Who's Online

  • 0 Members.
  • 9 Guests.

Monatsarchiv

Kategorien

  • 27Mai

    Berlin/Genf, 27. Mai 2010. Mit dem Bericht "No time to quit: HIV/Aids treatment gap widening in Africa" warnt Ärzte ohne Grenzen vor dem Rückzug der internationalen Gebergemeinschaft aus dem Kampf gegen HIV/Aids.

    Der Bericht analysiert, wie sich der Rückzug der Geber in acht Ländern südlich der Sahara auswirkt. Ärzte ohne Grenzen hat in diesen Ländern aus erster Hand erfahren, wie unzureichende Finanzmittel den Kampf gegen Aids gefährden.

    "Neun Millionen Menschen weltweit benötigen dringend eine Behandlung und haben immer noch keinen Zugang zu lebensrettenden Medikamenten. Es besteht die Gefahr, dass viele von ihnen in den nächsten Jahren sterben, wenn die erforderlichen Maßnahmen nicht getroffen werden. Der Rückzug der Geber droht, all die Erfolge zu untergraben, die in den letzten Jahren erzielt wurden", sagt Mit Philips, Expertin für Gesundheitspolitik bei Ärzte ohne Grenzen und eine der Autorinnen des Berichts. "Wie können wir den Kampf auf halber Strecke aufgeben und so tun, als sei die Krise überwunden?"

    Das US-amerikanische PEPFAR-Programm zur Bekämpfung von HIV/Aids hat die Ausgaben für HIV-Medikamente 2009 und 2010 gesenkt und sein Gesamtbudget eingefroren. Der Globale Fonds, die größte Finanzierungsorganisation im Kampf gegen HIV/Aids, sieht sich mit einem massiven Finanzierungsdefizit konfrontiert. In den Jahren 2009 und 2010 wurden bereits genehmigte Länderzuschüsse um 8 bis 12 Prozent reduziert. Ein entscheidendes Datum wird die Geberkonferenz des Globalen Fonds im Oktober in New York sein, wo die Geberländer ihre Finanzzusagen für die nächsten drei Jahre bekannt geben.

    Die Kürzungen der Finanzmittel haben in Ländern wie Südafrika, Uganda und in der Demokratischen Republik Kongo unmittelbare Auswirkungen. In der Demokratischen Republik Kongo musste die Zahl neuer Patienten für eine antiretrovirale Therapie auf ein Sechstel reduziert werden.

    Unterbrechungen und Verzögerungen der Medikamentenversorgung sind bereits Realität und könnten zur Regel werden, wenn nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Ärzte ohne Grenzen hat erst kürzlich Malawi, Simbabwe, die Demokratischen Republik Kongo, Kenia und Uganda mit Notfall-Medikamenten unterstützt.

    "HIV/Aids bleibt eine massive Krise und erfordert eine außergewöhnliche Antwort. Ärzte ohne Grenzen fordert daher ein nachhaltiges und erneuertes Engagement der Geber und der nationalen Regierungen im Kampf gegen HIV/Aids, so dass dieser verheerenden Krise angemessen begegnet werden kann", sagt Mit Philips.

    Quelle: Pressemitteilung von Ärzte ohne Grenzen e. V. vom 27. Mai 2010

    Tags: , , , , ,

  • 27Feb

    Gestern erhielt ich von Ben Wikler – avaaz.org – die folgende E-Mail, die Euch hier veröffentlichen möchte:

    In nur zwei Wochen haben nahezu eine halbe Million von uns weltweit eine Petition gegen eine Gesetzesvorlage in Uganda unterzeichnet, die homosexuelle Menschen mit dem Tod bestraft, und deren Freund mit Gefängnis.

    Das ist eine außergewöhnliche Reaktion gegen dieses schreckliche Gesetz - aber wir benötigen noch mehr Unterschriften. Die Extremisten verstärken ihre Rhetorik - ein Pastor scheut sich nicht, homosexuelle Pornographie zu zeigen, um den Zorn aufzupeitschen. Aber nur wenige kennen die harten Details dieser drakonischen Gesetzesvorlage. Und es wurde keine Meinungsumfrage durchgeführt, um festzustellen, ob die ugandische Bevölkerung derartige Massenexekution unterstützen würde.

    Die ugandische Widerstandsbewegung, die von der globalen Solidarität elektrisiert ist, hat jedoch nicht die Mittel, ihre Mitbürger über die tödlichen Bestimmungen dieses Gesetzes zu informieren.

    Wenn genügend von uns sich beteiligen, können wir Radio-Spots, Zeitungsannoncen und Plakatkampagnen starten, die Millionen Menschen in Uganda die Wahrheit sagen - und einen lautstarken Ruf zum Schutz der Menschenrechte! Bitte spenden Sie, um den Schutz der Menschenrechte in Uganda zu unterstützen:

    https://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vl

    Während Homophobie in Uganda, wie auch in vielen anderen Teilen der Welt, weit verbreitet ist, ist es auch der Glaube an die menschlichen Grundrechte - und diese Gesetzesvorlage ist wahrhaftig ein starker Angriff auf die Menschenrechte.

    Der fundamentale Glaube, dass jedes Leben den gleichen Wert hat, unabhängig von Nationalität, Glauben und sexueller Ausrichtung, bildet die Grundlage des Widerstandes gegen diese Gesetzesvorlage. Es ist das, was Tausende dazu veranlasst hat, diese Petition zu unterzeichnen - die an Uganda und die Geberländer übergeben wurde und die in der kommenden Woche an den Regierungssprecher in Uganda übergeben wird. Und es ist das, was Kirchenführer, Schwulengruppen und Menschenrechtler in Uganda vereint hat, um gemeinsam für Gerechtigkeit zu kämpfen.

    Die Ugander an der vordersten Front dieses Kampfes tun alles, was sie können. Unsere Unterstützung - Spenden, die uns nur sehr wenig kosten - können für sie alles bedeuten. Bitte spenden Sie hier:

    http://secure.avaaz.org/de/ugandan_voices/?vlhttp://www.avaaz.org/death-law

    Nutzen wir den Moment und machen ihre Sache zu unserer.

    Hoffnungsvoll,

    Ben, Alice, David, Paula, Benjamin, Ricken, und das gesamte Avaaz-Team

    PS: Hier können Sie das Gesetz lesen (Englisch): http://www.avaaz.org/death-law

    Weitere Informationen über die Gesetzesvorlage finden Sie hier (Englisch): http://www.avaaz.org/uganda_article

    Wenn Sie die Petition noch nicht unterzeichnet haben, können Sie dies unter folgendem Link tun:

    ttp://www.avaaz.org/de/uganda_rights/?frh

    Quelle: E-Mail von Ben Wikler von Avaaz.org vom 26. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meinen folgenden Artikel:

    16. Februar 2010 – Aufruf zur Unterschriftenaktion von www.avaaz.org - Stoppen Sie die Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda

    Tags: , , , , ,

  • 16Feb
     

     

    300.000 Unterschriften in nur wenigen Tagen gegen die Todesstrafe für Homosexuelle in Uganda. Ugandische Anwälte sagen, dass der Druck seine Wirkung zeigt. Sie werden die Petition diese Woche an das Parlament übergeben! Die ganze E-Mail finden Sie weiter unten, (unterzeichnen Sie die Petition). Leiten Sie diese E-Mail an alle Personen weiter, die Sie kennen, damit wir eine massive globale Protestwelle auslösen können!

     

    Das Parlament von Uganda bereitet die Verabschiedung eines brutalen neuen Gesetzes vor, das Homosexualität mit Gefängnis bestraft – und sogar mit der Todesstrafe.

    Anfängliche internationale Kritik hat den Präsidenten veranlasst, eine Überprüfung vornehmen zu lassen. Aber mit ebenso üblen wie kapitalkräftigen lobbyistischen Bemühungen von Seiten extremistischer Kräfte sieht es nun so aus, als ob das Gesetz verabschiedet wird – und allerorts Verfolgung und Blutvergießen auslöst.

    Der Protest gegen den Gesetztesentwurf verstärkt sich, auch von Seiten der Anglikanischen Kirche. Der ugandische Menschenrechts-Aktivist Frank Mugisha schreibt: "Dieses Gesetz bringt uns in ernsthafte Gefahr. Bitte unterschreiben Sie die Petition und bitten Sie weitere Menschen, uns zu unterstützen - wenn es eine große Welle weltweiter Proteste gibt, begreift unsere Regierung, dass Uganda durch diesen Gesetzesentwurf international isoliert wird, und nimmt ihn zurück.

    Da eine Entscheidung bereits in wenigen Tagen erwartet wird, kann nur eine unnachgiebiege weltweite Protestwelle das Leben von Frank und vielen anderen Menschen retten. Lassen Sie uns diese Petition riesig machen, um das Homosexuellen-Todes-Gesetz zu stoppen. Klicken Sie hier, um teilzunehmen und leiten Sie diese E-Mail anschließend an alle weiter, die Sie kennen:

    http://www.avaaz.org/de/uganda_rights_2/?vl

    Die Petition wird Ende dieser Woche von hochrangigen Bürger- und Kirchenvertretern an Präsident Museveni und das ugandische Parlament übergeben. Die Regierung hat in dieser Woche bereits einen Aufmarsch anti-homosexueller Extremisten verboten. Unser Druck zeigt also Wirkung!

    Der Gesetzesentwurf sieht lebenslange Haftstrafen für alle vor, die wegen gleichgeschlechtlicher Beziehungen verurteilt werden, und die Verhängung der Todesstrafe für "Serientäter". Nicht-staatliche Organisationen, die gegen die Ausbreitung des HIV-Virus kämpfen, können wegen des "Förderns von homosexuellen Handlungen" für 7Jahre inhaftiert werden. Personen des öffentlichen Lebens drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn sie "homosexuelle Handlungen" nicht innerhalb von 24 Stunden der Polizei melden!

    Die Befürworter der Gesetzesvorlage behaupten, dass sie die nationale Kultur schützt, doch auch die stärkste Kritik kommt aus Uganda selbst. Der Vize-Provost Gideon Byamugisha ist einer von vielen, die uns geschrieben haben. Er schreibt:

    Es verletzt unsere Kultur, unsere Traditionen und religiösen Werte, die sich gegen Intoleranz, Ungerechtigkeit, Hass und Gewalt wenden. Wir brauchen Gesetze, die die Menschen schützen - nicht solche, die sie erniedrigen, lächerlich machen, verfolgen und massenweise töten.

    Durch die Ablehnung dieser gefährlichen Gesetzesvorlage und eine großflächige Unterstützung des Widerstandes, können wir ein wichtiges Exempel statuieren. Unterstützen Sie Ugandas Menschenrechtler und helfen Sie mit, Leben zu retten, indem Sie diese Vorlage stoppen - unterschreiben Sie jetzt, und sagen Sie es Ihren Freunden und Ihrer Familie weiter:

    http://www.avaaz.org/de/uganda_rights_2/?vl

    Mit Hoffnung und Entschlossenheit,

    Alice, Ricken, Ben, Paul, Benjamin, Pascal, Raluca, Graziela und das gesamte Avaaz-Team

    Mehr Information:

    Quelle: E-Mail von www.avaaz.org vom 16. Februar 2010

    Zu dem Thema empfehle ich Euch auch meine folgenden Artikel:

    18. Dezember 2009 - Europaparlament verurteilt den ugandischen Gesetzesentwurf über das Verbot von Homosexualität

    01. Dezember 2009 – Welt-AIDS-Tag 2009: Kriminalisierende Gesetze gefährden Fortschritte im Kampf gegen HIV

     

    Tags: , , , , ,

  • 18Dez

    Europäische Parlament deutsch LogoEntschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zum Entwurf eines Gesetzes über das Verbot von Homosexualität in Uganda

    Das Europäische Parlament,

    • unter Hinweis auf die internationalen Verpflichtungen und Übereinkommen im Bereich der Menschenrechte, einschließlich der in den UN-Menschenrechtskonventionen und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthaltenen Verpflichtungen, die die Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleisten und Diskriminierung verbieten,
    • unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000(1) (Cotonou-Abkommen) und die darin enthaltenen Menschenrechtsklauseln, insbesondere Artikel 9,
    • unter Hinweis auf die Artikel 6 und 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 19 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten zur Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichten und Mittel zur Bekämpfung von Diskriminierung und Menschenrechtsverletzungen auf EU-Ebene vorsehen,
    • unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere deren Artikel 21, der Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Ausrichtung untersagt,
    • unter Hinweis auf alle Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung der Homophobie und der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Ausrichtung,
    • unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Homophobie, Minderheitenschutz und Antidiskriminierungspolitik, insbesondere die Entschließungen vom 18. Januar 2006 zu Homophobie in Europa sowie vom 15. Juni 2006 zur Zunahme von rassistischer Gewalt und von Gewalt gegen Homosexuelle in Europa und vom 26. April 2007 zu Homophobie in Europa,
    • unter Hinweis auf die Sitzung des Ausschusses für politische Angelegenheiten der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) AKP-EU in Luanda vom 28. November 2009,
    • in Kenntnis der Entschließung der PPV AKP-EU vom 3. Dezember 2009 zur sozialen und kulturellen Integration und Teilhabe von Jugendlichen,
    • gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung,

    A.  in der Erwägung, dass der Abgeordnete David Bahati am 25. September 2009 im ugandischen Parlament den Entwurf eines Gesetzes für Maßnahmen zur Bekämpfung von Homosexualität "Anti Homosexuality Bill 2009" eingereicht hat,

    B.   in der Erwägung, dass dieser Gesetzentwurf die Einführung härterer Strafen zur strafrechtlichen Verfolgung von Homosexualität und die Verhängung lebenslanger Haftstrafen oder der Todesstrafe gegen mutmaßliche Lesben, Schwule, Bi- oder Transsexuelle (LGBT) vorsieht,

    C.   in der Erwägung, dass der Gesetzentwurf eine Bestimmung enthält, wonach jede – auch heterosexuelle – Person, die den Behörden nicht innerhalb von 24 Stunden die Identität aller ihr bekannten lesbischen, homosexuellen, bi- oder transsexuellen Personen preisgibt, oder die für die Menschenrechte von Personen eintritt, die lesbisch, schwul, bisexuell oder transsexuell sind, mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren rechnen muss,

    D.  in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz es Uganda erlauben würde, alle seine auf internationaler oder regionaler Ebene übernommenen Verpflichtungen zu annullieren, die seiner Ansicht nach zu diesem Gesetz in Widerspruch stehen,

    E.   in der Erwägung, dass das Gesetz bereits vom Mitglied der Europäischen Kommission De Gucht, der britischen, französischen und schwedischen Regierung sowie vom Präsidenten der Vereinigten Staaten, Barak Obama und dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des US-Repräsentantenhauses verurteilt wurde,

    F.   in der Erwägung, dass das vorgeschlagene Gesetz von Nichtregierungsorganisationen weltweit und in Uganda selbst als gravierendes Hindernis bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in der homosexuellen Bevölkerung scharf kritisiert wurde,

    G.  unter Hinweis darauf, dass Homosexualität in Afrika nur in 13 Ländern legal ist, in 38 Ländern dagegen unter Strafe gestellt ist, wobei in Ländern wie Mauretanien, Sudan und im Norden Nigerias auf Homosexualität auch die Todesstrafe steht, und in der Erwägung, dass die Annahme eines solchen Gesetzes in Uganda zu Nachahmungseffekten in anderen afrikanischen Ländern führen könnte, wo Menschen aufgrund ihrer sexuellen Ausrichtung bereits verfolgt werden oder verfolgt werden könnten,

    1. betont, dass die sexuelle Ausrichtung unter das individuelle Recht auf Privatsphäre fällt, das durch die internationalen rechtlichen Übereinkünfte zum Schutz der Menschenrechte garantiert wird, denen zufolge Gleichstellung und Nichtdiskriminierung gefördert werden sollten und die Meinungsfreiheit garantiert werden sollte; verurteilt vor diesem Hintergrund das als "Anti Homosexuality Bill 2009" vorgeschlagene Gesetz;
    2. fordert in diesem Sinne die politischen Verantwortlichen in Uganda auf, das Gesetz nicht zu billigen und ihre Gesetzgebung zu revidieren, um Homosexualität zu entkriminalisieren;
    3. erinnert die Regierung Ugandas an ihre Verpflichtungen gemäß dem Völkerrecht und dem Abkommen von Cotonou, das zur Achtung der allgemeinen Menschenrechte aufruft;
    4. erinnert an die Erklärungen der Afrikanischen Kommission der Menschenrechte und der Rechte der Völker und des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen, wonach ein Staat durch seine innerstaatlichen Rechtsvorschriften seine internationalen Verpflichtungen im Bereich der Menschenrechte nicht außer Kraft setzen kann;
    5. ist zutiefst besorgt darüber, dass internationale Geber, Nichtregierungsorganisationen und humanitäre Hilfsorganisationen, sollte das Gesetz in Kraft treten, ihr Engagement in bestimmten Bereichen möglicherweise überdenken oder einstellen müssten;
    6. wendet sich entschieden gegen jegliche Bestrebungen, die Todesstrafe einzuführen;
    7. fordert den Rat und die Kommission auf, unverzüglich bei den ugandischen Regierungsstellen vorstellig zu werden und für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt und es zu Menschenrechtsverletzungen kommt, ihre Beziehungen zu Uganda neu zu überdenken und möglicherweise auch einen anderen Veranstaltungsort für die Konferenz zur Überarbeitung des Statuts von Rom vorzuschlagen, die für den 31. Mai 2010 geplant ist;
    8. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Situation in Drittländern zu analysieren, was Hinrichtungen, Strafverfolgung und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung betrifft, und weltweit gemeinsam tätig zu werden, um die Achtung der Menschenrechte in diesen Ländern durch geeignete Mittel, einschließlich einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen, zu fördern;
    9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, die Regierungen und Parlamente der Mitgliedstaaten sowie den Präsidenten der Republik Uganda und des ugandischen Parlaments zu übermitteln.

    Quelle: Angenommener Text des Europäischen Parlaments in Straßburg vom 17. Dezember 2009

    Tags: , , , ,

  • 01Dez

    2007_Uganda_HIVAIDS Quelle: HRW

    New York - Bemühungen zur HIV-Prävention und viel versprechende antiretrovirale Präventionsmaßnahmen werden durch Strafgesetze erschwert, die sich gegen HIV-Positive und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko richten, so Human Rights Watch heute zum Welt-AIDS-Tages.

    Der diesjährige Welt-AIDS-Tag steht unter dem Motto "Universeller Zugang und Menschenrechte" und verknüpft das Ziel des allgemeinen Zugangs zu HIV-Prävention, -Behandlung und -Pflege mit der Erkenntnis, dass der Achtung der Menschenrechte beim weltweiten Kampf gegen AIDS eine entscheidende Rolle zukommt. Wie sich ein allgemeiner Zugang zu medizinischer Behandlung erreichen ließe, stand im vergangenen Jahr im Mittelpunkt zahlreicher Debatten über antiretrovirale Behandlungsmethoden als Teil einer umfassenden Strategie zur HIV-Prävention. Mathematische Modellrechnungen ergaben, dass die frühe und allgemeine Anwendung antiretroviraler Behandlungsmethoden in Verbindung mit Präventionsprogrammen Neuinfektionen mit HIV endgültig ein Ende bereiten könnte.

    "Es wird immer deutlicher, dass die Antiretroviraltherapie einen bedeutenden Beitrag zu umfassenden Präventionsstrategien leisten könnte", so Joe Amon, Direktor der Abteilung Gesundheit und Menschenrechte von Human Rights Watch. "Doch wenn wir Menschenrechtsverletzungen und Strafgesetze, die sich gegen HIV-Positive und Menschen mit einem hohen Infektionsrisiko richten, nicht entgegentreten, lässt sich das Potential solcher präventiver Behandlungsmethoden nicht ausschöpfen."

    In vielen Teilen der Welt kriminalisieren Gesetze HIV-Positive und Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko, etwa Prostituierte, Drogenkonsumenten und Homosexuelle. Solche Gesetze leisten der Stigmatisierung und Diskriminierung Vorschub, erschweren den Zugang zu HIV-Aufklärung und Behandlung und tragen so zur Ausbreitung des Virus bei. Andernorts halten Gesetze, die die Übertragung des HI-Virus unter Strafe stellen, Menschen davon ab, sich auf HIV testen zu lassen. Denn Personen, die ihren HIV-Status kennen, drohen dann Strafen, während jene, die sich ihrer Infektion nicht bewusst sind, nichts zu befürchten haben.

    Anfang November veröffentlichte Human Rights Watch eine zehnseitige Stellungnahme zum Entwurf eines neuen HIV/AIDS-Gesetzes in Uganda, der verpflichtende HIV-Tests, den Zwang zur Offenlegung der Ergebnisse sowie Strafen für die "versuchte Übertragung" von HIV vorsieht. Das ugandische Parlament berät auch über ein Gesetz, laut dem der Einsatz für die Rechte von Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender mit sieben Jahren Haft bestraft werden könnte. Bis zu drei Jahre Freiheitsentzug würden jedem drohen, der es unterlässt, eine mutmaßlich schwule oder lesbische Person anzuzeigen. Für HIV-Positive, die einvernehmlichen homosexuellen Geschlechtsverkehr haben, sieht der Gesetzentwurf die Todesstrafe vor, unabhängig vom Risiko einer HIV-Übertragung und selbst wenn der Sexualpartner ebenfalls das HI-Virus trägt.

    Seit 2005 haben 14 afrikanische Staaten HIV-spezifische Gesetze erlassen, die es ermöglichen, HIV-Positive für jegliche sexuelle Aktivität zu bestrafen, selbst wenn sie Kondome benutzen und ungeachtet der Meldepflicht und des tatsächlichen Infektionsrisikos. In einer Reihe von Ländern gilt die Übertragung von HIV von der Mutter zum Kind als Straftat, auch wenn antiretrovirale Behandlungsmethoden nicht verfügbar sind. Nach dem Gesetzentwurf in Uganda bleibt zwar die Übertragung von HIV vor oder bei der Geburt straffrei; Mütter können jedoch strafrechtlich verfolgt werden, wenn ihre Kinder sich über die Muttermilch mit dem HI-Virus infizieren.

    "In vielen Ländern scheitert die HIV-Prävention nicht an unserer Unfähigkeit, wirksame Präventionsprogramme zu entwickeln, sondern am Unwillen der Regierungen, sie umzusetzen und dafür zu sorgen, dass diese Programme alle Betroffenen erreichen", so Amon. "Behandlungsmethoden gegen HIV, die im Rahmen umfassender Präventionsprogramme großes Potential besitzen, könnten in ähnlicher Weise sabotiert werden, wenn Regierungen weiter kriminalisierende Gesetze erlassen und die Menschenrechte missachten."

    Quelle: Pressemitteilung von Human Rights Watch vom 25. November 2009

    Tags: , , , , ,

   

Aktuellster Kommentar

  • What do you mean by that?...
  • Thinking. It's always the same thing. To think is to go craz...
  • Und jetzt der Vorschlag, bei jedem Arztbesuch zu zahlen: htt...
  •   Sehr schöne und nützliche Seite. Dank der ...
  • thanks for keeping me up to date on this issue. Sent from m...