträge zur Regel

    25. Januar 2010 - AOK: Zusatzbeiträge kein Ersatz für Kostenbegrenzung - Statement von Dr. Dieter Paffrath (Vorstandsvorsitzender AOK Schleswig-Holstein)

    22. Januar 2010 – Prozentuale Kostenbeteiligung von Patienten unsozial

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  • 23Dez

    Nach § 61 SGB V betragen Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, 10 vom Hundert des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Mittels. Als Zuzahlungen zu stationären Maßnahmen werden je Kalendertag 10 Euro erhoben. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege beträgt die Zuzahlung 10 vom Hundert der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung. Geleistete Zuzahlungen sind von dem zum Einzug Verpflichteten gegenüber dem Versicherten zu quittieren; ein Vergütungsanspruch hierfür besteht nicht.

    Nachfolgend habe ich Euch die sowohl für 2009 als auch für 2010 gültige Übersicht aller Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung bereitgestellt:

    Ärztliche und zahnärztliche Behandlung10 Euro pro QuartalBei Überweisung von Arzt zu Arzt/Facharzt fällt keine weitere Praxisgebühr an.

    Ausnahme: Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
    Arznei- und Verbandmittel10 % des Preisesjedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

    Bei der Verordnung von Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreise inkl. MwSt. den Wert der jeweiligen Zuzahlungsbefreiungrenze nicht überschreiten, sind Versicherte seit dem 1. Juli 2006 von der gesetzlichen Zuzahlung nach § 31 Abs. 3 Satz 1 SGB V befreit.

    Der GKV-Spitzenverband legt regelmäßig für bestimmte zu Lasten der Krankenkassen abgegebene Arzneimittel die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen fest. Die entsprechende (alle 15 Tage aktualisierte) Auflistung könnt ihr über den folgenden Link beim GKV-Spitzenverband als PDF-Datei einsehen:

    Aktuelle Liste der von der Zuzahlung befreiten Arzneimittel
    Genehmigte FahrkostenPro Fahrt 10 % des Fahrpreisesjedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro
    Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnungbegrenzt auf 28 Kalendertage im Kalenderjahr
    Haushaltshilfe10 % der kalendertäglichen Kostenjedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro
    Heilmittel (z. B. Ergotherapie oder Logopädie)10 % der Kosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung begrenzt auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr
    Hilfsmittel10 % für jedes Mittel jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

    Ausnahme: Hilfsmittel, die zum Verbrauch (z. B. Windeln) bestimmt sind: 10 % je Verbrauchseinheit, maximal 10 Euro pro Monat
    Krankenhausbehandlung10 Euro pro Kalendertagbegrenzt auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr
    Stationäre Vorsorge10 Euro pro Tag
    Medizinische Rehabilitation (Ambulant und stationär) 10 Euro pro Kalendertagbei Anschlussrehabilitation begrenzt auf 28 Kalendertage je Kalenderjahr
    Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter10 Euro pro Kalendertag
    Soziotherapie10 % der kalendertäglichen Kostenjedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro

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