Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften ist ein Artikelgesetz. Aber hinter jedem einzelnen Artikel steht immer auch eine politische Botschaft.
Die erste politische Botschaft ist einfach zu beschreiben: Mit diesem Gesetzentwurf holen wir Versäumnisse der alten SPD-Führung nach und müssen teilweise sogar handwerkliche Fehler korrigieren. In einem Satz gesagt: Wir alle sind heute hier, weil die Sozialdemokraten einmal mehr ihre Hausaufgaben schlichtweg nicht gemacht haben. Bestes Beispiel sind die Regeln zur Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge.
Das Bundessozialgericht fordert hier eine klare gesetzliche Grundlage im Interesse des Datenschutzes. Obwohl Sie wissen, dass diese Übergangsregelung zum 30. Juni 2010 ausläuft, haben Sie keinen Handschlag getan, um zu Neuerungen, zu Besserungen zu kommen.
Deswegen ist es richtig, dass die Regierungskoalition diese Frist bis zum 30. Juni 2011 verlängert und wir gemeinsam, CDU/CSU und FDP, eine vernünftige gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass die Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge möglich ist; denn ohne eine solche Datenweitergabe wären die Hausarztverträge gar nicht möglich. Deswegen brauchen wir ein gemeinsames Handeln. Wir sind in jedem Fall dazu bereit.
In Bezug auf den Datenschutz gibt es ein weiteres wichtiges Thema in diesem Gesetzentwurf. Hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Ausbau der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie alle wissen, dass dies ein klares Ziel der christlich-liberalen Regierungskoalition ist. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir alle bisherigen Schritte - Ihre kleinen Trippelschritte - überprüfen wollen und selbstverständlich auch klare Kriterien für die Weiterentwicklung vorgeben möchten.
Diese klaren Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Erstens muss jede Maßnahme einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stiften.
Zweitens müssen alle Maßnahmen praktikabel sein. Sie müssen in den Arbeitsalltag zu integrieren sein. Sonst macht es keinen Sinn, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen.
Drittens - das ist Bürgerrechtlern besonders wichtig - geht es vor allem um die Datensicherheit; denn es gibt keine sensibleren Daten als die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten. Genau diese gilt es zu schützen.
Deswegen wird es künftig einen Notfalldatensatz geben, der sicherstellt, dass jedem sofort geholfen werden kann. Ich wünsche mir übrigens, dass man möglichst schnell auch andere Instrumente mit aufnimmt, wie zum Beispiel die Frage der Organspende.
Des Weiteren wird es eine sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation geben, damit wir unbürokratisch und schnell Informationen von einem Leistungserbringer zum nächsten Leistungserbringer übermitteln können.
Ferner haben wir uns gegen die von Ihnen geplante Onlineanbindung ausgesprochen. Dafür gibt es künftig einen automatischen Datenabgleich von Versicherungsstammdaten. Damit können wir gewährleisten, dass die Daten immer bei den Medizinern bleiben und nicht an die Krankenversicherungen weitergegeben werden. Darüber hinaus haben wir gesagt: Das elektronische Rezept wird bis auf Weiteres gestoppt, bis es praktikabel ist.
Ebenso brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine elektronische Patientenakte, weil die Datensicherheit letztlich nicht gewährleistet werden kann. Mit diesem Weg haben wir die richtige Balance geschaffen zwischen Innovation und Ausbau der Telematikinfrastruktur auf der einen Seite sowie Sicherheit, Praktikabilität und Nutzen für die Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite.
Sie können sicher sein, dass allein schon die Einführung dazu führen wird, dass wir zu Kosteneinsparungen kommen. Missbrauch wird künftig verhindert werden.
Das ist übrigens die dritte große Botschaft dieses Artikelgesetzes, die sich auf das Thema Einsparungen bezieht. Sie alle wissen, dass einer der größten Ausgabenblöcke der gesetzlichen Krankenversicherung die Arzneimittel sind. Deswegen ist es richtig, dass wir als Regierungskoalition hier den Hebel ansetzen, um zu garantieren, dass die Versichertengelder vernünftig verwaltet werden.
Ich wundere mich ein bisschen über die Ablehnung insbesondere vonseiten der SPD; denn diese Ziele haben Sie früher auch einmal verfolgt. Wir werden den Arzneimittelmarkt neu ordnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, das dieses Haus noch vor der Sommerpause erreichen wird.
Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden wir aber schon jetzt sicherstellen, dass Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro für die Versicherten im Jahre 2010 möglich sind. Diese Forderung haben früher übrigens auch die Grünen und die SPD erhoben. Sie sind aber damals mit ihren Ministerinnen an der Pharmaindustrie gescheitert. Es musste sich erst eine christlich-liberale Koalition auf den Weg machen, um Ihnen vor Augen zu führen, dass Sie längst nicht mehr die Partei der kleinen Leute sind. Ich dachte jedenfalls eine Zeit lang, dass Sie die Partei der kleinen Leute sind. Offensichtlich haben die Lobbyisten bei Ihnen längst eine stärkere Position eingenommen, als dies für die Interessen der kleinen Leute gilt.
Sie brauchen dem Gesetzentwurf nur zuzustimmen. Wir können ja noch einmal erklären, welche Briefe auch uns erreicht haben. Darin haben Sie uns darum gebeten, diese oder jene Lobbyistengruppe vom Gesetz auszunehmen. Das Einzige, wozu wir, finde ich, zu Recht bereit sind, ist, dass man zum Beispiel bei seltenen Krankheiten eine Ausnahme macht; da geht es nämlich um den Schutz von Patientinnen und Patienten.
Halten wir also fest: Mit diesem Gesetzentwurf bügeln wir die Fehler der alten sozialdemokratischen Führung an dieser Stelle aus. Wir sorgen für Innovation im Gesundheitswesen. Gleichzeitig gelingt es, für die soziale Balance alle im Gesundheitssystem an den Kosten zu beteiligen.
Quelle: Bulletin 70-2 der Bundesregierung vom 18. Juni 2010
Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:





Aktuellster Kommentar