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  • 06Jul

    Als Aufkündigung des Solidaritätsprinzips kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die angekündigten Beitragserhöhungen in der Krankenversicherung. Er fordert von der Regierung strukturelle Reformen statt hilfloses Herumdoktern an Symptomen. Der Verband bekräftigt seine Forderung nach der Einführung einer Bürgerversicherung.

    "Die Regierungspläne sind die Lizenz zum unbegrenzten Abkassieren der Versicherten. Mit dem Verzicht auf den versprochenen Sozialausgleich kündigt die Bundesregierung das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung endgültig auf. Rentner und einkommensschwache Versicherten drohen drastische Beitragssteigerungen", so der Vorsitzende des Paritätischen Dr. med. Eberhard Jüttner.

    Die angekündigten Beitragserhöhungen seien der letzte Beweis dafür, dass die Bundesregierung notwendige strukturelle Reformen im Gesundheitswesen scheue. "Die Politik doktert an den Symptomen und ignoriert die Ursachen der chronischen Unterfinanzierung. Die Folgen tragen die Beitragszahler", kritisiert Eberhard Jüttner. Gemeinsam mit der im Koalitionsvertrag angekündigten Erleichterung eines Wechsels in die Private Krankenversicherung werde Gutverdienern die Flucht aus der solidarischen Krankenversicherung erleichtert.

    Der Paritätische fordert die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze sei zu erhöhen und andere Einkommensarten bei der Beitragsberechnung einzubeziehen, wie es schon heute bei freiwillig versicherten Selbstständigen der Fall sei. Eine derartige, an der Leistungsfähigkeit orientierte Beitragsbemessung ermögliche eine Senkung der Beitragssätze und sichere die Finanzierungsgrundlagen der Krankenversicherung nachhaltig. 

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 06. Juli 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    06. Juli 2010 – Sozialverband VdK lehnt steigende Zusatzbeiträge ab

    06. Juli 2010 – GKV-Spitzenverband: Beitragserhöhungen statt umfassender Einsparungen

    06. Juli 2010 – Bundesgesundheitsminister Dr. Rösler: Reform sichert Finanzierung der GKV langfristig - Einstieg in wettbewerbliche Neuordnung des Gesundheitssystems geschafft - neuer Sozialausgleich schützt vor Überforderung 

    21. Juni 2010 - Rede des Bundesministers für Gesundheit, Dr. Philipp Rösler, zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften vor dem Deutschen Bundestag am 18. Juni in Berlin

    18. Juni 2010 - Bundestag beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften

    13. Juni 2010 - SPD-Gesundheitsexpertin Reimann legt Rösler Rücktritt nahe Interview mit "Das Parlament"

    02. Juni 2010 - VdK lehnt unsolidarische Kopfpauschale ab

    02. Juni 2010 - Paritätischer lehnt neues Kopfpauschalen-Modell von Minister Rösler ab 

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  • 05Jul

    Als neuerliche Attacke gegen Hartz IV-Bezieher verurteilt der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute bekannt gewordenen Etatansatz zur Neugestaltung der Kinderregelsätze. Nach Modellrechnungen des Verbandes bedarf es mindestens 1,5 Milliarden Euro, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 gerecht zu werden.

    "Wenn Finanzminister Schäuble lediglich 480 Millionen Euro Mehrkosten für die Verbesserung der Hartz IV-Leistungen für Kinder einplant, hat er offensichtlich gar nicht die Absicht, das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar dieses Jahres sachgerecht umzusetzen. Lieber scheint er einen neuerlichen Verfassungsbruch in Kauf zu nehmen", kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Nach Berechnungen des Verbandes würden 390 Millionen der 480 Millionen Euro allein dafür benötigt, um die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Regelsatzberechnung auszugleichen. Durch die im Sparpaket zudem geplante Anrechnung des Elterngeldes bei Hartz IV-Beziehern, die 400 Millionen Euro einbringen soll, stehen die Kinder im Ergebnis sogar schlechter da, als vor dem Verfassungsgerichtsurteil. "Das Bundesverfassungsgericht fordert die Bundesregierung auf, mehr für Kinder in Armut zu tun und der Finanzminister spart unbeirrt weiter. Das ist eine extreme Respektlosigkeit gegenüber dem Bundesverfassungsgericht", so Schneider.

    Nach Modellrechnungen des Paritätischen wird eine verfassungskonforme Ausgestaltung des Existenzminimums für Kinder mindestens 1,5 Milliarden Euro Mehrkosten verursachen. Das Bundesverfassungsgericht hatte insbesondere fehlende Leistungen für Bildung und zur Entwicklungsförderung von Kindern beanstandet. "Man kann dies sicherlich mit Gutscheinen oder konkreten Förderangeboten regeln, aber auch diese kosten Geld", so der Hauptgeschäftsführer.

    Der Verband fordert die Bundesregierung zur vorbehaltlosen Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils auf. Im Mittelpunkt stehe allein das Wohl der Kinder. "Die Arbeitsministerin darf nicht zulassen, dass der Finanzminister die Zukunft unseres Landes kaputt spart", mahnt Schneider.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 05. Juli 2010

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  • 07Jun

    Als absolut inakzeptabel kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das von der Bundesregierung verabschiedete Sparpaket. Der Verband fordert die Rücknahme der arbeitsmarktpolitischen Kürzungen und warnt vor dem Auseinanderbrechen der Gesellschaft. Zur Konsolidierung des Haushalts fordert er vor allem die Beseitigung von Steuerprivilegien wie etwa für Erben und Vermögende.

    "Das Sparpaket offenbart, welch Geistes Kind diese Koalition ist. Statt von den Starken zu nehmen um den Schwachen zu helfen, wird skrupellos ausgerechnet bei den Ärmsten gespart", kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Spitzenverdiener und Vermögende blieben von den Sparmaßnahmen so gut wie ausgenommen, während insbesondere bei Arbeitslosen und ihren Familien auf unverantwortliche Weise gekürzt werde.

    Die beschlossenen Kürzungen bei Hartz IV dienten vor allem der Drangsalierung von Arbeitslosen und hätten keinen nennenswerten finanzpolitischen Effekt. "Es ist heuchlerisch, derartige Maßnahmen mit einer Effizienzsteigerung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik zu begründen. Die anhaltend hohe Arbeitslosenzahl belegt, dass gerade hier keinerlei Spielräume für Kürzungen sind", so Schneider.

    Der Verband warnt vor den sozialen Folgen dieser rigorosen Politik zu Lasten der Schwächsten. "Dieses Maßnahmenpaket gleicht einem sozialen Sprengsatz. Es schafft keine Arbeitsplätze, sondern wird die Armut in unserem Land verschärfen. Nach den Milliardenhilfen für Banken und Automobilindustrie werden die Bürgerinnen und Bürger diese Ungerechtigkeiten nicht mittragen", so Schneider.

    Der Verband fordert die Rücknahme der Kürzungen in der Arbeitsmarktpolitik und empfiehlt, Einsparmöglichkeiten endlich dort auszuschöpfen, wo tatsächlich Geld im Überfluss vorhanden ist. "Solange Deutschland eine Steueroase für Erben, Vermögende und Spekulanten darstellt, kann von sozialer Gerechtigkeit keine Rede sein. Um eine ausgewogene, faire und gerechte Haushaltskonsolidierung zu gewähren, muss sich die Regierung endlich an die Einnahmenseite heran trauen", fordert Schneider.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 07. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    07. Juni 2010 – VdK: Sparbeschlüsse führen zu mehr Armut

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  • 02Jun

    Auch der neue Vorschlag von Gesundheitsminister Rösler für eine Kopfpauschale gibt nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes keine Antworten auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklungen und des medizinischen Fortschritts. Der Verband fordert den Gesundheitsminister und die Koalition auf, die Arbeiten an diesem Modell einzustellen und den Weg frei zu machen für eine solidarische Bürgerversicherung.

    "Der Bundesgesundheitsminister kann an dem Konzept herum doktern so viel er will, die Kopfpauschale bleibt ein sozial ungerechtes Modell, das absolut nicht zukunftsfähig ist", so Dr. med. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Die 30 Euro könnten nur als Einstiegsprämie bewertet werden, die zwangsläufig weitere Erhöhungen nach sich ziehen wird. Das zutiefst unflexible und dazu hochbürokratische Modell trage weder der demografischen Entwicklung, noch den steigenden Kosten durch den medizinisch-technischen Fortschritt angemessen Rechnung.

    "Dass der Minister den Sozialausgleich vorrangig über eine Umverteilung zwischen den Beitragszahlern und nicht über Steuermittel finanzieren will, ist Ausdruck der sich manifestierenden Ungerechtigkeit unseres Zwei-Klassen-Kassen-Gesundheitssystems", kritisiert Jüttner. Besserverdienende in der Privatversicherung blieben nach wie vor "fein raus" und könnten sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen.

    Um die Zukunftsfähigkeit unseres Gesundheitssystems zu sichern, bleibt nach Ansicht des Verbandes einzig der Weg in eine solidarische Bürgerversicherung. "Alle müssen gleichermaßen in den in den Solidarausgleich mit einbezogen werden. Durch die Ausweitung der Beitragsbemessungsgrundlage auf alle steuerlichen Einkommensarten wäre darüber hinaus die Finanzierung steigender Gesundheitskosten abgesichert", so Jüttner.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 02. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    02. Juni 2010 – VdK lehnt unsolidarische Kopfpauschale ab

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  • 17Mai

    Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses zur künftigen Bemessung bedarfsgerechter Regelsätze in Hartz IV kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband das intransparente Vorgehen des Bundesarbeitsministeriums. Der Verband fordert das Ministerium auf, Experten aus Wissenschaft, Betroffenenorganisationen, Wohlfahrtsverbänden sowie der Kommunalen Spitzenverbände umgehend in den weiteren Prozess zur Neuberechnung der Kinderregelsätze einzubinden.

    "Wir brauchen einen transparenten Diskussionsprozess. Es geht um die Frage, wie wir gewährleisten können, dass jedes Kind bekommt, was es braucht. Diese Frage kann nicht durch Ministerialbeamte im stillen Kämmerlein beantwortet werden. Alle relevanten Akteure und Experten müssen eingebunden werden", so Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen.

    Das Bundesverfassungsgericht habe mit seinem Urteil vom Februar enge Fristen gesetzt. Bis zum 31. Dezember 2010 müsse der Gesetzgeber die Bedarfe von Kindern hergeleitet und durch entsprechende Leistungen abgedeckt haben. "Es wäre grob fahrlässig, erst die Auswertung der neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe im Herbst abzuwarten. Welche Leistungen zukünftig in welcher Form zur Verfügung gestellt werden, darüber müssen wir jetzt diskutieren", fordert Hesse. "Dies betrifft insbesondere die Frage, wann Geldleistungen und wann Sachleistungen sinnvoller sind." Wegen der kommunalen Zuständigkeit für die soziale Infrastruktur seien die Kommunalen Spitzenverbände frühzeitig einzubinden.

    Aus Sicht des Paritätischen ist eine Totalrevision von Hartz IV unumgänglich. "Die aktuelle Bedarfserhebung lässt jeglichen gesunden Menschenverstand vermissen und muss vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat den regierungsamtlichen Manipulationen "ins Blaue hinein" endgültig einen Riegel vorgeschoben. Jetzt muss sich die Politik erstmalig ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, wie man mit Hartz IV auch individuellen Notlagen gerecht werden kann", so der Sozialrechtsexperte. Die ehrliche, sachgerechte und transparente Herleitung der Regelsätze wird nach Ansicht des Verbandes zwangsläufig zu deutlich höheren Regelsätzen führen. Darüber hinaus sei die Wiedereinführung einmaliger Leistungen für besondere, atypische Bedarfe zwingend erforderlich.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 17. Mai 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch die folgenden Artikel:

    27. Februar 2010 – Bedarfsgerechten Regelsätzen für Kinder und Erwachsene bei Hartz IV - Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 – Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 – Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 – Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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  • 26Mrz

    Ein Jahr nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zieht der Paritätische Wohlfahrtsverband eine gemischte Bilanz. Der Verband begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung, einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention zu entwickeln, kritisiert jedoch die unzureichende Beteiligung von Selbsthilfeorganisationen und Freier Wohlfahrtspflege. Der aktuelle Fokus auf Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung greife deutlich zu kurz und werde Anspruch und Auftrag der Konvention in keiner Weise gerecht.

    "Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein auf dem Weg zu gleichberechtigter Teilhabe. Mit der Ratifizierung haben Erfolgskonzepte zur Stärkung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung wie das des Persönlichen Budgets starken Rückenwind bekommen", so Verbandsvorsitzender Eberhard Jüttner. Jetzt gelte es, die UN-Behindertenrechtskonvention verbindlich und in aller Konsequenz in Gesetz und Praxis umzusetzen. 

    Kein Verständnis hat der Verband dafür, dass das Bundesarbeitsministerium vorerst nur einige ausgewählte Behindertenverbände an dem Prozess zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans beteiligt hat. "Die Bedürfnisse, Erfahrungen und Kenntnisse aller relevanten Akteure müssen bei der Umsetzung der UN-Konvention so frühzeitig wie möglich eingebunden werden", fordert Jüttner. 

    Die angekündigte Bearbeitung der so genannten "3 Bs" - Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung – greife zu kurz, kritisiert der Verband. Die UN-Konvention habe ein völlig neues Verständnis von Behinderung etabliert und sei wesentlich umfassender zu realisieren. Themen wie Inklusion und Befähigung sowie Fragen des Betreuungsrechts müssten diskutiert und alle Reformvorhaben auf ihre Auswirkungen auf Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf überprüft werden. "Noch ist nicht überall, wo die UN-Behindertenrechtskonvention zitiert wird, auch wirklich Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion drin. Das muss sich ändern", so Jüttner. 

    Der Paritätische vertritt die Interessen von über 70 Selbsthilfeorganisationen behinderter und chronisch kranker Menschen. Der Verband ist Träger des Kompetenzzentrums Persönliches Budget, das die bundesweite Umsetzung des trägerübergreifenden persönlichen Budgets begleitet. Mit der Internetplattform www.budgetaktiv.de bietet das Kompetenzzentrum ab dem 1. April allen Interessierten die Möglichkeit zum interaktiven Erfahrungsaustausch.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbandes vom 25. März 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    23. Februar 2010 - Behindertenrechte: EU tritt erstmals UN-Menschenrechtsabkommen bei

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  • 12Mrz

    Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen, die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. "Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010 den unwürdigen Zank, wer für die Kosten aufzukommen hat, endlich beendet", erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider anlässlich eines Beitrages in der ZDF-Sendung "Frontal 21" am heutigen Abend.

    Da der Basistarif zur privaten Krankenversicherung deutlich höher liege, als bei der gesetzlichen, ergibt sich nach Ansicht des Verbandes unzweifelhaft ein "unabweisbarer, laufender und besonderer Bedarf", der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab sofort zu decken sei.

    "Wir empfehlen allen Betroffenen dringend, schnellstmöglich einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Sollten dieser abgelehnt werden, empfehlen wir, Widerspruch einzulegen und ggf. auch den Klageweg zu prüfen", so Schneider.

    Der Gesetzgeber hatte ab 01.01.2009 für Privatversicherte im Hartz IV-Bezug den Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen. Der Basistarif für die Betroffenen beträgt derzeit rund 290 Euro. Hiervon werden durch die Jobcenter nur rund 130 Euro ersetzt. Die Differenz mußte bisher aus dem Regelsatz von 359 Euro, der für den laufenden Bedarf gezahlt wird, mitfinanziert werden. Der Paritätische hatte bereits in der Vergangenheit diese Regelungslücke als "unsoziale Ordnungspolitik auf dem Rücken der Betroffenen" heftig kritisiert.

    Quelle: Pressemitteilung des Paritätischen Gesamtverbands vom 09. März 2010

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