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  • 21Jun

    Herr Präsident!
    Meine sehr verehrten Damen und Herren!
     

    Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften ist ein Artikelgesetz. Aber hinter jedem einzelnen Artikel steht immer auch eine politische Botschaft. 

    Die erste politische Botschaft ist einfach zu beschreiben: Mit diesem Gesetzentwurf holen wir Versäumnisse der alten SPD-Führung nach und müssen teilweise sogar handwerkliche Fehler korrigieren. In einem Satz gesagt: Wir alle sind heute hier, weil die Sozialdemokraten einmal mehr ihre Hausaufgaben schlichtweg nicht gemacht haben. Bestes Beispiel sind die Regeln zur Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge. 

    Das Bundessozialgericht fordert hier eine klare gesetzliche Grundlage im Interesse des Datenschutzes. Obwohl Sie wissen, dass diese Übergangsregelung zum 30. Juni 2010 ausläuft, haben Sie keinen Handschlag getan, um zu Neuerungen, zu Besserungen zu kommen. 

    Deswegen ist es richtig, dass die Regierungskoalition diese Frist bis zum 30. Juni 2011 verlängert und wir gemeinsam, CDU/CSU und FDP, eine vernünftige gesetz­liche Grundlage dafür schaffen, dass die Datenweitergabe im Rahmen der Hausarztverträge möglich ist; denn ohne eine solche Datenweitergabe wären die Hausarztverträge gar nicht möglich. Deswegen brauchen wir ein gemeinsames Handeln. Wir sind in jedem Fall dazu bereit. 

    In Bezug auf den Datenschutz gibt es ein weiteres wichtiges Thema in diesem Gesetzentwurf. Hierbei geht es um nicht mehr und nicht weniger als um den Ausbau der Telematikinfrastruktur im deutschen Gesundheitswesen. Sie alle wissen, dass dies ein klares Ziel der christlich-liberalen Regierungskoalition ist. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir alle bisherigen Schritte - Ihre kleinen Trippelschritte - überprüfen wollen und selbstverständlich auch klare Kriterien für die Weiterentwicklung vorgeben möchten. 

    Diese klaren Kriterien lassen sich wie folgt zusammenfassen: 

    Erstens muss jede Maßnahme einen Nutzen für die Patientinnen und Patienten stiften. 

    Zweitens müssen alle Maßnahmen praktikabel sein. Sie müssen in den Arbeitsalltag zu integrieren sein. Sonst macht es keinen Sinn, solche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. 

    Drittens - das ist Bürgerrechtlern besonders wichtig - geht es vor allem um die Datensicherheit; denn es gibt keine sensibleren Daten als die Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten. Genau diese gilt es zu schützen. 

    Deswegen wird es künftig einen Notfalldatensatz geben, der sicherstellt, dass jedem sofort geholfen werden kann. Ich wünsche mir übrigens, dass man möglichst schnell auch andere Instrumente mit aufnimmt, wie zum Beispiel die Frage der Organspende. 

    Des Weiteren wird es eine sichere Arzt-zu-Arzt-Kommunikation geben, damit wir unbürokratisch und schnell Informationen von einem Leistungserbringer zum nächsten Leistungserbringer übermitteln können. 

    Ferner haben wir uns gegen die von Ihnen geplante Onlineanbindung ausgesprochen. Dafür gibt es künftig einen automatischen Datenabgleich von Versicherungsstammdaten. Damit können wir gewährleisten, dass die Daten immer bei den Medizinern bleiben und nicht an die Krankenversicherungen weitergegeben werden. Darüber hinaus haben wir gesagt: Das elektronische Rezept wird bis auf Weiteres gestoppt, bis es praktikabel ist. 

    Ebenso brauchen wir zum jetzigen Zeitpunkt keine elektronische Patientenakte, weil die Datensicherheit letztlich nicht gewährleistet werden kann. Mit diesem Weg haben wir die richtige Balance geschaffen zwischen Innovation und Ausbau der Telematik­infrastruktur auf der einen Seite sowie Sicherheit, Praktikabilität und Nutzen für die Patientinnen und Patienten auf der anderen Seite. 

    Sie können sicher sein, dass allein schon die Einführung dazu führen wird, dass wir zu Kosteneinsparungen kommen. Missbrauch wird künftig verhindert werden. 

    Das ist übrigens die dritte große Botschaft dieses Artikelgesetzes, die sich auf das Thema Einsparungen bezieht. Sie alle wissen, dass einer der größten Ausgabenblöcke der gesetzlichen Krankenversicherung die Arzneimittel sind. Deswegen ist es richtig, dass wir als Regierungskoalition hier den Hebel ansetzen, um zu garantieren, dass die Versichertengelder vernünftig verwaltet werden. 

    Ich wundere mich ein bisschen über die Ablehnung insbesondere vonseiten der SPD; denn diese Ziele haben Sie früher auch einmal verfolgt. Wir werden den Arzneimittelmarkt neu ordnen. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein neues Gesetz auf den Weg gebracht werden, das dieses Haus noch vor der Sommerpause erreichen wird. 

    Mit dem vorliegenden Artikelgesetz werden wir aber schon jetzt sicherstellen, dass Einsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro für die Versicherten im Jahre 2010 möglich sind. Diese Forderung haben früher übrigens auch die Grünen und die SPD erhoben. Sie sind aber damals mit ihren Ministerinnen an der Pharmaindustrie gescheitert. Es musste sich erst eine christlich-liberale Koalition auf den Weg machen, um Ihnen vor Augen zu führen, dass Sie längst nicht mehr die Partei der kleinen Leute sind. Ich dachte jedenfalls eine Zeit lang, dass Sie die Partei der kleinen Leute sind. Offensichtlich haben die Lobbyisten bei Ihnen längst eine stärkere Position eingenommen, als dies für die Interessen der kleinen Leute gilt. 

    Sie brauchen dem Gesetzentwurf nur zuzustimmen. Wir können ja noch einmal erklären, welche Briefe auch uns erreicht haben. Darin haben Sie uns darum gebeten, diese oder jene Lobbyistengruppe vom Gesetz auszunehmen. Das Einzige, wozu wir, finde ich, zu Recht bereit sind, ist, dass man zum Beispiel bei seltenen Krankheiten eine Ausnahme macht; da geht es nämlich um den Schutz von Patientinnen und Patienten. 

    Halten wir also fest: Mit diesem Gesetzentwurf bügeln wir die Fehler der alten sozialdemokratischen Führung an dieser Stelle aus. Wir sorgen für Innovation im Gesundheitswesen. Gleichzeitig gelingt es, für die soziale Balance alle im Gesundheitssystem an den Kosten zu beteiligen. 

    Quelle: Bulletin 70-2 der Bundesregierung vom 18. Juni 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch den folgenden Artikel:

    18. Juni 2010 - Bundestag beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften 

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  • 27Feb

    Rede der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, vom 25. Februar 2010 vor dem Deutschen Bundestag in Berlin:

    Ich möchte für die Bundesregierung zunächst einmal drei Dinge klarstellen, die vielleicht eine Selbstverständlichkeit sind. Mir liegt aber daran, sie noch einmal zu betonen.

    Die Bundesregierung steht erstens selbstverständlich für den verlässlichen Sozialstaat, und zwar für einen lebendigen Sozialstaat. Es ist ein Gütesiegel der sozialen Marktwirtschaft, dass wir Menschen nicht aufgeben, sondern gerade denjenigen, die in eine Notlage gekommen sind, wieder Aufstiegsperspektiven geben. Wir wollen ihnen die Hilfe geben, die notwendig ist, damit sie ihr Leben eigenständig in die Hand nehmen können. Wir wollen sie nicht alle über einen Kamm scheren. Das sehen wir ohne jeden Zweifel als unsere Aufgabe. Arbeitslosigkeit hat auch ihre Ursachen: oft kein Arbeitsangebot, oft kein Berufsabschluss, keine Kinderbetreuung, manchmal auch keine Lust. Das heißt, dass wir in der konkreten Arbeitsvermittlung konsequenter und zügiger werden müssen. Das ist die Debatte, die wir in diesem Hohen Hause führen sollten.

    Zweitens. Genauso wie es Steuerhinterziehung gibt, gibt es Missbrauch bei Hartz IV. Aber deshalb sind noch lange nicht alle Steuerzahler unter Generalverdacht, und deshalb sind selbstverständlich noch lange nicht alle Langzeitarbeitslosen unter Ge-neralverdacht. Es gibt diesen harten Kern; aber ich werde nicht zulassen, dass er unsere Debatte bestimmt. Das wird der großen Zahl der Langzeitarbeitslosen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus wollen, nicht gerecht.

    Drittens möchte ich etwas klarstellen. Natürlich müssen wir bei dieser Debatte immer diejenigen im Blick behalten, die arbeiten. Das Arbeitslosengeld II ist eine Gemeinschaftsleistung. Das ist eine Selbstverständlichkeit; aber es muss offensichtlich noch einmal erwähnt werden. Wir müssen deshalb das richtige Maß für diejenigen finden, die mit Arbeitslosengeld II menschenwürdig leben müssen, und für diejenigen, die es erarbeiten und verdienen müssen. Das sind zwei Seiten einer Medaille. Wir sollten sie nicht gegeneinander ausspielen, sondern immer im Konsens miteinander darüber diskutieren.

    Nach diesen Vorbemerkungen möchte ich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts - es ist Anlass dieser Debatte - eingehen. Es ist meines Erachtens ein weises Urteil. Es hat Grundsätze markiert. Es hat auch den politischen Gestaltungsspielraum vollständig klargestellt. Die Pauschalierung ist bestätigt worden. Das heißt, die Gängelei der Einzelleistungen ist nicht wieder heraufbeschworen worden. Es ist richtig, die Regelsätze an den Ausgaben der unteren 20 Prozent der Einkommen zu bemes-sen. Denn das ist die Lebenswirklichkeit der Menschen mit den kleinen Einkommen.

    Entscheidend ist der Gestaltungsspielraum, den uns das Bundesverfassungsgericht noch einmal deutlich ins Stammbuch geschrieben hat. Es hat dargelegt, dass die Regelsätze menschenwürdige Lebensverhältnisse garantieren müssen, aber dass die Leistungen nicht nur Geldleistungen in Euro und Cent sein müssen. Es geht um die Möglichkeit der Teilhabe, der sozialen Perspektive und vor allem der sozialen Beziehungen. Da können und da wollen wir neue Wege gehen.

    Das beziehe ich insbesondere auf das Thema der bedürftigen Kinder, der Kinder, die von Sozialgeld leben. Da haben wir jetzt eine große Chance, tatsächlich neue Wege zu gehen. "Kinder sind keine kleinen Erwachsenen." Das ist ein Zitat des Gerichtes. Das sollten wir hochhalten. Grundvoraussetzung in der Kindheit sind - das sind Selbstverständlichkeiten, aber man muss sie noch einmal thematisieren - Zuwendung, frühe Förderung und Perspektiven. Ohne diese Grundlagen haben Kinder, anders als Erwachsene, keine Chance, ihre Talente, ihre Fähigkeiten und ihre Persönlichkeit so zu entwickeln, wie es ihr Recht ist. Hier müssen wir die Konsequenzen aus dem Urteil ziehen. Hier müssen wir die Akzente setzen. Hier müssen wir nach vorne denken.

    Ja, ich weiß, dass die Länder für die Schulen zuständig sind - das Gericht hat sehr stark auf die schulpflichtigen Kinder Bezug genommen -, aber es geht darum, dass bedürftige Kinder, Kinder, die von Sozialgeld leben, überhaupt mithalten können beim Zugang zu Bildung in der Schule. Dafür ist der Bund zuständig. Das ist ein großes Wort gelassen ausgesprochen, aber wir alle hier im Parlament sind dafür zuständig. Das ist unsere gemeinsame Chance. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Parlament hier - das ist neu - eine maßgebliche Rolle bei der Festlegung und der laufenden Anpassung der Regelsätze zugeschrieben. Es geht eben nicht nur um die Geldleistung. Aber wenn der Bund gerade in dieser angespannten Haushaltssituation Mittel in die Hand nimmt, dann müssen wir auch dafür sorgen, dass die eingesetzten Mittel tatsächlich bei der Förderung der bedürftigen Kinder wirksam werden. Hier geht es um die Sachleistung und die Dienstleistung - von Mensch zu Mensch. Das ist der Auftrag der Zukunft.

    Wenn ein Kind in der 8. Klasse in Mathematik nicht mehr mitkommt, kann seine Versetzung nicht davon abhängen, ob seine Eltern das Geld haben, Nachhilfe einzukaufen. Diesem Kind muss unabhängig von der Einkommenssituation seiner Eltern geholfen werden. Das ist unsere Gestaltungschance. Wenn es von Sozialgeld lebt, hat der Bund die Verpflichtung, für diese Chance zu sorgen und konkret vor Ort die Dienstleistung von Mensch zu Mensch sicherzustellen.

    Mehr noch: Wenn wir Kinderleben ernst nehmen, gehört auch das Mitmachen in Sport, Musik und sozialen Beziehungen dazu. Wenn Kinder diese Chance nicht haben, verkümmern sie.

    Es gibt Fälle, in denen sich die Freizeit eines Kindes in der Bahnhofsvorhalle abspielt statt im Schwimmverein oder im Fußballverein. Das darf nicht von einer Gebühr abhängen, die die Eltern nicht aufbringen. Auch das Schulessen darf in dieser Diskussion kein Tabu sein.

    Ich weiß, dass das im Moment vielleicht noch unerhört klingt. Es ist in diesem Land aber längst überfällig. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam diese Chance ergreifen.

    Wir spielen nicht die Sach- und Dienstleistung gegen die Geldleistung aus. Wir möchten aber, dass dann, wenn wir mehr Geld einsetzen - es wird mehr Geld kosten; das sage ich an dieser Stelle auch ganz deutlich -, dieses Geld auch zielgerichtet in der Förderung der Kinder ankommt. Wir würden doch niemals den Eltern in Deutschland Geld in die Hand geben und ihnen sagen, sie sollten sich einmal Lehrer suchen, die dann ihre Kinder unterrichten. Aus gutem Grund ist Schule organisiert. Damit stellen wir sicher, dass die Bildung bei den Kindern richtig ankommt.

    Deshalb ist es auch wichtig, noch einmal die große Linie der Chance darzustellen, die dieses Land jetzt hat.

    Ich sage deutlich: Wenn wir diese neuen Wege gehen und der Bund sich seiner Verantwortung für die bedürftigen Kinder stellt, wie ich es eben skizziert habe, müssen wir allen anderen verantwortlichen Akteuren in diesem Land aber auch die Frage stellen, was mit den übrigen Kindern ist. Das ist nämlich die Mitte. Die Kinder der Geringverdiener dürfen wir bei diesen Berechnungen nicht aus dem Blick lassen.

    Hier ist nicht nur der Bund gefordert. An dieser Stelle sind alle anderen Akteure mit gefordert. Nur wenn wir in diesem Punkt zusammenarbeiten und alle an einem Strang ziehen, kann der große Wurf gelingen.

    Ich weiß, dass das Geld kostet. Wir müssen uns aber auch fragen, wo wir Prioritäten setzen. Diese Rechnung ist nämlich die beste Rechnung, die dieses Land aufmachen kann. Es stimmt, dass alles, was verteilt wird, erst erarbeitet werden muss. Weil das richtig ist, muss die nächste Generation aber ebenfalls eine Chance dazu bekommen. Das sind doch diejenigen, die uns alle in diesem Land in 30 Jahren tragen müssen. Deshalb sollten wir die Situation nutzen, den Kindern heute eine reelle Chance zu geben.

    Ich möchte eines deutlich machen - diese Rechnung ist sehr einfach; man muss sie aber auch umsetzen, und das ist die Chance dieser Legislatur -: Ein Kind, das das Schuljahr schafft und sich nicht schämen muss, weil es schon wieder das Frühstücksbrot schnorren musste, das, wenn es ein junger Erwachsener ist, den Abschluss, die Lehre oder den Beruf schafft, ist später ein Erwachsener weniger, der Jahre oder Jahrzehnte von Sozialleistungen lebt. Das ist ein Erwachsener mehr, der Verantwortung für das Ganze übernehmen kann. Für die Kinder ist das eine Frage der Lebenschancen. Aber für unser Land entscheidet sich hier der gesellschaftliche Zusammenhalt. Deshalb bitte ich auch dieses Hohe Haus, in dieser Legislatur die Kraft aufzubringen, die Prioritäten richtig zu setzen, damit wir diesen großen Schritt nach vorne tatsächlich tun und uns nicht durch Streitigkeiten verstolpern.

    Das, was Sie gerade angesprochen haben, Frau Dr. Enkelmann, ist die Härtefallregelung. "Härtefall" heißt: wiederkehrend außergewöhnlicher Bedarf. In diesem Fall, bei der Nachhilfe, gilt diese Regelung dann, wenn ein Elternteil verstorben ist oder wenn es schwere Krankheiten in der Familie gibt.

    Die Härtefallregelung, die kurzfristig ausgerichtet ist, werden wir an das Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz anhängen. Das wird schnell und sauber erfolgen, weil dies im Rahmen der Sozialhilfe bereits geregelt ist und es dazu eine umfangreiche Rechtsprechung gibt. Die Härtefallregelung ist, wie gesagt, kurzfristig ausgerichtet.

    Worüber ich gesprochen habe, ist ein größerer Schritt. In diesem Jahr müssen wir nämlich eine noch größere Frage beantworten: Wie kann allen Kindern ermöglicht werden, in der Schule mitzukommen? Die Antwort auf diese Frage fließt in die Regelsatzberechnung ein. Hier kann man unterschiedlich vorgehen: Wenn Bildung als spezifischer Bestandteil in den Kinderregelsatz aufgenommen wird, was bisher nicht der Fall ist, kann man entweder eine höhere Geldleistung vorsehen - ich halte das für nicht richtig; ich habe eben geschildert, warum -, oder man sagt: Lasst uns dieses Mehr in kluge Netze der Hilfe, in Dienstleistungen von Mensch zu Mensch für die Kinder vor Ort, ganz konkret für die, die Nachhilfe brauchen, investieren. Ich weiß, das ist neu. Ich weiß, da ist ein großes Rad zu drehen. Aber ich glaube, wir werden die Kraft haben, das umzusetzen.

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Februar 2010 – Absicherung von Arbeitslosen und Langzeitarbeitslosen in Deutschland kaum über internationalem Durchschnitt

    17. Februar 2010 - Katalog zur Härtefallregelung bei Hartz IV - Bundesarbeitsministerium erstellt Katalog zur Härtefallregelung

    10. Februar 2010 - Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bildung besser berücksichtigen

    09. Februar 2010 - Deutsche AIDS-Hilfe begrüßt Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regelsätzen

    09. Februar 2010 - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz-IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

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