
Auszug aus dem Bundestagswahlprogramm der FDP zum Bereich "Solidarität und Eigenverantwortung statt Staatsmedizin"
Die Gesundheitsversorgung ist teurer, aber nicht besser geworden. Die Therapiefreiheit wird Schritt für Schritt abgeschafft. Die so wichtige Beziehung zwischen Therapeut und Patient wird durch bürokratische Vorgaben behindert. Mit jedem Tag, der vergeht, ohne dass eine Umstellung auf eine nachhaltige Finanzierung erfolgt, verschärft sich das Finanzierungsproblem des Gesundheitssektors. Weder die so genannte Bürgerversicherung noch die Gesundheitsprämie sind in der Lage, die geschilderten Probleme in den Griff zu bekommen. Die FDP will vielmehr ein grundlegendes Umsteuern in ein freiheitliches System, das Solidarität und Eigenverantwortung in Einklang bringt, das Schluss macht mit einer zentral gesteuerten Staatsmedizin und der sozialen Bevormundung der Patienten und den Bürgern den notwendigen Gestaltungsspielraum für ihre Versicherungs- und ihre Therapieentscheidungen gibt.
Der Wettbewerb im Gesundheitssektor muss gestärkt werden. Dazu gehört eine starke private Krankenversicherung. Zu einem fairen Wettbewerb im Gesundheitssektor gehört auch, den gesetzlichen Krankenkassen ihre Beitragsautonomie zu belassen und den bürokratischen und überflüssigen Gesundheitsfonds abzuschaffen. Die FDP ist gegen ein staatliches und zentralistisches Gesundheitswesen, das nur zu Mangelverwaltung, Zwei-Klassen-Medizin und längeren Wartezeiten führt.
Das Prinzip "Privat kommt vor dem Staat" bedeutet für die Gesundheitspolitik: soviel Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung für den Einzelnen wie möglich, aber gleichzeitig genügend garantierte Sicherheit, um bei einer Erkrankung nicht in eine finanzielle Notlage zu geraten. Wir wollen Solidarität mit denjenigen, die krank oder behindert sind. Dies gelingt über eine Verpflichtung der Versicherer, die notwendige Grundversorgung ohne Risikozuschläge sicherzustellen. Diejenigen, die sich eine Krankenversicherung nicht leisten können, erhalten finanzielle Unterstützung aus dem Steuer-Transfer-System.
In der Krankenversicherung muss der Weg wegführen von der Lohnbezogenheit der Beiträge und vom Umlageverfahren hin zu einem leistungsgerechten Prämiensystem, das über Kapitaldeckung eine sichere Grundlage für eine generationengerechte Verteilung der Lasten schafft und gleichzeitig dafür sorgt, dass jeder Bürger so weit wie möglich selbst bestimmen kann, was er wie absichern will. Die FDP spricht sich aus für eine Pflicht zur Versicherung der Risiken, die den Einzelnen im Krankheitsfall überfordern würden, bei einem Versicherer der eigenen Wahl. Jeder Bürger muss die Möglichkeit haben, im Umfang der Existenz bedrohenden Risiken unabhängig vom Gesundheitszustand ohne die Erhebung von Risikozuschlägen versichert zu werden. Wer ein höheres Sicherheitsbedürfnis hat, kann sich selbstverständlich für einen umfangreicheren Versicherungsschutz entscheiden. Dabei sind auch unterschiedliche Tarifgestaltungen möglich.
Jede Generation soll vom Grundsatz her die von ihr verursachten Gesundheitskosten über die gesamte Lebenszeit selbst tragen. Das ist nur möglich, wenn in der Zeit, in der wenig Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen werden, Rücklagen aufgebaut werden für die Zeit, in der mehr medizinische Versorgung benötigt wird.
Der soziale Ausgleich zwischen Einkommensstarken und Einkommensschwachen soll nicht mehr innerhalb der Krankenversicherung stattfinden, wo er zum Teil zu Ungereimtheiten oder sogar Ungerechtigkeiten führt und jegliches individuelles Kostenbewusstsein außer Kraft setzt. Er gehört vielmehr in das Steuer- und Transfersystem, wo jeder nach seiner Leistungsfähigkeit herangezogen wird. Die Kosten für die Krankenversicherung der Kinder sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher aus Steuermitteln zu finanzieren.
Durch Wettbewerb auf allen Ebenen - sowohl auf Seiten der Versicherer als auch auf Seiten derjenigen, die für die Gesundheitsversorgung verantwortlich sind - muss dafür gesorgt werden, dass die Bürger nicht mehr als notwendig für ihren Versicherungsschutz bezahlen müssen und dass sie ihn nach ihren eigenen Bedürfnissen gestalten können.
Im Gesundheitswesen arbeiten schon heute in Deutschland mehr Menschen als in jeder anderen Branche. Die Gesundheitswirtschaft ist nach wie vor ein Wachstumsmarkt, der aber durch zahlreiche Regularien eingedämmt wird. Bürokratische, zentralistische Lösungen behindern den effizienz- und innovationssteigernden Wettbewerb, der durch einen klaren wettbewerbs- und kartellrechtlichen Rahmen flankiert werden muss. Forschung und Innovation sind im wahrsten Sinne des Wortes lebensnotwendig. Dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen, auch in sozialrechtlicher Hinsicht. Entscheidet sich ein Patient nach Beratung mit seinem Arzt für ein nicht erstattungsfähiges Produkt oder Verfahren, muss er den Betrag erstattet bekommen, den die Krankenkasse sonst hätte übernehmen müssen (Festzuschuss-, Mehrkostenregelung).
Ärzte, Krankenhäuser und alle anderen medizinischen Fachkräfte und Einrichtungen, die Tag für Tag die Versorgung der Menschen im Krankheitsfall sicherstellen, haben ein Anrecht darauf, leistungsgerecht und nach transparenten Kriterien vergütet zu werden und nicht in einem bürokratischen Wust zu ersticken. Überprüfungen und Kontrollen müssen auf das notwendige Maß reduziert werden und dürfen nicht dazu führen, dass die Qualität der Versorgung leidet. Die Freiberuflichkeit ist nach wie vor ein Garant für eine patientenorientierte, bedarfsgerechte und wohnortnahe Gesundheitsversorgung auf qualitativ hohem Niveau. Für die Patienten sind darüber hinaus die freie Wahl des Therapeuten und unabhängige Leistungserbringer wesentliche Elemente eines leistungsfähigen Gesundheitssystems. Sie müssen gemeinsam mit dem Therapeuten ihrer Wahl die notwendige medizinische Behandlung festlegen können. Verbindliche zentralisierte Vorgaben werden dem nicht gerecht, denn den Norm-Patienten gibt es nicht.
Zur Verbesserung der Versorgung muss weiter an Ansätzen gearbeitet werden, die den Patienten in seiner Ganzheit wahrnehmen und eine nahtlose Behandlung über die verschiedenen Therapeuten und Institutionen hinweg ermöglichen. Wir wollen die Chancen von Public-Private-Partnership-Projekten (also Kooperationen zwischen der öffentlichen Hand und privaten Unternehmen) zur Verbesserung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsinfrastruktur nutzen. Die Chancen der Telematik, auf elektronischem Wege qualifiziert Kontakt zu weiter entfernten Kollegen aufnehmen zu können, sind auch im Hinblick auf eine Sicherstellung der Versorgung in der Fläche zu nutzen. Dabei müssen hohe Datenschutzstandards die hochsensiblen Daten schützen. Das gilt insbesondere auch für die elektronische Gesundheitskarte, die so lange nicht eingeführt werden darf, bis solche Standards gewährleistet sind.
Die Bedürfnisse im Umfeld von Gesundheit und Krankheit sind nahezu unendlich. Wenn diese Leistungen nach Zahlung des Beitrages gewissermaßen kostenfrei zur Verfügung stehen, werden Anreize falsch gesetzt. Deshalb ist es wichtig, dass der Patient eine Rechnung erhält, die die Kosten der in Anspruch genommenen Leistungen zeigt (Kostenerstattungsprinzip). Unbürokratisch ausgestaltete Selbstbeteiligungen sind für ein kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten unerlässlich. Die Praxisgebühr hingegen ist bürokratisch und hat keine dauerhafte Steuerungsfunktion. Die FDP will stattdessen die Anreize so setzen, dass Leistungen verantwortlich in Anspruch genommen werden. Ergänzend müssen verständlich aufbereitete Informationen über eine sachgerechte Nutzung des Gesundheitssystems zur Verfügung stehen.
Die Prävention gewinnt immer stärker an Bedeutung. Besonders die demographische Entwicklung und die Zunahme von Volkskrankheiten, die durch einen gesunden Lebenswandel weitgehend vermeidbar wären, tragen dazu bei. Wir müssen deutlich machen, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, durch eine gesunde Ernährung, durch Bewegung und die Vermeidung von Risiken dazu beizutragen, möglichst gesund alt zu werden. Dazu bedarf es einer zielgruppenorientierten, umfassenden Aufklärung. Gezielt muss denjenigen geholfen werden, für die der Staat eine ganz besondere Verantwortung trägt und für diejenigen, die es nicht oder nur eingeschränkt aus eigener Kraft schaffen, gesund zu leben. Das betrifft besonders Kinder und sozial Benachteiligte. Für diese Aufgabe braucht es eine klare Aufteilung der Aufgaben- und Finanzverantwortung zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den Krankenkassen und den gesundheitspolitischen Leistungsträgern, den Ärzten, den Zahnärzten oder den Psychotherapeuten.
Die Versorgung mit Leid mindernder Palliativmedizin sowie die Ausbildung von Ärzten und Pflegekräften in Palliativmedizin und -pflege müssen verbessert werden. Die neu eingeführte Finanzierung spezialisierter ambulanter Palliativmedizin muss endlich in die Praxis umgesetzt werden. Daneben ist die palliative Versorgung im Krankenhaus durch eine tagesbasierte Finanzierung abzusichern. Hospize und ambulante Hospizdienste müssen ausgebaut und mit der Palliativmedizin vernetzt werden. Denn die meisten Menschen wünschen sich, zu
Hause zu sterben. Die Familie als kleinstes soziales Netz muss auch bei der Betreuung Sterbender gestärkt werden.
Das komplette Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009 erreicht ihr über den folgenden Link:
Das Wahlprogramm der FDP zur Bundestagswahl 2009
Dieser Bericht ist in Ergänzung zu meinen folgenden Berichten erschienen:
Mehrheit für Schwarz-Gelb in Deutschland
Die Schwarz-Gelbe Koalition und das Gesundheitssystem – CDU/CSU-Wahlprogramm
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